Reform von ARD und ZDF vertagt
Die Ministerpräsidenten verschieben das „große Paket“ zur Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages auf nächstes Jahr. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), versprach aber am Freitag, dass dies Anfang nächsten Jahres nachgeholt werde.
Weiterlesen auf fr.de...
Die Regeln zur EU-Datenschutzgrundverordnung und der Anpassung an das Wettbewerbsrecht sollen bereits bis Dezember in den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufgenommen werden. Die zentralen Zukunftsfragen, auf die die Politik drängt, werden jedoch erst in den 22. Änderungsvertrag einfließen. Offiziell wollen sich die Ministerpräsidenten im März 2018 zu den Spar- und Reformvorschlägen äußern. Bis dahin muss auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs ein Votum abgeben.
Weiterlesen auf tagesspiegel.de...
Hinweis: Warum sollte Sachsen-Anhalt seine Blockadehaltung zu Anfang 2018 aufgeben? Schließlich will man angesichts der Landtagswahlen im Frühjahr 2021 weder eine Beitragserhöhung zum 1.1.2021 noch eine Erweiterung des Telemedienauftrags, da sich sonst die regionale Presse gegen die Regierung stellen könnte.
Eindeutig ist die Haltung der Länder bei der sogenannten Sieben-Tage-Regel, welche die Verweildauer öffentlich-rechtlicher Angebote im Netz regelt. Sie soll weitgehend fallen. Für reine Eigenproduktionen (Talkshows zum Beispiel) gilt sie ohnehin nicht, nun soll sie auf Programme ausgeweitet werden, an denen auch andere – vor allem Produzenten – Rechte halten. Wie die Rechte abgegolten werden, wollen ARD und ZDF im November mit den Produzenten besprechen. Das Ergebnis dieser Beratung wollen die Bundesländer abwarten und es dann in den im Januar zu beschließenden 22.Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufnehmen.
Weiterlesen auf faz.de...
Ein "Weiter so" ist kein Programm
Auftrag, Beitrag, Ertrag: Die Reformvorschläge von ARD und ZDF reichen der Politik nicht. Was muss jetzt passieren?
ARD, ZDF und Deutschlandradio strahlen aktuell 21 Fernseh- und 66 Radioprogramme aus, im Internet sind es mittlerweile mehr als 120 Mobil- und Desktopangebote. Das Sortiment macht klar, was sich der über Jahre und Jahrzehnte stets wachsende öffentlich-rechtliche Sektor zur Handlungsmaxime genommen hatte: Omnipotenz und Omnipräsenz.
Weiterlesen auf tagesspiegel.de...
Hinweis I: Die 21 Fernsehprogramme sind bis hin zum Namen im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben.
Hinweis II: Im Rundfunkstaatsvertrag ist auch die Höchstzahl der terrestrisch zu verbreitenden Hörfunkprogramme festgeschrieben. In § 11 c Abs.2 heißt es: „Die Gesamtzahl der terrestrisch verbreiteten Hörfunkprogramme der in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten darf die Zahl der zum 1. April 2004 terrestrisch verbreiteten Hörfunkprogramme nicht übersteigen. Das Landesrecht kann vorsehen, dass die jeweilige Landesrundfunkanstalt zusätzlich so viele digitale terrestrische Hörfunkprogramme veranstaltet wie sie Länder versorgt.“
Hinweis III: In den Rundfunkstaatsverträgen bzw. Mediengesetzen zu den ARD-Anstalten sind auch die jeweiligen Radioprogramme vorgegeben.
Hinweis IV: Online ist den Sender erlaubt, was über Telemedienkonzepte genehmigt wurde. Die Rechtsaufsicht – also die jeweilige Landesregierung - muss die Telemedienkonzepte genehmigen.
Fazit: Wenn es weniger Programmeangebote geben soll, kann dies die Politik vorgeben.
Die Forderung aus Sachsen-Anhalt nach einer vollständig neuen Ausrichtung der ARD findet in den anderen Bundesländern - zumindest offen - keine Unterstützung. Vorstoß von Rainer Robra findet keine Befürworter.
Weiterlesen auf mz-web.de...
Auf konkrete Reformen bei ARD und ZDF haben sich die Ministerpräsidenten noch nicht verständigt, doch die bisherigen Sparvorschläge seien noch nicht ausreichend. Die Sieben-Tage-Regelung in den Mediatheken soll derweil gelockert werden.
Weiterlesen auf dwdl.de...
Nach Auffassung von ProSiebenSat.1-Vorstand Conrad Albert gehen die von ARD und ZDF vorgelegten Sparmaßnahmen nicht weit genug. In der "SZ" sprach er von "Reförmchen" und erneuerte seinen Vorschlag, auch Private am Rundfunkbeitrag zu beteiligen. In der "Süddeutschen Zeitung" wiederholte Albert noch einmal seine Forderung nach einer Beteiligung privater Fernsehsender am Rundfunkbeitrag. Sein Haus sei "davon überzeugt, dass relevante Inhalte gefördert und finanziert werden sollten - und zwar unabhängig davon, wer sie sendet oder produziert - und nicht einzelne Sender oder Institutionen"
Weiterlesen auf dwdl.de...
Mit der Ankündigung, die Sieben-Tage-Regelung für die Verweildauer von Sendungen in den Mediatheken zu lockern, dürften die Privaten dagegen nicht sonderlich glücklich sein, auch wenn schon heute viele Sendungen weitaus länger verfügbar sind als nur eine Woche. Die jetzigen Richtlinien setzten den öffentlich-rechtlichen Sendern jedoch unnatürliche Grenzen, sagte Malu Dreyer am Freitag. Die Verweildauern sollen "zeitgemäß ausgedehnt" werden.
Weiterlesen auf dwdl.de...
Hinweis: Die Grenze von 7 Tagen Verweildauer gilt nur für Telemedienangebote, für die die Sender kein Telemedienkonzept erstellt haben. Da die Sender für ihre jeweiligen Onlineangebote ein Telemedienkonzept erstellt haben, gilt die gesetzliche 7-Tage-Verweildauer nicht. Man kann so also – ohne Folgen – abschaffen, da die Sender weiterhin Telemedienkonzepte haben werden.