An den
Rundfunkrat der Deutschen Welle
Kurt-Schumacher-Str. 3
53113 Bonn
Betreff: Programmbeschwerde wegen eklatanter Verstöße gegen Programmgrundsätze und journalistische Standards der Deutschen Welle
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Programmbeschwerde gegen zwei Beiträge der Deutschen Welle, bei denen nach meiner Auffassung mehrere der eigenen Programmgrundsätze sowie grundlegende journalistische Standards verletzt wurden.
Betroffen sind insbesondere die Beiträge:
1. „Antifa-Prozess in Ungarn: Maja T. droht drakonische Strafe“, veröffentlicht am 03.02.2026, Autor: Marcel Fürstenau, über das Strafverfahren gegen Maja T.
2. „Tod eines Ultrarechten – Paris bestellt US-Botschafter ein“, veröffentlicht am 23.02.2026, über den Tod von Quentin Deranque.
Nach meinem Verständnis verpflichten das Deutsche-Welle-Gesetz sowie die redaktionellen Richtlinien der Deutschen Welle zu unabhängiger, sachlicher, ausgewogener und vollständiger Berichterstattung. Diese Punkte sind meiner Meinung nach in beiden Beiträgen verletzt.
I. Möglicher Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit und Neutralität
Bereits die Überschrift des Artikels vom 03.02.2026 („… droht drakonische Strafe“) enthält schon eine wertende Einordnung. Der Begriff „drakonisch“ ist keine neutrale Beschreibung eines Strafmaßes, sondern eine politische oder moralische Bewertung. Denn „drakonisch“ bedeutet hier „über das übliche Maß hinausgehend“ und suggeriert ein – wenn auch noch ausstehendes - Unrechtsurteil.
Nach gängigen journalistischen Standards sollte eine Nachrichtenschlagzeile zunächst informieren und nicht bewerten. Eine solche Wortwahl legt dem Publikum bereits vor der Lektüre eine Interpretation nahe und steht damit im Spannungsverhältnis zum Gebot der neutralen Berichterstattung.
Auch im weiteren Verlauf des Artikels wird das Strafverfahren wiederholt politisch gerahmt, etwa durch umfangreiche Hinweise auf die politische Situation in Ungarn unter Minister-präsident Viktor Orbán. Diese Kontextualisierung nimmt erheblichen Raum ein, während andere Aspekte des Verfahrens deutlich knapper behandelt werden.
II. Möglicher Verstoß gegen das Gebot der Ausgewogenheit
Ein zentrales journalistisches Prinzip besteht darin, unterschiedliche Perspektiven angemessen zu berücksichtigen.
Im Beitrag über das Verfahren gegen Maja T. werden vor allem folgende Stimmen ausführlich dargestellt:
• die Angeklagte selbst,
• ihr familiäres Umfeld,
• politische Unterstützer,
• Kritik an den ungarischen Behörden.
Demgegenüber bleibt die Perspektive der Opfer der Gewalttaten weitgehend unerwähnt. Ihre Verletzungen, ihre Sicht auf das Verfahren oder ihre Interessen am Ausgang des Prozesses werden nicht dargestellt. Die rechtliche Einordnung der vorgeworfenen Straftaten fehlt. Zudem stellt es Behörden vor nahezu unlösbare Probleme bei der Umsetzung des Strafvollzugs, wenn sich ein biologisch männlicher Häftling als „nicht-binär“ bezeichnet und so behandelt werden will. Zu wem soll er denn dann in eine Zelle? Wenn er dann eine Zelle allein bekommt, heißt das: „Maja T. befindet sich ununterbrochen in Isolationshaft.“ Nach aller Erfahrung bekäme er sowohl in Haftanstalt für Männer wie einer für Frauen Probleme. Haftanstalten sind keine Mädchenpensionate, Transsexuelle sind leichte Opfer von Gewalt durch andere Häftlinge. Zu erwarten gewesen wäre hier ein O-Ton aus dem ungarischen Innenministerium oder vom Pressesprecher der Haftanstalt zu den Haftbedingungen, denn im Journalismus wie vor Gericht gilt: audiatur et altera pars. Offenbar nicht für die Deutsche Welle.
Dadurch entsteht ein Ungleichgewicht in der Darstellung der beteiligten Seiten. Anders aus-gedrückt: der strafrechtliche Aspekt des Haftgrundes wird vernachlässigt zugunsten einer politischen Bewertung mit deutlicher Schlagseite.
III. Möglicher Verstoß gegen das Gebot der Vollständigkeit
Ob die Opfer von Maja T. lebenslange Schäden an Leib und Seele davontragen, wird nicht berichtet, sondern verschwiegen. In verfügbaren anderen Berichten (außerhalb dieses der Deutschen Welle) über den Fall wird deutlich:
• dass es konkrete Opfer gibt, die verletzt wurden (z. B. Platzwunden, Knochenbrüche).
• dass die Staatsanwaltschaft diese Verletzungen im Prozess benannt hat.
Auch im Beitrag über den Tod von Quentin Deranque fehlen nach meiner Einschätzung mehrere wesentliche Informationen, die für das Verständnis des Geschehens relevant sind.
Quentin wurde nicht, wie es eine Bildunterschrift behauptet: „zu Tode geprügelt“, sondern zunächst von 7 Leuten der Jeune Garde von der Gruppe der demonstrierenden Frauen isoliert, dann eingekreist, weggeführt und zu Boden gebracht. Dort traten sie (nicht „prügel-ten“) mehrfach mit voller Wucht auf Quentins Kopf ein (laut Zeugenaussagen „als sei es ein Fußball“), der dadurch tödliche Hirnverletzungen erlitt. Dazu gibt es Video-/Filmmaterial. Der Artikel erwähnt lediglich, dass gegen sieben Personen ermittelt wird und dass sich darunter der frühere Mitarbeiter eines Abgeordneten der Partei La France Insoumise befindet.
Nicht erwähnt wird jedoch,
• dass zwei Assistenten von Abgeordneten dieser Partei unter den Beschuldigten sind,
• dass einer dieser beiden Assistent von Raphaël Arnault ist,
• und dass dieser Gründer der Gruppe Jeune Garde ist, denen die Schläger angehörten.
Verschwiegen wird auch der Name der Jeune Garde und dass es sich um eine organisierte Gruppe handelt, die derlei „Einsätze“ vorher in Camps einübt und im Juni 2025 aufgrund ihrer Gewaltbereitschaft verboten worden war, aber dennoch illegal weitermachte. Der Beschuldigte (gemeint ist Jacques-Élie Favrot) war laut DW-Beitrag „früherer“ Mitarbeiter, aber nur insofern „früher“, als er das bis zu seiner Verhaftung war – diese Darstellung ist also grob verfälschend. Lediglich ein weiterer „Praktikant“ war schon länger nicht mehr bei Arnault beschäftigt. Der Beschuldigte Favrot stand also am Tage des tödlichen Ereignisses in Diensten von R. Arnault und war ganz offenbar während seiner Arbeitszeit in Lyon. Damit wäre er das Gegenteil eines „früheren Beschäftigten“, sondern ein bezahlter Totschläger.
Diese Auslassungen verändern den Eindruck über Struktur und mögliche politische Hinter-gründe der Tat erheblich. Sie lassen allerdings Rückschlüsse zu auf die politische Einstellung des Verfassers.
IV. Sprachliche Asymmetrie in der politischen Einordnung
Im genannten Artikel wird das Opfer wiederholt mit stark politisch markierenden Begriffen wie „Ultrarechter“ oder „rechtsextremer Aktivist“ bezeichnet. Demgegenüber wird das politische Umfeld mutmaßlicher Täter deutlich neutraler beschrieben, etwa durch die Formulierung „linksgerichtete Partei“. Eine vergleichbar klare politische Einordnung erfolgt hier nicht, obwohl die Jeune Garde linksextremistisch und als solche verboten ist. Diese sprachliche Asymmetrie beweist eine unausgewogene politische Darstellung.
V. Selektive Kontextualisierung
Der Beitrag enthält umfangreiche Kontextinformationen zur amerikanischen Politik und zur Regierung von Donald Trump sowie zu diplomatischen Spannungen zwischen Frankreich und den Vereinigten Staaten. So heißt es: „Die Regierung von US-Präsident Donald Trump ist bekannt dafür, Gewalttaten aus dem linksextremen Spektrum besonders hervorzuheben - und sie als größeres Problem als rechtsextrem motivierte Gewalt darzustellen.“ Umkehrt fehlt der Satz: „Die Regierungen und öffentlich-rechtliche Medien in der EU sind dafür bekannt, Gewalttaten von US-Sicherheitsorganen gegen bestimmte Minderheiten als rechtsmotivierte und/oder staatlich tolerierte Gewalt der Regierung Trump darzustellen.“ Was also Macron als nicht legitime Einmischung in innere Angelegenheiten ansieht, gilt umkehrt keineswegs. So sieht es wohl auch der Verfasser.
Es fehlen für das Verständnis also wesentliche Hintergrundinformationen zu politischen Gruppierungen im Umfeld der mutmaßlichen Täter. Dadurch wird der politische Kontext nicht gleichmäßig dargestellt. Ferner ist der lapidare Satz, dass LFI „die Tötung verurteilt (hat)“ ebenfalls unvollständig. In allen Presseverlautbarungen wies LFI darauf hin, dass es sich nur um eine „Schlägerei“ (rixe) handelte und keinen Lynchmord und dass Quentin noch in der Lage war, mehrere Hundert Meter zu laufen und er es zunächst abgelehnt habe, sich ärztlich behandeln zu lassen, was ihm natürlich eine Mitschuld geben sollte. Ferner kam keine Pressemeldung von LFI und den ihr nahestehenden Medien ohne eine Aufrechnung aus von Todesopfern von rechtsmotivierten (48) und linksmotivierten (5) Gewalttätern. Nach dieser Logik hätte die Junge Garde noch ein Guthaben von 43 Toten.
VI. Wiederkehrende Struktur
Vergleicht man beide Beiträge, zeigt sich ein ähnliches Muster:
• starke politische Rahmung,
• selektive Kontextualisierung,
• unterschiedliche Gewichtung der Perspektiven,
• unvollständige Darstellung einzelner relevanter Aspekte.
Diese Parallelen legen nahe, dass es sich nicht um einen bloßen Einzelfall handelt. Sicherlich spielt bei der Auswahl dessen, was in einen Artikel hineinsoll, auch der verfügbare Platz eine Rolle, doch in diesen Fällen verstößt die Entscheidung darüber, was wegfallen kann und was nicht, gegen die journalistische Qualitätsstandards. Mit dieser Art von Journalismus steht die Deutsche Welle nicht allein im Spektrum öffentlich-rechtlicher Sender. Meldungen wie diese lösen in den sich zu 2/3 politisch links verortenden Redaktionen eine kognitive Dissonanz aus. In solchen Fällen müssen dann einige Fakten unter den Tisch fallen, für linke Gewalt weichgespülte Begriffe den Schreibstil prägen, um somit Rahmen und Narrative zu setzen. Es muss ein Text dabei herauskommen, der nicht komplett falsch ist, aber doch die Faktenlage so lange zurechtbiegt, bis das Gemeldete nicht mehr an AfD-Narrative andockfähig ist. Die journalistische Sorgfaltspflicht hat sich dem Zweck des Berichts unterzuordnen. Die Grimme-Preis-gekrönte Dunya Hayali macht es vor. Auch Anja Reschke bekam dafür ihr Reschke-Fernsehen. Und deshalb halten nur 34% der Bevölkerung die Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Sender für ausgewogen. Doch „einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten.“ H.J. Friedrichs
VII. Bitte um Prüfung
Ich bitte den Rundfunkrat daher zu prüfen,
1. ob die genannten Beiträge mit den Programmgrundsätzen und journalistischen Standards der Deutschen Welle vereinbar sind, z.B. Trennung von Meldung und Meinung,
2. ob die Anforderungen an Neutralität, Ausgewogenheit und Vollständigkeit eingehalten wurden,
3. und ob gegebenenfalls redaktionelle Maßnahmen erforderlich sind.
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung dieser Programmbeschwerde sowie um Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Mit freundlichen Grüßen
*xxxxxx
*Der Name des Beschwerdeführers ist uns und der Deutschen Welle bekannt.
Deutsche Welle: Verstöße gegen Programmgrundsätze und journalistische Standards
Re: Deutsche Welle: Verstöße gegen Programmgrundsätze und journalistische Standards
Betreff: Prüfung Ihrer Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr XXXX*,
Wir danken für Ihre Eingabe. Anbei erhalten Sie das Ergebnis unserer Überprüfung.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Florian Wagenknecht
Head of Corporate Legal Affairs | Syndikusrechtsanwalt
Corporate Legal Affairs | Legal
*Der Name des Beschwerdeführers ist uns und der Deutschen Welle bekannt.
Sehr geehrter Herr XXXX*,
Wir danken für Ihre Eingabe. Anbei erhalten Sie das Ergebnis unserer Überprüfung.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Florian Wagenknecht
Head of Corporate Legal Affairs | Syndikusrechtsanwalt
Corporate Legal Affairs | Legal
*Der Name des Beschwerdeführers ist uns und der Deutschen Welle bekannt.
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Re: Deutsche Welle: Verstöße gegen Programmgrundsätze und journalistische Standards
Sehr geehrte Herr Wagenknecht,
vielen Dank für Ihre Antwort, die mich gleichwohl nicht zufriedenstellen kann.
Zum Thema Maja T. schreiben Sie „Wir stimmen Ihnen zu, dass eine Stellungnahme der ungarischen Regierung den Beitrag noch weiter bereichert hätte. Dass diese nicht publiziert wurde, ist … keine Verletzung der Programmgrundsätze..“ Da muss ich widersprechen: es gehört zu ausgewogener Berichterstattung dazu, die Gegenseite zu hören: audiatur et altera pars. Das ist sogar eine unverzichtbare Bedingung und Voraussetzung für guten Journalismus. Dass diese Regel hier verletzt wurde, ist ja auch kein Zufall. Der umgekehrte Fall, nämlich dass hier nur die Version der ungarischen Behörden dokumentiert worden wäre, aber nicht die Sicht von Maja T., wäre für die Deutsche Welle geradezu undenkbar. Sie will also nicht als neutral agierendes Qualitätsmedium wahrgenommen werden, sondern als Narrativ-Verbreiter, dem betreutes Denken zugrunde liegt. Wann sie welche Seite weglässt, behält sie sich vor: Sie darf das eben : Programmgrundsätze verletzt sie dabei aus ihrer Sicht nicht .
Auch meine Kritik an Berichterstattung der Tötung des jungen Quentin in Lyon konnten Sie nicht entkräften : „Der Artikel erwähnt lediglich, dass gegen sieben Personen ermittelt wird und dass sich darunter der frühere Mitarbeiter eines Abgeordneten der Partei La France Insoumise befindet.
Nicht erwähnt wird jedoch,
• dass zwei Assistenten von Abgeordneten dieser Partei unter den Beschuldigten sind,
• dass einer dieser beiden Assistent von Raphaël Arnault ist,
• und dass dieser Gründer der Gruppe Jeune Garde ist, denen die Schläger angehörten.
Verschwiegen wird auch der Name der Jeune Garde und dass es sich um eine organisierte Gruppe handelt, die derlei „Einsätze“ vorher in Camps einübt und im Juni 2025 aufgrund ihrer Gewaltbereitschaft verboten worden war, aber dennoch illegal weitermachte. Der Beschuldigte (gemeint ist Jacques-Élie Favrot) war laut DW-Beitrag „früherer“ Mitarbeiter, aber nur insofern „früher“, als er das bis zu seiner Verhaftung war – diese Darstellung ist also grob verfälschend. Lediglich ein weiterer „Praktikant“ war schon länger nicht mehr bei Arnault beschäftigt. Der Beschuldigte Favrot stand also am Tage des tödlichen Ereignisses in Diensten von R. Arnault und war ganz offenbar während seiner Arbeitszeit in Lyon. Damit wäre er das Gegenteil eines „früheren Beschäftigten“, sondern ein bezahlter Totschläger.
Diese Auslassungen verändern den Eindruck über Struktur und mögliche politische Hintergründe der Tat erheblich. Sie lassen allerdings Rückschlüsse zu auf die politische Einstellung des Verfassers.“
Sie antworteten mir darauf: „Mit Blick auf die Jeune Garde ist es richtig, dass diese mit Entscheidung vom 27.02.2026 vom Conseil d’Etat als linksextrem eingestuft wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts am 22.02.2026 noch nicht der Fall, so dass die Bezeichnung als linksgerichtete Gruppe keine Tatsachen weggelassen hat. Zudem stammt sowohl diese Information als auch die Information, dass die LFI die Tötung von Quentin Deranque verurteilt habe sowie die Erwähnung eines Beschuldigten und ehemaligen Mitarbeiters eines LFI-Abgeordneten, aus den Agenturmeldungen vom 22.02.2026 und unterliegt damit dem Agenturprivileg. Bei der Übernahme der Agenturmeldung bestanden keine Zweifel an den deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Es besteht auch keine Überwachungspflicht der Medienhäuser, jeden Beitrag auf weiterhin bestehende Aktualität hin zu überprüfen.“
Tatsache ist, dass Sie überhaupt unterschlagen haben ,dass es die Jeune Garde war, die den Tod des jungen Quentin zu verantworten hat. Es ist für die Tat unerheblich, ob die von Ihnen verschwiegene Jeune Garde, wie Sie schreiben, erst am 27.02.26 das Etikett „linksextrem“ bekam. Das ist nämlich deshalb völlig irrelevant, weil die Jeune Garde bereits im Juni 2025 vom Innenministerium verboten worden war und zwar, weil sie „Gewalttaten gegen Menschen provoziert, mit dem Ziel, mit gegensätzlichen ultrarechten Gruppen zusammenzustoßen; zu diesem Zweck organisiert sie Ausbildung für ihre Mitglieder in Kampfsportarten und Straßenkampf.“ Die France Insoumise setzte sich über das Verbot hinweg und bildete weiterhin Leute darin aus, politisch Andersdenkende mit körperlicher Gewalt auf offener Straße anzugreifen und zu verletzen. Finanziert von den Abgeordnetengeldern von Raphael Arnault.
Sie wenden ein: dass „sich der Beitrag mit den politischen Folgen der US-Äußerungen zum Tod von Quentin Deranque beschäftigt, dagegen nicht mit der Tat selbst.“ Dann hätten Sie zunächst ausführlich über des zugrundliegende Ereignis berichten müssen- doch da. Fehlanzeige! Auch das ist eine klassische Verfehlung einer Nachrichtenredaktion: Anstatt das zugrundliegende Ereignis gründlich genug darzustellen, wird ein unvollständig dargestelltes Ereignis in der Bewertung von außen beleuchtet. So kann man sich immer elegant aus der Affäre ziehen, wenn man nicht ausgewogen und vollständig berichtet: Motto: „das war ja nicht unser Thema!“ .
Wären Sie bei dem Thema am Ball geblieben, wäre Ihnen aufgefallen, nicht etwa, was Trump dazu später noch dachte, sondern, welche Auswirkungen das auf die französischen Kommunalwahlen hatte. In zahlreichen Städten verzichteten Sozialisten in der Folge auf Wahlbündnisse mit der France Insoumise im 2. Wahlgang. In Lyon und Grenoble gab es jedoch erfolgreiche Bündnisse zwischen Grünen bzw. Sozialisten und La France Insoumise.
Dazu habe ich auf Ihren Seiten aber nichts mehr gefunden.
So kann man ganz im Einklang mit Pragrammrichtlinien und Berufsethik tendenziös berichten- einfach öfter mal was weglassen. Bravo!
Zwar sagte Hans Joachim Friederichs mal : “Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache.“ Einen Journalisten der Deutschen Welle erkennt man daran, dass er Wichtiges weglässt, was zur Beurteilung eines Vorfalls unerlässlich ist. So soll der Leser in eine bestimmte Denkrichtung geleitet werden.
Und das klappt ja auch, außer bei Menschen wie etwa Harald Schmidt.
Dass Meldung und Meinung im öffentlich-rechtlichen Funk nicht mehr sauber auseinandergehalten werden, fiel auch ihm auf: Harald Schmidt hat kürzlich in der SRF-Sendung „Kulturplatz“ scharfe Kritik an der Berichterstattung der deutschen Öffentlich-rechtlichen Sender geäußert . Er kritisierte, dass die Grenze zwischen sachlicher Information und persönlicher Meinung der Redaktionen immer weiter verschwimmt.
Er beschrieb die Nachrichtenformate als „klar tendenziös“ und äußerte, dass die Berichterstattung oft „erzieherische Untertöne“ und „betreutes Denken“ aufweist.
Er spricht mir aus der Seele.
Leiten Sie bitte diese Mail auch noch an den Ihren Rundfunkrat weiter.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX*
*Der Name des Beschwerdeführers ist uns und der Deutschen Welle bekannt.
vielen Dank für Ihre Antwort, die mich gleichwohl nicht zufriedenstellen kann.
Zum Thema Maja T. schreiben Sie „Wir stimmen Ihnen zu, dass eine Stellungnahme der ungarischen Regierung den Beitrag noch weiter bereichert hätte. Dass diese nicht publiziert wurde, ist … keine Verletzung der Programmgrundsätze..“ Da muss ich widersprechen: es gehört zu ausgewogener Berichterstattung dazu, die Gegenseite zu hören: audiatur et altera pars. Das ist sogar eine unverzichtbare Bedingung und Voraussetzung für guten Journalismus. Dass diese Regel hier verletzt wurde, ist ja auch kein Zufall. Der umgekehrte Fall, nämlich dass hier nur die Version der ungarischen Behörden dokumentiert worden wäre, aber nicht die Sicht von Maja T., wäre für die Deutsche Welle geradezu undenkbar. Sie will also nicht als neutral agierendes Qualitätsmedium wahrgenommen werden, sondern als Narrativ-Verbreiter, dem betreutes Denken zugrunde liegt. Wann sie welche Seite weglässt, behält sie sich vor: Sie darf das eben : Programmgrundsätze verletzt sie dabei aus ihrer Sicht nicht .
Auch meine Kritik an Berichterstattung der Tötung des jungen Quentin in Lyon konnten Sie nicht entkräften : „Der Artikel erwähnt lediglich, dass gegen sieben Personen ermittelt wird und dass sich darunter der frühere Mitarbeiter eines Abgeordneten der Partei La France Insoumise befindet.
Nicht erwähnt wird jedoch,
• dass zwei Assistenten von Abgeordneten dieser Partei unter den Beschuldigten sind,
• dass einer dieser beiden Assistent von Raphaël Arnault ist,
• und dass dieser Gründer der Gruppe Jeune Garde ist, denen die Schläger angehörten.
Verschwiegen wird auch der Name der Jeune Garde und dass es sich um eine organisierte Gruppe handelt, die derlei „Einsätze“ vorher in Camps einübt und im Juni 2025 aufgrund ihrer Gewaltbereitschaft verboten worden war, aber dennoch illegal weitermachte. Der Beschuldigte (gemeint ist Jacques-Élie Favrot) war laut DW-Beitrag „früherer“ Mitarbeiter, aber nur insofern „früher“, als er das bis zu seiner Verhaftung war – diese Darstellung ist also grob verfälschend. Lediglich ein weiterer „Praktikant“ war schon länger nicht mehr bei Arnault beschäftigt. Der Beschuldigte Favrot stand also am Tage des tödlichen Ereignisses in Diensten von R. Arnault und war ganz offenbar während seiner Arbeitszeit in Lyon. Damit wäre er das Gegenteil eines „früheren Beschäftigten“, sondern ein bezahlter Totschläger.
Diese Auslassungen verändern den Eindruck über Struktur und mögliche politische Hintergründe der Tat erheblich. Sie lassen allerdings Rückschlüsse zu auf die politische Einstellung des Verfassers.“
Sie antworteten mir darauf: „Mit Blick auf die Jeune Garde ist es richtig, dass diese mit Entscheidung vom 27.02.2026 vom Conseil d’Etat als linksextrem eingestuft wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts am 22.02.2026 noch nicht der Fall, so dass die Bezeichnung als linksgerichtete Gruppe keine Tatsachen weggelassen hat. Zudem stammt sowohl diese Information als auch die Information, dass die LFI die Tötung von Quentin Deranque verurteilt habe sowie die Erwähnung eines Beschuldigten und ehemaligen Mitarbeiters eines LFI-Abgeordneten, aus den Agenturmeldungen vom 22.02.2026 und unterliegt damit dem Agenturprivileg. Bei der Übernahme der Agenturmeldung bestanden keine Zweifel an den deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Es besteht auch keine Überwachungspflicht der Medienhäuser, jeden Beitrag auf weiterhin bestehende Aktualität hin zu überprüfen.“
Tatsache ist, dass Sie überhaupt unterschlagen haben ,dass es die Jeune Garde war, die den Tod des jungen Quentin zu verantworten hat. Es ist für die Tat unerheblich, ob die von Ihnen verschwiegene Jeune Garde, wie Sie schreiben, erst am 27.02.26 das Etikett „linksextrem“ bekam. Das ist nämlich deshalb völlig irrelevant, weil die Jeune Garde bereits im Juni 2025 vom Innenministerium verboten worden war und zwar, weil sie „Gewalttaten gegen Menschen provoziert, mit dem Ziel, mit gegensätzlichen ultrarechten Gruppen zusammenzustoßen; zu diesem Zweck organisiert sie Ausbildung für ihre Mitglieder in Kampfsportarten und Straßenkampf.“ Die France Insoumise setzte sich über das Verbot hinweg und bildete weiterhin Leute darin aus, politisch Andersdenkende mit körperlicher Gewalt auf offener Straße anzugreifen und zu verletzen. Finanziert von den Abgeordnetengeldern von Raphael Arnault.
Sie wenden ein: dass „sich der Beitrag mit den politischen Folgen der US-Äußerungen zum Tod von Quentin Deranque beschäftigt, dagegen nicht mit der Tat selbst.“ Dann hätten Sie zunächst ausführlich über des zugrundliegende Ereignis berichten müssen- doch da. Fehlanzeige! Auch das ist eine klassische Verfehlung einer Nachrichtenredaktion: Anstatt das zugrundliegende Ereignis gründlich genug darzustellen, wird ein unvollständig dargestelltes Ereignis in der Bewertung von außen beleuchtet. So kann man sich immer elegant aus der Affäre ziehen, wenn man nicht ausgewogen und vollständig berichtet: Motto: „das war ja nicht unser Thema!“ .
Wären Sie bei dem Thema am Ball geblieben, wäre Ihnen aufgefallen, nicht etwa, was Trump dazu später noch dachte, sondern, welche Auswirkungen das auf die französischen Kommunalwahlen hatte. In zahlreichen Städten verzichteten Sozialisten in der Folge auf Wahlbündnisse mit der France Insoumise im 2. Wahlgang. In Lyon und Grenoble gab es jedoch erfolgreiche Bündnisse zwischen Grünen bzw. Sozialisten und La France Insoumise.
Dazu habe ich auf Ihren Seiten aber nichts mehr gefunden.
So kann man ganz im Einklang mit Pragrammrichtlinien und Berufsethik tendenziös berichten- einfach öfter mal was weglassen. Bravo!
Zwar sagte Hans Joachim Friederichs mal : “Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache.“ Einen Journalisten der Deutschen Welle erkennt man daran, dass er Wichtiges weglässt, was zur Beurteilung eines Vorfalls unerlässlich ist. So soll der Leser in eine bestimmte Denkrichtung geleitet werden.
Und das klappt ja auch, außer bei Menschen wie etwa Harald Schmidt.
Dass Meldung und Meinung im öffentlich-rechtlichen Funk nicht mehr sauber auseinandergehalten werden, fiel auch ihm auf: Harald Schmidt hat kürzlich in der SRF-Sendung „Kulturplatz“ scharfe Kritik an der Berichterstattung der deutschen Öffentlich-rechtlichen Sender geäußert . Er kritisierte, dass die Grenze zwischen sachlicher Information und persönlicher Meinung der Redaktionen immer weiter verschwimmt.
Er beschrieb die Nachrichtenformate als „klar tendenziös“ und äußerte, dass die Berichterstattung oft „erzieherische Untertöne“ und „betreutes Denken“ aufweist.
Er spricht mir aus der Seele.
Leiten Sie bitte diese Mail auch noch an den Ihren Rundfunkrat weiter.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX*
*Der Name des Beschwerdeführers ist uns und der Deutschen Welle bekannt.
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