ARD - Fehlende Objektivität in der Nahostberichterstattung

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Maren
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ARD - Fehlende Objektivität in der Nahostberichterstattung

Beitrag von Maren »

Sehr geehrtes ARD-Team,

mein Name ist Rana Issazadeh, ich bin Rechtsanwältin und Mitglied des Integrationsbeirats Saarbrücken.

Seit nunmehr 15 Monaten beobachte ich sehr aufmerksam und mit einigem Entsetzen die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender zum sog. Nahostkonflikt.
Die schleichende Faschisierung der deutschen Berichterstattung, inbesondere zu den Themen Migrationspolitik sowie zu Israel-Palästina, kann niemandem, der Fachkenntnisse zu diesen Themen hat, entgangen sein.

Die Berichterstattung der ARD trägt dazu bei, dass Menschen, die muslimisch und/oder arabisch gelesen werden, mit jedem Tag mehr Rassismus in diesem Land erfahren. Dieser Rassismus geht nicht - wie offiziell behauptet wird - nur von der AFD aus. Kolonialrassistische Ideologie geht unter anderem von Ihrem Sender und anderen Medien aus, breitet sich in Strafverfolgungsbehörden, in Polizeistrukturen, in Betrieben, an Gerichten, in der Mitte der Gesellschaft aus.

Ihre Berichterstattung zum sog. Nahen Osten ist ohnehin weder objektiv, noch dient sie dazu, sich eine Meinung bilden zu können. Dies wäre allerdings tatsächlich Ihr Auftrag.
Ich möchte allerdings explizit auf zwei aktuelle rassistische und strafrechtlich relevante Vorgänge aufmerksam machen:

In den Tagesthemen vom 19.01.2025 äußerte die ehemalige Leiterin des ARD Studios Susanne Glass vom Bayerischen Rundfunk ihre Meinung mit den folgenden Worten: Israel zeige sich erpressbar, "weil im Gegenzug für drei Geiseln 90 palästinensische Häftlinge freikommen. Nachschub für die Terroristen.". Diese Aussagen sind strafrechtlich relevant, es könnte ein Anfangsverdacht bzgl. des Straftatbestandes der "Billigung und Belohnung von Straftaten" vorliegen:

Die renommierte Menschenrechtsorganisation Amnesty International weist seit Jahren darauf hin, dass die von Israel praktizierte Administrativhaft, auf die sich Frau Glass bezieht, einen Verstoß gegen internationales Recht darstelle. Im Juli 2024 bekräftige Amnesty International nochmals, dass die unbefristete Inhaftierung von Palästinenserinnen und Palästinensern ohne Anklage oder Gerichtsverfahren auf Grundlage des "Gesetzes zu ungesetzlichen Kombattanten" einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht darstelle. Diese illegale Vorgehensweise praktiziert Israel auch gegenüber palästinensischen Kindern. Dies wurde in den vergangenen Jahren auch von israelischen Menschenrechtsorganisationen dokumentiert.

Ebenfalls im Juli 2024 veröffentlichte der Internationale Gerichtshof in Den Haag ein Rechtsgutachten, das zu folgenden Ergebnissen gelangt ist:

1.) Die israelische Besatzung, auch die des Gazastreifens, insgesamt ist illegal.
2.) Im Westjordanland und in Ostjerusalem werden immer mehr Siedlungen ausschließlich für die jüdische Bevölkerung gebaut. Hierdurch betreibe Israel faktisch eine Annexion palästinensischer Gebiete. Eine Besatzung sei grundsätzlich nur ein vorübergehender Zustand, Israel aber wolle dauerhaft die Hoheitsgewalt in den besetzten Gebieten ausüben.
3.) Israel verstoße gegen das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser und gegen das Gewaltverbot.
4.) Das Gericht sieht eine Verletzung von Art. 3 der UN-Rassendiskriminierungskonvention als bestätigt an (Verbrechen der Apartheid).
5.) Israel müsse sofort alle neuen Siedlungsaktivitäten einstellen und alle Siedler aus den besetzten palästinensischen Gebieten "evakuieren".
6.) Israel müsse Reparationen zahlen. Sämtliche Schäden, die durch die rechtswidrige Besatzung entstanden sind, müssen ersetzt werden.
7.) Jeder Staat sei verpflichtet, diesen unrechtmäßigen Zustand, der durch die "unrechtmäßige Präsenz des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten" entstanden ist, nicht anzuerkennen. Diese Verpflichtung beinhaltet sehr weitgehende Konsequenzen.

Die israelische Besatzung ist illegal, die Praxis der Administrativhaft stellt einen eklatanten Verstoß des internationalen Rechts dar.
Als öffentlich-rechtliche Medien ist es Ihre Aufgabe, diese Dinge korrekt rechtlich einzuordnen. Stattdessen werden die Opfer dieser illegalen Handlungen als "Terroristen" bezeichnet. Dass sich palästinensische Kinder unter den 90 Personen befanden, erachtete Frau Glass wohl ebenso wenig wert, erwähnt zu werden. Opfer zu Tätern zu machen, ist ein Lehrbuchfall für mediales Gaslighting.

Ebenfalls aktuell ist die Aussage von Bettina Böttinger (WDR) auf ihrem eigenen Social Media Kanal "Nein, Tiere haben die Würde, die diese Idioten nicht haben.". Diese Aussage bezieht sich auf einen Post des Accounts mit dem Namen "Vivid". Dieser Post enthält ein Foto von Palästinenserinnen und Palästinensern; Vivid kommentiert dieses Foto mit dem englischen Wort "Animals".
Bzgl dieser Aussage ist nicht nur ein Anfangsverdacht für den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Ich möchte explizit darauf hinweisen, dass diese Sprache an die dunkelsten Kapiteln der deutschen Geschichte erinnert. Es gibt mittlerweile genügend Forschungsarbeit, die sich mit rassistischer dehumanisierender Sprache im Zusammenhang mit Genoziden beschäftigt.

Wenn diese Aussagen keinerlei Konsequenzen für die Aussagenden haben, wäre dies eine komplette Bankrotterklärung von öffentlich-rechtlichen Sendern.
Zuletzt wird darauf hingewiesen, dass diese Art der Berichterstattung sich unmittelbar auf das Leben und auf die Sicherheit von Menschen in diesem Land auswirkt. Ich verweise auf den Bericht von Human Rights Watch "Deutschland scheitert bei der Bekämpfung von antimuslimischem Rassismus" vom 30.04.2024.

Ich bitte um eine zeitnahe Stellungnahme; rechtliche Schritte, insbesondere Strafanzeigen sowie eine Beschwerde beim Presserat werden ausdrücklich vorbehalten.

Freundliche Grüße
Rana Issazadeh
Rechtsanwältin
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