Antrag: Unverzügliche Novellierung des MDR Staatsvertrages

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Maren
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Antrag: Unverzügliche Novellierung des MDR Staatsvertrages

Beitrag von Maren »

Unverzügliche Novellierung des MDR-Staatsvertrags
Antrag DIE LINKE 18.12.2015 Drs 6/3631, Sächsischer Landtag
Am 24. April 2015 erklärten die drei Staatskanzleien der MDR-Staatsvertragsländer, dass aktuell eine schnelle gremienbezogene Vorschaltstaatsvertragslösung wegen fehlender Abstimmmehrheiten aus dem sächsischen parlamentarischen Raum nicht weiter verfolgt werde, aber man „die Verhandlungen fortsetzen und die genannten
inhaltlichen Ziele nunmehr in einem einheitlichen Vertragswerk zusammenfassen werde“. Dies verwundert insoweit, dass eine Einbeziehung des Landtags durch die Staatsregierung bis dato überhaupt nicht stattgefunden hatte. Seit dem 1. Juli 2015 hat der Freistaat Sachsen die Verfahrenshoheit über die Fortentwicklung des MDR-Staatsvertrags, da zu diesem Zeitpunkt die Ausübung der Rechtsaufsicht auf die Sächsische Staatskanzlei übergegangen ist. Die
Verhandlungen über den Staatsvertrag wurden bis heute nicht wieder aufgenommen.
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Maren
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Re: Antrag: Unverzügliche Novellierung des MDR Staatsvertrages

Beitrag von Maren »

Die Medienausschüsse der Landtage in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen drängen auf eine
zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags. «Der neue Vertrag muss Themen wie die Digitalisierung, Strukturfragen und die Gremienbesetzung im Lichte des Urteils zum ZDF-Staatsvertrag regeln», sagte Stephan Meyer, Vorsitzender des Medienausschusses im Sächsischen Landtag, am Montag nach einem Arbeitstreffen der Ausschüsse.

Hinweis: Das ZDF-Urteil ist mehr als drei Jahre alt. In dieser Zeit wurden der ZDF-Staatsvertrag und verschiedene Länderreglungen schon angepasst. Der Deutschlandradio-Staatsvertrag steht kurz davor. Die Staatskanzleien der drei MDR-Länder konnten sich bisher nicht einigen. Die Federführung dafür liegt derzeit beim sächsischen Staatskanzleichef Dr. Fritz Jaeckel.
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