Stellungnahme Griechenlandberichterstattung 2015
Verfasst: 5. Oktober 2016, 20:36
An den Rundfunkrat des NDR, WDR, SWR, BR, RBB, MDR
Der Vorsitzenden der ARD, Prof. Wille, zur Kenntnis
Sehr geehrte Damen und Herren,
im August 2016 legte die Ständige Publikumskonferenz der interessierten Öffentlichkeit ein umfangreiches Medienprojekt vor, in dessen Verlauf die ersten vier Wochen der ARD-Griechenlandberichterstattung 2015 thematisiert wurden, die im Zeichen der Regierungsverantwortung von Syriza standen.
Anhand einer Vielzahl von Belegen wurde sachlich und präzise der Vorwurf einer einseitigen, regierungsnahen, manipulativen und Feindbild konstruierenden Berichterstattung innerhalb der Hauptnachrichtenformate der ARD nachgewiesen. Damit begegneten wir der wiederholt an uns gerichteten Kritik, bei den von uns in der Vergangenheit monierten Verstößen gegen den Rundfunkstaatsvertrag handele es sich angeblich nur um bedauerliche Einzelfälle, die der menschlichen Fehlbarkeit geschuldet seien.
Es ist nicht unser Anliegen, die journalistische Arbeit der verantwortlichen Korrespondenten und Redakteure aus einer komfortablen Position des Zurückblickenden zu beurteilen. Einzelne Fehler sind nicht nur menschlich, sondern unter Umständen auch unvermeidlich innerhalb einer tagesaktuellen Berichterstattung.
Nur dann verstoßen veröffentlichte Falschdarstellungen gegen die Wahrheitspflicht, wenn der Journalist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die unwahre Behauptung aufgrund seiner "Aufklärungsmöglichkeiten" hätte erkennen und damit vermeiden können.
Die Wahrheitspflicht des Journalisten ist also nach geltendem Recht immer an die Erfüllung der Sorgfaltspflicht gekoppelt, die in der sorgsamen Prüfung, Sichtung und Darstellung von zugänglichen Recherchematerialien konkretisiert ist.
Unsere Analysen zeigen auf, dass sämtliche Falschdarstellungen der ARD allein durch die Befolgung professioneller Berufsnormen vermeidbar gewesen wären (=Verstoß gegen die Wahrheits- und Sorgfaltspflicht, § 10 RStV). Des Weiteren wurde nachgewiesen, dass sämtliche Falschdarstellungen einem interessengeleiteten Narrativ entsprachen, welches sich wie ein roter Faden durch die Berichterstattung zog (=Verstoß gegen das Gebot der Unparteilichkeit, § 11 RStV).
Mit Rücksicht auf die mehrfach erhobenen Klagen ARD-Verantwortlicher über die hohe Arbeitsbelastung aufgrund vereinzelter Programmbeschwerden haben wir darauf verzichtet, die von uns mannigfaltig nachgewiesenen Verstöße gegen den Rundfunkstaatsvertrag als Programmbeschwerde einzureichen.
Wohl aber bitten wir die ARD und die in letzter Instanz verantwortlichen Rundfunkräte um eine Stellungnahme:
Wie konnte es nur wenige Wochen nach den selbstkritischen Äußerungen von Chefredakteur Kai Gniffke zur Ukraine-Berichterstattung innerhalb der Griechenland-Berichterstattung erneut zu einer solch eklatanten Missachtung des Rundfunkstaatsvertrages kommen und welche konkreten Maßnahmen gedenkt der Rundfunkrat als Konsequenz zu ergreifen, um in Zukunft die gesetzlich garantierte sachlich-neutrale Berichterstattung innerhalb der ARD-Nachrichtenformate zu gewährleisten?
O-Ton Dr. Gniffke: „Bleibt die Frage, was wir für unsere künftige Arbeit daraus lernen können. Wir sollten noch klarer offenlegen, wenn wir etwas nicht (!) wissen. Oft hilft die Frage “Wem nützt es?”, um mögliche Manipulationen von Informationen zu erkennen. Wir werden weiterhin die Schwerpunkte unserer Berichte nach journalistischen Kriterien festlegen und nicht nach sturem Proporzdenken. Wir werden immer die Genauigkeit und Trennschärfe unser Terminologie prüfen. Vor allem aber haben wir uns heute eines vorgenommen: Wir werden auch künftig Kritik nicht einfach an uns abtropfen lassen, sondern uns immer wieder prüfen, ob wir richtig liegen.“
Einer Antwort der Gremienvertreter der involvierten ARD-Anstalten sehen wir mit Erwartung entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller
Der Vorsitzenden der ARD, Prof. Wille, zur Kenntnis
Sehr geehrte Damen und Herren,
im August 2016 legte die Ständige Publikumskonferenz der interessierten Öffentlichkeit ein umfangreiches Medienprojekt vor, in dessen Verlauf die ersten vier Wochen der ARD-Griechenlandberichterstattung 2015 thematisiert wurden, die im Zeichen der Regierungsverantwortung von Syriza standen.
Anhand einer Vielzahl von Belegen wurde sachlich und präzise der Vorwurf einer einseitigen, regierungsnahen, manipulativen und Feindbild konstruierenden Berichterstattung innerhalb der Hauptnachrichtenformate der ARD nachgewiesen. Damit begegneten wir der wiederholt an uns gerichteten Kritik, bei den von uns in der Vergangenheit monierten Verstößen gegen den Rundfunkstaatsvertrag handele es sich angeblich nur um bedauerliche Einzelfälle, die der menschlichen Fehlbarkeit geschuldet seien.
Es ist nicht unser Anliegen, die journalistische Arbeit der verantwortlichen Korrespondenten und Redakteure aus einer komfortablen Position des Zurückblickenden zu beurteilen. Einzelne Fehler sind nicht nur menschlich, sondern unter Umständen auch unvermeidlich innerhalb einer tagesaktuellen Berichterstattung.
Nur dann verstoßen veröffentlichte Falschdarstellungen gegen die Wahrheitspflicht, wenn der Journalist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die unwahre Behauptung aufgrund seiner "Aufklärungsmöglichkeiten" hätte erkennen und damit vermeiden können.
Die Wahrheitspflicht des Journalisten ist also nach geltendem Recht immer an die Erfüllung der Sorgfaltspflicht gekoppelt, die in der sorgsamen Prüfung, Sichtung und Darstellung von zugänglichen Recherchematerialien konkretisiert ist.
Unsere Analysen zeigen auf, dass sämtliche Falschdarstellungen der ARD allein durch die Befolgung professioneller Berufsnormen vermeidbar gewesen wären (=Verstoß gegen die Wahrheits- und Sorgfaltspflicht, § 10 RStV). Des Weiteren wurde nachgewiesen, dass sämtliche Falschdarstellungen einem interessengeleiteten Narrativ entsprachen, welches sich wie ein roter Faden durch die Berichterstattung zog (=Verstoß gegen das Gebot der Unparteilichkeit, § 11 RStV).
Mit Rücksicht auf die mehrfach erhobenen Klagen ARD-Verantwortlicher über die hohe Arbeitsbelastung aufgrund vereinzelter Programmbeschwerden haben wir darauf verzichtet, die von uns mannigfaltig nachgewiesenen Verstöße gegen den Rundfunkstaatsvertrag als Programmbeschwerde einzureichen.
Wohl aber bitten wir die ARD und die in letzter Instanz verantwortlichen Rundfunkräte um eine Stellungnahme:
Wie konnte es nur wenige Wochen nach den selbstkritischen Äußerungen von Chefredakteur Kai Gniffke zur Ukraine-Berichterstattung innerhalb der Griechenland-Berichterstattung erneut zu einer solch eklatanten Missachtung des Rundfunkstaatsvertrages kommen und welche konkreten Maßnahmen gedenkt der Rundfunkrat als Konsequenz zu ergreifen, um in Zukunft die gesetzlich garantierte sachlich-neutrale Berichterstattung innerhalb der ARD-Nachrichtenformate zu gewährleisten?
O-Ton Dr. Gniffke: „Bleibt die Frage, was wir für unsere künftige Arbeit daraus lernen können. Wir sollten noch klarer offenlegen, wenn wir etwas nicht (!) wissen. Oft hilft die Frage “Wem nützt es?”, um mögliche Manipulationen von Informationen zu erkennen. Wir werden weiterhin die Schwerpunkte unserer Berichte nach journalistischen Kriterien festlegen und nicht nach sturem Proporzdenken. Wir werden immer die Genauigkeit und Trennschärfe unser Terminologie prüfen. Vor allem aber haben wir uns heute eines vorgenommen: Wir werden auch künftig Kritik nicht einfach an uns abtropfen lassen, sondern uns immer wieder prüfen, ob wir richtig liegen.“
Einer Antwort der Gremienvertreter der involvierten ARD-Anstalten sehen wir mit Erwartung entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller