WDR - Falsches Bildmaterial

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Maren
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WDR - Falsches Bildmaterial

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herr Tom Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln

Rundfunkrat WDR
Ruth Hieronymi
Appellhofplatz 1
50667 Köln


Programmbeschwerde

Sehr geehrte Frau Hieronymi,
sehr geehrter Herr Buhrow,

hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde zum Beitrag „Russland auf dem Vormarsch?“ aus der Reihe Tagesgespräch auf WDR 5 ein.

http://www.wdr5.de/sendungen/tagesgespr ... st102.html

Thematisiert wird das vermeintliche Eindringen russischer Soldaten auf das Gebiet der Ukraine. Als Beweis für die Aktion soll ein Foto dienen, welches folgenden Untertitel trägt: „Russische Kampfpanzer fahren am 19.08.2014 noch unter Beobachtung von Medienvertretern in der Ukraine“

Dieses Bild fand bereits am 29.06. 2009 Verwendung, als der Sender n-tv über ein russisches Militärmanöver, anlässlich einer Gewaltwelle im Kaukasus, berichtete.

http://www.n-tv.de/politik/dossier/Russ ... 88326.html

Laut der Programmgrundsätze, insbesondere §5 (6) des Gesetzes über den WDR muss die Nachrichtengebung allgemein, unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Auch Bilder und Aussagen darüber aus Quellen Dritter sind auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.

Zu klären wäre demnach, warum im Beitrag auf ein Bild zurückgegriffen wird, welches mit der Nachricht in keinem Zusammenhang steht, jedoch die im Beitrag enthaltenen Aussagen vom „Eindringen russischer Soldaten auf das Gebiet der Ukraine“ beglaubigen soll.

Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: Falsches Bildmaterial

Beitrag von Maren »

Ausführliche Reaktion der Vorsitzenden des Rundfunkrates, Frau Hieronymi.
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WDR-Rundfunkrat.pdf
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Maren
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Antwort vom Intendanten des WDR Tom Buhrow

Beitrag von Maren »

Eine sehr ausführliche Antwort, die sehr viel einräumt aber trotz allem der Beschwerde nicht abhilft. Schade. Da muss wohl noch mal kritisch nachgehakt werden.
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Bescheid_WDR_5_Tagesgespräch.pdf
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Maren
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Antwort auf die Antwort

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herrn Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln


Unsere Programmbeschwerde vom 31.08.2014

Sehr geehrter Herr Buhrow,

die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V. bedankt sich herzlich für die ausführliche Beantwortung unserer Programmbeschwerde vom 31.08.2014.

Wir teilen insbesondere Ihre Ansicht, dass bei der Bebilderung sensibler Themen stets kritisch geprüft werden muss, ob die Auswahl von kriegerischen Motiven tatsächlich aus redaktionellen Gründen geboten sei. Wir möchten dennoch auf einige Ausführungen aus Ihrem Antwortschreiben eingehen.

Sie bestreiten, dass der unterlaufene Fehler einen Rechtsverstoß darstellt. Ihre Argumentation ist dabei jedoch nicht stichhaltig.

Argument 1) Ein Verstoß laut §5 Abs.6 Satz 1 und 2 WDR-Gesetz sei nicht gegeben, da die in diesem Paragraphen genannte Sorgfaltspflicht sich auf Nachrichtensendungen beziehe. Das begleitende Online-Angebot zum WDR-Tagesgespräch gehöre aber im engeren Sinne nicht zu den Nachrichtenformaten.

Ihre Einschätzung entspricht nicht der anerkannten Gesetzeskommentierung zum Rundfunkrecht, wonach sich die sowohl dem Rundfunkstaatsvertrag (§10, 1) - bindend auch für den WDR - als auch dem WDR-Gesetz (§5, 6) zu entnehmende Pflicht, Nachrichten vor ihrer Verbreitung auf Wahrheit zu prüfen, entgegen dem Wortlaut nicht auf Nachrichtensendungen beschränkt:
"Unter Nachrichten im hier erwähnten Sinn sind nicht nur Informationen der Nachrichtensendungen zu verstehen, sondern sämtliche Äußerungen des Rundfunks auch in Unterhaltungssendungen u.a. Denn §10 Abs. 1 ist Grundnorm für die journalistische Berichterstattung und gilt damit schrankenlos für alle Sendungsinhalte."
(Norbert Flechsig, in: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, hrsg. von Werner Hahn und Thomas Vesting, 3. Auflage, 2012, Seite 442, Randnotiz 22)

Argument 2) Bei der Beurteilung, ob der WDR zumindest gegen die sich aus der allgemeinen Wahrheitsverpflichtung gemäß §5, 4 WDR-Gesetz ergebende Sorgfaltspflicht verstoßen habe, machen Sie geltend, dass die verfälschende/fälschliche Verwendung des dpa-Fotos auf eine "reine Unaufmerksamkeit" zurückzuführen sei.

Die Logik der Argumentationsführung erschließt sich nicht. Gerade im Fehlen der Aufmerksamkeit besteht ja der Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht, wonach Nachrichten vor ihrer Verbreitung auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen sind. Konkretisiert wird diese Sorgfaltspflicht u.a. in Ziffer 2 des Pressekodex:
"Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden."

Argument 3) Solche auf "Unaufmerksamkeit" beruhenden Fehler ließen sich trotz "Anstrengung" "niemals gänzlich" ausschließe.

Diese Argumentation ist in sich widersprüchlich. Denn von einer "Anstrengung", der Sorgfaltspflicht zu entsprechen, kann angesichts der "Unaufmerksamkeit" keine Rede sein. Das dpa-Foto war in seiner Bildbeschriftung (Datum: 2008, Ort: in der Nähe von Gori in Georgien) eindeutig. Der Allgemeinplatz, Fehler ließen sich nie gänzlich ausschließen, ist menschlich nachvollziehbar, aber für die Beurteilung eines Rechtsverstoßes in diesem Zusammenhang unerheblich.
Auch spricht die Häufigkeit der Unaufmerksamkeiten gegen diese Argumentation.

- Das besagte DPA-Foto aus dem Kaukasus wurde bereits am 28. August 2014 in der Sendung „Aktuelle Stunde“ als Hintergrundfoto verwendet (Beitrag "Gibt es eine russische Invasion?).

- Ebenso fand das Bild am 02. September 2014 Verwendung, obwohl der Fehler hier schon von den Programmverantwortlichen des WDR eingestanden war.
http://www.tagesspiegel.de/medien/ukrai ... 51538.html

- Letztendlich fand auch das im Beitrag „Russische Soldaten in der Ukraine“ vom 28.08.2014 innerhalb des WDR5 Meinungsmagazins Politikum verwendete Foto bereits am 01. März 2014 Verwendung und zeigte laut Untertitel bewaffnete Soldaten in der Krim-Stadt Balaclava.
http://www.wdr5.de/sendungen/politikum/ ... -true.html

Argument 4) Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der immanenten Verpflichtung, Falsches aus der
Berichterstattung auszuschalten, nach Kenntniserlangung schnellstmöglich zu korrigieren, genüge getan wurde.
(…)reagierte die Redaktion sofort und entschuldigte sich online sowie über Twitter (…)


Falsches aus der Berichterstattung lediglich „auszuschalten“ kann nicht Anspruch eines glaubwürdigen journalistischen Angebotes sein. Alle Inhalte der Mediatheken stünden laut Anspruch der ARD-Familie, aufgrund der verwendeten Übertragungstechnik, prinzipiell weltweit zur Verfügung und seien ohne Zusatzkosten abrufbar. Als Ausnahme davon würden lediglich einzelne Livestreams von Sportgroßereignissen wie der Fußball-EM mit Hilfe der IP-Adresse national begrenzt. Berichterstattungen mit fehlerhaften Inhalten sollten daher nicht einfach nur gelöscht werden, sondern durch entsprechende Kommentare mit Richtigstellung auf der Seite oder innerhalb der jeweiligen Sequenz versehen werden. Eine Richtigstellung innerhalb des laufenden Programmes würde darüber hinaus für die entsprechende Reichweite des Anliegens sorgen.
An einem durchschnittlichen Werktag (Montag bis Freitag) hören 0,70 Millionen Personen ab 10 Jahren in NRW das Programm WDR 5 (Quelle: Media-Analyse 2014).
Über die Anzahl der Hörer, die sie mit einer Entschuldigung über Twitter erreichen, kann nur spekuliert werden. http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/index.php?id=436

Argument 5) Die Online-Redaktion von WDR 5 verwendete dieses Bild mit dem Bildtext: „Russische Soldaten in der Ukraine." Diese Formulierung war zwar insoweit korrekt, als dass die Annexion der Krim durch Russland völkerrechtlich nicht anerkannt ist, es sich bei der Krim also weiterhin um ukrainisches Territorium handelt.

Diese Argumentation ist in mehrfacher Hinsicht falsch.
Journalisten wissen im Grunde schon aufgrund ihrer Ausbildung, dass das, was auf der Krim stattgefunden hat, keine Annexion war. Mit Annexion wird im Völkerrecht laut Definition die gewaltsame Aneignung von Land gegen den Willen des Staates, dem es zugehört, durch einen anderen Staat beschrieben.
Es fand eine völkerrechtlich nicht zu beanstandende Sezession statt, d. h. eine Erklärung der staatlichen Unabhängigkeit, bestätigt von einem Referendum, das die Abspaltung von der Ukraine billigte. Ihm folgte der Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation, den Moskau annahm. Sezession, Referendum und Beitritt schließen eine Annexion aus, und zwar selbst dann, wenn alle drei völkerrechtswidrig gewesen sein sollten. Sezessionskonflikte sind eine Angelegenheit innerstaatlichen, nicht internationalen Rechts. Diesen Status quo des Völkerrechts hat der Internationale Gerichtshof vor vier Jahren in seinem Rechtsgutachten für die UN-Generalversammlung zur Sezession des Kosovo bestätigt. Die Zwangswirkung der russischen Militärpräsenz bezog sich weder auf die Erklärung der Unabhängigkeit noch auf das nachfolgende Referendum. Sie sicherte die Möglichkeit des Stattfindens dieser Ereignisse; auf deren Ausgang nahm und hatte sie keinen Einfluss.
Zitiert aus Quelle von: Reinhard Merkel, Universität Hamburg
Nachzulesen hier: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/d ... 64-p4.html

Aufgrund mehrerer Falschinterpretationen von Zeitgeschehen die Wahl themenfremden Bildmaterials legitimieren zu wollen, halten wir nicht nur innerhalb der Argumentationslinie für fragwürdig, sondern protestieren auch dagegen.

Bilder zum aktuellen Zeitgeschehen können, wie wir aus der Geschichte wissen, ungeahnte Dynamiken entfalten. Die Visualisierung von Begebenheiten, Behauptungen und Beweisen appelliert an das Grundvertrauen der Menschheit in das Sichtbare: "Ich glaube nur, was ich sehe“.

Angesichts der weltweit angespannten Lage, der Verunsicherung der Bevölkerung und der berechtigten Angst vor einem Krieg, wird den (öffentlich-rechtlichen) Medien besondere Verantwortung zuteil.
Bereits durch diverse Betrugsaffären innerhalb weniger relevanter Themenbereiche wurde das Vertrauen des Publikums in die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten nachhaltig beeinträchtigt.

Vor diesem Hintergrund ist es auch unser Anspruch die Medienkompetenz der Rezipienten zu entwickeln und zu stärken.

Wir halten an unserer Programmbeschwerde fest und rufen darüber hinaus den Rundfunkrat an, in dieser Angelegenheit tätig zu werden.

Zum Zwecke der Transparenz werden sowohl dieses Antwortschreiben als auch der weitere Verlauf der Stellungnahmen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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Anschreiben WDR-Rundfunkrat

Beitrag von Maren »

WDR
Geschäftsstelle des Rundfunkrates
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Programmbeschwerde vom 31.08.2014


Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,

der Intendant des WDR, Herr Buhrow, konnte leider unserer Beschwerde vom 31.08.2014 nicht abhelfen, sodass wir nun Ihr Gremium um Befassung bitten müssen.

Eine Kopie unserer Entgegnung auf die Antwort von Herrn Buhrow liegt diesem Schreiben bei.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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Re: WDR - Falsches Bildmaterial

Beitrag von Maren »

Zur Beratung im Programmausschuss - sollte die Anrufung formalen Anforderungen entsprechen.
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Re: WDR - Falsches Bildmaterial

Beitrag von Maren »

Eingangsbestätigung Rundfunkrat
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Re: WDR - Falsches Bildmaterial

Beitrag von Maren »

Wegen Themendichte hat es unsere Beschwerde nicht bis zur Behandlung im Rundfunkrat geschafft - deshalb vertagt auf den 11.Dezember 2014.
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Re: WDR - Falsches Bildmaterial

Beitrag von Maren »

Der WDR-Rundfunkrat konnte sich unserer Beschwerde trotz interner Kritik nicht anschließen.
Damit ist dieser Fall abgeschlossen.
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