Der Kampf um Meinungsfreiheit dürfe nicht am Geld scheitern, schreibt Felix W. Zimmermann. „Wer als Bürger, Journalist oder Medium nach einer Abmahnung nicht kleinbeigibt, sondern die angegriffenen Aussagen vor Gericht verteidigen will, sollte Geld zurücklegen. Viel Geld. Die Niederlage in der ersten Instanz kostet im Mittel circa 6.000 Euro. Wer sich bis zum Bundesgerichtshof (BGH) durchkämpft, dann aber unterliegt, zahlt über 20.000 Euro für die Verteidigung der Meinungsfreiheit. Es können auch 40.000 Euro und mehr sein. […]
Fest steht: Die Vermögensverhältnisse der Parteien sind im Äußerungsrecht ein entscheidender Machtfaktor. Nicht jeder kann für sein Grundrecht kämpfen, und die Angst vor neuen Abmahnungen und Kosten kann dazu führen, dass künftig geschwiegen statt berichtet wird. Genau derartige ‚Chilling Effects‘ will das Grundgesetz vermeiden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) betont in ständiger Rechtsprechung spätestens seit der Flugblatt-Entscheidung von 1976: Eine ‚einschüchternde Wirkung‘ auf die Ausübung der Meinungsfreiheit, die ‚zu negativen Wirkungen auf die generelle Ausübung des Grundrechts‘ führt, muss vermieden werden. Es ist also höchste Zeit, die Kosten im Presserecht fairer auszugestalten.
https://www.lto.de/recht/meinung/m/fuer ... uechterung
Kampf um Meinungsfreiheit darf nicht am Geld scheitern
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