Antrag DIE LINKE 18.12.2015 Drs 6/3631, Sächsischer Landtag
Am 24. April 2015 erklärten die drei Staatskanzleien der MDR-Staatsvertragsländer, dass aktuell eine schnelle gremienbezogene Vorschaltstaatsvertragslösung wegen fehlender Abstimmmehrheiten aus dem sächsischen parlamentarischen Raum nicht weiter verfolgt werde, aber man „die Verhandlungen fortsetzen und die genannten
inhaltlichen Ziele nunmehr in einem einheitlichen Vertragswerk zusammenfassen werde“. Dies verwundert insoweit, dass eine Einbeziehung des Landtags durch die Staatsregierung bis dato überhaupt nicht stattgefunden hatte. Seit dem 1. Juli 2015 hat der Freistaat Sachsen die Verfahrenshoheit über die Fortentwicklung des MDR-Staatsvertrags, da zu diesem Zeitpunkt die Ausübung der Rechtsaufsicht auf die Sächsische Staatskanzlei übergegangen ist. Die
Verhandlungen über den Staatsvertrag wurden bis heute nicht wieder aufgenommen.