Betreff: Förmliche Programmbeschwerde zum Themenabend „Eine bessere Welt“ am 23. März 2026
Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Fernsehrats,
hiermit erhebe ich förmliche Beschwerde gegen den ZDF-Themenabend vom 23. März 2026: den Spielfilm „Eine bessere Welt“ ab 20:15 Uhr und die direkt anschließende Dokumentation „Hass im Netz: Eine bessere Welt – Die Dokumentation“ ab 22:15 Uhr. Die beiden Sendungen bilden eine bewusste inhaltliche Einheit und verstärken sich gegenseitig in ihrer einseitigen und tendenziösen Darstellung. Der Themenabend verstößt nach meiner Überzeugung in mehreren Punkten gegen § 11 Rundfunkstaatsvertrag sowie gegen die Qualitäts- und Programmrichtlinien des ZDF, insbesondere gegen die Gebote der Ausgewogenheit, Objektivität, Unparteilichkeit und das Verbot redaktioneller Werbung. Zudem verletzt er den gesetzlichen Auftrag des ZDF, internationales Geschehen umfassend und ausgewogen abzubilden und einen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten.
1. Einseitige und emotionalisierte Darstellung politischer Debatten
Der Spielfilm setzt legitime Kritik an einem radikalen, staatsinterventionistischen Konzept – dem individuell gedeckelten CO₂-Konto – atmosphärisch mit „rechtem Hass“ und einem „Männer-Lynchmob“ gleich. Sachliche und völlig legale Einwände gegen ein Vorhaben, das massive Eingriffe in die persönliche Freiheit und den Alltag der Bürger bedeuten würde, werden bewusst mit Beleidigungen und Bedrohungen vermischt. So entsteht der Eindruck, jede ernstzunehmende Opposition gegen derart weitreichende staatliche Maßnahmen sei bereits Ausdruck von Hass und führe zwangsläufig zu einer Eskalation bis hin zu physischer Gewalt. Dies unterdrückt eine notwendige sachliche Debatte und verletzt klar das Gebot der Objektivität und Ausgewogenheit.
2. Die Rolle Dunja Hayalis und der selektive Umgang mit virtueller Gewalt
Besonders widersprüchlich wirkt das Auftreten von Dunja Hayali. Im Spielfilm inszeniert sie sich als Mahnerin gegen virtuellen Hass, während sie nur wenige Monate zuvor im „Heute Journal“ die Ermordung von Charlie Kirk in unjournalistisch wertender Weise anmoderierte: „dass es nun Gruppen gibt, die seinen Tod feiern, ist mit nichts zu rechtfertigen, auch nicht mit seinen oftmals abscheulichen, rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Aussagen.“ Diese posthume Diffamierung ist ebenfalls Ausdruck virtueller Gewalt, die der Themenabend vorgeblich bekämpfen will.
3. Einseitige Fokussierung auf „rechten Hass“
Der Themenabend suggeriert, „Hass im Netz“ und physische Bedrohung kämen primär von rechts gegen grün-ökologische oder marginalisierte Akteure. Tatsächlich stehen vor allem Islamkritiker (Hamed Abdel-Samad, Ahmad Mansour, Seyran Ateş u. a.) seit Jahren unter dauerhaftem Polizeischutz aufgrund islamistischer Morddrohungen. AfD-Politiker sind laut BKA-Daten im ersten Halbjahr 2025 am häufigsten Opfer politisch motivierter Gewalt (68 von 98 Gewaltdelikten gegen Parteirepräsentanten). Beispiele: Alice Weidel (Wohnungs-Evakuierung 2023), Björn Höcke (erhöhter LKA-Schutz) und Bernd Baumann (mehrfache Brandanschläge auf Familienfahrzeuge, Stahltüren im Keller-Gästeapartment, damit seine Frau wieder schlafen kann). Diese Dimension virtueller Bedrohung und realer politisch motivierter Gewalt wird vollständig ausgeblendet.
4. Verstoß gegen das Werbeverbot und Verschweigen weltanschaulicher Parteinahme
Im Spielfilm und in der Dokumentation wird HateAid prominent als neutrale Retterin präsentiert. Filmfiguren empfehlen die Organisation explizit, im Abspann wird auf sie verlinkt. Gleichzeitig wird verschwiegen, dass HateAid überwiegend nur links-grüne Stimmen unterstützt, während Hilfegesuche von Karoline Preisler, Marie-Luise Vollbrecht, Ali Utlu und anderen liberal-konservativen oder islamkritischen Personen ignoriert oder abgelehnt wurden. Die beiden Geschäftsführerinnen von HateAid stehen seit Dezember 2025 auf der US-Visa-Sanktionsliste. Die Bewerbung einer politisch aktiven und sanktionierten NGO mit Gebührenmitteln verstößt klar gegen das Verbot redaktioneller Werbung und das Neutralitätsgebot.
5. Einseitige Darstellung der transatlantischen Dimension
Der Themenabend kritisiert das Diskussionsklima auf US-amerikanischen Plattformen und tritt nachdrücklich für eine Verschärfung der EU-Regulierung durch den Digital Services Act ein. Dabei wird jedoch der sogenannte „Brussels Effect“ – also die weltweite Ausstrahlung europäischer Regulierungsstandards auf die Compliance-Praxis globaler Plattformen – vollständig ausgeblendet. Dieser Effekt führt zwangsläufig zu einem Konflikt mit dem First Amendment der US-Verfassung und bildet den eigentlichen Hintergrund für die US-Visa-Sanktionen gegen die Geschäftsführerinnen von HateAid. Stattdessen wird die Deutungshoheit allein Josephine Ballon von HateAid überlassen. Sie darf sich als Opfer amerikanischer „Einschüchterung“ inszenieren und der US-Regierung einen defizitären Umgang mit rechtsstaatlichen Prinzipien vorwerfen – während vollständig verschwiegen wird, dass die Visa-Sanktionen gerade dem Schutz der amerikanischen Verfassung dienen. Diese einseitige Parteinahme und das systematische Ausblenden der transatlantischen Konfliktlinie verstoßen klar gegen die Gebote der Objektivität und Ausgewogenheit. Zugleich missachtet der Themenabend den gesetzlichen Auftrag des ZDF, internationales Geschehen umfassend und ausgewogen darzustellen und zur Völkerverständigung beizutragen.
Mit freundlichen Grüßen
Quelle: https://twitter.com/GabrielRothsch3/sta ... 2939265484
ZDF - Programmbeschwerde zum Themenabend „Eine bessere Welt“
Re: ZDF - Programmbeschwerde zum Themenabend „Eine bessere Welt“
Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Fernsehrats,
hiermit wende ich mich erneut an Sie als zuständiges Gremium und bitte um förmliche Prüfung meiner Programmbeschwerde vom 25.03.2026 zum Themenabend „Eine bessere Welt“ (Spielfilm + Dokumentation) vom 23.03.2026. Die Programmdirektorin Nadine Bilke hat mir mit Schreiben vom 12.05.2026 geantwortet.
Ich habe diese Stellungnahme sorgfältig geprüft und stelle fest, dass meine zentralen Kritikpunkte darin nicht substanziell widerlegt, sondern weitgehend mit formalen Argumenten umgangen wurden. Die Antwort behandelt die einzelnen Aspekte jeweils isoliert und geht nicht auf die kumulative Wirkung und die wechselseitige Verstärkung der beanstandeten Elemente ein, die in ihrer Gesamtschau ein einseitiges Narrativ erzeugen.
Daher möchte ich meine wesentlichen Kritikpunkte noch einmal klar und präzise darlegen.
1. Einseitiges Framing durch emotionales Storytelling
Die Argumentation, der Spielfilm nutze das individuell gedeckelte CO₂-Konto lediglich als dramaturgischen Auslöser, greift zu kurz. Gerade weil es sich um ein fiktionales Format handelt, entfaltet es eine besonders starke suggestive Wirkung bei der Vermittlung von Werten und Weltbildern. Der Film verknüpft die sympathisch gezeichnete Protagonistin Elena Stanat und ihr Plädoyer für ein individuelles CO₂-Konto unmittelbar mit einem männlich dominierten Hassmob, der von verbalen Angriffen rasch in reale Gewaltandrohungen und -handlungen übergeht. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den freiheitseinschränkenden Konsequenzen eines solchen Instruments, das die staatliche Kontrolle des individuellen CO₂-Verbrauchs impliziert, findet nicht statt.
Stattdessen wird der Zuschauer emotional eindeutig auf die Seite der Protagonistin gezogen. Auch wenn ein Spielfilm nicht die gleiche Ausgewogenheit wie eine Reportage leisten muss, verstößt die einseitige emotionale Aufladung eines gesellschaftspolitisch hochrelevanten Themas im Rahmen eines bewusst politischen ZDF-Themenabends gegen das Gebot der Objektivität und Ausgewogenheit gemäß § 26 Abs. 2 Medienstaatsvertrag.
2. Problematische Vermischung von Fiktion und Realität durch die Besetzung Dunja Hayalis
Die Entscheidung des ZDF, Dunja Hayali sich selbst spielen zu lassen, verwischt bewusst die Grenze zwischen fiktionaler Darstellung und realer Person. Als öffentlich klar politisch positionierte Moderatorin, die sich wiederholt für ambitionierte klimapolitische Maßnahmen stark gemacht hat, verleiht sie der Protagonistin und deren Forderung nach einemindividuell gedeckelten CO₂-Konto durch ihre journalistische Autorität erhebliches Gewicht. Besonders widersprüchlich wirkt dies, weil Hayali selbst für eine polarisierende Haltung bekannt ist – etwa durch ihre wertende Anmoderation zur Ermordung von Charlie Kirk.
Ihre Mitwirkung in einem Film, der vorgeblich „Hass im Netz“ kritisch thematisieren will, erzeugt den Eindruck einer inhaltlichen Kontinuität statt der gebotenen journalistischen Distanz. Auch wenn die Wahl der Besetzung grundsätzlich unter die künstlerische Freiheit fällt, verstößt die unkritische Einbindung einer derart klar positionierten realen Person in einen bewusst gesellschaftspolitischen Themenabend gegen das Gebot der Unparteilichkeit gemäß § 26 Abs. 2 Medienstaatsvertrag.
3. Selektive Auswahl der Betroffenenbiografien
Die Formulierung „kein Anspruch auf Vollständigkeit“ und „exemplarische Einzelbiografien“ reicht nicht aus, wenn die konkrete Auswahl der gezeigten Fälle ein klares, einseitiges Narrativ erzeugt. Die Dokumentation porträtiert ausschließlich Personen aus dem progressiven Spektrum: die Klimawissenschaftlerin Claudia Kemfert, die Drag Queen Vicky Voyage, den LGBTQ-Aktivisten Riccardo Simonetti sowie den ehemaligen Fußballprofi Kevin Plath, der rassistisch angegriffen wurde. Diese Auswahl erweckt den Eindruck, Hass im Netz komme überwiegend von rechts und richte sich vor allem gegen progressive oder marginalisierte Personen. Vollständig ausgeblendet bleiben hingegen die massiven und langjährigen Bedrohungen gegen Islamkritiker wie Hamed Abdel-Samad, Ahmad Mansour und Seyran Ateş, die seit Jahren unter ständigem Polizeischutz stehen, sowie die laut BKA-Daten im ersten Halbjahr 2025 bei weitem häufigsten Opfer politisch motivierter Gewalt: AfD-Politiker (68 von 98 Gewaltdelikten gegen Parteirepräsentanten).
Diese selektive Darstellung schafft ein verzerrtes Gesamtbild und verstößt gegen das Gebot der Ausgewogenheit gemäß § 26 Abs. 2 Medienstaatsvertrag.
4. Unkritische Präsentation und Werbewirkung für HateAid
Die prominente und durchweg positive Darstellung von HateAid geht deutlich über eine neutrale Orientierungshilfe hinaus. Filmfiguren empfehlen die Organisation explizit, sie wird in der Dokumentation ausführlich und unkritisch porträtiert, und im Abspann des Spielfilms wird direkt auf sie verlinkt. Auch wenn keine direkten finanziellen Zuwendungen geflossen sind, profitiert HateAid erheblich vom positiven Framing und der großen Reichweite eines ZDF-Themenabends zur besten Sendezeit. Gleichzeitig wurde die bekannte einseitige Unterstützungspraxis der Organisation vollständig verschwiegen:
HateAid unterstützt vor allem Personen aus dem links-grünen Spektrum – zuweilen sogar auf eigene Initiative hin –, während Hilfeanfragen von liberalen, konservativen oder islamkritischen Betroffenen (u. a. Karoline Preisler, Marie-Luise Vollbrecht, Ali Utlu) wiederholt ignoriert oder abgelehnt wurden. Diese einseitige und unkritische Präsentation einer politisch aktiven NGO verstößt gegen das Verbot redaktioneller Werbung sowie gegen die Gebote der Neutralität und Ausgewogenheit gemäß § 26 Abs. 2 Medienstaatsvertrag.
5. Ausblendung der transatlantischen Konfliktlinie
Der Themenabend kritisiert das Diskussionsklima auf US-amerikanischen Plattformen und präsentiert den Digital Services Act als notwendigen Fortschritt. Gleichzeitig darf Josephine Ballon von HateAid unkommentiert als Opfer „amerikanischer Einschüchterung“ auftreten. Dabei wird ein zentraler Aspekt vollständig ausgeblendet: Der sogenannte „Brussels Effect“, also die weltweite Durchsetzung europäischer Regulierungsstandards über globale Plattformen, gerät zwangsläufig in ein erhebliches Spannungsverhältnis zum First Amendment der US-Verfassung. Genau in diesem Kontext stehen auch die US-Visa-Sanktionen gegen die beiden HateAid- Geschäftsführerinnen vom Dezember 2025, die nach US-Auffassung dem Schutz amerikanischer Grundrechte vor extraterritorialer Einflussnahme dienen. Diese Gegenperspektive vollständig auszulassen, während einer Seite die Deutungshoheit überlassen wird, verletzt den Auftrag des ZDF, internationales Geschehen umfassend und ausgewogen darzustellen gemäß § 26 Abs. 1 Medienstaatsvertrag.
In der Gesamtschau erzeugt der Themenabend durch die Kombination mehrerer Gestaltungsmittel ein einseitiges Narrativ. Das emotionale Framing im Spielfilm, die Besetzung einer klar politisch positionierten Moderatorin, die selektive Auswahl der Betroffenenbiografien in der Dokumentation, die unkritische Präsentation von HateAid sowie die einseitige Übernahme der Position Josephine Ballons ohne jede Gegenperspektive ergänzen und verstärken sich gegenseitig. Dies widerspricht nicht nur §26 Medienstaatsvertrag, sondern auch den Qualitäts- und Programmrichtlinien des ZDF vom 30. Juni 2023, die ausdrücklich fordern, dass die Angebote die eigene Urteilsbildung erleichtern und eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern sollen.
Angesichts der Stellungnahme der Programmdirektorin, die meine Kritikpunkte jeweils isoliert behandelt und die Gesamtwirkung des Themenabends nicht berücksichtigt hat, bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren des Fernsehrats, ausdrücklich um eine förmliche und umfassende Prüfung meiner Beschwerde. Insbesondere bitte ich Sie zu klären, welchen Qualitätsmaßstäben fiktionale Formate im Rahmen eines gesellschaftspolitischen Themenabends beim ZDF unterliegen und ob der beanstandete Abend in seiner Gesamtheit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag gemäß § 26 Medienstaatsvertrag entspricht.
Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXXX*
*Der Name des Einsenders ist uns und dem ZDF bekannt.
hiermit wende ich mich erneut an Sie als zuständiges Gremium und bitte um förmliche Prüfung meiner Programmbeschwerde vom 25.03.2026 zum Themenabend „Eine bessere Welt“ (Spielfilm + Dokumentation) vom 23.03.2026. Die Programmdirektorin Nadine Bilke hat mir mit Schreiben vom 12.05.2026 geantwortet.
Ich habe diese Stellungnahme sorgfältig geprüft und stelle fest, dass meine zentralen Kritikpunkte darin nicht substanziell widerlegt, sondern weitgehend mit formalen Argumenten umgangen wurden. Die Antwort behandelt die einzelnen Aspekte jeweils isoliert und geht nicht auf die kumulative Wirkung und die wechselseitige Verstärkung der beanstandeten Elemente ein, die in ihrer Gesamtschau ein einseitiges Narrativ erzeugen.
Daher möchte ich meine wesentlichen Kritikpunkte noch einmal klar und präzise darlegen.
1. Einseitiges Framing durch emotionales Storytelling
Die Argumentation, der Spielfilm nutze das individuell gedeckelte CO₂-Konto lediglich als dramaturgischen Auslöser, greift zu kurz. Gerade weil es sich um ein fiktionales Format handelt, entfaltet es eine besonders starke suggestive Wirkung bei der Vermittlung von Werten und Weltbildern. Der Film verknüpft die sympathisch gezeichnete Protagonistin Elena Stanat und ihr Plädoyer für ein individuelles CO₂-Konto unmittelbar mit einem männlich dominierten Hassmob, der von verbalen Angriffen rasch in reale Gewaltandrohungen und -handlungen übergeht. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den freiheitseinschränkenden Konsequenzen eines solchen Instruments, das die staatliche Kontrolle des individuellen CO₂-Verbrauchs impliziert, findet nicht statt.
Stattdessen wird der Zuschauer emotional eindeutig auf die Seite der Protagonistin gezogen. Auch wenn ein Spielfilm nicht die gleiche Ausgewogenheit wie eine Reportage leisten muss, verstößt die einseitige emotionale Aufladung eines gesellschaftspolitisch hochrelevanten Themas im Rahmen eines bewusst politischen ZDF-Themenabends gegen das Gebot der Objektivität und Ausgewogenheit gemäß § 26 Abs. 2 Medienstaatsvertrag.
2. Problematische Vermischung von Fiktion und Realität durch die Besetzung Dunja Hayalis
Die Entscheidung des ZDF, Dunja Hayali sich selbst spielen zu lassen, verwischt bewusst die Grenze zwischen fiktionaler Darstellung und realer Person. Als öffentlich klar politisch positionierte Moderatorin, die sich wiederholt für ambitionierte klimapolitische Maßnahmen stark gemacht hat, verleiht sie der Protagonistin und deren Forderung nach einemindividuell gedeckelten CO₂-Konto durch ihre journalistische Autorität erhebliches Gewicht. Besonders widersprüchlich wirkt dies, weil Hayali selbst für eine polarisierende Haltung bekannt ist – etwa durch ihre wertende Anmoderation zur Ermordung von Charlie Kirk.
Ihre Mitwirkung in einem Film, der vorgeblich „Hass im Netz“ kritisch thematisieren will, erzeugt den Eindruck einer inhaltlichen Kontinuität statt der gebotenen journalistischen Distanz. Auch wenn die Wahl der Besetzung grundsätzlich unter die künstlerische Freiheit fällt, verstößt die unkritische Einbindung einer derart klar positionierten realen Person in einen bewusst gesellschaftspolitischen Themenabend gegen das Gebot der Unparteilichkeit gemäß § 26 Abs. 2 Medienstaatsvertrag.
3. Selektive Auswahl der Betroffenenbiografien
Die Formulierung „kein Anspruch auf Vollständigkeit“ und „exemplarische Einzelbiografien“ reicht nicht aus, wenn die konkrete Auswahl der gezeigten Fälle ein klares, einseitiges Narrativ erzeugt. Die Dokumentation porträtiert ausschließlich Personen aus dem progressiven Spektrum: die Klimawissenschaftlerin Claudia Kemfert, die Drag Queen Vicky Voyage, den LGBTQ-Aktivisten Riccardo Simonetti sowie den ehemaligen Fußballprofi Kevin Plath, der rassistisch angegriffen wurde. Diese Auswahl erweckt den Eindruck, Hass im Netz komme überwiegend von rechts und richte sich vor allem gegen progressive oder marginalisierte Personen. Vollständig ausgeblendet bleiben hingegen die massiven und langjährigen Bedrohungen gegen Islamkritiker wie Hamed Abdel-Samad, Ahmad Mansour und Seyran Ateş, die seit Jahren unter ständigem Polizeischutz stehen, sowie die laut BKA-Daten im ersten Halbjahr 2025 bei weitem häufigsten Opfer politisch motivierter Gewalt: AfD-Politiker (68 von 98 Gewaltdelikten gegen Parteirepräsentanten).
Diese selektive Darstellung schafft ein verzerrtes Gesamtbild und verstößt gegen das Gebot der Ausgewogenheit gemäß § 26 Abs. 2 Medienstaatsvertrag.
4. Unkritische Präsentation und Werbewirkung für HateAid
Die prominente und durchweg positive Darstellung von HateAid geht deutlich über eine neutrale Orientierungshilfe hinaus. Filmfiguren empfehlen die Organisation explizit, sie wird in der Dokumentation ausführlich und unkritisch porträtiert, und im Abspann des Spielfilms wird direkt auf sie verlinkt. Auch wenn keine direkten finanziellen Zuwendungen geflossen sind, profitiert HateAid erheblich vom positiven Framing und der großen Reichweite eines ZDF-Themenabends zur besten Sendezeit. Gleichzeitig wurde die bekannte einseitige Unterstützungspraxis der Organisation vollständig verschwiegen:
HateAid unterstützt vor allem Personen aus dem links-grünen Spektrum – zuweilen sogar auf eigene Initiative hin –, während Hilfeanfragen von liberalen, konservativen oder islamkritischen Betroffenen (u. a. Karoline Preisler, Marie-Luise Vollbrecht, Ali Utlu) wiederholt ignoriert oder abgelehnt wurden. Diese einseitige und unkritische Präsentation einer politisch aktiven NGO verstößt gegen das Verbot redaktioneller Werbung sowie gegen die Gebote der Neutralität und Ausgewogenheit gemäß § 26 Abs. 2 Medienstaatsvertrag.
5. Ausblendung der transatlantischen Konfliktlinie
Der Themenabend kritisiert das Diskussionsklima auf US-amerikanischen Plattformen und präsentiert den Digital Services Act als notwendigen Fortschritt. Gleichzeitig darf Josephine Ballon von HateAid unkommentiert als Opfer „amerikanischer Einschüchterung“ auftreten. Dabei wird ein zentraler Aspekt vollständig ausgeblendet: Der sogenannte „Brussels Effect“, also die weltweite Durchsetzung europäischer Regulierungsstandards über globale Plattformen, gerät zwangsläufig in ein erhebliches Spannungsverhältnis zum First Amendment der US-Verfassung. Genau in diesem Kontext stehen auch die US-Visa-Sanktionen gegen die beiden HateAid- Geschäftsführerinnen vom Dezember 2025, die nach US-Auffassung dem Schutz amerikanischer Grundrechte vor extraterritorialer Einflussnahme dienen. Diese Gegenperspektive vollständig auszulassen, während einer Seite die Deutungshoheit überlassen wird, verletzt den Auftrag des ZDF, internationales Geschehen umfassend und ausgewogen darzustellen gemäß § 26 Abs. 1 Medienstaatsvertrag.
In der Gesamtschau erzeugt der Themenabend durch die Kombination mehrerer Gestaltungsmittel ein einseitiges Narrativ. Das emotionale Framing im Spielfilm, die Besetzung einer klar politisch positionierten Moderatorin, die selektive Auswahl der Betroffenenbiografien in der Dokumentation, die unkritische Präsentation von HateAid sowie die einseitige Übernahme der Position Josephine Ballons ohne jede Gegenperspektive ergänzen und verstärken sich gegenseitig. Dies widerspricht nicht nur §26 Medienstaatsvertrag, sondern auch den Qualitäts- und Programmrichtlinien des ZDF vom 30. Juni 2023, die ausdrücklich fordern, dass die Angebote die eigene Urteilsbildung erleichtern und eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern sollen.
Angesichts der Stellungnahme der Programmdirektorin, die meine Kritikpunkte jeweils isoliert behandelt und die Gesamtwirkung des Themenabends nicht berücksichtigt hat, bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren des Fernsehrats, ausdrücklich um eine förmliche und umfassende Prüfung meiner Beschwerde. Insbesondere bitte ich Sie zu klären, welchen Qualitätsmaßstäben fiktionale Formate im Rahmen eines gesellschaftspolitischen Themenabends beim ZDF unterliegen und ob der beanstandete Abend in seiner Gesamtheit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag gemäß § 26 Medienstaatsvertrag entspricht.
Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXXX*
*Der Name des Einsenders ist uns und dem ZDF bekannt.
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