Zitiert:
Jeder einzelne Abgeordnete des Deutschen Bundestages ist verfassungsrechtlich verpflichtet, Vertreter "des ganzen Volkes" zu sein: Art. 38 Abs. 1 GG.
Vertreter, die bewußt und gewollt lediglich die Interessen eines Teils der Bevölkerung (oder gar nur eigene Interessen) vertreten, handeln nicht in Einklang mit ihren grundgesetzlichen Aufgaben.
Das Demokratieprinzip verpflichtet, den Staat nach dem verfassungskonformen Willen der Mehrheit zu leiten. Eine "Brandmauer" manipuliert den Begriff dieser Mehrheit. Sie hintertreibt das Gleichheitspostulat aller Wählerstimmen, indem sich eine künstliche kleinere "Mehrheit" im Parlament informell zum eigentlich relevanten Verfassungsorgan proklamiert und Sachfragen auf der Metaebene dieser Scheinlegitimität beantwortet.
Abstimmungen nach Maßgabe der verfassungsgemäß konstituierten Mehrheitsverhältnisse sind mithin kein "Tabubruch", sondern ein Gebot des Verfassungsrechtes. Der Bruch eines Tabus liegt vielmehr in der Anmaßung eines Gesetzgebungsorgans, die exklusive Kompetenz des Verfassungsgerichtes zur Irrelevanterklärung politischer Parteien im Parlament zu usurpieren und einer Fraktion gegenüber durchsetzen zu wollen.
In der Verantwortung jedes einzelnen Abgeordneten liegt, seine historische Vergleichsmusterbildung selbstkritisch zu hinterfragen: Dient der Versuch, Teile des Parlaments von der Willensbildung ausschließen zu wollen, einem "Nie wieder" im Sinne der 1930er Jahre? Liegen die Voraussetzungen einer solchen Gleichbehandlung beider Lagen also tatsächlich vor?
Oder führt das Abweichen vom grundgesetzlichen Regelkanon faktisch dazu, die Befriedungsfunktion des Rechts außer Kraft zu setzen? In diesem Falle würden die Verteidiger des Antitotalitären nolens volens genau die Lage heraufbeschwören, die sie zu verhindern beabsichtigen.
Bevor es 1933 wurde, lebte Deutschland bekanntlich nach den Regeln der "Weimarer Republik". Und diese Republik war eine "Weimarer", weil es die Gewaltausbrüche in Berlin unmöglich machten, in der Hauptstadt eine postmonarchistische Demokratie zu organisieren.
Demokratie lebt (wie das Bundesverfassungsgericht wieder und wieder betont hat) vom "geistigen Meinungskampf". Wer nicht mit dem Geist argumentiert, sondern mit den Fäusten, der verläßt das Fundament des Grundgesetzes.
Quelle: https://x.com/GebauerCarlosA/status/1886002995592389050
Die Rechtsecke
Re: Die Rechtsecke
Jurist: In Zukunft kann der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk verklagt werden
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland sieht sich seit einiger Zeit zunehmender Kritik ausgesetzt. Neben Diskussionen um Programminhalte und Beitragszahlungen geht es nun verstärkt um die Frage, wie weit die journalistischen Freiheiten öffentlich-rechtlicher Sender tatsächlich reichen dürfen – und wie sie rechtlich überprüft werden können.
Ein Punkt ist dabei die Einhaltung presserechtlicher und ethischer Standards. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts scheint sich dies zu einem spannenden juristischen Feld zu entwickeln, in dem eine neue Klage nun vorangehen soll.
Der fernsehbekannte Jurist und Autor Carlos Gebauer bereitet eine solche Klage derzeit vor. Warum gerät der öffentlich-rechtliche Rundfunk vor Gericht?
Ausgangspunkt für die Klage ist ein sogenanntes „Obiter Dictum“ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023. Das Gericht stellte darin klar, dass die öffentlich-rechtlichen Sender zwar als Behörden gelten, sich jedoch gleichzeitig auf Grundrechte wie die Rundfunkfreiheit berufen können. Diese „Janusköpfigkeit“ – also eine Behörde zu sein und zugleich Grundrechtsträger – hatte in der Vergangenheit zur Folge, dass Maßnahmen der Sender juristisch nur schwer angreifbar waren.
Das Bundesverfassungsgericht betonte nun aber, dass jegliches staatliches Handeln in Deutschland nach Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz einer richterlichen Überprüfung zugänglich sein muss.
(...)
Der juristische Vorstoß wird von Carlos Gebauer begleitet, der selbst jahrelange Fernseh-Erfahrung gesammelt hat. Zwischen 2002 und 2011 trat er bei Formaten wie „Das Strafgericht“ (RTL) und „Die Zwei – Anwälte mit Herz“ (Sat.1) auf. Dort erlebte er aus nächster Nähe, wie Fernsehen gemacht wird und wie wenig das Gezeigte oft mit der realen Realität zu tun hat.
Dieser Einblick in Produktionsabläufe und dramaturgische Zwänge hat ihn sensibel dafür gemacht, wie Beiträge konstruiert und geschnitten werden können. Gerade diese Erkenntnis untermauert sein Interesse an verbindlichen Standards, damit die Zuschauerinnen und Zuschauer zuverlässige Informationen erhalten.
Kompletter Beitrag: https://www.gegen-hartz.de/news/jurist- ... werden-gez
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland sieht sich seit einiger Zeit zunehmender Kritik ausgesetzt. Neben Diskussionen um Programminhalte und Beitragszahlungen geht es nun verstärkt um die Frage, wie weit die journalistischen Freiheiten öffentlich-rechtlicher Sender tatsächlich reichen dürfen – und wie sie rechtlich überprüft werden können.
Ein Punkt ist dabei die Einhaltung presserechtlicher und ethischer Standards. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts scheint sich dies zu einem spannenden juristischen Feld zu entwickeln, in dem eine neue Klage nun vorangehen soll.
Der fernsehbekannte Jurist und Autor Carlos Gebauer bereitet eine solche Klage derzeit vor. Warum gerät der öffentlich-rechtliche Rundfunk vor Gericht?
Ausgangspunkt für die Klage ist ein sogenanntes „Obiter Dictum“ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023. Das Gericht stellte darin klar, dass die öffentlich-rechtlichen Sender zwar als Behörden gelten, sich jedoch gleichzeitig auf Grundrechte wie die Rundfunkfreiheit berufen können. Diese „Janusköpfigkeit“ – also eine Behörde zu sein und zugleich Grundrechtsträger – hatte in der Vergangenheit zur Folge, dass Maßnahmen der Sender juristisch nur schwer angreifbar waren.
Das Bundesverfassungsgericht betonte nun aber, dass jegliches staatliches Handeln in Deutschland nach Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz einer richterlichen Überprüfung zugänglich sein muss.
(...)
Der juristische Vorstoß wird von Carlos Gebauer begleitet, der selbst jahrelange Fernseh-Erfahrung gesammelt hat. Zwischen 2002 und 2011 trat er bei Formaten wie „Das Strafgericht“ (RTL) und „Die Zwei – Anwälte mit Herz“ (Sat.1) auf. Dort erlebte er aus nächster Nähe, wie Fernsehen gemacht wird und wie wenig das Gezeigte oft mit der realen Realität zu tun hat.
Dieser Einblick in Produktionsabläufe und dramaturgische Zwänge hat ihn sensibel dafür gemacht, wie Beiträge konstruiert und geschnitten werden können. Gerade diese Erkenntnis untermauert sein Interesse an verbindlichen Standards, damit die Zuschauerinnen und Zuschauer zuverlässige Informationen erhalten.
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