Die Rechtsecke

Gesperrt
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 8031
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Zensur: Alexander Wallasch hat auf seinem von der Landesmedienanstalt Niedersachsen angegriffenen Blog die sehr lesenwerte Stellungnahme veröffentlicht, mit der sein Anwalt auf die Klageerwiderung der von ihm verklagten Landesmedienanstalt geantwortet hat. Die NLM hat im Oktober 2025 mehrere Artikel seiner Webseite untersagt und faktisch die komplette Überprüfung aller rund 3000 Beiträge verlangt – eine klare Aufforderung zur Selbstzensur und Massenlöschung. Dagegen wurde seitens des Bloggers Klage eingereicht. Die NLM antwortete im März mit ihrer Erwiderung und bekam von RA Dirk Schmitz jetzt die Antwort: "Wir weichen nicht zurück. Versprochen."

https://www.alexander-wallasch.de/service/keinen-millimeter-zurueck-unser-duell-um-die-meinungsfreiheit-geht-in-den-finalen-schlagabtausch#Zensur

Besonders prägnante Form von Orwellscher Verdrehung - Albrecht Bähr, der Vorsitzende der GVK, erklärt:

„Medienaufsicht ist im digitalen Zeitalter Demokratieaufsicht. Wir brauchen staatsferne, aber entschlossene Kontrolle, damit Plattformen nicht die Regeln bestimmen, nach denen wir miteinander reden. (…) Europa braucht eine klare Haltung: Der Digital Services Act ist kein Zensurgesetz, sondern ein Freiheitsgesetz. Er schafft Verlässlichkeit, wo bisher Geschäftsmodelle über Wahrheit und Sichtbarkeit entschieden haben.“

Albrecht Bähr ist seit dem 1. Januar 2022 Vorsitzender der bundesweiten Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Medienanstalten und wurde zuletzt im November 2025 in diesem Amt bestätigt. Er leitet als Vertreter der Zivilgesellschaft (sic!) die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz und engagiert sich stark für Medienvielfalt und staatsferne Medienaufsicht.

Rolle in der GVK: Seit 2022 Vorsitzender der GVK, dem Gremium, das die 14 Landesmedienanstalten verbindet und Entscheidungen über Plattformbelegungen trifft.
Weiteres Amt: Seit Juni 2011 Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.
Beruflicher Hintergrund: Seit 2011 pfälzischer Landespfarrer für Diakonie und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Diakonischen Werke in Rheinland-Pfalz.
Schwerpunkte: Vertretung gesellschaftlicher Gruppen in der Medienregulierung, Kampf gegen Desinformation und Sicherung des Medienvertrauens. Bährs Wiederwahl im November 2025 festigt seine Position als Schlüsselfigur in der deutschen Medienlandschaft, insbesondere in der Arbeit der Medienanstalten.

Zur Erinnerung:

Unsere Stellungnahme vom September 2018 zum „MEDIENSTAATSVERTRAG“ - Diskussionsentwurf zu den Bereichen Rundfunkbegriff, Plattformregulierung und Intermediäre.

"Jeder staatliche Versuch, das freie Internet zu regulieren und Neuen Medien durch Zulassungsbeschränkungen oder Zensur den Weg zum öffentlichen Dialog und Diskurs einzuschränken oder zu versperren, ist ein Angriff auf demokratische Grundrechte, die im Grundgesetz und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, und daher abzulehnen."

https://publikumskonferenz.de/blog/4272/
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 8031
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Eine neue EU-Sanktionspraxis und die Schutzgüter der freiheitlich-demokratischen Ordnung

Beitrag von Maren »

Eine Belastungsprobe für den Rechtsstaat

von Axel Fersen

Es gibt in der Europäischen Union eine Praxis, die in den Medien, in parlamentarischen Drucksachen und in den Kammern der Unionsgerichte seit Monaten sichtbar wird und in jedem dieser Spiegel ein beunruhigendes Bild abgibt. Sie betrifft Privatpersonen, die in Europa leben, dort arbeiten, dort Wohnungen mieten, dort Familien versorgen, dort Steuern zahlen und dort von einem Tag auf den anderen erfahren, dass sie auf einer Liste stehen, gegen die ihnen kein nationales Gericht im Wege des Eilrechtsschutzes hilft, kein nationaler Staatsanwalt etwas vorwirft und kein nationaler Richter eine Anklage zustellt. Der Rat der Europäischen Union nennt das „restriktive Maßnahmen“. Die öffentlich beschriebenen Folgen für die Betroffenen sind ihrem Wesen nach das, was sie ihrer Wirkung nach sind: existenzielle Sanktionen ohne Strafverfahren, eingefrorene Konten der gelisteten Person, vielfach mitgesperrte Konten der Ehepartner, faktische Vertragsunfähigkeit gegenüber Banken, Vermietern und Arbeitgebern, ein Reiseverbot innerhalb der Union und ein Rechtsweg, der nach Einschätzung sachkundiger Beobachter Jahre dauern kann, während die Hauptfolgen sofort eintreten.

Was rechtlich geschieht, ist leicht zu beschreiben. Der Rat beschließt im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nach Art. 29 EUV eine Maßnahme. Bei wirtschaftlicher Wirkung wird daraus über Art. 215 AEUV eine in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltende Verordnung. Diese Verordnung sperrt sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen der gelisteten Person, verbietet allen Akteuren in der Union jede unmittelbare oder mittelbare Bereitstellung von Geldern oder Vermögenswerten und untersagt die Einreise in das Unionsgebiet. In Deutschland vollziehen die Bundesbank, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung diese Vorgaben, abgesichert durch die Straf- und Bußgeldnormen der §§ 18, 19 Außenwirtschaftsgesetz. Mehrere tausend Einzelpersonen sind nach den Daten der konsolidierten EU-Sanktionsliste gelistet. Der deutsche Gesetzgeber hat den Strafrahmen für Verstöße gegen diese Verordnungen im Januar 2026 noch einmal erheblich verschärft und Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten heraufgestuft. Die Architektur steht. Sie ist nicht außerhalb des Rechts. Genau deshalb muss sie sich am Recht messen lassen.

Weiterlesen: https://erhardepplerkreis.substack.com/p/eine-belastungsprobe-fur-den-rechtsstaat
Gesperrt

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast