Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herrn Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
Intendanz
Herrn Bellut
ZDF-Straße 1
55100 Mainz
Beschwerde
Sehr geehrter Herr Bellut,
sehr geehrter Herr Marmor,
wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich rechtlichen Medien, greifen zahlreiche Beschwerden des Publikums sowie unserer Mitgliedschaft auf und protestieren gegen die Praxis der abrupten Beendigung von Fernsehfilmen/Serien ohne Abspann, innerhalb der Programme von ARD und ZDF, sowie der aggressiven und unästhetischen Einblendung von Werbung in laufende Sendeinhalte.
Zitat: „Ich finde es unmöglich und geradezu asozial, wie ARD und ZDF ihre Filme beenden! Manchmal versteht man das zuletzt gesprochene Wort nicht mehr, kein Nachspann im ursprünglichen Sinn, obwohl viele Leute sich für die Namen der Schauspieler, etc. interessieren(…)“
Dieses Zitat einer Zuschauerin möchten wir aufgreifen, da es die gesamte Verstörung der am Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender interessierten Rezipienten beschreibt, wenn ein Film abrupt und unvermittelt endet. Die Zuschreibung „asozial“ ist insofern angebracht, da die der ärgerlichen Praxis zugrunde liegende Panik der Programmverantwortlichen, das Publikum könnte sich durch wegzappen dem weiteren Programmverlauf entziehen, weder Rücksicht auf die Befindlichkeiten der Filmemacher noch auf die des Publikums nimmt.
Den am Film beteiligten Protagonisten die Chance auf öffentliche Würdigung durch Nennung in einem angemessenen Abspann zu nehmen, spricht darüber hinaus für einen respektlosen Umgang der Programmverantwortlichen mit den wichtigsten Personen im Programmbetrieb.
Zitat: „Mich macht das regelrecht aggressiv, weil ich in dem Moment abrupt aus dem Filmerlebnis gerissen werde und mich nun aktiv für oder gegen die nachfolgende Sendung entscheiden muss. Meistens schalte ich daraufhin ab oder um, weil ich das sowieso vor hatte.“
Der Moment des Innehaltens, des Nachdenkens und Nachwirken des Filmes - insbesondere bei hochwertigen Produktionen - auch der Moment der Trauer und des Abschiedes wird offensichtlich dem reinen Quotendenken untergeordnet.
Filmemacher wissen in der Regel um die Wichtigkeit der Gestaltung von Schlussszenen (Happy-End). Den letzten Bildern gebührt besondere Aufmerksamkeit, weil genau diese Szenen dem Publikum am stärksten in Erinnerung bleiben.
Zitat: „(…) meistens ist für mich von vornherein klar, dass ich nach einem Film abschalte und ins Bett gehe. Ich denke die Sender ruinieren hier ihr Image, für einen absolut minimalen Mitnahmeeffekt, messbar als zweite Stelle hinter dem Komma.“
Der Cut inmitten der Schlussszene eines Filmes oder einer Serie, oder gar der Wegfall des Epilogs lassen auf einen sorg- und gedankenlosen Umgang der Programmverantwortlichen mit Inhalten schließen. Diese kulturelle Barbarei zeugt von mangelndem Interesse an einem positiven Gesamteindruck des Angebotes und entspricht weder dem Programmauftrag noch dem Interesse der Beitragszahler.
Zitat: „(…)Besondere Schwere der Schuld mit Götz Georg: Ein Film mit diesem Tiefgang braucht wenigstens einige Sekunden Nachhall, den man mit einem normalen Abspann erreicht hätte. Leider lief neben dem Abspann aggressiv schon die Werbung für einen anderen Film.“
Werbeeinblendungen zu anderen/folgenden Sendungen, die in unästhetisch anmutenden Blöcken einen erheblichen Teil des unteren Bildbereiches überdecken, stellen darüber hinaus für viele Zuschauer eine aufdringliche Belästigung dar. Das mündige Publikum ist in der Lage sich mittels Programmzeitschriften oder Videotext zu orientieren.
Die Störung laufender Sendungen durch Einblendung themenfremder Inhalte sollte lediglich Meldungen mit Brisanz und Relevanz (Katastrophen etc.) vorbehalten bleiben.
Uns ist durchaus bewusst, dass öffentlich-rechtlichen Sendern Werbe- und Marketingmaßnahmen in eigener Sache sowie Programmhinweise aller Art gestattet sind. Allerdings sollten sie nicht laufende Programminhalte beeinträchtigen und sich von marktschreierischen Gepflogenheiten privater Medienanstalten abheben.
Rundfunkstaatsvertrag – RStV
Abschnitt: Vorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
§11 (1)Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
ARD und ZDF - abrupte Beendigung von Filmen/Serien sowie Werbeeinblendungen in laufende Sendeinhalte
Re: ARD und ZDF - abrupte Beendigung von Filmen/Serien sowie Werbeeinblendungen in laufende Sendeinhalte
Antwort aus der Zuschauerredaktion von Das Erste
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Re: ARD und ZDF - abrupte Beendigung von Filmen/Serien sowie Werbeeinblendungen in laufende Sendeinhalte
Antwort aus der Zuschauerredaktion des ZDF
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