Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Berger (fraktionslos)
Drs.-Nr.: 8/6765
Thema: Praktische Durchsetzbarkeit individualbezogener Rechte und Verfahrenspflichten des MDR nach §§ 13 und 14 MDR Staatsvertrag
Den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:
"Der MDR-Staatsvertrag enthält neben allgemeinen programmbezogenen Vorgaben auch individualbezogene Regelungen. So hat nach § 13 MDR-Staatsvertrag jeder das Recht, sich mit Programmbeschwerden an die Intendantin oder den Intendanten des MDR zu wenden; Beschwerden sind innerhalb von drei Monaten zu bescheiden. Nach § 14 MDR-Staatsvertrag kann, wer schriftlich glaubhaft macht, in seinen Rechten betroffen zu sein, Beweissicherung verlangen, insbesondere Einsicht in Aufzeichnungen nehmen und auf eigene Kosten Mehrfertigungen herstellen lassen. Nach § 34 MDR-Staatsvertrag unterliegt der MDR der Rechtsaufsicht der Landesregierungen über die Einhaltung der Bestimmungen des Staatsvertrags und der allgemeinen Rechtsvorschriften."
Fragen und Antworten: https://redas.landtag.sachsen.de/redas/download?datei_id=50700
Kleine Anfrage zum MDR
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