Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder und Besucher der Internetpräsenz der Ständigen Publikumskonferenz,
seit dem Sommer 2014 hatte das Publikum der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten die Möglichkeit Beanstandungen zu Programmangeboten an unsere Initiative zu richten. Viele Interessierte machten Gebrauch von diesem Angebot und so wurden innerhalb eines Jahres knapp 100
Beschwerden und
Anfragen an die jeweils zuständigen Anstalten und deren Gremien gerichtet und entsprechend bearbeitet.
Obwohl die Anstalten, eigenen Angaben zu Folge, auch ohne unsere aktive Mitwirkung, jährlich hunderttausende von Publikumsanliegen zu bewältigen haben, erregten die Beschwerden der Publikumskonferenz besondere Aufmerksamkeit.
Das war der Plan und der direkte Weg in die öffentliche Wahrnehmung.
Sowohl Intendanten, Programmverantwortlichen und Chefredakteuren der öffentlich-rechtlichen Anstalten, als auch
maßgeblichen Medien im In- und Ausland ist die Publikumskonferenz nach einem reichlichen Jahr aktiven Wirkens bekannt und selbst
diverse Politiker machen sich Sorgen ob unserer Aktivitäten.
Die Störung der publizistischen Ordnung wurde mit Unbehagen registriert, manch ängstlicher Träger der Meinungshohheit sprach gar von Zersetzung oder einem Frontalangriff auf die Pressefreiheit. Einige Mitarbeiter aus den
Verschwörungsabteilungen der Medienanstalten rätselten gemeinsam mit ihren
Beratern über Intention und
Auftrag und gaben die abenteuerlichsten Deutungen über die Beweggründe derer ab, die lediglich für wahrhaftige Berichterstattung nach den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages stritten.
§11 Rundfunkstaatsvertrag: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Ohne die Freiheit der Medien ist eine freie und lebendige Demokratie nicht möglich und ohne wahrhaftige Information über relevante Ereignisse kann freie Willensbildung nicht stattfinden. Wenn die Medien -
aus welchen Gründen auch immer - nicht die Freiheit haben, wahrheitsgemäß und manipulationsfrei zu informieren, können die Rezipienten keine sinnvollen Entscheidungen über ihr tägliches Leben treffen.
Ob es sich um Entscheidungen zu solidarischen Handeln, zur mündigen Konsumentenentscheidung, zur Zustimmung oder Ablehnung von Kriegseinsätzen oder Hilfsmissionen oder um die schlussendlich alles entscheidende politische Wahlhandlung in der jeweiligen Heimatregion handelt – jede dieser freien und selbstbestimmten Handlungen hängt in der Konsequenz von der Wahrhaftigkeit rezipierter Informationen ab.
Die komfortable Situation über einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verfügen, der genau die
objektive, unparteiische, ausgewogene und vielfältige Information garantiert, hat uns das entsprechende Gesetz beschert. Dafür, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (in dienender Freiheit) mit ihren Angeboten
der demokratischen Gesellschaft zu Diensten sind, indem sie einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Meinungs- und Willensbildung leisten, zahlt die Gesellschaft und will dafür genau die Gegenleistung haben, welche vertraglich vereinbart wurde.
Dazu muss aber das anspruchsberechtigte Publikum angemessen beteiligt, aber auch ermutigt werden, selbst aktiver zu werden. Unser Anliegen war und ist die Erlangung und Förderung demokratischer und kultureller Bildung, Medienkompetenz und der demokratischen Mitsprache bei der Umsetzung des gesellschaftlichen Programmauftrages der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten.
Unsere öffentlichen Programmbeschwerden, so kleinteilig sie auch teilweise anmuteten, waren perfekte Augenöffner und animierten viele unserer Mitstreiter und Sympathisanten dazu, genauer hinzusehen, was die tägliche Nachrichtengebung und die allgemeinen Programmangebote an unterschwelligen Botschaften, Falschaussagen, gezielten Auslassungen und frontalen Manipulationen bereit halten.
Nach einem Jahr aktiver Beschwerdetätigkeit wissen wir auch, wie die Anstalten und Gremien arbeiten und welche Schlüsse daraus zu ziehen sind. Der Arbeitsaufwand, den wir mit den Beschwerden betrieben haben, stand in keinem Verhältnis zu den Resultaten – sieht man mal von dem enormen Interesse der Öffentlichkeit für unsere Aktivitäten ab.
Die Publikumskonferenz wird daher künftig nur noch in brisanten Fällen formale Beschwerden im Auftrag von Rezipienten oder im eigenen Ermessen einreichen.
Wir werden stattdessen, wie bereits mit dem zweiten Chefredakteur des
ZDF vereinbart und erfolgreich geprobt, fehlerhafte Inhalte oder vermutete Programmverstöße direkt an die zuständigen Redaktionen melden. Diese Art der niedrigschwelligen Behandlung von Publikumsanliegen wird auch mit den übrigen öffentlich-rechtlichen Anstalten angestrebt, um eine für alle Seiten zumutbare zeitnahe Befassung und ggf. Korrekturen beanstandeter Inhalte zu garantieren. Es kann nicht sein, dass Programmbeschwerden zum Teil bis zu 10 Monate nach Einreichung noch immer nicht abschließend beschieden wurden.
Selbstverständlich werden wir auch diese niedrigschwelligen Vorgänge auf unserer Internetplattform in einem entsprechenden Forum transparent machen.
Die nächste Etappe unserer Aktivitäten ist weniger aktionistischer, denn medienpolitischer und zwischenmenschlicher Natur. Um den Dialog und die Beteiligung des Publikums stärker als bisher voranzutreiben, ist das aktive Wirken in regionalen Netzwerken und Gesprächskreisen erforderlich.
Auch die Kooperation mit gleichgesinnten Initiativen, Medienschaffenden, Politikern und Künstlern steht auf der AGENDA.
Es ist viel zu tun – packen wir es an.