Gewissen schützt nicht vor Rundfunkbeitrag
Das Verwaltungsgericht Neustadt argumentiert, der Rundfunkbeitrag sei zwar zweckgebunden, aber trotzdem mit einer Steuer vergleichbar Als es noch den Wehrdienst gab, konnte man diesen aus Gewissensgründen verweigern. Beim Rundfunkbeitrag geht das nicht, wie das Verwaltungsgericht im pfälzischen Neustadt an der Weinstraße in einem jetzt bekannt gemachten Urteil vom 20. September entschieden hat
Az.: 5 K 145/15.NW. Das Urteil, das erst vor einigen Tagen zugestellt wurde, ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger, der Pastor einer freikirchlichen Gemeinde ist, hat deshalb noch knapp einen Monat Zeit, die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu beantragen.
Urteil