Giftgasangriff in Chan Scheichum

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
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Maren
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Giftgasangriff in Chan Scheichum

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte NDR-Rundfunkräte,

hiermit erhebe ich Programmbeschwerde gegen folgende Beiträge:

http://www.tagesschau.de/ausland/syrien ... s-105.html
http://www.tagesschau.de/ausland/syrien ... s-119.html
http://www.tagesschau.de/ausland/syrien ... s-109.html
http://www.tagesschau.de/ausland/syrien-985.html
http://www.tagesschau.de/multimedia/aud ... 41425.html
http://www.tagesschau.de/ausland/syrien ... p-103.html
http://www.tagesschau.de/multimedia/vid ... 76479.html

In den genannten Beiträgen wird insinuiert, dass es zwar keine hundertprozentigen Beweise dafür gibt, aber dass
wahrscheinlich "Machthaber" Assad und "Assads Luftwaffe" für den Giftgasangriff in Chan Scheichum in der Nähe des nordwestlichen Provinz Idlib verantwortlich sein müssten. Die Lieblings-"Nachrichtenquelle" von Chefredakteur Dr. Gniffke in diesem mörderischen und zerstörerischen Stellvertreterkrieg in Syrien, die "Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte", kurz SOHR, der Einmann-Betrieb eines syrischen Kleiderhändlers aus GB, vom ebenso vom Westen protegiert und terroristennah, dessen Angaben sich selbstverständlich nicht unabhängig überprüfen lassen, wird auch hier wieder gerne zitiert: "Assad solls gewesen sein". Die SOHR, mit direktem Kontakt per Satellitentelefon, zu mörderischen und kopfabschlagenden al Kaida-Terroristen, muss es ja schließlich wissen.

Im Rundfunkstaatsvertrag heißt es jedoch:

"Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrages die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen."

Wie ein Bericht über den mutmaßlichen Giftgasangriff auszusehen hat, zeigt ausgerechnet die Münchner Boulevardzeitung tz.

tz, Mittwoch, 5. April 2017, Seite 30:

"Als hätten die Menschen in Syrien nicht schon genug Leid zu ertragen - jetzt wurden bei einem Angriff auf den
von Assad-Gegnern kontrollierten Ort Chan Scheichum in der Provinz Idlib erneut Chemiewaffen eingesetzt.
Dabei wurden 58 Menschen getötet, darunter elf Kinder.
Die syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte berichtet zudem von hunderten Verletzten. Zahlreiche
Menschen seien nach der Giftgas-Attacke in Ohnmacht gefallen, hätten sich erbrochen und Schaum vor dem Mund gehabt. Ein Arzt, der in einem nahen Krankenhaus Verletzte versorgte, berichtete, dass er davon ausgehe, dass es sich bei dem eingesetzten Kampfstoff um Sarin handelt. Das Gift - 1938 von deutschen Chemikern zur Insektenvernichtung entwickelt - ist bereits in kleinen Dosen tödlich.
Wer steckt hinter dem barbarischen Akt? Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte, die ihren Sitz in London hat, und sich ein auf Netzwerk von Informanten stützt, geht davon aus, dass die Luftwaffe von Machthaber Assad das Massaker zu verantworten hat. Möglicherweise seien auch russische Jets beteiligt gewesen. Auch Frederica Mogherini, die Außenbeauftragte der Europäischen Union sieht die "vorrangige Verantwortung" für den Gasangriff bei der Regierung von Assad.
Dem widerspricht der Syrien- und Nahostexperte Prof. Günter Meyer von der Universität Mainz energisch. Der tz sagté Meyer, er gehe davon aus, dass es sich um einen Angriff "unter falscher Flagge" handelte, den islamistische Extremisten gegen die lokale Zivilbevölkerung einzig mit dem Ziel durchgeführt hätten, das Assad-Regime dafür verantwortlich zu machen. So etwas hätte es seit 2012 immer wieder gegeben. Die Djihadisten stehen gerade in der Provinz mit dem Rücken zur Wand. Der Angriff ist ein Manöver, um insbesondere die Trump-Regierung zum stärkeren militärischen Vorgehen gegen Assad zu bewegen. Voraussichtlich vergebens, denn Trump hat sich - zumindest vorläufig - für einen Verbleib des syrischen Präsidenten an der Macht entschieden. Erst will er den IS besiegen, dann "soll das syrische Volk entscheiden", erklärte der US-Präsident."


Weiterer Hintergrund zum mutmaßlichen Giftgasangriff:

http://www.infosperber.ch/Artikel/Polit ... ragenraquo

Oben aufgelistete "Tagesschau"-Beiträge über den mutmaßlichen Giftgasangriff in Syrien verstoßen gegen den Rundfunkstaatsvertrag.

Bernhard Moser
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Maren
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Re: Giftgasangriff in Chan Scheichum

Beitrag von Maren »

Von: publikumsservice@tagesschau.de
Betreff: Ihre Nachricht vom 21.04.2017

Sehr geehrter Herr Moser,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21.04.2017, die der NDR-Rundfunkrat zur Beantwortung an ARD-aktuell weitergeleitet hat.

In Ihrer E-Mail kritisieren Sie, die Berichterstattung von ARD-aktuell über den Giftgas-Vorfall in Chan Scheichun weise die Verantwortung dafür ohne Beweise der syrischen Regierung zu und vernachlässige andere Erklärungsmöglichkeiten. Dazu zitieren Sie unterschiedliche Beiträge auf tagesschau.de, die für unser Online-Angebot oder unsere verschiedenen Sendungen produziert wurden.

Wir haben uns daraufhin noch einmal die Berichterstattung angesehen und die angeführten Beiträge einer nachträglichen Prüfung unterzogen. Aus unserer Sicht erfüllen alle diese Beiträge die Kriterien für ein sorgfältiges journalistisches Arbeiten. Ungesicherte Fakten werden als solche gekennzeichnet durch Formulierungen wie "mutmaßlich", "angeblich", durch Verwendung des Konjunktivs der indirekten Rede und durch Quellenangaben. Die von Ihnen angeführte "Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte" ist nur eine der verwendeten Quellen. Ihre Zuverlässigkeit ist bei uns wiederholt Thema gewesen, unter anderem hier:

http://www.tagesschau.de/ausland/beobac ... 98e02.html

Andere verwendete Quellen sind die Weltgesundheitsorganisation, Aktivisten aus den Reihen der Rebellen, das syrische Staatsfernsehen, die Vereinten Nationen, die russische und andere Regierungen usw. Das Erklärungsmodell der syrischen (und russischen) Regierung ist wiederholt ausführlich zitiert worden, zum Beispiel im Interview mit unserem Korrespondenten Volker Schwenck oder in dem Beitrag unseres Hörfunk-Korrespondenten Carsten Kühntopp:

http://www.tagesschau.de/ausland/syrien-985.html
http://www.tagesschau.de/multimedia/aud ... 41425.html

Wir haben dieses Thema auch weiterhin im Visier und haben vor kurzem auf unserer Seite "Faktenfinder" mit einem FAQ unsere Rechercheergebnisse präsentiert:

http://faktenfinder.tagesschau.de/chemi ... q-101.html

Aus unserer Sicht sind die von Ihnen Vorwürfe nicht zutreffend. Ein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag liegt damit nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kai Gniffke
Erster Chefredakteur ARD-aktuell
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Maren
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Re: Giftgasangriff in Chan Scheichum

Beitrag von Maren »

An: christian.rohrbach@stk.niedersachsen.de

Betreff: Fw: Ihre Nachricht vom 21.04.2017

Sehr geehrter Herr Rohrbach,

hier ist die Zielperson einer begründeten Beschwerde offiziell damit beauftragt, diese förmlich zurückzuweisen.
Weder dem Verfahren noch den angeführten Argumenten nach ist das überzeugend.
Ich bleibe bei meiner Beschwerde und werde mich nicht vom Chefredakteur auf seine rabulistische rechthaberische Art abspeisen lassen und fordere die ordnungsgemäße Beratung im Programmausschuss des Rundfunkrates.

Falls diese tatsächlich verweigert wird, weil der Rundfunkrat entweder überlastet, überfordert, zu faul, oder unfähig ist seiner Aufgabe gerecht zu werden, dann soll er das zugeben und sich andere, publikumsorientierte Verfahren einfallen lassen.
Die Rechtsaufsicht über den NDR in der Staatskanzlei ist meiner Ansicht nach dazu da, rechtskonforme Verfahrensweisen sicherzustellen und nicht, dem Rundfunkrat miese Verfahrenstricks zu soufflieren.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Moser
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