Programmbeschwerde Radio Bremen: "Maskenverweigerer in der Bahn"

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
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Maren
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Programmbeschwerde Radio Bremen: "Maskenverweigerer in der Bahn"

Beitrag von Maren »

Radio Bremen
-Die Intendantin-
Diepenau 10
28195 Bremen

Programmbeschwerde-

Diskriminierende Äußerung in dem dreiminütigen Bericht Buten und Binnen 17. August 2020
„Maskenverweigerer in der Bahn: So wird jetzt in Bremen kontrolliert“

Sehr geehrte Frau Dr. Gerner,

in dem Bericht „Maskenverweigerer in der Bahn: So wird jetzt in Bremen kontrolliert“ „buten und binnen“ Sendung vom 17. August, wird ab Minute 3:05 von einer namentlich nicht genannten Person, die mutmaßlich im Namen der Bremer Straßenbahn AG spricht, folgendes geäußert
„ ...jeder Mensch, der keine Maske trägt in diesen Zeiten kann nicht gut sein und gehört eigentlich raus aus dem Fahrzeug.“
Diese Äußerung wird so unwidersprochen verbreitet und weder kommentiert noch in einen kritischen Kontext eingebettet. Dem Sprechenden wird hiermit ein Forum gegeben, seine herabwürdigenden Äußerungen zu verbreiten.

Nun gibt es eine nicht unerhebliche Zahl von Menschen, die aufgrund

- Behinderung,
- einer chronischen Erkrankung oder
- einer akuten Erkrankung

nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Maske zu tragen.

All diese Menschen werden pauschal herabgewürdigt durch den Sprechenden, der eindeutig unterstellt, dass diese keine guten Menschen sein können.

Dies verstößt gravierend

- gegen den Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien §4 Abs.1., Punkt 3.

- gegen die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen §2 Abs. 3

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Menschen mit Behinderungen stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Der Staat fördert ihre gleichwertige Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“

Ich möchte Sie dringend bitten, den Beitrag in dieser Form entfernen zu lassen! Bitte tragen Sie Sorge, dass dieser Äußerung eindeutig und an gleicher Stelle und dass diese Äußerung in diesem Bericht klargestellt wird und sich Radio Bremen davon eindeutig in der Sendung distanziert.

Ich möchte auch kritisieren, dass dieser Bericht als ganzes unausgewogen ist und die angeheizte Stimmung weiter polarisierend wirkt. Jeder Mensch ohne Maske wird in den Verdacht gerückt, Maskenverweigerer zu sein. Es gibt viele Menschen, die auch ohne Maske schon schwer Luft bekommen und für die es jetzt oftmals wie ein Spießrutenlauf ist, wenn sie sich im öffentlichen Raum bewegen.

Diese Erfahrung, die ich JEDEN TAG machen muss und viele andere Menschen auch, wird durch solche Berichte verschlimmert! Es führt zu Diskriminierung und viele Betroffene ziehen sich aus dem öffentlichen Raum zurück oder setzen eine Maske auf, obwohl sie kaum Luft bekommen.

Es wäre Ihre Pflicht, ausgewogen zu berichten und die Situation von Menschen, die keine Maske tragen können auch darzustellen. Ihr Sender und die in dem Beitrag mit angegeben Zitat zu Wort kommende Person verbreitet Diskriminierungen und heizt den offenen Hass gegen die Menschen, die aus wichtigen Gründen keine Maske tragen können, dramatisch an.

Bitte sorgen Sie für Korrektur und dafür, dass Radio Bremen im Sinne eines gesellschaftlichen Miteinanders wirkt und nicht das schon existierende Gegeneinander weiter anheizt.

Mit freundlichen Grüßen,

xxxxxxxxxx*

*Der Name des Einsenders ist Radio Bremen und uns bekannt.


Kopie an

- den Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen
- den Präsident des Senats
- Entsprechende Beschwerde auch an die Bremische Landesmedienanstalt
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Maren
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Re: Programmbeschwerde Radio Bremen: "Maskenverweigerer in der Bahn"

Beitrag von Maren »

Der Beschwerdeführer schickte uns eine Zusammenfassung der Antwort der Intendantin von Radio Bremen zu:

Intendantin schreibt am 4. 9. 2020

- sie behandelt meinen Brief als Programmbeschwerde im Sinne §26 Abs. 3 Radio Bremen Gesetz

- Die von mir kritisierte Äusserung "jeder Mensch, der keine Maske trägt in diesen Zeiten, kann nicht gut sein.."
sei im Kontext des Berichtes zu sehen

- Es ginge in dem Bericht ja nur um "Maskenverweigerer", also Menschen die sich bewußt dagegen entscheiden. Der Redakteur geht das polarisierdende Theme sachlich und klar an.

Die Absicht der Äusserung des BSAG-Sprechers sei klar und unmissverständlich. Es sei eindeutig keine pauschale Abwertung, es ginge nur um das Verhalten.

Dann werden zwei Internetberichte von Radio Bremen zitiert, um den kritisierten Beitrag zu relativieren und eine ausgewogene Berichterstattung zu behaupten. Es sei kein Fehler zu erkennen.

Abschliessend erfolgen Hinweise, darauf, dass ich Beschwerde beim Rundfunkrat einlegen kann und dass man mein nliegen durchaus ernstnnimmt.

Einen Fehler oder eine unglückliche Wortwahl räumt man mit keiner Silbe ein!
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Maren
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Re: Programmbeschwerde Radio Bremen: "Maskenverweigerer in der Bahn"

Beitrag von Maren »

Antwort des Beschwerdeführers:

Radio Bremen
-Rundfunkrat
Diepenau 10
28195 Bremen

Bremen, 17. 9. 2020

Widerspruch gegen den Brief vom 4. 9. 2020 der Intendantin Frau Dr. Gerner bezüglich meiner Programmbeschwerde Diskriminierende Äußerung in dem dreiminütigen Bericht von Buten und Binnen vom 17. August 2020
„Maskenverweigerer in der Bahn: So wird jetzt in Bremen kontrolliert“


Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit lege ich offiziell Widerspruch ein gegen den Brief der Intendantin vom 4.9.2020.

Ich möchte Sie höflich bitten, den Sachverhalt zu prüfen und zu korrigieren! Ich legte, da mich das persönlich durchaus sehr betraf und betrifft ohne jeglichen Verzug nach Ausstrahlung, Programmbeschwerde gegen den benannten Bericht ein.
Eine Antwort erhielt ich mit dem Brief vom 4. 9.2020.

Ich zitiere aus dem Antwortschreiben:
„Einen Fehler in unserer Berichterstattung bzw. Rechtsverstöße können wir nicht erkennen. Insofern sehen wir auch keine Notwendigkeit, uns von der Äußerung zu distanzieren, den Beitrag zu korrigieren bzw. aus den verschiedenen digitalen Angeboten herauszunehmen“
Ich finde diese Äußerung der Intendantin ungeheuerlich in Anbetracht des Berichtes. Ich persönlich empfinde diese Antwort als eine Frechheit. Einen Fehler hier nicht erkennen zu können, erschiene mir abwegig. Vielmehr wirkt es auf mich, als wolle man keinen Fehler erkennen.

Meinem Anliegen ist nicht abgeholfen.

Meine in der Programmbeschwerde vom 18. 8. vorgetragene Rechtsauffassung bleibt vollumfänglich bestehen. Der von mir gerügte Beitrag verstößt in dieser Form tatsächlich gegen mehrere Rechtsnormen, u. a. die von mir benannten. Ausserdem wirkt er hochgradig polarisierend. Aber wenn ich das Antwortschreiben lese, dann ist erscheint genau das gewollt.
Weiterhin werden in dem Antwortschreiben zwei Beiträge ( 6.8. / 17. 8. ), mutmaßlich aus dem Internetportal, herangezogen, um die einseitige Berichterstattung in dem von mir gerügten Bericht zu relativieren. Das erscheint vollkommen irrelevant,da sich meine Programmbeschwerde auf einen bestimmten Beitrag bezieht.

Auch scheint es bei den beiden von der Intendatin benannten Beiträgen um reine Internetmeldungen zu handeln. Dann lägen sie gar nicht in der Reichweite des TV-Zuschauers. Auch wäre es aus meiner Sicht vollkommen unangebracht, einen rechtswidrigen und unausgewogenen Beitrag dadurch zu legitimieren zu wollen, dass es auch andere Beiträge gibt, irgendwo im Internetportal.
Aus meiner Sicht wäre fraglich, ob so Berichterstattung aussehen sollte und ob es so sein soll, dass das Existenzrecht von Kranken und Behinderten im öffentlichen Raum verleugnet wird und diese als Menschen sehr eindeutig verächtlich gemacht werden?

Ich finde, Berichterstattung sollte ausgewogen und rechtmäßig sein, beides ist hier nicht gegeben.

Bitte prüfen und entscheiden Sie den Sachverhalt nicht hauptsächlich in meinem Sinne sondern, Bitte entscheiden Sie im Sinne der zahlreichen Menschen, die aufgrund schwerer Erkrankung keine weitere Einschränkung der Atmung verkraften können, weil sie gesundheitlich keine Reserven haben. Sie haben auch nicht die Reserve, die man braucht, um Ablehnung und Beschimpfung im öffentlichen Raum wegzustecken! In einer sowieso schon dramatisch polarisierten Stimmung ist das letzte, was sie gebrauchen können, eine Berichterstattung wie in diesem Beitrag!

Mit freundlichen Grüßen,
xxxxxxxxx*


Kopie
an
-den Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen
-den Präsident des Senats als das die Rechtsaufsicht ausübende Organ

* Der Name des Einsenders ist uns und Radio Bremen bekannt.
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