BR - Irreführende Berichterstattung zu Corona-Impfschäden
Verfasst: 13. August 2023, 18:05
Bayerischer Rundfunk
Intendanz
Floriansmühlstraße 60
80939 München
Sehr geehrte Frau Dr. Wildermuth,
hiermit erheben wir Programmbeschwerde wegen irreführender Berichterstattung und mangelhafter Recherche zum Thema „Corona-Impfschäden“. Es liegt hiernach ein Verstoß gegen Programmrichtlinien zur Recherche und Sorgfaltspflicht, gemäß der Richtlinien für Programme und Telemedienangebote des Bayerischen Rundfunks, vor, in denen es heißt:
„Recherche ist unverzichtbares Element journalistischer Sorgfalt. Informationen werden mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft.“
Im Beitrag von Tagesschau.de, vom 03.08.2023, stellten Jeanne Turczynski und Wolfram Schrag vom BR am Anfang des Beitrages zu den Corona-Impfschäden die These auf: „Ganz wenige trugen offenbar bleibende Schäden davon“.
Im Beitrag findet sich folgende Passage:
„Impfschäden sind sehr selten (…)
Impfschäden sind Einzelfälle, die aber für die Betroffenen gravierende Folgen haben können. Etwa 0,02 Prozent der Menschen mit einer Corona-Impfung haben dauerhafte Beschwerden, beziehungsweise schwere Nebenwirkungen - bis hin zu bleibenden Schäden, so die Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts, das solche Meldungen registriert. Auch Impfhersteller gehen von Zahlen in dieser Größenordnung aus.“
Diese Behauptung ist irreführend und entspricht nicht dem wahren Ausmaß der gesundheitlichen Schädigungen durch die mRNA-Injektionen.
Im Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom 26.10.2021 wird auf Seite 11 auf die in Ihrem Beitrag bemühten 0,02 Prozent der gemeldeten Fälle Bezug genommen, was zum einen keine aktuellen Zahlen widerspiegelt und sich zum anderen – wie bereits erwähnt – lediglich auf die bis zum Zeitpunkt von vor 22 Monaten (!) tatsächlich gemeldeten Fälle bezieht.
Die Redakteure des BR wissen sicher, dass (impfendes) ärztliches Personal kraft Berufsordnung dazu verpflichtet ist, unerwünschte Nebenwirkungen und Verdachtsfälle zu melden. Es war bereits vor Corona hinlänglich bekannt, aus welchen Gründen sich viele Ärzte gegen das Melden von Nebenwirkungen entschieden. Mit Corona kamen zusätzliche Gründe hinzu, die auch bekannt sein dürften. Patienten/Betroffene selbst wissen zudem oft nicht, dass sie Nebenwirkungen auch selbst melden können.
Die Anzahl tatsächlich gemeldeter Nebenwirkungen beträgt nach Eigenschätzung des PEI lediglich 5 %.
Bis zum 30. Juni 2022 hatte das PEI in seinem Sicherheitsbericht vom 7. September 2022 inzwischen von 0,3 Meldungen pro 1.000 Impfdosen für Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und Impfkomplikationen berichtet, wobei das Institut dieses Mal mit der Angabe absoluter Zahlen geizte.
Im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit von Dezember 2022 ist von 331.900 Verdachtsmeldungen die Rede, davon 50.145 schwere Schädigungen, bis hin zu Todesfällen. Die Dunkelziffer, die vom PEI selbst in einer Publikation von 2017 auf 90 Prozent geschätzt wurde, bleibt in allen aktuellen Berichten zu den neuartigen Impfungen unerwähnt. Aktuellere amtliche Schätzungen der Dunkelziffer liegen nicht vor. Das Gleiche gilt für abschließende Daten zu schwerwiegenden Nebenwirkungen und Impfkomplikationen durch neuartige Impfungen in der Causa Corona.
Zitat aus dem Bulletin: „Den Möglichkeiten von Analysen in der UAW-Datenbank stehen bekannte Limitierungen des Spontanberichtssystems gegenüber. Nur etwa sechs Prozent aller UAW und fünf bis zehn Prozent der schweren UAW werden Schätzungen zufolge gemeldet (Underreporting). Auch sind die Berichte nicht selten unvollständig dokumentiert.“
Es wäre sowohl eine dankbare Aufgabe für Journalisten mit öffentlich-rechtlichem Hintergrund als auch deren Pflicht, im Interesse der Bürger und Beitragszahler, Licht in das Dunkel zu bringen und die realen Zahlen Impfgeschädigter wenigstens annähernd zu ermitteln. Dazu gäbe es neben öffentlich zugänglichen Quellen noch zahlreiche andere Varianten, die man dazu in Erwägung ziehen könnte. Beispielsweise wären öffentliche Aufrufe an Geschädigte durch die Sendeanstalten im Zuge von Transparenzbemühungen und Publikumsinklusion möglich.
Wir sehen im Verharmlosen bzw. Verschleiern gesundheitspolitisch brisanter Informationen einen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht und eine Täuschung – wenn nicht sogar eine Gefährdung – der Bürger durch Desinformation. Es ist Pflicht und Auftrag von Journalisten, Daten und Fakten, die in besorgniserregendem Maße auf Gefahren für Gesundheit, Leib und Leben hinweisen, mittels Recherche zu ermitteln, auszuwerten und einem breiten Publikum zugänglich zu machen.
Die zentrale Aufgabe der Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Medien besteht darin, den Zuschauern eine freie Meinungs- und Urteilsbildung im Hinblick auf alle wichtigen gesellschaftlichen Themen zu ermöglichen. Freie Meinungs- und Urteilsbildung kann nicht stattfinden, wenn die zugrundeliegenden Informationen falsch oder unvollständig sind. Werden Menschen desinformiert, treffen sie falsche Entscheidungen – sie wiegen sich bspw. in trügerischer Sicherheit und/oder vermeiden Aktivitäten in den ureigensten gesundheitlichen Belangen.
Das BMG ist derzeit dabei, einen Großteil der Impfschäden, die sich aufgrund von Gleichartigkeit der Symptome dazu eignen, als „Long-Covid“ zu deklarieren. Ernsthafte Langzeitfolgen, die auf die Impfung zurückzuführen sind, blieben damit unerkannt und würden verschleppt.
Das Ausmaß der Desinformation in Verbindung mit der politischen Taktik der Verschleierung von Verantwortlichkeiten ist beispiellos und gehört im Interesse der Bürger unterbunden. Genau das ist Ihr Auftrag.
Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://publikumskonferenz.de veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller
Intendanz
Floriansmühlstraße 60
80939 München
Sehr geehrte Frau Dr. Wildermuth,
hiermit erheben wir Programmbeschwerde wegen irreführender Berichterstattung und mangelhafter Recherche zum Thema „Corona-Impfschäden“. Es liegt hiernach ein Verstoß gegen Programmrichtlinien zur Recherche und Sorgfaltspflicht, gemäß der Richtlinien für Programme und Telemedienangebote des Bayerischen Rundfunks, vor, in denen es heißt:
„Recherche ist unverzichtbares Element journalistischer Sorgfalt. Informationen werden mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft.“
Im Beitrag von Tagesschau.de, vom 03.08.2023, stellten Jeanne Turczynski und Wolfram Schrag vom BR am Anfang des Beitrages zu den Corona-Impfschäden die These auf: „Ganz wenige trugen offenbar bleibende Schäden davon“.
Im Beitrag findet sich folgende Passage:
„Impfschäden sind sehr selten (…)
Impfschäden sind Einzelfälle, die aber für die Betroffenen gravierende Folgen haben können. Etwa 0,02 Prozent der Menschen mit einer Corona-Impfung haben dauerhafte Beschwerden, beziehungsweise schwere Nebenwirkungen - bis hin zu bleibenden Schäden, so die Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts, das solche Meldungen registriert. Auch Impfhersteller gehen von Zahlen in dieser Größenordnung aus.“
Diese Behauptung ist irreführend und entspricht nicht dem wahren Ausmaß der gesundheitlichen Schädigungen durch die mRNA-Injektionen.
Im Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom 26.10.2021 wird auf Seite 11 auf die in Ihrem Beitrag bemühten 0,02 Prozent der gemeldeten Fälle Bezug genommen, was zum einen keine aktuellen Zahlen widerspiegelt und sich zum anderen – wie bereits erwähnt – lediglich auf die bis zum Zeitpunkt von vor 22 Monaten (!) tatsächlich gemeldeten Fälle bezieht.
Die Redakteure des BR wissen sicher, dass (impfendes) ärztliches Personal kraft Berufsordnung dazu verpflichtet ist, unerwünschte Nebenwirkungen und Verdachtsfälle zu melden. Es war bereits vor Corona hinlänglich bekannt, aus welchen Gründen sich viele Ärzte gegen das Melden von Nebenwirkungen entschieden. Mit Corona kamen zusätzliche Gründe hinzu, die auch bekannt sein dürften. Patienten/Betroffene selbst wissen zudem oft nicht, dass sie Nebenwirkungen auch selbst melden können.
Die Anzahl tatsächlich gemeldeter Nebenwirkungen beträgt nach Eigenschätzung des PEI lediglich 5 %.
Bis zum 30. Juni 2022 hatte das PEI in seinem Sicherheitsbericht vom 7. September 2022 inzwischen von 0,3 Meldungen pro 1.000 Impfdosen für Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und Impfkomplikationen berichtet, wobei das Institut dieses Mal mit der Angabe absoluter Zahlen geizte.
Im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit von Dezember 2022 ist von 331.900 Verdachtsmeldungen die Rede, davon 50.145 schwere Schädigungen, bis hin zu Todesfällen. Die Dunkelziffer, die vom PEI selbst in einer Publikation von 2017 auf 90 Prozent geschätzt wurde, bleibt in allen aktuellen Berichten zu den neuartigen Impfungen unerwähnt. Aktuellere amtliche Schätzungen der Dunkelziffer liegen nicht vor. Das Gleiche gilt für abschließende Daten zu schwerwiegenden Nebenwirkungen und Impfkomplikationen durch neuartige Impfungen in der Causa Corona.
Zitat aus dem Bulletin: „Den Möglichkeiten von Analysen in der UAW-Datenbank stehen bekannte Limitierungen des Spontanberichtssystems gegenüber. Nur etwa sechs Prozent aller UAW und fünf bis zehn Prozent der schweren UAW werden Schätzungen zufolge gemeldet (Underreporting). Auch sind die Berichte nicht selten unvollständig dokumentiert.“
Es wäre sowohl eine dankbare Aufgabe für Journalisten mit öffentlich-rechtlichem Hintergrund als auch deren Pflicht, im Interesse der Bürger und Beitragszahler, Licht in das Dunkel zu bringen und die realen Zahlen Impfgeschädigter wenigstens annähernd zu ermitteln. Dazu gäbe es neben öffentlich zugänglichen Quellen noch zahlreiche andere Varianten, die man dazu in Erwägung ziehen könnte. Beispielsweise wären öffentliche Aufrufe an Geschädigte durch die Sendeanstalten im Zuge von Transparenzbemühungen und Publikumsinklusion möglich.
Wir sehen im Verharmlosen bzw. Verschleiern gesundheitspolitisch brisanter Informationen einen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht und eine Täuschung – wenn nicht sogar eine Gefährdung – der Bürger durch Desinformation. Es ist Pflicht und Auftrag von Journalisten, Daten und Fakten, die in besorgniserregendem Maße auf Gefahren für Gesundheit, Leib und Leben hinweisen, mittels Recherche zu ermitteln, auszuwerten und einem breiten Publikum zugänglich zu machen.
Die zentrale Aufgabe der Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Medien besteht darin, den Zuschauern eine freie Meinungs- und Urteilsbildung im Hinblick auf alle wichtigen gesellschaftlichen Themen zu ermöglichen. Freie Meinungs- und Urteilsbildung kann nicht stattfinden, wenn die zugrundeliegenden Informationen falsch oder unvollständig sind. Werden Menschen desinformiert, treffen sie falsche Entscheidungen – sie wiegen sich bspw. in trügerischer Sicherheit und/oder vermeiden Aktivitäten in den ureigensten gesundheitlichen Belangen.
Das BMG ist derzeit dabei, einen Großteil der Impfschäden, die sich aufgrund von Gleichartigkeit der Symptome dazu eignen, als „Long-Covid“ zu deklarieren. Ernsthafte Langzeitfolgen, die auf die Impfung zurückzuführen sind, blieben damit unerkannt und würden verschleppt.
Das Ausmaß der Desinformation in Verbindung mit der politischen Taktik der Verschleierung von Verantwortlichkeiten ist beispiellos und gehört im Interesse der Bürger unterbunden. Genau das ist Ihr Auftrag.
Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://publikumskonferenz.de veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller