Programmbeschwerde gemäß § 13 MDR-Staatsvertrag
Beanstandeter Beitrag: „Diese zwölf Alltags-Dinge würde es ohne Krieg und Konflikte nicht geben“
Veröffentlicht am: 17. Februar 2026, mdr.de
Autor: Björn Menzel
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/krieg-militaer-innovationen-alltag-100.html
sehr geehrter Herr Ludwig,
sehr geehrter Prof. Schröder,
hiermit erhebe ich Programmbeschwerde gemäß § 13 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) gegen den oben bezeichneten Beitrag. Ich beanstande, dass der Beitrag gegen die in § 8 MDR-Staatsvertrag normierten Angebotsgrundsatze verstößt, insbesondere gegen die Gebote der Ausgewogenheit, der Objektivität und der Unparteilichkeit der Berichterstattung.
Darüber hinaus sehe ich einen Verstoß gegen § 26 Abs. 2 des Medienstaatsvertrags (MStV), wonach die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsmäßigen Ordnung und in besonderem Maße der Einhaltung journalistischer Standards verpflichtet sind, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung, und ferner die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten sowie in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen sollen.
Ferner ist im Rahmen des Bildungsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks das Überwältigungsverbot zu beachten, wie es im Beutelsbacher Konsens formuliert wurde: Es ist nicht zulässig, den Rezipienten – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der Gewinnung eines selbstständigen Urteils zu hindern. Genau dies geschieht jedoch, wenn ein Beitrag unter dem Deckmantel einer vermeintlich harmlosen Wissensaufzählung eine einseitige politische Botschaft transportiert, ohne die dazu gehörenden Gegenpositionen auch nur annähernd gleichwertig darzustellen.
I. Zusammenfassung des Beitrags
Der beanstandete Beitrag trägt die Überschrift „Diese zwölf Alltags-Dinge würde es ohne Krieg und Konflikte nicht geben“ und listet zwölf Erfindungen auf, die angeblich dem Militär zu verdanken seien – darunter das Internet, GPS, die Mikrowelle, Halbleiter, Drohnen, die Luftfahrt, die Sonnenbrille, der Reißverschluss, Prothesen, die Konservendose, der Teebeutel und die Armbanduhr. Der Beitrag stellt das Militär dabei überwiegend als positiven „Innovationstreiber“ dar. Eine kritische Einordnung erfolgt lediglich am Ende des Artikels durch ein kurzes Zitat eines Historikers, das gegenüber dem vorangegangenen umfangreichen Narrativ kaum ins Gewicht fällt.
II. Beschwerdegründe
1. Mangelnde Ausgewogenheit und einseitige Darstellung
Selbstverständlich kann ein einzelner Artikel nicht abschließend und vollumfänglich ausgewogen sein – das ist mir bewusst und wird mit dieser Beschwerde auch nicht verlangt. Im vorliegenden Fall liegt jedoch eine derart offensichtliche Unausgewogenheit vor, dass sie weit über die übliche Schwerpunktsetzung eines einzelnen Beitrags hinausgeht. Das Maß der Einseitigkeit lässt vielmehr auf eine entsprechende Absicht schließen.
Der Beitrag zeichnet ein einseitiges Bild, in dem Krieg und militärische Konflikte als Motor des zivilen Fortschritts erscheinen. Diese Darstellung verletzt das Gebot der Ausgewogenheit, das den MDR gemäß § 8 MDR-Staatsvertrag und § 26 Abs. 2 MStV bindet. Gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 3 MDR-Staatsvertrag hat der MDR sicherzustellen, dass „das Gesamtangebot der Anstalt nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient“.
Die im Beitrag behauptete Kausalität – ohne Krieg gäbe es diese Erfindungen nicht – ist eine unzulässige Verkürzung. Es fehlt jeder Hinweis darauf, dass zahllose bedeutende und grundlegende Erfindungen rein zivilen Ursprungs sind und dass umgekehrt viele ursprünglich zivile Innovationen für militärische Zwecke missbraucht wurden. Besonders eklatant ist, dass der Beitrag mit keinem Wort erwähnt, dass gerade die verheerendsten Waffen der Menschheitsgeschichte auf ziviler Forschung beruhen: Alfred Nobels Dynamit wurde für den Bergbau entwickelt, die Kernspaltung war eine Errungenschaft der Grundlagenphysik, chemische und biologische Kampfstoffe entstammen der zivilen Chemie und Biologie. Diese Umkehrung der vom Beitrag behaupteten Kausalität – also der Transfer von ziviler Innovation zu militärischem Missbrauch – wird vollständig ausgeblendet.
2. Unzureichende journalistische Einordnung
Die kritische Einordnung beschränkt sich auf wenige Sätze am Schluss des Beitrags, in denen ein Historiker zitiert wird. Diese nachgeschobene Relativierung kann das zuvor über den gesamten Artikel aufgebaute positive Narrativ nicht korrigieren. Die Friedens- und Konfliktforschung kommt im Beitrag nicht zu Wort. Es fehlen Stimmen, die darauf hinweisen, dass die Milliarden, die in Rüstungsforschung fließen, als Investitionen in zivile Forschung möglicherweise ein Vielfaches an Innovation hervorgebracht hätten. Auch die Opportunitätskosten militärischer Forschung – also die Frage, welche zivilen Innovationen stattdessen hätten entstehen können – werden nicht thematisiert. Gemäß § 8 Abs. 3 MDR-Staatsvertrag sind alle Informationsangebote „gewissenhaft zu recherchieren und wahrheitsgemäß und sachlich zu halten“.
3. Mangelnde politische Neutralität und Nähe zur Regierungsposition
Der Beitrag erscheint zu einem Zeitpunkt, an dem in Deutschland und Europa eine intensive politische Debatte über massive Aufrüstung und die Erhöhung von Verteidigungsausgaben geführt wird. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang den Begriff der „Kriegstüchtigkeit“ in den öffentlichen Diskurs eingeführt und damit eine politische Agenda gesetzt, die in der Bevölkerung keineswegs unumstritten ist. In diesem Kontext wirkt der beanstandete Beitrag weniger wie eine neutrale Information als vielmehr wie eine publizistische Flankierung eben dieser Regierungsagenda. Die suggestive Botschaft – Rüstung und Militär bringen der Zivilgesellschaft nützliche Innovationen – ist geeignet, die öffentliche Meinungsbildung einseitig zugunsten höherer Militärausgaben und im Sinne der von der Regierung ausgerufenen Kriegstüchtigkeit zu beeinflussen. Der Beitrag lässt damit die gebotene politische Neutralität und die Unabhängigkeit von der Regierung vermissen – er scheint den Leser vielmehr im Sinne einer bestimmten politischen Position manipulieren zu wollen.
Gerade in einer derart bedeutsamen gesellschaftspolitischen Debatte ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderer Weise zur Ausgewogenheit und zur Staatsferne verpflichtet. Der MDR-Staatsvertrag verpflichtet den Sender in seiner Präambel ausdrücklich, zum „Erhalt der Lebensgrundlagen und des Friedens“ beizutragen. Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 MDR-Staatsvertrag dürfen sich die Angebote „nicht gegen die Menschenrechte und gegen die Wahrung von Frieden und Freiheit richten“. Statt die Aufrüstung durch eine vermeintlich unpolitische Listicle-Aufzählung zu normalisieren, hätte eine journalistisch sorgfältige Aufarbeitung die verschiedenen Perspektiven gleichwertig darstellen müssen – einschließlich der Stimmen, die der Doktrin der Kriegstüchtigkeit kritisch gegenüberstehen.
4. Sachliche Mängel und fragwürdige Kausalitäten
Mehrere der im Beitrag angeführten Beispiele sind historisch ungenau oder in ihrer Kausalität fragwürdig. So ist die Behauptung, die Luftfahrt „würde es ohne den Ersten Weltkrieg nicht geben“, angesichts der Pionierarbeit der Gebrüder Wright (1903, also vor dem Ersten Weltkrieg) schlicht falsch. Der Krieg hat die Entwicklung beschleunigt, aber nicht verursacht. Auffällig ist zudem, dass die Raumfahrt – die tatsächlich weit stärker als die Luftfahrt vom Militär vorangetrieben wurde – im Beitrag nicht als eigenständiger Punkt erscheint, sondern nur indirekt über GPS Erwähnung findet. Stattdessen werden mit der Sonnenbrille und dem Reißverschluss Gegenstände aufgeführt, deren militärischer Ursprung bestenfalls lose belegt ist.
Besonders die Punkte 8 bis 12 der Aufzählung – Reißverschluss, Prothesen, Konservendose, Teebeutel und Armbanduhr – erscheinen reichlich überhöht und weit hergeholt. Die Konservendose geht auf Bemühungen der Lebensmittelkonservierung zurück, die auch ohne Napoleon entstanden wären; der Teebeutel wurde von einem New Yorker Teehändler als Warenmuster eingeführt, nicht als militärische Erfindung; und Armbanduhren existierten bereits vor ihrem militärischen Einsatz als Schmuckstücke. Die Aufnahme derart schwach begründeter Beispiele erweckt den Eindruck, dass eine vorab festgelegte These –Krieg als Innovationsmotor – mit möglichst vielen Beispielen untermauert werden sollte, unabhängig von deren tatsächlicher Stichhaltigkeit. Auf sorgfältige Recherche wurde offensichtlich kein Wert gelegt, was die Frage nach der tatsächlichen Intention des Beitrags aufwirft.
5. Selektive Darstellung der Folgen des „Sputnik-Schocks“
Der Beitrag erwähnt ausführlich die Gründung der DARPA als Reaktion auf den „Sputnik-Schock“ und stellt diese als Vorbild für die deutsche Sprunginnovationsagentur Sprind dar. Dabei verschweigt der Beitrag eine der bedeutendsten und nachhaltigsten Folgen des Sputnik-Schocks: die umfassende Reform des amerikanischen Bildungssystems. Der 1958 verabschiedete National Defense Education Act (NDEA) führte zu einer massiven Förderung der naturwissenschaftlichen und mathematischen Bildung und zu einer grundlegenden Überarbeitung der Lehrpläne in den USA. Diese bildungspolitische Reaktion hatte mindestens ebenso weitreichende Folgen für den technologischen Fortschritt wie die Gründung militärischer Forschungsagenturen.
Dass ausgerechnet diese zivile Dimension des Sputnik-Schocks im Beitrag fehlt, ist bezeichnend und verstärkt den Eindruck einer einseitigen Darstellung zugunsten militärischer Forschung. Die Auslassung ist umso bedenklicher, als sie eine unbequeme Parallele vermeidet: Während die USA nach dem Sputnik-Schock massiv in Bildung investierten, ist in Deutschland seit Jahren ein Rückgang des Bildungsniveaus zu beobachten, der von zahlreichen Studien und Bildungsforschern dokumentiert wird. Eine ausgewogene Berichterstattung hätte diese Zusammenhänge thematisieren müssen – gerade weil die Frage, ob Investitionen in Bildung oder in Rüstung nachhaltiger zu Innovation und gesellschaftlichem Fortschritt beitragen, für die aktuelle politische Debatte von zentraler Bedeutung ist.
III. Rechtliche Einordnung
Der MDR ist gemäß § 8 Abs. 1 MDR-Staatsvertrag „an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden und der Wahrheit verpflichtet“. Zudem hat er laut Präambel des MDR-Staatsvertrags „zum demokratischen Dialog, zur Sicherung der Meinungsvielfalt und Erhalt der Lebensgrundlagen und des Friedens“ beizutragen. Ein Beitrag, der Krieg und militärische Konflikte vorrangig als Innovationstreiber darstellt und den enormen menschlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Preis von Kriegen weitgehend ausblendet, wird diesem Auftrag nicht gerecht.
Darüber hinaus verlangt § 26 Abs. 2 MStV von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Beachtung der Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit. Der beanstandete Beitrag erfüllt diese Anforderungen nicht, da er eine im aktuellen politischen Diskurs umstrittene Position – die Nützlichkeit von Militärausgaben als Innovationstreiber – als selbstverständlich darstellt, ohne die Gegenposition angemessen abzubilden. Er lässt darüber hinaus die verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vermissen, indem er sich inhaltlich und in seiner Stoßrichtung an der von der Bundesregierung ausgerufenen Doktrin der Kriegstüchtigkeit orientiert, anstatt diese kritisch einzuordnen.
IV. Antrag
Ich bitte den Rundfunkrat,
1. die Beschwerde zu prüfen und festzustellen, dass der beanstandete Beitrag gegen die Angebotsgrundsatze des § 8 MDR-Staatsvertrag sowie gegen § 26 Abs. 2 MStV verstößt,
2. den MDR aufzufordern, den Beitrag entweder zu überarbeiten und um die fehlenden Perspektiven zu ergänzen oder ihn aus dem Angebot zu entfernen,
3. die Redaktion auf die Einhaltung der Angebotsgrundsatze, insbesondere des Gebots der Ausgewogenheit, der Staatsferne und der Friedensförderung, hinzuweisen,
4. zu prüfen, ob die festgestellten Recherche- und Sorgfaltsmängel sowie die Nähe zur Regierungsposition auf ein systemisches Problem in der redaktionellen Qualitätssicherung und Unabhängigkeit hindeuten.
Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme zu meiner Beschwerde entsprechend des § 13 des MDR-Staatsvertrages.
Hinweis zur Transparenz: Ich weise darauf hin, dass ich diese Programmbeschwerde sowie die gesamte sich daraus ergebende Korrespondenz mit dem MDR aus Gründen der Transparenz und im Interesse der öffentlichen Debatte über die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vollständig veröffentlichen werde. Ich berufe mich dabei auf den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemäß § 26 Abs. 1 MStV, als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken, sowie auf die in § 26 Abs. 2 MStV normierte Verpflichtung zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung. Die öffentliche Kontrolle dieses Auftrags durch die Beitragszahler ist wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden demokratischen Medienaufsicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jens Dietrich
MDR - Diese zwölf Alltags-Dinge würde es ohne Krieg und Konflikte nicht geben
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