NDR - Merkel zu Corona-Regeln - Bei steigenden Zahlen "Zügel anziehen"
Verfasst: 23. August 2020, 20:40
NDR
Intendant
Joachim Knuth
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Knuth,
hiermit erheben wir Programmbeschwerde gegen den Beitrag „Merkel zu Corona-Regeln - Bei steigenden Zahlen "Zügel anziehen"“ vom 18.08.2020 wegen sachlich unkorrekter Verbreitung von Politikermeinungen ohne Hinzuziehen wissenschaftlicher Expertise.
So wird berichtet, dass die Corona-Infektionszahlen im Vergleich zu Mitte Juli wieder zugenommen hätten und dem Robert Koch-Institut 1390 weitere Fälle bestätigt worden wären. Mitte Juli hätte das Institut zwischen 400 und maximal 600 Fälle pro Tag gemeldet.
Die Anzahl der Testungen steigt jedoch kontinuierlich an und ist seit Mitte Juli (KW 29) um 337.295 angewachsen, was Vergleiche mit absoluten Fallzahlen in ein irreführendes und verfälschendes Licht setzt.
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... cationFile S. 12
Die veröffentlichten Zahlen müssen transparent ins Verhältnis gesetzt werden. Geschieht das nicht, ist die Meldung wenig aussagekräftig und manipulativ. Das Gleiche gilt für das Vorhandensein einer erheblichen Anzahl falsch-positiver Testungen, von denen das Publikum unter anderem von Gesundheitsminister Spahn höchstselbst ins Bild gesetzt wurde.
“Wir müssen jetzt aufpassen, dass wir nicht nachher durch zu umfangreiches Testen – klingt jetzt total … da muss man erstmal um zwei Ecken denken – durch zu umfangreiches Testen zu viele falsch Positive haben. Weil die Tests ja nicht 100 Prozent genau sind, sondern auch eine kleine, aber eben auch eine Fehlerquote haben. Und wenn sozusagen insgesamt das Infektionsgeschehen immer weiter runtergeht, und Sie gleichzeitig das Testen auf Millionen ausweiten, dann haben Sie auf einmal viel mehr falsch Positive. Das sind so die Dinge, mit denen man sozusagen erst konfrontiert wird in der weiteren Folge, und die Erkenntnisse. Und deswegen macht es schon auch noch Sinn: Wir machen das Angebot, mehr zu testen, das geht jetzt auch. Aber nicht einfach nur wild jeden Tag zu testen, sondern wenn, dann schon auch mit einem gewissen Ziel.”
https://twitter.com/ARD_BaB/status/1272227228781285379
Am Tag des Erscheinens Ihrer Meldung betrug der 7-Tage-R-Wert, den das RKI als relevante Größe bezeichnet, 1,05 und liegt damit hauchzart über dem Richtwert von 1,0.
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... cationFile
Zum PCR-Test selbst ist bekannt und durch zahlreiche Experten bestätigt, dass ein positives Ergebnis nur das Vorhandensein der Erbsubstanz von 3-4 Genen des SARS-CoV-2- Virus nachweist. Das sagt nichts darüber aus, ob der Proband selbst erkrankt ist, nur das Virus trägt und damit immunologisch so gut umgehen kann, dass er nicht erkrankt oder immun ist und nur das Virus in sich trägt. Trotz intensiver Verfolgung der Informationen des RKI, muss uns entgangen sein, ob das RKI überhaupt gewährleistet, ob die Höhe der ermittelten Fallzahlen nicht insbesondere durch die Ausweitung der Testmenge UND falsch-positive Testergebnisse bestimmt ist. Diese Recherche wäre eine dankbare Aufgabe für investigative Nachrichtenjournalisten.
Von der Politik wird der Nachweis von Viruserbsubstanz als „positiver Befund“ interpretiert, der andere anstecken könnte und deswegen eine Quarantäne oder andere unpopuläre Maßnahmen nach sich ziehen muss, die insbesondere mehrheitlich völlig gesunde Menschen treffen. Dabei fällt zunehmend auf, dass es der Politik geradezu ein Anliegen ist, dieses Schreckensszenario aufrecht zu erhalten und ihr dabei die etablierten Medien – allen voran die öffentlich-rechtlichen – dienstbar zur Seite stehen. Das entspricht nicht dem gesetzlichen Auftrag.
Wenn sich nun Bundeskanzlerin, potentielle Kandidaten auf ihr Amt, Ministerpräsidenten der Länder oder andere Ressortchefs mit der Androhung unpopulärer Maßnahmen überbieten, so wäre eine kritische Würdigung durch öffentlich-rechtliche Medien angebracht, anstatt nur das Echo für politische Verlautbarungen zu geben. Sinn, Unsinn und Gefährlichkeit sogenannter „Alltagsmasken“ und anderer Mund-Nasen-Bedeckungen wurden in zahlreichen Studien hinreichend thematisiert. Auffallend dabei ist, dass sich die Argumentation der Befürworter ausschließlich an den Studien orientiert, die vermeintliche Unbedenklichkeit bescheinigen. Eine öffentliche Nutzen-Risiko-Analyse (insbesondere für Kinder und Hochbetagte) mittels Abwägens der Argumente durch Wissenschaftler und Mediziner fand nicht statt – im Gegenteil. Man beruft sich in Medien- und Politikerkreisen auf die Studien, die zur geplanten Schikane passen. Dass die Maskenpflicht eine politische und keine wissenschaftliche Entscheidung ist, liegt somit auf der Hand.
Angesichts der mangelnden Evidenz der im beanstandeten Beitrag an den Tag gelegten Behauptungen, mutet es reichlich fragwürdig an, gesunde Menschen mit normalem Freizeitverhalten und familiären/sozialen Kontakten zu Sündenböcken oder gar zur Gefahr für die Allgemeinheit zu erklären und reflexartig nach neuen Verboten zu rufen. Dass diese ungeheuerlichen Angriffe auf Freiheit und Selbstbestimmung des Individuums unwidersprochen bleiben und gedankenlos in den Nachrichten nachgeplappert werden, spricht gegen das Funktionieren der Vierten Gewalt in diesem Land.
Neben den angedrohten Maßnahmen, die weitere tiefgreifende Verwerfungen im wirtschaftlichen und sozialen Leben der Gesellschaft zur Folge haben, und besonders Kindern und alten Menschen viel Leid bescheren werden, verstört die Rhetorik, welche hierbei vom politischen Personal an den Tag gelegt wird.
So ist zum Beispiel „Lockerung/en“ ein Begriff aus dem Strafvollzug und versteht sich als Erleichterung im Rahmen des Strafvollzugs für Strafgefangene durch befristetes Verlassen der Justizvollzugsanstalt.
Die Redensart "Zügel anziehen" ist ähnlich abwegig im Umgang mit dem Souverän, es sei denn, man will die Maske durch Zaumzeug und Riemen zum Führen und Lenken der störrischen Nutztiere ergänzen. Wer sich in der Rolle des Reiters oder des Kutschers gefällt, sollte kein Staatenlenker sein.
Die beanstandete Berichterstattung von ARD-Aktuell verstößt gegen Programmgrundsätze, die den Sender an die verfassungsmäßige Ordnung binden und zur Verwirklichung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beitragen sollten.
§ 7 Programmgrundsätze
(2) Der NDR hat in seinen Programmen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Er soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken, und sich für die Erhaltung von Natur und Umwelt einzusetzen. Das Programm des NDR soll die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland sowie die internationale Verständigung fördern, für die Friedenssicherung und den Minderheitenschutz eintreten, die Gleichstellung von Frau und Mann unterstützen und zur sozialen Gerechtigkeit beitragen. Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.
(3) Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und des Rechts der persönlichen Ehre sind einzuhalten.
§ 8 Programmgestaltung
Der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen aus dem Sendegebiet im Programm angemessen zu Wort kommen können, das Programm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient und in seiner Berichterstattung die Auffassungen der wesentlich betroffenen Personen, Gruppen oder Stellen angemessen und fair berücksichtigt werden.
Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness und in ihrer Gesamtheit der Vielfalt der Meinungen zu entsprechen. Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen.
Aus Gründen der Transparenz werden sowohl diese Beschwerde als auch der weitere Verlauf der Stellungnahmen auf der Webseite des Vereins http://www.publikumskonferenz.de/forum/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller
Intendant
Joachim Knuth
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Knuth,
hiermit erheben wir Programmbeschwerde gegen den Beitrag „Merkel zu Corona-Regeln - Bei steigenden Zahlen "Zügel anziehen"“ vom 18.08.2020 wegen sachlich unkorrekter Verbreitung von Politikermeinungen ohne Hinzuziehen wissenschaftlicher Expertise.
So wird berichtet, dass die Corona-Infektionszahlen im Vergleich zu Mitte Juli wieder zugenommen hätten und dem Robert Koch-Institut 1390 weitere Fälle bestätigt worden wären. Mitte Juli hätte das Institut zwischen 400 und maximal 600 Fälle pro Tag gemeldet.
Die Anzahl der Testungen steigt jedoch kontinuierlich an und ist seit Mitte Juli (KW 29) um 337.295 angewachsen, was Vergleiche mit absoluten Fallzahlen in ein irreführendes und verfälschendes Licht setzt.
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... cationFile S. 12
Die veröffentlichten Zahlen müssen transparent ins Verhältnis gesetzt werden. Geschieht das nicht, ist die Meldung wenig aussagekräftig und manipulativ. Das Gleiche gilt für das Vorhandensein einer erheblichen Anzahl falsch-positiver Testungen, von denen das Publikum unter anderem von Gesundheitsminister Spahn höchstselbst ins Bild gesetzt wurde.
“Wir müssen jetzt aufpassen, dass wir nicht nachher durch zu umfangreiches Testen – klingt jetzt total … da muss man erstmal um zwei Ecken denken – durch zu umfangreiches Testen zu viele falsch Positive haben. Weil die Tests ja nicht 100 Prozent genau sind, sondern auch eine kleine, aber eben auch eine Fehlerquote haben. Und wenn sozusagen insgesamt das Infektionsgeschehen immer weiter runtergeht, und Sie gleichzeitig das Testen auf Millionen ausweiten, dann haben Sie auf einmal viel mehr falsch Positive. Das sind so die Dinge, mit denen man sozusagen erst konfrontiert wird in der weiteren Folge, und die Erkenntnisse. Und deswegen macht es schon auch noch Sinn: Wir machen das Angebot, mehr zu testen, das geht jetzt auch. Aber nicht einfach nur wild jeden Tag zu testen, sondern wenn, dann schon auch mit einem gewissen Ziel.”
https://twitter.com/ARD_BaB/status/1272227228781285379
Am Tag des Erscheinens Ihrer Meldung betrug der 7-Tage-R-Wert, den das RKI als relevante Größe bezeichnet, 1,05 und liegt damit hauchzart über dem Richtwert von 1,0.
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... cationFile
Zum PCR-Test selbst ist bekannt und durch zahlreiche Experten bestätigt, dass ein positives Ergebnis nur das Vorhandensein der Erbsubstanz von 3-4 Genen des SARS-CoV-2- Virus nachweist. Das sagt nichts darüber aus, ob der Proband selbst erkrankt ist, nur das Virus trägt und damit immunologisch so gut umgehen kann, dass er nicht erkrankt oder immun ist und nur das Virus in sich trägt. Trotz intensiver Verfolgung der Informationen des RKI, muss uns entgangen sein, ob das RKI überhaupt gewährleistet, ob die Höhe der ermittelten Fallzahlen nicht insbesondere durch die Ausweitung der Testmenge UND falsch-positive Testergebnisse bestimmt ist. Diese Recherche wäre eine dankbare Aufgabe für investigative Nachrichtenjournalisten.
Von der Politik wird der Nachweis von Viruserbsubstanz als „positiver Befund“ interpretiert, der andere anstecken könnte und deswegen eine Quarantäne oder andere unpopuläre Maßnahmen nach sich ziehen muss, die insbesondere mehrheitlich völlig gesunde Menschen treffen. Dabei fällt zunehmend auf, dass es der Politik geradezu ein Anliegen ist, dieses Schreckensszenario aufrecht zu erhalten und ihr dabei die etablierten Medien – allen voran die öffentlich-rechtlichen – dienstbar zur Seite stehen. Das entspricht nicht dem gesetzlichen Auftrag.
Wenn sich nun Bundeskanzlerin, potentielle Kandidaten auf ihr Amt, Ministerpräsidenten der Länder oder andere Ressortchefs mit der Androhung unpopulärer Maßnahmen überbieten, so wäre eine kritische Würdigung durch öffentlich-rechtliche Medien angebracht, anstatt nur das Echo für politische Verlautbarungen zu geben. Sinn, Unsinn und Gefährlichkeit sogenannter „Alltagsmasken“ und anderer Mund-Nasen-Bedeckungen wurden in zahlreichen Studien hinreichend thematisiert. Auffallend dabei ist, dass sich die Argumentation der Befürworter ausschließlich an den Studien orientiert, die vermeintliche Unbedenklichkeit bescheinigen. Eine öffentliche Nutzen-Risiko-Analyse (insbesondere für Kinder und Hochbetagte) mittels Abwägens der Argumente durch Wissenschaftler und Mediziner fand nicht statt – im Gegenteil. Man beruft sich in Medien- und Politikerkreisen auf die Studien, die zur geplanten Schikane passen. Dass die Maskenpflicht eine politische und keine wissenschaftliche Entscheidung ist, liegt somit auf der Hand.
Angesichts der mangelnden Evidenz der im beanstandeten Beitrag an den Tag gelegten Behauptungen, mutet es reichlich fragwürdig an, gesunde Menschen mit normalem Freizeitverhalten und familiären/sozialen Kontakten zu Sündenböcken oder gar zur Gefahr für die Allgemeinheit zu erklären und reflexartig nach neuen Verboten zu rufen. Dass diese ungeheuerlichen Angriffe auf Freiheit und Selbstbestimmung des Individuums unwidersprochen bleiben und gedankenlos in den Nachrichten nachgeplappert werden, spricht gegen das Funktionieren der Vierten Gewalt in diesem Land.
Neben den angedrohten Maßnahmen, die weitere tiefgreifende Verwerfungen im wirtschaftlichen und sozialen Leben der Gesellschaft zur Folge haben, und besonders Kindern und alten Menschen viel Leid bescheren werden, verstört die Rhetorik, welche hierbei vom politischen Personal an den Tag gelegt wird.
So ist zum Beispiel „Lockerung/en“ ein Begriff aus dem Strafvollzug und versteht sich als Erleichterung im Rahmen des Strafvollzugs für Strafgefangene durch befristetes Verlassen der Justizvollzugsanstalt.
Die Redensart "Zügel anziehen" ist ähnlich abwegig im Umgang mit dem Souverän, es sei denn, man will die Maske durch Zaumzeug und Riemen zum Führen und Lenken der störrischen Nutztiere ergänzen. Wer sich in der Rolle des Reiters oder des Kutschers gefällt, sollte kein Staatenlenker sein.
Die beanstandete Berichterstattung von ARD-Aktuell verstößt gegen Programmgrundsätze, die den Sender an die verfassungsmäßige Ordnung binden und zur Verwirklichung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beitragen sollten.
§ 7 Programmgrundsätze
(2) Der NDR hat in seinen Programmen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Er soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken, und sich für die Erhaltung von Natur und Umwelt einzusetzen. Das Programm des NDR soll die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland sowie die internationale Verständigung fördern, für die Friedenssicherung und den Minderheitenschutz eintreten, die Gleichstellung von Frau und Mann unterstützen und zur sozialen Gerechtigkeit beitragen. Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.
(3) Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und des Rechts der persönlichen Ehre sind einzuhalten.
§ 8 Programmgestaltung
Der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen aus dem Sendegebiet im Programm angemessen zu Wort kommen können, das Programm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient und in seiner Berichterstattung die Auffassungen der wesentlich betroffenen Personen, Gruppen oder Stellen angemessen und fair berücksichtigt werden.
Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness und in ihrer Gesamtheit der Vielfalt der Meinungen zu entsprechen. Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen.
Aus Gründen der Transparenz werden sowohl diese Beschwerde als auch der weitere Verlauf der Stellungnahmen auf der Webseite des Vereins http://www.publikumskonferenz.de/forum/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller