Demokratie braucht Diskurs!
Sehr geehrte Damen und Herren Intendanten,
sehr geehrte Damen und Herren Rundfunk- und Fernsehräte,
derzeit steht eine gesamtgesellschaftliche zentrale Frage im Raum: Wie wird sich unser Leben angesichts der aktuellen Einschränkungen in Folge der COVID-19-Pandemie verändern? Die Frage wird sowohl national wie global gestellt und betrifft in einer nie gekannten Dimension jeden von uns. Von einschneidenden Veränderungen und Folgen ist schon jetzt fast jeder betroffen, viele weitere werden hinzukommen.
Aus dieser Situation heraus stellen sich der Öffentlichkeit Fragen von existentieller Tragweite:
- Welche Akteure sind derzeit in der Lage, tragfähige und plausible Vorschläge zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie und deren absehbare Folgen auf allen Ebenen der Gesellschaft und des Landes zu geben?
- Welche Veränderungen möchten sie bewirken und welche Abwägungen haben sie dabei berücksichtigt?
- Werden diese Entscheidungen und deren Motivation nachvollziehbar vermittelt?
- Auf welcher Faktenlage oder welchen Modellen basieren diese Überlegungen?
Angesichts dieser Ausgangslage ergibt sich für die öffentlich-rechtlichen Medien eine Verantwortung von historischem Ausmaß und verdient daher einen primären Stellenwert.
Hierbei bietet §11 des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien eine klare Richtschnur.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll nach dieser Lesart der Bevölkerung eine Infrastruktur bieten, die möglichst neutral und objektiv eine verlässliche Wissensbasis liefert und den offenen Austausch diverser Meinungen und Stellungnahmen in der Gesellschaft ermöglicht. Es stellt sich jedoch die Frage, ob dieser klar definierte Auftrag angesichts der Berichterstattung und Themensetzung zur COVID-19-Pandemie bislang angemessen wahrgenommen wurde.„Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“
Die Unterzeichner sehen die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages durch die Programmverantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sowohl qualitativ als auch quantitativ, nur in ungenügendem Maße erfüllt.
Die gesellschaftlichen Erwartungen an den öffentlich-rechtlichen Journalismus sind aufgrund seiner besonderen Finanzierungssituation höher als an die privaten Medien, zumal letztere eine spezifische Schwäche in den Bereichen Information und Bildung aufweisen. Die öffentlich-rechtlichen Medien haben neben den bereits genannten Vorgaben einen Integrationsauftrag, der das Zusammenleben in pluralistischen Gesellschaften durch eine Kultur des Verstehens und des Diskurses zu befördern hat.
Seit geraumer Zeit ist jedoch eine Tendenz in der Berichterstattung und im Umgang mit abweichenden Meinungen zu beobachten, die den inneren Frieden bedroht und die gesellschaftliche Spaltung immer weiter vorantreibt. Demokratie, Zusammenhalt und politischer Anstand in Deutschland nehmen zusehends Schaden, weil insbesondere Medien mit gesetzlichem Auftrag ihre Funktion als „vierte Säule der Demokratie“ nicht auftragsgemäß erfüllen.
Die strikte Einhaltung der im RStV geforderten journalistischen Kriterien Neutralität, Objektivität und Unparteilichkeit, ist Grundlage dafür, dass Menschen aus unterschiedlichen politischen Lagern und Milieus die Berichterstattung als glaubwürdig und als gemeinsame Wissensbasis anerkennen, um in einen gemeinsamen Diskurs zu treten, in dem auch divergierende Meinungen zu berücksichtigen sind.
Der Istzustand der Beziehung zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und dessen Stakeholder, lässt diese Option nachweislich nicht zu. Zu starr und einseitig ist sowohl die Auswahl der täglich verabreichten Nachrichten als auch die der wissenschaftlichen Expertisen zu den drängenden Fragen in der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Krise. Wenn in den reichweitenstärksten Medien kaum Gegenstimmen zu wissenschaftlichen Einschätzungen und politischen Maßnahmen zugelassen werden, verlieren diese Medienangebote an Integrationskraft.
Es ist angesichts der aktuellen Umstände an der Zeit, der Gesellschaft über die regionalen Plattformen der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten partizipative Angebote zu eröffnen, um in nie gekannter Breite und Ausführlichkeit den Diskurs mit allen relevanten Akteuren zu führen. Ein öffentlicher Debattenraum, der interessierte Bürger, Medienschaffende (auch freier alternativer Plattformen), Wissenschaftler mit unterschiedlichen Ansätzen, Unternehmer, Kreative, Künstler und Zukunftsforscher in Echtzeit mit politisch Verantwortlichen zusammenführt und eine ergebnisoffene und fair moderierte Diskussion ermöglicht, ist sowohl für die freie Meinungsbildung als auch für den Erhalt der Demokratie unerlässlich. Wechselseitige Bezugnahmen sind Ausdruck öffentlicher Meinungsbildung und Voraussetzung für das Zustandekommen von überlebenswichtigem Diskurs und können darüber hinaus wichtige Prozesse der Wiederannäherung zwischen den jeweiligen Parteien fördern.
Partizipative debattenorientierte Praktiken, wie die aktive Teilnahme der Bürger an Gesprächs- und Expertenrunden, als Interviewpartner oder an spontan angesetzten Diskussionen per Skype oder Zoom würden dem Publikum eine facettenreiche Inklusion ermöglichen und damit DIE Kollektivorientierung fördern, die zum zentralen Bestandteil des demokratischen Diskurses gehört und zugleich die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhöhen.
Konkret: In einem Zeitfenster zwischen 18:00 und 23:00 Uhr sollten insbesondere die regionalen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten täglich Beiträge bieten, die der aktuellen Krisen-Situation gerecht werden. In der Primetime nutzen die meisten Menschen die TV-Angebote und daher müssen genau zu dieser Zeit – abweichend von den privaten Angeboten – Relevanz, Aktualität und Vielfalt der Meinungen in den Programmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stattfinden.
Das heißt: Die Masse der Krimis, Serien, seichten Unterhaltung und Wiederholungen sollte der Schwerpunktsetzung „Information, Bildung und offener Diskus“ weichen. Die bislang etablierten Talkformate sollten den aktuellen Gegebenheiten angepasst, und sowohl zeitlich, inhaltlich, personell und sachlich für einen breiteren Diskurs geöffnet werden.
Wir fordern:
- Offene Beteiligung von Bürgern und freien Medienschaffenden, Ärzten und Wissenschaftlern – auch mit abweichender Expertise,
- offener Austausch von Argumenten statt manifeste Einzelmeinungen,
- gerechte Redezeiten,
- längere Sendezeiten für relevante Formate.
Die freie Debatte könnte folgende Schwerpunkte beinhalten:
- Mit welchen Maßnahmen wollen wir als Gesellschaft und Individuen auf die Veränderungen durch die COVID-19-Krise auf nationaler und globaler Ebene reagieren?
- Welche Ideen können und möchten wir als Gesellschaft entwickeln und umsetzen, um angemessen darauf zu antworten?
- Was sagt uns der Blick über den Tellerrand angesichts der Vorgehensweisen anderer Länder und deren Experten in der Krise.
- Wie reagieren wir auf künftige Einschränkungen unserer Bürgerrechte?
- Was geben wir unseren Kindern als demokratisches Rüstzeug auf den Weg in ihre Zukunft?
Tragfähige Ideen und Lösungen benötigen einen geeigneten Rahmen, der in Form eines runden Tisches etabliert werden könnte. In respektvoller Art und Weise sind aktuelle Themen von gesamtgesellschaftlicher Tragweite kontrovers und konstruktiv im Sinne des Gemeinwohles zu diskutieren und zu erarbeiten.
Jede Krise ist auch eine Chance! Die Chance besteht darin, Fehler der Vergangenheit zu erkennen und sie nicht zu wiederholen. Wir sind voller Hoffnung, dass die Gesellschaft gerade in der Krise Fähigkeiten entwickeln wird, zu einer vernünftigeren und nachhaltigeren Existenzform zu finden. Sie haben die Möglichkeit diesen Prozess im Rahmen Ihres Auftrages zu begleiten.
Vielen Dank!
„Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt“
(BverfG, 1958).
„Eine verantwortliche Teilhabe der Bürger an der politischen Willensbildung des Volkes setzt voraus, dass der Einzelne von den zu entscheidenden Sachfragen, von den durch die verfassten Staatsorgane getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen und Lösungsvorschlägen genügend weiß, um sie beurteilen, billigen oder verwerfen zu können“
(BverfG, 1977).
Bonn, 30.04.2020
Erstunterzeichner:
Andreas Müller
Maren Müller
Prof. Dr. Michael Meyen
Prof. Klaus Morawetz
Alexis Mirbach
Joachim Pöhler
Reinhard Dörner
Mario Otto
Leopold Jean Kendzierski
Cornelia Langmack
Carsten Hanke
Berthold Baxmann
Helmut Laun
Heiko Schlottke
Anita Maria Ernst
Matthias Schellenberg
Thomas Schmidt
Peter Djordjevic
Herbert Derksen
Christian Heller
Michael Werlin
Sven Oberlaender
Harald Fischer
Josef Mrowetz
Christian Bader
Helge Taureg
Petra Neumann
Ralf Binde
Jürgen Meyer
Rose Hundal
Peter Neukamp
Sabine Gase
Volkmar Kreiß
Albrecht Ludloff
Ulrich Warntjen