Berichterstattung der rbb-Abendschau: „Missbrauchsverdacht in einem Berliner Judoverein“

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
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Maren
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Berichterstattung der rbb-Abendschau: „Missbrauchsverdacht in einem Berliner Judoverein“

Beitrag von Maren »

Patricia Schlesinger
Rundfunk Berlin Brandenburg
Masurenallee 8 - 14
14057 Berlin


Programmbeschwerde gem. §10 (2) RBB Staatsvertrag zur Berichterstattung der Abendschau vom 24.11.2019

Sehr geehrte Frau Schlesinger

Am 24.11.2019 berichtete die Abendschau über einen Missbrauchsskandal in einem Berliner Judoverein und die Reaktion von Landessportbund (LSB) und Judoverband Berlin e.V. (JVB).

Der Beitrag ist ein Paradebeispiel für sensationslüsternen, quotengetriebenen Kampagnenjournalismus den BILD-Zeitung und RTL2 nicht miserabler anfertigen könnten.

Vorneweg: Ich behaupte keineswegs, daß es keinen solchen Skandal an sich gibt, allerdings ist ebendies noch nicht abschliessend geklärt.

Meine Programmkritik bezieht sich auf die Aufmachung des Beitrags die zwar die richtigen, handlungsfähigen Stellen, nämlich Verein und Polizei, benennt, sich jedoch dann auf genau die Institutionen stürzt, die nahezu keinen Handlungsspielraum haben. Hier wird übelste Stimmungsmache gegen den Judoverband sowie den Landessportbund getrieben, wohingegen die langsame Vorgehensweise der Polizei sowie das Zaudern des Vereins, den Trainer zu
suspendieren mit keiner Silbe erwähnt werden, geschweige denn daß man von diesen Stellen – anders als von den Vertretern von LSB und JVB – eine Stellungnahme abfragen würde.

Selbst dem untersten Kabelträger in Ihrem Sender sollte bewusst sein, daß die Strafverfolgung nach einer oder mehreren Anzeigen Sache der Polizei und nicht der (meistens ehrenamtlich arbeitenden!) Mitarbeiter von Sportverbänden ist. Auch gilt – trotz Quotendruck dem sich ein öffentlich-rechtlicher Sender Dank zwangsweiser Finanzierung durch die gesamte Bevölkerung ja nicht einmal stellen muss – zunächst eine Unschuldsvermutung: solange der entsprechende Trainer nicht rechtskräftig verurteilt ist, ist hier gerade für den selbsternannten Qualitätsjournalismus erstmal eine deutlich vorsichtigere Herangehensweise geboten.

Der Imageschaden den Ihr massiv unausgewogener Beitrag bei den am allerwenigsten involvierten Stellen, JVB und LSB, angerichtet hat dürfte enorm sein und ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die trotz aller widriger Umstände noch ehrenamtlich Zeit (und mitunter auch Geld) opfern, um Kindern die Teilnahme am Vereinssport zu ermöglichen. Nur am
Rande stellt sich die Frage, inwiefern Ihr Sender Wiedergutmachung für den angerichteten Schaden leisten wird, sollte sich die Vorwürfe doch als unzutreffend erweisen.

Ich sehe in Ihrem Beitrag einen Verstoß gegen §4 (2) und (5) des RBB Staatsvertrags und gehe davon aus daß Sie an prominenter Stelle im Programm sowie in der Mediathek eine Korrektur und Ergänzung Ihres Beitrags vom 24.11.2019 veröffentlichen, in der die handlungsfähigen Institutionen Verein und Polizei kritisch befragt werden und auf die Stel-
lungnahme vom JVB (Siehe hier: https://www.judo-verband-berlin.eu/posi ... erstattung) verwiesen wird.

Aus Transparenzgründen wird diese Programmbeschwerde auf der Internetpräsenz der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien (http://forum.publikumskonferenz.de/)veröffentlicht.

Hochachtungsvoll

Oliver Marquardt
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Maren
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Re: Programmbeschwerde zur Berichterstattung der rbb-Abendschau

Beitrag von Maren »

Petra Othmerding, Rundfunkrat
Rundfunk Berlin Brandenburg
Masurenallee 8 { 14
14057 Berlin


Programmbeschwerde gem. x10 (2) RBB Staatsvertrag zur Berichterstattung der Abendschau vom 24.11.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem die Intendantin meine Programmbeschwerde vom 27.11.2019 nicht nur abschlägig sondern überhaupt nicht innerhalb der gesetzten Frist von einem Monat (gem. x23 RBB Satzung) beantwortet hat, sehe ich mich gezwungen sie hiermit an den Rundfunkrat weiterzuleiten.

Meine Beschwerde richtet sich gegen den Beitrag vom 24.11.2019 in der RBB Abendschau, in der ein Missbrauchsfall in einem Berliner Judoverein thematisiert wurde und (wie ich nachfolgend erläutern werde völlig zu Unrecht) die Handlungen von Landessportbund (LSB) und Judoverband Berlin e.V. (JVB) kritisch diskutiert werden.

Meine urspüngliche, per Fax eingegangene Beschwerde (den Sendebericht vom 27.11.2019 schicke ich Ihnen bei Bedarf auf Anfrage) finden Sie im Anhang dieses Schreibens. Der Beitrag stellt m.E. einen eindeutigen Verstoß gegen x4 (2) und (5) des RBB Staatsvertrags dar.

Im beanstandeten Beitrag werden diverse bei der Berliner Polizei eingegangene Klagen wegen Missbrauchs zwar erwähnt, die Kernfrage dieses pseudojournalistischen Machwerks hingegen thematisiert nicht die langsame Arbeit der Polizei sondern das Nichthandeln von JVB und LSB, also Institutionen die keinerlei Werkzeuge besitzen sowohl Trainer zu entlassen (das wäre eine Möglichkeit des betroffenen Vereins, nicht jedoch der beiden Verbände gewesen und käme nebenbei gesagt einer Vorverurteilung gleich) als auch strafrechtliche Ermittlungen zu betreiben.

Ich möchte explizit klarstellen, dass in dieser Angelegenheit keinerlei Interpretationsspielraum besteht! Strafrechtliche Ermittlungen sind einzig und allein Angelegenheit der Polizei; ebendies wurde im Beitrag jedoch mit keiner Silbe erwähnt und der Grundtenor des Beitrags schiebt eindeutig LSB und JVB die Verantwortung für die langsame Aufarbeitung des Falles zu. Thematisierbar wäre stattdessen gewesen, ob nicht durch Handlungen von LSB und JVB in der Angelegenheit sogar die strafrechtlichen Ermittlungen der Polizei behindert würden, hierfür wäre (ernstzunehmende, journalistische) Recherche bei den zuständigen Polizeidienststellen hilfreich. Es ist davon auszugehen dass der Beitrag der Abendschau einen massiven Imageschaden bei JVB und LSB zur Folge hatte, obschon (wie bereits erwähnt) beide Institutionen keinerlei Handlungsspielraum besitzen einen Missbrauchsverdacht(!) strafrechtlich aufzuklären. Der Beitrag ist insofern ein Schlag ins Gesicht der vielen (zumeist ehrenamtlich arbeitenden) engagierten Mitglieder von LSB und JVB, die Menschen die Teilnahme am Vereinssport ermöglichen.

Ich gehe folglich davon aus dass Sie an prominenter Stelle im Programm sowie in der Mediathek eine Korrektur und Ergänzung Ihres Beitrags vom 24.11.2019 veroffentlichen, in der die handlungsfähigen Institutionen Verein und Polizei kritisch befragt werden und auf die Stellungnahme vom JVB (Siehe hier: https://www.judo-verband-berlin.eu/posi ... erstattung) verwiesen wird. Eine angemessene Entschuldigung bei LSB und JVB durch die Intendantin des RBB halte ich für selbstverständlich.

Aus Transparenzgrunden wird dieses Schreiben, ebenso wie die vorangehende Programmbeschwerde auf der Internetpräsenz der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien veröffentlicht. Ferner sende ich eine Kopie dieses Schreibens zur Kenntnisnahme an den Landessportbund Berlin sowie den Judoverband Berlin e.V..

Hochachtungsvoll

Oliver Marquardt

Anlage: Programmbeschwerde vom 27.11.2019
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Maren
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Re: Programmbeschwerde zur Berichterstattung der rbb-Abendschau

Beitrag von Maren »

Der Beschwerdeführer hat uns eine Kopie der Antwort der Intendantin des rbb zur Verfügung gestellt. Er weist darauf hin, dass der beanstandete Beitrag, der am 23.11. und nicht am 24.11. (wie er fälschlicherweise schrieb) lief, eine einzige, einseitige Anklage von Landessportbund und Judoverband war und mit keinem Wort die Verantwortung der Ermittlungbehörden thematisierte. Die Intendantin lenkt zudem auf einen Beitrag von rbb24 ab, der schlichtweg nicht Gegenstand der Beschwerde war.

".....

haben Sie Dank für Ihr Schreiben vom 8. Januar 2020, das mir über die Gremiengeschäftsstelle zuging. Darin reichen Sie Programmbeschwerde über einen Abendschau-Beitrag vom 23. November 2019 ein.

Das von Ihnen beigefügte Schreiben vom 27. November 2019 ist nicht im rbb eingegangen.

Wir haben in der Abendschau sowohl am 21. als auch am 2. und 23. November 2019 über die Vorwürfe berichtet; außerdem in unserer Spätnachrichtensendung rbb24 am 22. November.

Ihre Beschwerde richtet sich vor allem gegen den Abendschau-Beitrag vom 23.11.2019. Sie beanstanden, dass darin "völlig zu Unrecht die Handlungen von Landessportbund und Judoverband Berlin kritisch diskutiert" worden seien.

Zu Ihrer Kritik erläutere ich Ihnen nach ausführlicher Prüfung des Sachverhalts gern meine Position.

Die Abendschau hat sachlich über die bekannt gewordenen Vorwürfe gegen einen Berliner Judo-Trainer berichtet, der Jugendliche sexuell missbraucht haben soll. Im Beitrag vom 22. November kam unter anderem der Vater eines der Opfer zu Wort. Es wird klar gesagt, dass es Ermittlungen gab, die zur Untersuchungshaft des Trainers geführt haben. Zu den von Ihnen beschriebenen engen Handlungsspielräumen der Sportverbände äußert sich der Direktor des Landessportbundes, Friedhard Teuffel, selbst:

"Wenn es überhaupt eine gute Sache gibt an diesen ganzen schlimmen Vorfällen: Dass wir glauben, dass es einen Bewusstseinswandel gibt. Wir haben nämlich eine Kinderschutzbeauftragte, die ansprechbar ist, die ganze Zeit für solche Fälle, die geschult ist, die weiß, wie man sensibel solche Gespräche führt und dann genau mit den Betroffenen auch festlegen kann, wie gehen wir gemeinsam weiter vor."

In keinem der genannten Beiträge, auch nicht in dem vom 23. November, wurde eine "Ermittlungspflicht" des Sportbundes o.ä. behauptet. Wir sind uns jedoch sicherlich einig, dass solche schweren Vorwürfe auch die Dachverbände beschäftigen müssen.

Im Beitrag vom 23. November, der bei Ihnen im Fokus steht, hat sich die Abendschau daher in der Tat mit der Frage befasst, wie schnell und wie professionell mit den Hinweisen auf möglichen Missbrauch umgegangen wurde. Eine betroffene Familie kritisiert in einer Stellungnahme, die die Abendschau einblendete:

"Uns als Eltern wurde vom Judo-Verband erklärt, dass man den Trainer ja nicht vorverurteilen könnte, dass dieser ja nie wieder einen Fuß auf den Boden bekommen würde. Das hat uns Eltern unglaublich wütend gemacht! Wir waren sprachlos, wie man das Wohl eines Erwachsenen über das Wohl von betroffenen Kindern stellen kann."

Mit dieser pauschalen Kritik hat sich die Abendschau im Beitrag auseinandergesetzt. Die Autorin erwähnt, dass der Judo-Lehrer die Kinder zunächst weiter trainierte, obwohl die Vorwürfe und polizeilichen Ermittlungen im Raum standen. Es wird im Beitrag - anders als Sie es in Ihrer Beschwerde unterstellen - nicht behauptet, dass die Verbände für die Strafverfolgung verantwortlich seien. Die Justitiarin des Landessportbunds, Cornelia Köhncke, hat sich im Beitrag sogar in einer langen Stellungnahme exakt zu den von Ihnen benannten Punkten geäußert:

"Das ist insofern von den rechtlichen Gegebenheiten natürlich schwierig für uns, auch dort auf diesen Fall direkt einzuwirken, das heißt den Trainer aus diesem Training rauszuziehen. Man muss sagen, dass natürlich in erster Linie immer der Verein für das Training verantwortlich ist und dort sozusagen die Möglichkeit hätte, einen Trainer zu suspendieren oder sich von dem zu trennen. Aber in diesem Fall war es der Vereinsvorsitzende selbst. Rechtlich sind uns dort die Hände gebunden, dort tatsächlich aktiv einzuwirken."

Die differenzierte Berichterstattung des rbb zu dem Thema löste breite Reaktionen aus. Ein möglicher Imageschaden, den Sie anführen, entstand jedoch sicherlich nicht durch die Machart unserer Beiträge, sondern durch den Vorfall an sich. Wie umfassend wir im rbb über die Angelegenheit berichtet haben, zeigt beispielsweise auch unser ausführliches Interview mit Landessportbunddirektor Friedhard Teuffel auf unserem Internetportal rbb24.

Ihren Hinweis auf die vielen anderen, ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sportvereinen kann ich gut nachvollziehen. In der Anmodertation zum Beitrag bei rbb24 am 22. November hat die Kollegin sogar ausdrücklich darauf hingewiesen und sagte wörtlich:

"Es ist toll, dass so viele Trainerinnen und Trainer sich ehrenamtlich und völlig korrekt engagieren, in ihrer Freizeit."

Nach gründlicher Prüfung des Vorfalls und der von Ihnen vorgebrachten Argumente kann ich daher keine Notwendigkeit zur Korrektur oder Ergänzung unserer Berichterstattung erkennen. Auch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht liegt meiner Ansicht nach nicht vor. Ich weise Ihre Programmbeschwerde daher zurück.

Ihr Einverständnis voraussetzend gebe ich Ihre Programmbeschwerde nun gern an den Rundfunkrat des rbb weiter, der sich der Sache annehmen wird."
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Maren
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Re: Programmbeschwerde zur Berichterstattung der rbb-Abendschau

Beitrag von Maren »

Der Beschwerdeführer hat sein Anliegen inzwischen auf der Plattform "Frag den Staat" veröffentlicht und stellte einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auch dieser Weg brachte keine Klärung der Angelegenheit, da der rbb sich bzw. seine redaktionell - journalistische Arbeit aus dem Anwendungsbereich des IFG herausnahm.

https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage ... QJuds03TNY
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Maren
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Re: Programmbeschwerde zur Berichterstattung der rbb-Abendschau

Beitrag von Maren »

Protokoll der Rundfunkratssitzung vom 25.6. beim RBB // TOP 11

Abendschau am 24. November 2019: „Missbrauchsverdacht in einem Berliner Judoverein“

Herr Pienkny erläutert, der Beschwerdeführer moniere, dass Judoverein und Landessportbund zu Unrecht kritisiert worden seien. Das Gremium findet, hier habe eine sehr differenzierte Berichterstattung stattgefunden.
Der entstandene Imageschaden des Verbandes sei dem Vorfall geschuldet und könne nicht dem rbb angelastet werden. Der Programmausschuss empfiehlt dem Rundfunkrat, die Beschwerde abzulehnen. Herr Härtel merkt kritisch an, dass der Landessportbund keinen Einfluss auf den Trainer gehabt habe, da der LSB kein Arbeitgeber sei und auch nicht gewusst habe, ob die Polizei bereits ermittele. Der Rundfunkrat weist die Programmbeschwerde bei fünf Enthaltungen zurück.
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