MDR - Meinungsbeitrag von Sarah Frühauf
Verfasst: 22. November 2021, 18:30
Mitteldeutscher Rundfunk
Gremienbüro
Kantstr. 71 - 73
04275 Leipzig
Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,
hiermit erheben wir Programmbeschwerde gegen den Meinungsbeitrag von Sarah Frühauf (MDR), welcher am 19.11.21 in der Sendung Tagesthemen ausgestrahlt wurde.
https://www.daserste.de/information/nac ... r-202.html „Kommentare, gerne auch überspitzt, geben die eigene Meinung der Verfasser wieder und sind vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt“ werden Sie oder die Programmverantwortlichen erwidern und eine Beschwerde gegen den Wortbeitrag Ihrer Kollegin ablehnen. Dieses Recht findet allerdings seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Im beanstandeten, stark wertenden, Kommentar wurde der Rubikon eindeutig überschritten. Auch Kommentare haben laut der Rundfunkstaatsverträge dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen und sollten nicht dazu geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören, indem öffentlich zum Hass gegen eine Bevölkerungsgruppe aufgestachelt, zu Willkürmaßnahmen aufgefordert, oder die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen wird, indem sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder gar verleumdet werden. Frühaufs Kommentar schrammt haarscharf am strafbewehrten Delikt „Volksverhetzung“.
Frau Frühauf behauptet in ihrem Kommentar komplett belegfrei, dass „die Ungeimpften“ Schuld am künftigen Lockdown, an Einschränkungen in der Weihnachtszeit, an Erschöpfung und Überlastung der Gesundheitsdienstleister, an der Existenzangst von Gastronomen und Ladenbesitzern und an den wohl „tausenden Opfern dieser Corona-Welle“ trügen. Die Mörder sind unter uns?
Sie lässt in ihrem empört-schnoddrig vorgetragenen Rundumschlag jegliche journalistische Sorgfaltspflicht vermissen, indem sie allgemein bekannte Tatsachen zur begrenzten Wirksamkeit und der teils heftigen Nebenwirkungen der Impfungen bewusst unterschlägt, zur statistischen Rolle der zahlenmäßig überbordenden Testungen in der Pandemie schweigt, den Abbau von Intensivbetten und Krankenhausstrukturen vernachlässigt und triftige medizinische, ethische und/oder religiöse Beweggründe der angegriffenen Bevölkerungsgruppe außer Acht lässt.
Frau Frühauf schürt - entgegen des gesetzlichen Auftrages öffentlich-rechtlicher Anstalten - durch die Verbreitung stereotyper und wahrheitswidriger Klischees (Ungeimpfte sind eine Gefahr) niedere Instinkte wie Hass, Zynismus und Ekel gegenüber Mitmenschen jeden Alters, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen gegen eine Impfung entscheiden und pervertiert darüber hinaus den Solidaritätsbegriff in unglaublicher Weise. Der tiefe Riss, der ohnehin durch die Bevölkerung, bis hinein in Arbeitskollektive, Freundeskreise und Familien geht, wird verstärkt durch die Verbreitung abwegiger und evidenzfreier subjektiver Meinungen über die von der Gesamtgesellschaft finanzierten, reichweitenstarken öffentlich-rechtlichen Kanäle.
Die Aufgabe öffentlich-rechtlicher Anstalten ist jedoch Integration und nicht Spaltung. Die mediale Aufgabe im Bereich der Meinungs- und Willensbildung ist es, das in der Öffentlichkeit vorhanden breite Meinungs- und Interpretationsspektrum zu bündeln und abzubilden und so den gesellschaftlichen Diskurs voranzutreiben. Allerdings müssen dem Rezipienten zur abschließenden Meinungsbildung auch unterschiedliche Meinungen angeboten werden, sodass er abwägen kann. Was Tagesschau und Tagesthemen als wichtigste Nachrichtensendungen der Republik dem Beitragszahler tagtäglich anbieten, ist jedoch undifferenzierter, übergriffiger und anmaßender Einheitsbrei.
Um Meinungsvielfalt statt Meinungsmonopol anzubieten, sollten die Kommentare im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht ausschließlich von auf Linie gebrachten Hausjournalisten gesprochen werden, sondern diese Möglichkeit sollte grundsätzlich für jeden Bürger offen stehen. Wenn in den reichweitenstarken Sendungen kaum Gegenstimmen zu wissenschaftlichen Einschätzungen und politischen Maßnahmen zugelassen werden, verlieren Medienangebote an Integrationskraft und viele Zuschauer fühlen sich hintergangen, weil das Dargebotene die Realität in keiner Weise widerspiegelt.
Die zentrale Aufgabe der Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Medien besteht darin, den Zuschauern eine freie Meinungs- und Urteilsbildung im Hinblick auf alle wichtigen gesellschaftlichen Themen zu ermöglichen. Freie Meinungs- und Urteilsbildung kann nicht stattfinden, wenn die zugrundeliegenden Informationen falsch oder unvollständig sind. Werden Menschen desinformiert oder, wie aktuell, durch reißerische Kommentare beeinflusst, treffen sie falsche Entscheidungen – sie stigmatisieren, kriminalisieren und verleumden zum Beispiel andere Menschen, die sich aus individuellen Gründen nicht zur Fremdbestimmung in ureigenen gesundheitlichen Belangen bereiterklären.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll Objektivität, Unparteilichkeit, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit wahren und einen Beitrag zur Verwirklichung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung leisten. Mit freiheitlicher demokratischer Grundordnung ist die demokratische Ordnung in Deutschland gemeint, in der demokratische Prinzipien und oberste Grundwerte gelten, die unantastbar sind. Allen voran gehört dazu die Würde des einzelnen Menschen [Art. 1 GG]. In der deutschen Demokratie herrschen Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz. Eine Diktatur ist ausgeschlossen.
Und DAS sollte nach Möglichkeit auch so bleiben.
Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller
Gremienbüro
Kantstr. 71 - 73
04275 Leipzig
Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,
hiermit erheben wir Programmbeschwerde gegen den Meinungsbeitrag von Sarah Frühauf (MDR), welcher am 19.11.21 in der Sendung Tagesthemen ausgestrahlt wurde.
https://www.daserste.de/information/nac ... r-202.html „Kommentare, gerne auch überspitzt, geben die eigene Meinung der Verfasser wieder und sind vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt“ werden Sie oder die Programmverantwortlichen erwidern und eine Beschwerde gegen den Wortbeitrag Ihrer Kollegin ablehnen. Dieses Recht findet allerdings seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Im beanstandeten, stark wertenden, Kommentar wurde der Rubikon eindeutig überschritten. Auch Kommentare haben laut der Rundfunkstaatsverträge dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen und sollten nicht dazu geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören, indem öffentlich zum Hass gegen eine Bevölkerungsgruppe aufgestachelt, zu Willkürmaßnahmen aufgefordert, oder die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen wird, indem sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder gar verleumdet werden. Frühaufs Kommentar schrammt haarscharf am strafbewehrten Delikt „Volksverhetzung“.
Frau Frühauf behauptet in ihrem Kommentar komplett belegfrei, dass „die Ungeimpften“ Schuld am künftigen Lockdown, an Einschränkungen in der Weihnachtszeit, an Erschöpfung und Überlastung der Gesundheitsdienstleister, an der Existenzangst von Gastronomen und Ladenbesitzern und an den wohl „tausenden Opfern dieser Corona-Welle“ trügen. Die Mörder sind unter uns?
Sie lässt in ihrem empört-schnoddrig vorgetragenen Rundumschlag jegliche journalistische Sorgfaltspflicht vermissen, indem sie allgemein bekannte Tatsachen zur begrenzten Wirksamkeit und der teils heftigen Nebenwirkungen der Impfungen bewusst unterschlägt, zur statistischen Rolle der zahlenmäßig überbordenden Testungen in der Pandemie schweigt, den Abbau von Intensivbetten und Krankenhausstrukturen vernachlässigt und triftige medizinische, ethische und/oder religiöse Beweggründe der angegriffenen Bevölkerungsgruppe außer Acht lässt.
Frau Frühauf schürt - entgegen des gesetzlichen Auftrages öffentlich-rechtlicher Anstalten - durch die Verbreitung stereotyper und wahrheitswidriger Klischees (Ungeimpfte sind eine Gefahr) niedere Instinkte wie Hass, Zynismus und Ekel gegenüber Mitmenschen jeden Alters, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen gegen eine Impfung entscheiden und pervertiert darüber hinaus den Solidaritätsbegriff in unglaublicher Weise. Der tiefe Riss, der ohnehin durch die Bevölkerung, bis hinein in Arbeitskollektive, Freundeskreise und Familien geht, wird verstärkt durch die Verbreitung abwegiger und evidenzfreier subjektiver Meinungen über die von der Gesamtgesellschaft finanzierten, reichweitenstarken öffentlich-rechtlichen Kanäle.
Die Aufgabe öffentlich-rechtlicher Anstalten ist jedoch Integration und nicht Spaltung. Die mediale Aufgabe im Bereich der Meinungs- und Willensbildung ist es, das in der Öffentlichkeit vorhanden breite Meinungs- und Interpretationsspektrum zu bündeln und abzubilden und so den gesellschaftlichen Diskurs voranzutreiben. Allerdings müssen dem Rezipienten zur abschließenden Meinungsbildung auch unterschiedliche Meinungen angeboten werden, sodass er abwägen kann. Was Tagesschau und Tagesthemen als wichtigste Nachrichtensendungen der Republik dem Beitragszahler tagtäglich anbieten, ist jedoch undifferenzierter, übergriffiger und anmaßender Einheitsbrei.
Um Meinungsvielfalt statt Meinungsmonopol anzubieten, sollten die Kommentare im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht ausschließlich von auf Linie gebrachten Hausjournalisten gesprochen werden, sondern diese Möglichkeit sollte grundsätzlich für jeden Bürger offen stehen. Wenn in den reichweitenstarken Sendungen kaum Gegenstimmen zu wissenschaftlichen Einschätzungen und politischen Maßnahmen zugelassen werden, verlieren Medienangebote an Integrationskraft und viele Zuschauer fühlen sich hintergangen, weil das Dargebotene die Realität in keiner Weise widerspiegelt.
Die zentrale Aufgabe der Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Medien besteht darin, den Zuschauern eine freie Meinungs- und Urteilsbildung im Hinblick auf alle wichtigen gesellschaftlichen Themen zu ermöglichen. Freie Meinungs- und Urteilsbildung kann nicht stattfinden, wenn die zugrundeliegenden Informationen falsch oder unvollständig sind. Werden Menschen desinformiert oder, wie aktuell, durch reißerische Kommentare beeinflusst, treffen sie falsche Entscheidungen – sie stigmatisieren, kriminalisieren und verleumden zum Beispiel andere Menschen, die sich aus individuellen Gründen nicht zur Fremdbestimmung in ureigenen gesundheitlichen Belangen bereiterklären.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll Objektivität, Unparteilichkeit, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit wahren und einen Beitrag zur Verwirklichung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung leisten. Mit freiheitlicher demokratischer Grundordnung ist die demokratische Ordnung in Deutschland gemeint, in der demokratische Prinzipien und oberste Grundwerte gelten, die unantastbar sind. Allen voran gehört dazu die Würde des einzelnen Menschen [Art. 1 GG]. In der deutschen Demokratie herrschen Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz. Eine Diktatur ist ausgeschlossen.
Und DAS sollte nach Möglichkeit auch so bleiben.
Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller