Sehr geehrter Herr Sänger,
ich habe die von Ihnen moderierte Sendung „Das BSW-Beben in Thüringen – Kippt die Koalition?“ vom 9. September 2026 mit Interesse verfolgt.
Angesichts des Themas und der Zusammensetzung der Gesprächsrunde haben sich für mich allerdings mehrere Fragen zur redaktionellen Gästeauswahl ergeben.
Gegenstand der Sendung waren die Auflösung der bisherigen Brombeer-Koalition, die Mehrheitsverhältnisse im Thüringer Landtag und die Frage, auf welche parlamentarischen Kräfte sich Ministerpräsident Mario Voigt künftig stützen kann. An der Diskussion nahmen Vertreter der CDU, von „Thüringen.Gerecht“, der SPD und der Linken sowie zwei wissenschaftliche Experten teil.
Nicht vertreten war dagegen die AfD, obwohl sie die stärkste Fraktion im Thüringer Landtag stellt. Ebenso fehlte ein Vertreter des BSW beziehungsweise der nach den Austritten verbliebenen BSW-Strukturen. Frau Katja Wolf trat nach der Darstellung der Sendung nicht mehr für das BSW, sondern als Vorsitzende der neu gegründeten Partei „Thüringen.Gerecht“ auf.
Dazu bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wurde ein Vertreter der AfD-Fraktion zur Sendung eingeladen?
2. Falls ja: Wer wurde eingeladen und aus welchem Grund kam eine Teilnahme nicht zustande?
3. Falls keine Einladung erfolgte: Nach welchen redaktionellen Kriterien wurde entschieden, die stärkste Fraktion des Thüringer Landtags bei einer Sendung über die künftigen Mehrheits- und Regierungsverhältnisse nicht zu berücksichtigen?
4. Wurde ein Vertreter des BSW beziehungsweise der nach den Parteiaustritten verbliebenen BSW-Strukturen eingeladen?
5. Wie sollte gewährleistet werden, dass die Positionen der nicht vertretenen parlamentarischen Kräfte dennoch angemessen in die Diskussion einfließen?
Ich gehe nicht davon aus, dass in jeder politischen Gesprächssendung sämtliche Landtagsparteien vertreten sein müssen. Die Programmautonomie gibt dem MDR einen erheblichen redaktionellen Gestaltungsspielraum. Bei einer Sendung, deren Thema ausdrücklich die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse und die mögliche Unterstützung der Landesregierung waren, erscheint das Fehlen der stärksten Oppositionsfraktion jedoch besonders erklärungsbedürftig.
Fragen wirft für mich auch die Auswahl der wissenschaftlichen Experten auf. Frau Dr. Barbara Bushart wurde in der Sendungsankündigung als Verfassungsjuristin vorgestellt. Aus ihrer öffentlich zugänglichen beruflichen Biografie geht hervor, dass sie zuvor parlamentarische Beraterin für Innenpolitik und Leiterin des Justiziariats der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag war.
Diese frühere Tätigkeit stellt selbstverständlich weder ihre fachliche Qualifikation noch ihre wissenschaftliche Unabhängigkeit grundsätzlich infrage. Bei einer politischen Diskussionssendung kann eine solche frühere enge Tätigkeit für eine Landtagsfraktion für die Zuschauer jedoch eine relevante Information sein. Daher bitte ich auch hierzu um Auskunft:
6. Nach welchen Kriterien wurden Frau Dr. Bushart und Professor Oliver Lembcke als Experten ausgewählt?
7. War der Redaktion die frühere Tätigkeit von Frau Dr. Bushart für die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag bekannt?
8. Warum wurde diese frühere Tätigkeit in der Sendung oder bei der Vorstellung von Frau Dr. Bushart nicht aus Transparenzgründen offengelegt?
9. Welche Maßstäbe legt die Redaktion generell an die Transparenz früherer parteipolitischer, fraktionsbezogener oder politiknaher Tätigkeiten eingeladener Experten an?
Ein weiterer Punkt betrifft das vom MDR veröffentlichte „Konzept zur Wahlberichterstattung Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026“. Darin war für den 9. September 2026 um 20:45 Uhr eine „Fakt ist!“-Sendung aus Magdeburg vorgesehen, in der das Ergebnis der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt diskutiert und eingeordnet werden sollte. Nach der öffentlich auffindbaren Programmdokumentation wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch ausschließlich die Ausgabe aus Erfurt zur Thüringer Regierungskrise ausgestrahlt.
Das Konzeptpapier bezieht sich zwar ausdrücklich auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und ist deshalb nicht ohne Weiteres auf jede politische Sendung aus Thüringen übertragbar. Der MDR formuliert darin aber allgemeine journalistische Grundsätze wie eine ausgewogene und unparteiische Berichterstattung sowie ein journalistisch ausgewogenes Gesamtkonzept der politischen Berichterstattung.
Daraus ergeben sich für mich weitere Fragen:
10. Wurde die im Wahlkonzept angekündigte Nachwahlsendung aus Magdeburg gestrichen und durch die Erfurter Ausgabe ersetzt?
11. Wann und aus welchen redaktionellen Gründen wurde diese Programmänderung beschlossen?
12. Wurde das veröffentlichte Wahlkonzept anschließend angepasst oder ergänzt?
13. Welche redaktionellen Maßstäbe für Ausgewogenheit und Gästeauswahl wurden nach der Änderung auf die tatsächlich ausgestrahlte Thüringer Sendung angewendet?
Mir geht es mit diesen Fragen nicht darum, dem MDR die Einladung bestimmter Personen für jede einzelne Sendung vorzuschreiben. Ich möchte vielmehr nachvollziehen können, wie die konkrete Zusammensetzung der Gesprächsrunde zustande kam und wie der MDR bei einem politisch besonders sensiblen Thema Ausgewogenheit, Transparenz und die angemessene Berücksichtigung der im Landtag vertretenen politischen Kräfte sicherstellt.
Sollten die Entscheidungen zur Gästeauswahl oder zur Programmänderung nicht in Ihrem persönlichen Verantwortungsbereich liegen, wäre ich Ihnen für eine Weiterleitung an die zuständige Redaktion beziehungsweise Redaktionsleitung dankbar.
Ich bitte um eine möglichst konkrete Beantwortung der einzelnen Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Küllig
Stellvertretender Vorsitzender
Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V.
MDR - Anfrage zur Gästeauswahl bei „Fakt ist!" / „Das BSW-Beben in Thüringen – Kippt die Koalition?"
Re: MDR - Anfrage zur Gästeauswahl bei „Fakt ist!" / „Das BSW-Beben in Thüringen – Kippt die Koalition?"
Sehr geehrter Herr Küllig,
vielen Dank für Ihre Mail vom 10. September und Ihre Fragen zur Sendung „Fakt ist! aus Erfurt“ vom 09. September 2026.
Dazu kann ich Ihnen folgendes schreiben:
Die Sendung „Das BSW-Beben in Thüringen - Kippt die Koalition“ hatte den Zustand der Thüringer Regierungskoalition aus CDU, erst BSW/später Thüringen.Gerecht und SPD zum Gegenstand. Die Hauptfrage war, wie es mit der Regierung in Thüringen weiter geht. Von daher war es selbstverständlich, dass Vertreter aller drei aktuell an der Regierung beteiligten Parteien als Gesprächsgäste in der Sendung eingeladen waren. Zudem war der Fraktionschef der LINKEn zu Gast, weil dieser Oppositionspartei bereits seit Beginn der Legislatur als de-facto-Mehrheitsbeschaffer für die Minderheitsregierung eine strategische Schlüsselrolle zukommt. Eingeladen waren also exakt jene Akteure, die direkt an der Landesregierung beteiligt sind oder deren Fortbestehen absichern. Die Verhandlungen darüber, wie die geschrumpfte Minderheitsregierung nun Mehrheiten mit der Linksfraktion organisiert, betreffen ausschließlich diese vier Parteien.
Die AfD ist an diesen Macht- und Stabilisierungsprozessen nicht beteiligt. Sie strebt vielmehr eine Auflösung des Landtags an. Da sie keinen Beitrag zu einer Fortführung oder Umgestaltung der aktuellen Regierungskoalition leisten will, war ihre Teilnahme an der Sendung journalistisch nicht notwendig.
Der Politikwissenschaftler Prof. Lembcke war als ausgewiesener Kenner der mitteldeutschen, insbesondere auch der Thüringer, Politiklandschaft eingeladen worden.
Als Rechtsexpertin fiel Frau Dr. Bushart die Aufgabe zu, die komplexen juristischen Sachverhalte der aktuellen Regierungskrise zu erläutern. Im Zentrum ihrer Ausführungen standen dabei ausschließlich konkrete Sachfragen. Eine politische oder persönliche Bewertung der Situation erfolgte bewusst nicht, da der Fokus rein auf der neutralen Vermittlung der juristischen Fakten lag. Eine Erwähnung früherer Tätigkeiten von Frau Dr. Bushart war aus diesem Grund nicht notwendig.
Die im Wahlkonzept erwähnte Sendung „Fakt ist! aus Magdeburg“ war aus Aktualitätsgründen vom ursprünglich geplanten 09. September auf den 02. September vorgezogen worden. Ungeachtet dessen greift das Wahlkonzept jedoch nur für die Zeit der Vorwahlberichterstattung. Der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit gilt im Zeitraum sechs Wochen vor der Wahl bis zum Wahltag. Eine nachträgliche Anpassung des Wahlkonzepts war daher nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Saitz
vielen Dank für Ihre Mail vom 10. September und Ihre Fragen zur Sendung „Fakt ist! aus Erfurt“ vom 09. September 2026.
Dazu kann ich Ihnen folgendes schreiben:
Die Sendung „Das BSW-Beben in Thüringen - Kippt die Koalition“ hatte den Zustand der Thüringer Regierungskoalition aus CDU, erst BSW/später Thüringen.Gerecht und SPD zum Gegenstand. Die Hauptfrage war, wie es mit der Regierung in Thüringen weiter geht. Von daher war es selbstverständlich, dass Vertreter aller drei aktuell an der Regierung beteiligten Parteien als Gesprächsgäste in der Sendung eingeladen waren. Zudem war der Fraktionschef der LINKEn zu Gast, weil dieser Oppositionspartei bereits seit Beginn der Legislatur als de-facto-Mehrheitsbeschaffer für die Minderheitsregierung eine strategische Schlüsselrolle zukommt. Eingeladen waren also exakt jene Akteure, die direkt an der Landesregierung beteiligt sind oder deren Fortbestehen absichern. Die Verhandlungen darüber, wie die geschrumpfte Minderheitsregierung nun Mehrheiten mit der Linksfraktion organisiert, betreffen ausschließlich diese vier Parteien.
Die AfD ist an diesen Macht- und Stabilisierungsprozessen nicht beteiligt. Sie strebt vielmehr eine Auflösung des Landtags an. Da sie keinen Beitrag zu einer Fortführung oder Umgestaltung der aktuellen Regierungskoalition leisten will, war ihre Teilnahme an der Sendung journalistisch nicht notwendig.
Der Politikwissenschaftler Prof. Lembcke war als ausgewiesener Kenner der mitteldeutschen, insbesondere auch der Thüringer, Politiklandschaft eingeladen worden.
Als Rechtsexpertin fiel Frau Dr. Bushart die Aufgabe zu, die komplexen juristischen Sachverhalte der aktuellen Regierungskrise zu erläutern. Im Zentrum ihrer Ausführungen standen dabei ausschließlich konkrete Sachfragen. Eine politische oder persönliche Bewertung der Situation erfolgte bewusst nicht, da der Fokus rein auf der neutralen Vermittlung der juristischen Fakten lag. Eine Erwähnung früherer Tätigkeiten von Frau Dr. Bushart war aus diesem Grund nicht notwendig.
Die im Wahlkonzept erwähnte Sendung „Fakt ist! aus Magdeburg“ war aus Aktualitätsgründen vom ursprünglich geplanten 09. September auf den 02. September vorgezogen worden. Ungeachtet dessen greift das Wahlkonzept jedoch nur für die Zeit der Vorwahlberichterstattung. Der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit gilt im Zeitraum sechs Wochen vor der Wahl bis zum Wahltag. Eine nachträgliche Anpassung des Wahlkonzepts war daher nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Saitz
Re: MDR - Anfrage zur Gästeauswahl bei „Fakt ist!" / „Das BSW-Beben in Thüringen – Kippt die Koalition?"
------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Aw: AW: [EXTERN] Nachfragen zur Gästeauswahl bei "Fakt ist!" am 9. September 2026
Datum: Fri, 18 Sep 2026 08:14:38 +0000
Von: Torsten Küllig
An: Judith.Saitz@mdr.de
Sehr geehrte Frau Saitz,
vielen Dank für Ihre Antwort und die Erläuterung der redaktionellen Überlegungen zur Gästeauswahl.
Die Konzentration auf diejenigen Parteien, die an der Landesregierung beteiligt sind oder deren Fortbestand parlamentarisch absichern, macht die Entscheidung der Redaktion grundsätzlich nachvollziehbarer. Einige meiner Fragen bleiben allerdings offen.
Zur Nichtberücksichtigung der AfD schreiben Sie, diese sei an den Macht- und Stabilisierungsprozessen nicht beteiligt, sondern strebe eine Auflösung des Landtags an. Gerade darin liegt aus meiner Sicht jedoch eine eigenständige politische Antwort auf die in der Sendung gestellte Frage, wie es mit der Thüringer Regierung weitergeht. Die Auflösung des Landtags und anschließende Neuwahlen stellen schließlich eine konkrete Alternative zur Stabilisierung oder Umgestaltung der bisherigen Regierungskoalition dar. Inzwischen hat die AfD-Fraktion einen entsprechenden Antrag in den Thüringer Landtag eingebracht.
Deshalb bitte ich nochmals um eine eindeutige Antwort:
- Wurde ein Vertreter der AfD zur Sendung eingeladen oder wurde aufgrund der von Ihnen erläuterten redaktionellen Themenabgrenzung bereits von einer Einladung abgesehen?
- Wie wurde die Position der AfD zur Auflösung des Landtags innerhalb der Sendung berücksichtigt, obwohl kein Vertreter der Fraktion anwesend war?
Unbeantwortet blieb auch meine viel wesentlichere Frage nach einer Einladung eines Vertreters des verbliebenen BSW. Nach der Auflösung der bisherigen BSW-Fraktion gehören Anke Wirsing und Sven Küntzel weiterhin dem BSW an und haben sich als Opposition eingeordnet. Katja Wolf trat in der Sendung hingegen als Vorsitzende der neu gegründeten Partei „Thüringen.Gerecht“ auf.
Gerade bei einer Sendung mit dem Titel „Das BSW-Beben in Thüringen“ wäre es aus meiner Sicht journalistisch naheliegend, wenn nicht sogar zwingend notwendig gewesen, neben der Position der abgespaltenen Partei auch die Sicht der beim BSW verbliebenen Abgeordneten abzubilden.
- Wurde Anke Wirsing oder Sven Küntzel zur Sendung eingeladen?
- Falls keiner der beiden eingeladen wurde: Aus welchen redaktionellen Gründen wurde bei einer Sendung über die Spaltung des BSW zwar die Vorsitzende von „Thüringen.Gerecht“, nicht aber ein Vertreter des verbliebenen BSW berücksichtigt?
- Wie wurde die Position des verbliebenen BSW zur Abspaltung und zur Zukunft der Landesregierung innerhalb der Sendung berücksichtigt?
Hinsichtlich Frau Dr. Bushart erläutern Sie, dass sie ausschließlich zur neutralen Vermittlung juristischer Sachverhalte eingeladen worden sei und eine Erwähnung ihrer früheren Tätigkeit deshalb nicht erforderlich erschienen sei. Damit ist meine Frage nach der konkreten redaktionellen Bewertung jedoch nur teilweise beantwortet.
- War der Redaktion bei der Einladung bekannt, dass Frau Dr. Bushart zuvor parlamentarische Beraterin für Innenpolitik und Leiterin des Justiziariats der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag war?
- Nach welchen allgemeinen Maßstäben entscheidet die Redaktion, ob frühere parteipolitische, fraktionsbezogene oder anderweitig politiknahe Tätigkeiten eines als Rechtsexperten vorgestellten Gastes gegenüber den Zuschauern offengelegt werden?
Ergänzend möchte ich auf eine offenbar versehentlich unzutreffende Datumsangabe in Ihrer Antwort hinweisen: Die Nachwahlsendung zu Sachsen-Anhalt wurde nach der Dokumentation in der ARD-Mediathek nicht am 2., sondern am 7. September ausgestrahlt. Am 2. September lief „Fakt ist! aus Erfurt“ zum Thema „Abgebrannt und ausgedörrt – Was kosten uns die Hitzesommer?“. Ich gehe daher davon aus, dass es sich lediglich um ein Datumsversehen handelt.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die noch offenen Punkte kurz beantworten könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Küllig
Stellvertretender Vorsitzender
Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V.
Betreff: Aw: AW: [EXTERN] Nachfragen zur Gästeauswahl bei "Fakt ist!" am 9. September 2026
Datum: Fri, 18 Sep 2026 08:14:38 +0000
Von: Torsten Küllig
An: Judith.Saitz@mdr.de
Sehr geehrte Frau Saitz,
vielen Dank für Ihre Antwort und die Erläuterung der redaktionellen Überlegungen zur Gästeauswahl.
Die Konzentration auf diejenigen Parteien, die an der Landesregierung beteiligt sind oder deren Fortbestand parlamentarisch absichern, macht die Entscheidung der Redaktion grundsätzlich nachvollziehbarer. Einige meiner Fragen bleiben allerdings offen.
Zur Nichtberücksichtigung der AfD schreiben Sie, diese sei an den Macht- und Stabilisierungsprozessen nicht beteiligt, sondern strebe eine Auflösung des Landtags an. Gerade darin liegt aus meiner Sicht jedoch eine eigenständige politische Antwort auf die in der Sendung gestellte Frage, wie es mit der Thüringer Regierung weitergeht. Die Auflösung des Landtags und anschließende Neuwahlen stellen schließlich eine konkrete Alternative zur Stabilisierung oder Umgestaltung der bisherigen Regierungskoalition dar. Inzwischen hat die AfD-Fraktion einen entsprechenden Antrag in den Thüringer Landtag eingebracht.
Deshalb bitte ich nochmals um eine eindeutige Antwort:
- Wurde ein Vertreter der AfD zur Sendung eingeladen oder wurde aufgrund der von Ihnen erläuterten redaktionellen Themenabgrenzung bereits von einer Einladung abgesehen?
- Wie wurde die Position der AfD zur Auflösung des Landtags innerhalb der Sendung berücksichtigt, obwohl kein Vertreter der Fraktion anwesend war?
Unbeantwortet blieb auch meine viel wesentlichere Frage nach einer Einladung eines Vertreters des verbliebenen BSW. Nach der Auflösung der bisherigen BSW-Fraktion gehören Anke Wirsing und Sven Küntzel weiterhin dem BSW an und haben sich als Opposition eingeordnet. Katja Wolf trat in der Sendung hingegen als Vorsitzende der neu gegründeten Partei „Thüringen.Gerecht“ auf.
Gerade bei einer Sendung mit dem Titel „Das BSW-Beben in Thüringen“ wäre es aus meiner Sicht journalistisch naheliegend, wenn nicht sogar zwingend notwendig gewesen, neben der Position der abgespaltenen Partei auch die Sicht der beim BSW verbliebenen Abgeordneten abzubilden.
- Wurde Anke Wirsing oder Sven Küntzel zur Sendung eingeladen?
- Falls keiner der beiden eingeladen wurde: Aus welchen redaktionellen Gründen wurde bei einer Sendung über die Spaltung des BSW zwar die Vorsitzende von „Thüringen.Gerecht“, nicht aber ein Vertreter des verbliebenen BSW berücksichtigt?
- Wie wurde die Position des verbliebenen BSW zur Abspaltung und zur Zukunft der Landesregierung innerhalb der Sendung berücksichtigt?
Hinsichtlich Frau Dr. Bushart erläutern Sie, dass sie ausschließlich zur neutralen Vermittlung juristischer Sachverhalte eingeladen worden sei und eine Erwähnung ihrer früheren Tätigkeit deshalb nicht erforderlich erschienen sei. Damit ist meine Frage nach der konkreten redaktionellen Bewertung jedoch nur teilweise beantwortet.
- War der Redaktion bei der Einladung bekannt, dass Frau Dr. Bushart zuvor parlamentarische Beraterin für Innenpolitik und Leiterin des Justiziariats der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag war?
- Nach welchen allgemeinen Maßstäben entscheidet die Redaktion, ob frühere parteipolitische, fraktionsbezogene oder anderweitig politiknahe Tätigkeiten eines als Rechtsexperten vorgestellten Gastes gegenüber den Zuschauern offengelegt werden?
Ergänzend möchte ich auf eine offenbar versehentlich unzutreffende Datumsangabe in Ihrer Antwort hinweisen: Die Nachwahlsendung zu Sachsen-Anhalt wurde nach der Dokumentation in der ARD-Mediathek nicht am 2., sondern am 7. September ausgestrahlt. Am 2. September lief „Fakt ist! aus Erfurt“ zum Thema „Abgebrannt und ausgedörrt – Was kosten uns die Hitzesommer?“. Ich gehe daher davon aus, dass es sich lediglich um ein Datumsversehen handelt.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die noch offenen Punkte kurz beantworten könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Küllig
Stellvertretender Vorsitzender
Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V.
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