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RBB-Intendantin über Rundfunkgebühren: „Wir führen keine Systemdebatte“
http://www.taz.de/RBB-Intendantin-ueber ... /!5486023/
Hinweis I: In § 11 Auftrag heißt es: (1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Hinweis II: Im Rundfunkstaatsvertrag heißt es in § 2 Begriffsbestimmungen: “unter Information insbesondere Folgendes zu verstehen: Nachrichten und Zeitgeschehen, politische Information, Wirtschaft, Auslandsberichte, Religiöses, Sport, Regionales, Gesellschaftliches, Service und Zeitgeschichtliches”
Hinweis III: Sport wird auch noch bei den Regelungen zu Werbung, Sponsoring und Produktplatzierungen erwähnt.
Hinweis IV: Im Rundfundfunkfinanzierungsstaatsvertrag heißt es in § 3 Aufgaben und Befugnisse der KEF: (1) "Die KEF hat die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und zu ermitteln. Dies bezieht sich darauf, ob sich die PRogrammentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrages halten und ob der aus ihnen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Haushalte der öffentlichen Hand ermittelt worden ist. Die Prüfung, ob der Finanzbedarf im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist, umfasst auch, in welchem Umfang Rationalisierungs- einschließlich Kooperationsmöglichkeiten genutzt werden.”
In früheren Berichten hat die KEF auch schon Preisvergleiche angestellt, so zu den Kosten der Talkshows und der Tatorte.
Patricia Schlesinger über die Rundfunkgebühr-Abstimmung in der Schweiz und den Druck auf die Öffentlich-Rechtlichen in Deutschland. “In unserem Auftrag steht, dass wir für ein frei zugängliches Programm sorgen sollen. Würden wir uns über Abos finanzieren, könnten Menschen, die tagtäglich streng rechnen müssen, nicht mehr die „Tagesthemen“ sehen oder müssten auf gute Unterhaltung oder Sport verzichten. ... Wir haben doch kaum noch große Shows. Bei den Sportrechten machen wir auch Abstriche. Es gibt immer noch mehr Möglichkeiten, aber wir möchten uns nicht kleinsparen lassen... Unser Programmauftrag verpflichtet uns, Sport zu zeigen. .... Ich bin aber nicht einverstanden, wenn die KEF sich Gedanken über unser Programm macht – und was wir für welchen Preis anbieten sollten. Das ist nicht Aufgabe der KEF.”
http://www.taz.de/RBB-Intendantin-ueber ... /!5486023/
Hinweis I: In § 11 Auftrag heißt es: (1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Hinweis II: Im Rundfunkstaatsvertrag heißt es in § 2 Begriffsbestimmungen: “unter Information insbesondere Folgendes zu verstehen: Nachrichten und Zeitgeschehen, politische Information, Wirtschaft, Auslandsberichte, Religiöses, Sport, Regionales, Gesellschaftliches, Service und Zeitgeschichtliches”
Hinweis III: Sport wird auch noch bei den Regelungen zu Werbung, Sponsoring und Produktplatzierungen erwähnt.
Hinweis IV: Im Rundfundfunkfinanzierungsstaatsvertrag heißt es in § 3 Aufgaben und Befugnisse der KEF: (1) "Die KEF hat die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und zu ermitteln. Dies bezieht sich darauf, ob sich die PRogrammentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrages halten und ob der aus ihnen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Haushalte der öffentlichen Hand ermittelt worden ist. Die Prüfung, ob der Finanzbedarf im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist, umfasst auch, in welchem Umfang Rationalisierungs- einschließlich Kooperationsmöglichkeiten genutzt werden.”
In früheren Berichten hat die KEF auch schon Preisvergleiche angestellt, so zu den Kosten der Talkshows und der Tatorte.