ZDF: heute-journal KI-Video

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Maren
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ZDF: heute-journal KI-Video

Beitrag von Maren »

ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
Fernsehrat - Gremienbüro
ZDF-Straße 1
55127 Mainz


Programmbeschwerde zur heute-journal-Sendung vom 15. Februar 2026 bzgl. KI-Video

Sehr geehrte Damen und Herren Fernsehräte,

Fake News, manipulierte Bilder und aus dem Kontext gerissene Clips: Desinformation begegnet jungen Menschen heute täglich. Umso wichtiger ist es, früh zu lernen, Inhalte kritisch einzuordnen und Quellen zu hinterfragen, so erfuhr man auf dem LinkedIn-Profil des ZDF-Partnerschulprogramms "ZDF goes Schule", einem zentralen Baustein der Strategie "Ein ZDF für alle". https://www.linkedin.com/company/zdf/posts/

Zwei Wochen später demonstrierte Dunja Hayali in der heute-journal-Sendung vom 15. Februar 2026, wie schnell Desinformation in Verbindung mit KI-Bildern und passender Anmoderation sprichwörtlich in die Hose gehen kann. Dass ein KI-Video als Beleg für das brutale Vorgehen des ICE dienen musste, ist suspekt, denn es gab verstörende Berichte über diese Truppe zur Genüge in echt. Jedoch war Hayalis agitatorische Moderation, die explizit auf Kinder als Opfer zielte, auf zwei Videos aufgebaut, die, zum einen als KI-Fake und zum anderen aus einem sachfremden Zusammenhang stammend, identifiziert worden.
Auch wenn sich die stellvertretende Chefredakteurin Anne Gellinek öffentlich und in aller Form für die Fehler entschuldigte und am gleichen Sendeplatz im „heute-journal“ korrigierend berichtete, verstörten die ungeschickten Versuche im Vorfeld die Desinformation durch Bearbeitung, Erklärungen und Löschungen zu verschlimmbessern.

Beste Beschreibung: https://uebermedien.de/114229/die-falschen-ice-videos-im-heute-journal-und-die-katastrophale-reaktion-des-zdf/

Begründung: Autoren und Cutter haben versäumt, bei Produktion und vor Verbreitung des Beitrages, sowohl Bildauswahl als auch Kontext mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen, was einen klaren Verstoß gegen § 6 ZDF-Staatsvertrag (Medienstaatsvertrag) darstellt.

Die Verwendung von KI-Videos entspricht zudem nur dann den Regeln, wenn der Beitrag explizit von KI-Fakes handelt.
Wir möchten die ZDF-Fernsehräte ausdrücklich dazu auffordern, den Verstoß gegen § 6 im Rahmen ihrer Kontroll- und Aussichtspflicht offiziell festzustellen.
§ 6 ZDF-Staatsvertrag

Berichterstattung
Die Bestimmungen des Medienstaatsvertrages zu Berichterstattung, Informationssendungen und Meinungsumfragen finden Anwendung.

§ 6 Medienstaatsvertrag

Sorgfaltspflichten
(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/MStV-6

Anmerkung:
Bei dem alten Spruch „Wo kein Kläger, da kein Richter“ handelt sich um eine Redewendung, die verdeutlicht, dass viele Verstöße unentdeckt und ungestraft bleiben, wenn niemand den Stein ins Rollen bringt.

Dass insbesondere das ZDF seit einiger Zeit offenbar besonders unter Beobachtung steht, könnte man mit dem auftragswidrigen Linksruck erklären, der sich in den letzten Jahren insbesondere durch einschlägig prominentes Personal und die entsprechende Entwicklung diverser Formate manifestiert.

Die Aufmerksamkeit reichweitenstarker Akteure, (neuer) Medien und deren Netzwerke in den sozialen Medien sollte von den Programmverantwortlichen und deren Aufsichtsgremien nicht unterschätzt werden. Ein gewisses Muster, welches gut dokumentiert in zahlreichen Archiven schlummert, könnte als Entscheidungshilfe für künftige Gerichtsverhandlungen gegen den Rundfunkbeitrag dienen.

Und vielleicht dient dieser gut gemeinte Hinweis den verantwortlichen Redaktionen, ihren Vorgesetzten im Sendebetrieb und den Fernsehräten als Erinnerung an ihre besondere Verantwortung als öffentlich-rechtliche Anstalt.

Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Maren Müller
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Maren
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Re: ZDF: heute-journal KI-Video

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Eingabe zur Sendung heute journal vom 15.02.2026 ist bei der Geschäftsstelle des Fernsehrates eingegangen.

Da zu dieser Sendung zahlreiche Programmbeschwerden eingelegt wurden, habe ich als Vorsitzende des Fernsehrates entsprechend der Beschwerdeordnung (§ 25 Abs. 8 ZDF-Satzung) beschlossen, das Verfahren für Mehrfachbeschwerden anzuwenden.

Das bedeutet, dass

- ich entschieden habe, eine der Beschwerden als Leitbeschwerde zu bestimmen.
- die Leitbeschwerde in anonymisierter Form veröffentlicht wurde, um die weiteren Beschwerdeführerinnen/Beschwerdeführer über die Veröffentlichung in Kenntnis zu setzen.
- die Leitbeschwerde nach dem Verfahren gemäß Absatz 5 zunächst im zuständigen Beschwerdeausschuss und anschließend im Fernsehrat beraten wird, wenn mindestens eine Beschwerdeführerin/ein Beschwerdeführer – unabhängig davon, ob es sich um die/den Verfasser/in der Leitbeschwerde handelt – die Befassung verlangt.
- nach Abschluss des Verfahrens sämtliche Beschwerdeführerinnen/Beschwerdeführer schriftlich oder in Textform über dessen Ausgang informiert werden.

Ihre Beschwerde wurde nicht als Leitbeschwerde ausgewählt. Sie finden auf der Homepage des Fernsehrates Informationen über das Beschwerdeverfahren sowie die Beschwerdeordnung: Mehrfachbeschwerdeverfahren

Auf dieser Seite werden unter der Rubrik „Mehrfachbeschwerdeverfahren“ die Leitbeschwerde und die Stellungnahme des Hauses zu den Beschwerdepunkten eingestellt. Ebenso werden Sie an dieser Stelle auch die Entscheidung des Fernsehrates zur Leitbeschwerde finden, sobald dieser darüber beraten hat.

Eine darüber hinausgehende individuelle Bearbeitung Ihrer Programmbeschwerde ist im Rahmen dieses Verfahrens nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt
Fernsehratsvorsitzende
____________________________________________
ZDF
55100 Mainz
Deutschland

Anmerkung: Link zur Leitbeschwerde hinzugefügt. (M. Müller)
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