Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herrn Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Buhrow,
hiermit erheben wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien, formal Beschwerde gegen den Beitrag „UN-Menschenrechtskomitee prüft Russland“ innerhalb der Tagesschau vom 16.03.2015 um 17:00 Uhr.
Im beanstandeten Beitrag wird über die Anhörung Russlands zum „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ vor dem UN-Menschenrechtskomitee berichtet.
Der Pakt über bürgerliche und politische Rechte garantiert die klassischen Menschenrechte und Grundfreiheiten. Bei den Anhörungen handelt es sich insoweit um Routine, da alle 168 Nationen, die das Abkommen bislang unterzeichnet haben, in periodischen Abständen dem Menschenrechtsausschuss Berichte über die zur Verwirklichung der garantierten Rechte getroffenen Maßnahmen und die dabei erzielten Fortschritte vorlegen müssen. Jeder Beitrittsstaat muss periodisch Bericht erstatten über getroffene Maßnahmen, Fortschritte und Schwierigkeiten (Art. 40). Der erste Bericht ist innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten fällig, weitere Berichte müssen auf Aufforderung des Ausschusses abgegeben werden.
Auf die abschließenden Erklärungen, die den Anhörungen für gewöhnlich folgen und die im Fall Russland für April 2015 angekündigt wurde, konnte die ARD offenbar nicht warten.
So wird ab Minute 5:40 ein Vertreter der Organisation „Youth for Human Rights“ mit Fragen nach der Unabhängigkeit der Gerichte, der Versammlungs- und Meinungsfreiheit und den Schutz von Minderheiten in Russland konfrontiert. Menschenrechtler würden “hier“ eine dramatische Verschlechterung sehen.
Die in Los Angeles (USA) ansässige Organisation "Youth for Human Rights International" (YHRI), wurde im August 2001 im Rahmen der Scientology-Institution "International Foundation for Human Rights and Tolerance" von der Scientologin und Pädagogin Mary Shuttleworth in Koordination mit dem "Human Rights Department" (zu Deutsch: "Menschenrechtsbüro") der "Church of Scientology International" gegründet.
„Die Vereinigung “Jugend für Menschenrechte„ ist eine Hilfsorganisation von Scientology. Die Propaganda soll suggerieren, dass sich Scientology für Menschenrechte und Demokratie einsetzen würde. Aber hinter 'Jugend für Menschenrechte' verbirgt sich eine Organisation, die die Demokratie verachtet und unbotmäßige Mitglieder häufig menschenverachtend behandelt."
Der Verfassungsschutz warnte in mehreren Berichten vor der Organisation und in einigen Bundesländern wird der deutsche Ableger von Youth for Human Rights auch vom Verfassungsschutz beobachtet.
Quellen:
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/b ... 4/1njfbtg/
https://www.psiram.com/ge/index.php/Jug ... chenrechte
http://www.spiegel.de/panorama/menschen ... 01830.html
http://www.wilfriedhandl.com/blog/tag/j ... henrechte/
Wir erwarten künftig eine deutliche Distanzierung von dieser Art Berichterstattung sowie eine entsprechende Erklärung an einem geeigneten Sendeplatz und im begleitenden Internetangebot auf Tagesschau.de.
§ 5 Programmgrundsätze (WDR-GESETZ)
(6) Die Nachrichtengebung muss allgemein, unabhängig und sachlich sein.
Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. (…)
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programm-verantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
ARD - UN-Menschenrechtskomitee prüft Russland
ARD - UN-Menschenrechtskomitee prüft Russland
Zuletzt geändert von Maren am 27. Mai 2015, 18:06, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beschwerdetext entschärft und Passagen entfernt, die derzeit nicht bewiesen werden können.
Grund: Beschwerdetext entschärft und Passagen entfernt, die derzeit nicht bewiesen werden können.
Re: ARD - UN-Menschenrechtskomitee prüft Russland
Liebe Frau Müller,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. März 2015 an den WDR Intendanten, Tom Buhrow, zur Berichterstattung in der Tagesschau vom 16. März 2015 "UN-Menschrechtskomitee prüft Russland".
Zuständigkeitshalber haben wir Ihr Schreiben an die Kolleginnen und Kollegen des SWR weitergeleitet.
Mit vielen Grüßen
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. März 2015 an den WDR Intendanten, Tom Buhrow, zur Berichterstattung in der Tagesschau vom 16. März 2015 "UN-Menschrechtskomitee prüft Russland".
Zuständigkeitshalber haben wir Ihr Schreiben an die Kolleginnen und Kollegen des SWR weitergeleitet.
Mit vielen Grüßen
Re: ARD - UN-Menschenrechtskomitee prüft Russland
Antwort vom Intendanten des SWR auf die Programmbeschwerde "UN-Menschenrechtskomitee prüft Russland" vom 18.03.2015. Die beanstandete Sendung ist bereits seit einer ganzen Weile nicht mehr abrufbar. Die Forderung der "unverzüglichen Klarstellung" des Vorganges ist - nach präzise achtwöchiger Wartezeit auf eine Antwort der Programmverantwortlichen - abwegig und wird erst dann erfolgen, wenn die Sache restlos aufgeklärt wurde.
Wenn der Hinweis sowie die Recherchen bezüglich der Hintergründe der Organisation nicht den Tatsachen entsprechen, werden wir auf jeden Fall angemessen reagieren.
Wenn der Hinweis sowie die Recherchen bezüglich der Hintergründe der Organisation nicht den Tatsachen entsprechen, werden wir auf jeden Fall angemessen reagieren.
- Dateianhänge
-
- UN-Menschenrechtskomitee.pdf
- (518.85 KiB) 1441-mal heruntergeladen
Re: ARD - UN-Menschenrechtskomitee prüft Russland
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider ist der Beitrag „UN-Menschenrechtskomitee prüft Russland“ innerhalb der Tagesschau vom 16.03.2015 um 17:00 Uhr nicht mehr in Ihren Online-Angeboten zu finden. Benötigt wird eine Auskuft über die ab Minute 5:40 ausgestrahlte Interviewsequenz mit einem Vertreter der Organisation „Youth for Human Rights“ für die Klärung einer
entsprechenden Programmbeschwerde. Es wäre sehr freundlich, wenn Sie uns den entsprechenden Beitrag zur Verfügung stellen könnten. Alternativ würde auch ein Screenshot der entsprechenden Sequenzen mit den entsprechenden Bildunterschriften (Name, Organisation) genügen.
Mit freundlichen Grüßen
-----------------------
Antwort aus der Redaktion auf eine konkrete Anfrage:
Sehr geehrter User/Internetnutzer/Zuschauer,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir bitten um Verständnis, wenn nicht jede einzelne Zuschrift ausführlich und individuell beantwortet werden kann. Aber die Redaktion von ARD-aktuell erreichen täglich viele Hunderte Rückmeldungen der Zuschauer.
Sie können jedoch versichert sein, dass alle Reaktionen der Zuschauer aufmerksam gelesen, ausgewertet und in den Redaktionssitzungen diskutiert werden.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns weiterhin gewogen blieben.
Mit freundlichen Grüßen
Zuschauerservice
ARD-aktuell / tagesschau.de
www.tagesschau.de
Der Beschwerdeführer ist sich sicher, dass die Bildunterschrift „Youth for Human Rights“ lautete und nicht etwa "Youth Human Rights Movements". Die Beschwerde hätte ansonsten keinen Sinn ergeben.
Nach WDR Gesetz ist der Sender zur Beweissicherung verpflichtet. Ob diese Beweissicherung auch für formale Programmbeschwerden gilt, müsste über die zuständigen Stellen beim Sender in Erfahrung gebracht werden.
Bis dahin würde ich, bis zur Klärung und um etwaige rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, den Beschwerdetext entsprechend entschärfen.
leider ist der Beitrag „UN-Menschenrechtskomitee prüft Russland“ innerhalb der Tagesschau vom 16.03.2015 um 17:00 Uhr nicht mehr in Ihren Online-Angeboten zu finden. Benötigt wird eine Auskuft über die ab Minute 5:40 ausgestrahlte Interviewsequenz mit einem Vertreter der Organisation „Youth for Human Rights“ für die Klärung einer
entsprechenden Programmbeschwerde. Es wäre sehr freundlich, wenn Sie uns den entsprechenden Beitrag zur Verfügung stellen könnten. Alternativ würde auch ein Screenshot der entsprechenden Sequenzen mit den entsprechenden Bildunterschriften (Name, Organisation) genügen.
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort aus der Redaktion auf eine konkrete Anfrage:
Sehr geehrter User/Internetnutzer/Zuschauer,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir bitten um Verständnis, wenn nicht jede einzelne Zuschrift ausführlich und individuell beantwortet werden kann. Aber die Redaktion von ARD-aktuell erreichen täglich viele Hunderte Rückmeldungen der Zuschauer.
Sie können jedoch versichert sein, dass alle Reaktionen der Zuschauer aufmerksam gelesen, ausgewertet und in den Redaktionssitzungen diskutiert werden.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns weiterhin gewogen blieben.
Mit freundlichen Grüßen
Zuschauerservice
ARD-aktuell / tagesschau.de
www.tagesschau.de
Der Beschwerdeführer ist sich sicher, dass die Bildunterschrift „Youth for Human Rights“ lautete und nicht etwa "Youth Human Rights Movements". Die Beschwerde hätte ansonsten keinen Sinn ergeben.
Nach WDR Gesetz ist der Sender zur Beweissicherung verpflichtet. Ob diese Beweissicherung auch für formale Programmbeschwerden gilt, müsste über die zuständigen Stellen beim Sender in Erfahrung gebracht werden.
Falls sich ein Besucher unserer Seite an die Sendung erinnert und/oder über eine Kopie verfügt, so wäre es sehr freundlich, wenn wir einen Hinweis über info@publikumskonferenz.de bekämen.§ 12 Beweissicherung
(1) Von allen Hörfunk- und Fernsehsendungen, die der WDR verbreitet, sind vollständige Tonaufzeichnungen, von Fernsehsendungen außerdem vollständige Bildaufzeichnungen, herzustellen und aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt drei Monate. Wird innerhalb dieser Frist eine Sendung beanstandet, so ist die Aufzeichnung aufzubewahren, bis die Beanstandung durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, durch gerichtlichen Vergleich oder auf andere Weise erledigt ist. In entsprechender Weise ist für Online-Angebote und weitere Angebote mittels neuer Dienste durch interne elektronische Archivierung sicherzustellen, dass der Beweissicherung angemessen Rechnung getragen wird.
Bis dahin würde ich, bis zur Klärung und um etwaige rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, den Beschwerdetext entsprechend entschärfen.
Re: ARD - UN-Menschenrechtskomitee prüft Russland
SWR
Intendanz
Herrn Boudgoust
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart
Ihr Schreiben vom 18.05.2015
Sehr geehrter Herr Boudgoust,
vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Beschwerde gegen den Beitrag „UN-Menschenrechtskomitee prüft Russland“ innerhalb der Tagesschau vom 16.03.2015, 17:00 Uhr.
Der beanstandete Beitrag befand sich seit geraumer Zeit nicht mehr in der Mediathek, sodass wir die Redaktion der Tagesschau gebeten hatten, uns einen Mitschnitt der Sendung zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
Der Beschwerdeführer war sich ziemlich sicher, dass die Bildunterschrift „Youth for Human Rights“ lautete und nicht etwa "Youth Human Rights Movements". Die uns inzwischen vorliegende Kopie der Sendung zeigt, dass der Beschwerdeführer recht hatte.
Bei Minute 1:53 wird die Untertitelung „Youth for Human Rights“ sowie der Name des jungen Mannes eingeblendet.
Da diese Organisation bekanntermaßen innerhalb diverser Medienberichte, kritischer Netzwerke und vom Verfassungsschutz als bedenklich und demokratiefeindlich eingestuft wurde, sahen wir keinen Grund zusätzlich den Namen des jungen Mannes zu überprüfen.
Bei korrekter Untertitelung des Beitrages wäre es nicht zu dieser Beschwerde gekommen.
Da es sich jedoch offensichtlich lediglich um ein Versehen handelte und unsere Kritik angesichts der bedauerlichen Verwechslung der sehr ähnlich lautenden Namen zu harsch ausfiel, möchten wir uns an dieser Stelle bei Ihnen und Ihrer Redaktion entschuldigen und ziehen die Beschwerde zurück.
Zum Zweck der Transparenz werden wir dieses Schreiben auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. Maren Müller
Intendanz
Herrn Boudgoust
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart
Ihr Schreiben vom 18.05.2015
Sehr geehrter Herr Boudgoust,
vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Beschwerde gegen den Beitrag „UN-Menschenrechtskomitee prüft Russland“ innerhalb der Tagesschau vom 16.03.2015, 17:00 Uhr.
Der beanstandete Beitrag befand sich seit geraumer Zeit nicht mehr in der Mediathek, sodass wir die Redaktion der Tagesschau gebeten hatten, uns einen Mitschnitt der Sendung zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
Der Beschwerdeführer war sich ziemlich sicher, dass die Bildunterschrift „Youth for Human Rights“ lautete und nicht etwa "Youth Human Rights Movements". Die uns inzwischen vorliegende Kopie der Sendung zeigt, dass der Beschwerdeführer recht hatte.
Bei Minute 1:53 wird die Untertitelung „Youth for Human Rights“ sowie der Name des jungen Mannes eingeblendet.
Da diese Organisation bekanntermaßen innerhalb diverser Medienberichte, kritischer Netzwerke und vom Verfassungsschutz als bedenklich und demokratiefeindlich eingestuft wurde, sahen wir keinen Grund zusätzlich den Namen des jungen Mannes zu überprüfen.
Bei korrekter Untertitelung des Beitrages wäre es nicht zu dieser Beschwerde gekommen.
Da es sich jedoch offensichtlich lediglich um ein Versehen handelte und unsere Kritik angesichts der bedauerlichen Verwechslung der sehr ähnlich lautenden Namen zu harsch ausfiel, möchten wir uns an dieser Stelle bei Ihnen und Ihrer Redaktion entschuldigen und ziehen die Beschwerde zurück.
Zum Zweck der Transparenz werden wir dieses Schreiben auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. Maren Müller
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