Technisches, Lizenzrechtliches, Sonstiges

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Maren
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Technisches, Lizenzrechtliches, Sonstiges

Beitrag von Maren »

Programmeinschränkungen im Ausland

Ein, uns namentlich bekannter "TV+Radio-Gebührenzahler", befindet sich laut seiner Schilderung im Kalenderjahr gut vier Monate im Ausland und kann das Angebot der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten nur etwa 8 Monate in Deutschland nutzen. Die restlichen 4 Monate empfängt er im Ausland nur Fragmente des Programms. Das gilt insbesondere für Fussballübertragungen.

Entweder bleibt der Bildschirm gleich schwarz oder es wird daraufhingewiesen, dass rechtliche Fragen die Übertragung verbieten. Dieser Zustand ist für den Nutzer nicht nachvollziehbar und er wünscht die Schaffung entsprechender rechtlicher Voraussetzungen.

Zitat: "Es ist doch wohl ein Scherz, dass ich zum Beispiel in den USA ca. 40 USD aufwenden muss, um über einen privaten Provider ein CL Spiel über die ARD zu empfangen. Wenn ich schon die TV Steuer in Deutschland entrichten muss, dann habe ich auch Anrecht auf das volle Programm. Egal wo, auch im Ausland. Ich kenne keine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und mir, die irgendwelche Programmeinschränkungen vorsieht. Falls keine ich von Ihnen keine befriedigende Antwort erhalte, werde ich während meiner Auslandsaufenthalte die TV Gebühr bis zu eine einvernehmlichen Regelung einbehalten."

Die Fragen wurden sowohl an ARD als auch an das ZDF gerichtet. Die ARD antwortete wie folgt:
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen.

Auch wir sind über die Verwendungseinschränkungen nicht glücklich. Hier sind wir an Vorgaben von Urhebern oder Lizenzinhabern gebunden, weshalb manche Fernsehinhalte nicht im Internet gezeigt werden dürfen.

Dies betrifft nicht nur das Erste, sondern alle Rundfunkanstalten der Welt gleichermaßen, die Videos im Internet bereitstellen. An jedem Fernsehprogramm ist eine Vielzahl von Rechteinhaber beteiligt, z. B. Autoren, Redakteure, Moderatoren, Schauspieler, Regisseure, Kameraleute, Grafiker, Musiker, Komponisten und viele mehr. Mit all diesen Beteiligten müssen die Sender Übereinkommen treffen, die die Nutzung der Inhalte regeln.

Juristisch muss hier zwischen Fernseh- und Onlinenutzungsrechten unterschieden werden. Telemedien-Angebote wie unsere Mediathek enthalten Audio- und Video-Clips, die zum Abruf bereit stehen. Im Gegensatz zum Rundfunk handelt es sich demnach um einen nicht-linearen Dienst, zudem können die Clips mehrfach abgerufen werden. Deshalb setzt eine Bereitstellung von Fernsehinhalten im Internet die Bereitstellung zusätzlicher Rechte durch die Rechteinhaber voraus.

Das Erste bemüht sich darum, dass für alle online bereitgestellten Inhalte auch die entsprechenden Nutzungsrechte vorliegen. Es kommt allerdings vor, dass dies nicht möglich ist, z. B. weil die Nutzungserlaubnis von den Rechteinhabern exklusiv an andere Medien vergeben wurden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Bilder von Sportveranstaltungen ausgeblendet werden. Im manchen Fällen möchte ein Teil der Rechteinhaber nicht, dass die Inhalte im Internet bereitgestellt werden oder schränkt dies auf Länder ein. Auch dann müssen die entsprechenden Passagen ausgeblendet werden oder durch ein Geoblocking auf den exklusiven Abruf in Deutschland begrenzt werden. Teilweise kommt es auch vor, dass an gewissen Inhalten generell keine Onlinerechte erworben werden können. Dies kann z. B. bei historischen Aufnahmen/Archivbildern der Fall sein.

Wir bedauern es, dass die Rahmenbedingungen es nicht zulassen, ausnahmslos alle Fernsehbilder auch im Internet zu zeigen und dies zudem weltweit.

Im Vergleich zu beispielsweise us-amerikanischen Rundfunkanstalten bieten wir übrigens deutlich mehr unserer Inhalte im Web auch zum Abruf im Ausland an. Wir stellen stets das maximal Mögliche ins Netz. Über Recht und Gesetz können wir uns jedoch nicht hinweg setzen. Daher wird es auch weiter Unterschiede geben, was Sie im Fernsehen in Deutschland und was im Internet sehen können.
Die Rundfunkbeitragspflicht gilt übrigens nur für Haushalte in Deutschland und ist vom Gesetzgeber unabhängig davon eingerichtet worden, ob und wie oft man Inhalte von ARD, ZDF und DeutschlandRadio nutzt. Eine längere Abstinenz vom Fernsehprogramm oder ein Auslandsaufenthalt führen somit nicht zu einer Beitragsreduktion.

Wenn Sie Ihren Haushalt ausschließlich im Ausland haben, besteht keine Rundfunkbeitragspflicht mehr in Deutschland – jedoch auch kein Recht auf deutsche Programmangebote im Ausland.

Mit freundlichen Grüßen
Worauf wiederum der Beschwerdeführer antworte:
Sehr geehrte Frau ...,

besten Dank für Ihre so schnelle Antwort.
Was den Umgang mit Urhebern und Lizenzinhabern bei Ihnen angeht, so haben Sie in Ihren Anstalten bestimmt sehr gute Mitarbeiter und Kollegen, die im Sinne der Zuseher aktiv sind. Ich glaube aber, dass das von mir angesprochene
Problem kein juristisches ist, sondern mehr im IT Bereich liegt. Bestimmte Fernsehinhalte müssten auch nicht für Jedermann im Internet zugänglich sein, sondern nur an einen Empfänger gerichtet werden. Gleich wo die Sendung empfangen wird.
Es gibt hervorragende Beispiele anderer Medien, wo das vorzüglich klappt. Warum nicht bei der ARD? Es gibt PINs, Zugangscodes usw. Vielleicht sollten Sie diese Fragen in einer Ihrer nächsten Sitzungen thematisieren, wobei Ihre Ideenmanager oder Beauftragte für das Vorschlagswesen Sie mit unterstützen könnten.

Ich freue mich auf Ihre Antwort

Freundliche Grüße aus den USA
Darauf die ARD:
Sehr geehrter Herr ...,

sie können sicher sein, dass alles juristisch und technisch Mögliche ausgereizt wird.
Zugangscodes, IP-Abfragen oder Ähnliches bieten heutzutage keinerlei Sicherheiten vor Missbrauch, so dass Urheber/Lizenzgeber solche Möglichkeiten nicht als akzeptabel einstufen. Dies muss respektiert werden.

Unser Auftrag liegt bei Programmangeboten für die deutschen Haushalte, die dafür Rundfunkbeiträge entrichten müssen. Das gleiche Angebot im Ausland bereit zu stellen ist technisch und rechtlich über TV und Internet nicht möglich.

Wer sich im Ausland aufhält, muss sich bewusst sein, dass dort einiges Gewohntes aus Deutschland fehlt. Dies kann je nach Bedürfnis positiv oder negativ sein. Dafür findet man im Ausland wiederum Dinge vor, auf die man in Deutschland keinen Zugriff hat. Rundfunkangebote sind hier nur eine von vielen Bereichen des lebens.

Wir bieten das maximal Mögliche online an und können uns damit im internationalen Vergleich mehr als sehen lassen. Versuchen Sie doch einmal in Deutschland legal us-amerikanisches, italienisches oder britisches Fernsehen online zu sehen... Viele Sender blocken ihr gesamtes Programm ausnahmslos und sparen sich damit die einzelnen juristischen Verhandlungen. Die ARD tut dies nicht, kann sich aber nicht darüber hinweg setzen, wenn Urheber bzw. Lizenzgeber den Onlineabruf generell oder für das Ausland einschränken.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit den ausführlichen Informationen deutlich machen konnten, dass Das Erste hier nicht nur nach seinen eigenen Wünschen agieren kann.

Ihre Kritik wurde selbstverständlich bereits für die Programmverantwortlichen protokolliert.

Mit freundlichem Gruß verbleibt
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Maren
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7-Tage-Frist

Beitrag von Maren »

Seit 2009 werden bestimmte Onlineangebote von ARD und ZDF nach sieben Tagen offline genommen.
Die Nutzerlogik meint, dass die depublizierten Angebote aus Rundfunkbeiträgen finanziert frei abrufbar zu sein haben und zwar uneingeschränkt.
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die der Piratenfraktion haben mit einem gemeinsamen Antrag an das Abgeordnetenhaus Berlin die Verbesserung des Öffentlich-rechtlichen Telemedienangebotes für BeitragszahlerInnen angemahnt.
Auch aus dem konservativen Lager wurden bereits 2012 Stimmen gegen das Depublizieren öffentlich-rechtlicher Angebote laut. So CSU-Vizechefin Dorothee Bär laut Golem: "Ich sehe keine Logik darin, dass ich die letzten Sendungen von Formaten wie 'We love Lloret' noch Wochen später auf allen Endgeräten problemlos ansehen kann, eine ARD-Reportage über den US-Wahlkampf oder die letzte Bundestagsdebatte aber nach sieben Tagen nirgends mehr legal zu finden ist".
Dateianhänge
Antrag -Tage-Regelung.pdf
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Maren
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Re: Programmeinschränkungen im Ausland

Beitrag von Maren »

Jetzt hat auch das ZDF geantwortet - und die Antwort überrascht ob der offensichtlichen Machbarkeit:
Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF.

Ihre Kritik zur Verfügbarkeit von Fußballübertragungen in der ZDFmediathek haben wir der zuständigen Redaktion unseres Hauses zur Kenntnis gebracht. Ihre Ausführungen fließen darüber hinaus in unsere hausinterne Auswertung ein und bilden somit einen wichtigen Hinweis darauf, welche Resonanz unsere Programmarbeit beim Zuschauer findet. In diesem Sinne danken wir Ihnen für Ihre Zuschrift.
Die meisten Videos aus der „ZDFmediathek“ können auch im Ausland abgerufen werden. Nur in Ausnahmefällen muss das ZDF aus rechtlichen Gründen die Empfangbarkeit auf Deutschland oder Europa begrenzen: Dazu wird anhand der IP-Adresse geprüft, ob sich der Rechner des Nutzers zum Beispiel in Deutschland befindet oder nicht.


Mit freundlichen Grüßen

Ihre ZDF-Zuschauerredaktion
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Maren
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Programmeinschränkungen

Beitrag von Maren »

Vor längerer Zeit wurde bereits ein Anliegen an uns herangetragen, was allerdings mangels technischem und rechtlichem know-kows längere Zeit liegen geblieben war.

Kurz - es geht darum, dass ARD und ZDF Sendungen im Internet sperren, für die sie keine Rechte erworben haben. Wer kein TV Gerät besitzt und über das Interent das Programm empfängt, wird von einem Teil der Sendungen ausgeschlossen. Der volle Rundfunkbeitrag wird trotz dieser Einschränkung fällig.

Maßgeblich für das Anliegen des Beschwerdeführers ist, dass die Öffentlich-Rechtlichen Beiträge für Inhalte verlangen, die sie nicht liefern können. Die Sender wahren auf der einen Seite die Rechte der Urheber und Contenteigentümer, kassieren jedoch den kompletten Rundfunkbeitrag vom Nutzer ohne entsprechende Gegenleistung.

Wenn man allerdings bedenkt, dass Beiträge selbst dann fällig werden, wenn überhaupt keine Empfangsgeräte vorhanden sind, sehe ich persönlich schwarz für den Erfolg einer diesbezüglichen Beschwerde.

So geht es allerdings anderswo.
mjb

Bildqualität auf Tagesschau.de

Beitrag von mjb »

Hallo,

habe eben einen Beitrag zum G20-Gipfel gelesen und wollte mir das Gruppenfoto in hochauflösend ansehen.

Mit der Auflösung war ich nicht wirklich zufrieden, was ich erwartet hätte wäre etwas im Bereich 6000x3000. So oder so ist meiner Meinung nach das Bild das zur Verfügung gestellt wird völlig inakzeptabel.

Ich wollte das in einer E-Mail folgendermaßen zusammenfassen:
Hallo Tagesschau Redaktion,

ich bin enttäuscht von der Auflösung eurer Bilder. Mein konkretes Beispiel:

http://www.tagesschau.de/ausland/g20-gi ... pos-0.html

Meiner Meinung nach sollte man in diesen Bildern den Leuten in das Gesicht sehen können.

Ein akzeptables Bild wäre zum Beispiel:

https://www.g20.org/sites/default/files ... 010033.jpg

Aber ich bin mir sicher als öffentlicher Rundfunksender mit direkten Verbindung zu den Fotografen, die die RAW Bilder machen, ist es euch möglich ein noch besseres, hochauflösenderes, Bild zu veröffentlichen.
Aber dann habe ich mir gedacht ihr macht das ARD-Kritisieren quasi professionell. Ich bin mir sicher wenn ich eine E-Mail schreibe ändert sich nichts. Die landet in irgendeinem "Für wenn uns mal langweilig ist"-Ordner und in 3 Jahren ist der Link tot oder so.

Was ich von euch wissen möchte ist wie geht man so etwas an und an wen muss man sich wenden um dort Veränderungen anzuregen?
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Maren
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Re: Programmeinschränkungen im Ausland

Beitrag von Maren »

Gleicher Fall, gleicher Kunde, diesmal daheim.

Sehr geehrte Frau XXXXXX,

wir hatten uns in letzter Zeit sowohl über Fragen des Empfangs des TV ARD Programms als auch über die ARD Programmgestaltung bei wichtigen internationalen Ereignissen unterhalten.

Sie sagten dabei auch, das ARD Programm sei für Deutsche Haushalte bestimmt.

Der volle Empfang des ARD Programms, z.B. im Ausland, sei daher wegen rechtlicher Gründe nur bedingt möglich. Sie hatten versucht, das mit den üblichen Textbausteinen zu belegen. Was mich nicht überzeugte.

In diesen Tagen verfüge ich leider über kein funktionierendes klassisches TV Gerät. Ich bin insofern hier zu Hause auf mein Pad angewiesen.

Wie kommt es, das hin und wieder ein schwarzes Display erscheint mit dem Hinweis „Dieser Beitrag steht Ihnen aus rechtlichen Gründen nicht zur Verfügung“?

So geschehen beispielsweise am letzten Freitag. Hier in XXXXXXX. Also Deutschland.

Das alte Lied: ich zahle und erhalte nur ein eingeschränktes Programm. Betroffen ein deutscher Hauhalt.

Da Ihre Anstalt über meine IP Adresse verfügt und damit auch ohne meine Zustimmung agiert, informieren Sie bitte umgehend Ihre Fachabteilung, dass meine IP Anschrift hier in Deutschland für den uneingeschränkten ARD Empfang frei geschaltet wird und dann auch bleibt.

Ein freundlicher Hinweis meinerseits: wenn Sie mit und über Textbausteine antworten sollten, erwarte ich keine Mail von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßenn

XXXXX
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Maren
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Re: Programmeinschränkungen im Ausland

Beitrag von Maren »

Und die Antwort:
Sehr geehrter Herr XXXXX,

danke für Ihre erneute Rückmeldung.

Da ich Ihnen schon öfter geantwortet habe, haben Sie wahrscheinlich auch schon die Information erhalten, dass es auch in Deutschland vereinzelt Beiträge gibt, die im Internet entweder gar nicht oder nur im Livestream zur Verfügung gestellt werden dürfen. Das kann etwa bei Filmen aus anderen Ursprungsländern vorkommen, für die keine Online-rechte vorliegen.

Gerne aber noch einmal die Hintergründe:

Denn juristisch muss hier zwischen Fernseh- und Online-Nutzungsrechten unterschieden werden. Telemedien-Angebote wie die Das Erste-Mediathek enthalten Video-Clips, die zum Abruf bereit stehen. Im Gegensatz zum Rundfunk handelt es sich demnach um einen nicht-linearen Dienst. Zudem können die Clips mehrfach abgerufen werden. Deshalb setzt eine Bereitstellung von Fernsehinhalten im Internet voraus, dass die Rechteinhaber zusätzliche Rechte einräumen.

Die ARD bemüht sich darum, dass für alle online bereitgestellten Inhalte auch die entsprechenden Nutzungsrechte vorliegen. Es kommt allerdings vor, dass dies nicht möglich ist, z. B. weil die Nutzungserlaubnis von den Rechteinhabern exklusiv an andere Medien vergeben wurden. Dies ist der Fall, wenn Bilder von Sportveranstaltungen ausgeblendet werden müssen. Manchmal möchte ein Teil der Rechteinhaber nicht, dass die Inhalte im Internet bereitgestellt werden. Auch dann müssen die entsprechenden Passagen abgedeckt werden. Teilweise kommt es auch vor, dass an gewissen Inhalten generell keine Onlinerechte erworben werden können. Dies kann zum Beispiel bei historischen Aufnahmen und Archivbildern der Fall sein.

Wir hoffen, Sie trotz Ihrer kritischen Worte weiterhin zu den Zuschauern des Ersten zählen zu dürfen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen


Erstes Deutsches Fernsehen
Programmdirektion
Zuschauerredaktion Das Erste
sebi099

ZDF-Magazin WISO empfiehlt Powerline-Adapter...

Beitrag von sebi099 »

Hallo zusammen,

Unter dem Titel "Schnelles WLAN im Haus" berichtete das ZDF-Magazin "WISO" am 26. Januar 2015 u.a. über den Einsatz von Powerline-Adaptern in WLAN-Netzwerken.

Das Magazin schilderte einen
Fall, bei dem in einem zweigeschossigen Einfamilienhaus die
WLAN-Versorgung unzureichend war, weil der WLAN-Router im Keller
untergebracht war. Einer Verlegung des Routers stimmte der
Hausherr nicht zu, weil er "alles zentral im Keller"
haben wollte. Ebenso sollten keine Löcher gebohrt werden, um
LAN-Kabel zu verlegen.

WISO-Autor Marko Bagic schlug
vor, die Reichweite des WLAN-Routers mit WLAN-Repeatern oder
Powerline-Adaptern zu vergrößern. Allerdings sei der
Aktionsradius von WLAN-Repeatern durch Decken und Wände
beeinträchtigt. Mit mehreren Powerline-Adaptern sei dagegen eine
Netzabdeckung im ganzen Haus bis zu hundert Prozent erreichbar.
Der WISO-Beitrag schloss mit den Worten, dass die Familie mit
wenig Aufwand und Powerline-Adaptern "jetzt wieder Spaß am
mobilen Surfen in den eigenen vier Wänden" habe.

Mit keinem Wort ging der
WISO-Autor auf das Störpotenzial ein, das von Powerline-Adaptern
ausgeht. Weil bei dieser Art der Datenübertragung die Daten per
Hochfrequenz auf ungeschirmten Stromleitungen übertragen werden,
wirken die Stromleitungen wie Antennen und können erhebliche
Störungen insbesondere im Kurzwellenbereich verursachen.
Funkamateure, CB-Funker und Kurzwellenhörer-Vereinigungen weisen
schon seit Jahren auf diese Problematik hin.

Die
Kurzwellenhörer-Vereinigung ADDX rät Kunden, die sich dennoch
ein Powerline-Modem kaufen wollen, mit dem Händler schriftlich
ein Rückgaberecht und eine Kostenübernahme für die Beseitigung
evtl. auftretender Störungen zu vereinbaren. Ein entsprechendes
Formular kann unter www.addx.de/plc/PLC-Muster03.pdf heruntergeladen
werden..

Umfassende Informationen zum
Störpotenzial von Powerline sind im Internet auf den Seiten der
ADDX unter addx.de/plc/plc.php und des Deutschen
Amateur-Radio-Clubs (DARC) unter www.darc.de/geschaeftsstelle/verbandsbetreuung/plc zu finden.

Quelle: Funkmagazin.de

Diesen Beitrag habe ich an die Wiso Redaktion gesandt, worauf bis heute keinerlei Rekatin kam.
Wird Wiso von Devolo gesponsored oder warum verzapfen die solch eine unvollständige Berichterstattung?


Mfg Sebastian
Telekinese

Re: ZDF-Magazin WISO empfiehlt Powerline-Adapter...

Beitrag von Telekinese »

Also hier darf man nicht beides in einen Topf schmeissen. Bei sogenannten "Strommodems" (Internetversorgung über die öffentlchen Stromversorger) ist die Störung auf den öffentlichen Stromkabeln unbestritten. Und ja, viele Energieversorger haben sich von dieser Technik (als Internetanbieter) wieder verabschiedet. Nur in dem Beitrag ging es nicht um "Strommodems" also Powerline-Modems sondern um Powerline-Adapter.
Diese stellen nur eine Übertragung des Netzwerkssignal über ein Stromkabel innerhalb der Wohnung (Hauses) her. Also sozusagen von Steckdose zu Steckdose. Im Beitrag konnte vom Internetrouter keine Ethernetkabel bis zu den einzelnen PC´s gelegt werden (keine Bohrungen), auch das WLAN-Signal war zu schwach, also wird hier eine Ethernet-Strecke mit Powerline-Adapter zum PC hergestellt.

Da ich neben einen sogenannten Funkerfreund wohne (Nachbargrundstück) der mit seiner eigener großer Antenneanlage um die ganze Welt funkt, und ich mehrere Powerline-Adapter in meinem Haus verwende, weil im meinem Haus keine nachträgliche Verlegung von CAT-Kabeln mehr möglich war, habe ich mich bei Ihm erkundigt, ob meine 4 Powerline-Adapter ihn irgendwie stören. Er hat mir versichert, das ihm nichts aufgefallen ist.

Jetzt will ich nicht bestreiten, das auch meine Stromkabel keine Störgeräusche von sich geben (im Funkbereich). Ich wollte nur daruf hinweisen, dem Redakteur ging es nicht um "Powerline-Modems" also einen Internet-Anschluß über das Stromkabel des Hausanschlusses, sondern hier ging es um die Verteilung des Ethernetsignales innerhalb des Hauses (Verbindung Router-PC) über sogenannte Powerline-Adapter. Und ich glaube nicht, das meine Stromkabel in meinem Haus den öffentlichen CB-Funk stören.

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/PowerLAN#S ... l.C3.BCsse
sebi099

Re: ZDF-Magazin WISO empfiehlt Powerline-Adapter...

Beitrag von sebi099 »

Hallo Telekinese,

PLC Adapter für zu Hause stören genau so wie die PLC Technik der Strombetreiber, nur nicht in so "großem" Stil.
Es gibt Anbieter, die zB den Amateurfunkbereich "ausnotchen", wo solch eine Problematik gemindert wird, jedoch tun dies noch lang nicht alle Anbieter von PLC Modems. Es ist also egal ob vom Stromanbieter oder "nur" zu hause, deine Hütte strahlt den "Mist" genauso um viele Hundert Meter weit ab. Dem CB Funker fällt es nicht auf, weil dieser nur um die Ecke funkt und Signale hat die stark genug sind, der Funkamateur jedoch will auch schwache Signale empfangen, wobei dann die PLC Technik alles zunichte macht.
Zu Erklärung:

Eine Stromleitung egal ob im Haus oder am Hochspannungsmast ist nicht geeignet um Funksignale zu übertragen, da diese Kabel nicht geschirmt sind. Da auch bei den PLC Modems ( auch inhhouse ) immer mehr Bandbreite suggeriert wird 500Mbit zB., so wird von diesen Anbietern der Amateurfunkbereich auch nicht mehr ausgenotcht, sonst würde man nicht auf diese Bandbreite kommen.
Und hier beißt sich der Fuchs in den Schwanz. Ich weiß ja nicht ob Dein Nachbar Funkamateur ist oder CB Funk betreibt, wenn er letzteres betreibt, wird er sicherlich nicht so stark betroffen sein als wenn er Funkamateur wäre.
Nimm Dir doch mal ein Kurzwellenradio und versuche einen Sender zu empfangen, ich bin mir sicher außer Deinen PLC Modems wirst Du nichts hören !! Und wenn das WLAN Signal zu schwach ist, so gibt es immer noch WLAN Access Points oder WLAN Repeater, diese sind allemal besser als diese veraltete Technologie, die dem Kunden jetzt als das 3te Weltwunder verkauft wird.
Ich kenne auch einige die ein PLC 'Modem für zu hause nutzen und erfreue mich immer über deren Verbindungsabbrüche wenn iwo jemand den Staubsauger oder das Bügeleisen anschmeißt :-) Denn nicht alle Netzteile sind "sauber" und verschmutzen genau so das Stromnetz, was wiederum zu Verbindungsabbrüchen beim so tollen PLC führt :-)
Ich mag vielleicht als betroffener ein wenig Emotion in den Beitrag bringen, ich kann Dir jedoch versichern das WLAN allemal besser ist als PLC, geschickt aufgestellt bekommt man auch so überall im Haus ein vernünftiges WLAN Signal, insofern man den WLAN Router nicht im Keller oder im Safe aufstellt :-)
Du kannst ja mal auf Youtube nach PLC Störung Kurzwelle suchen, dort wirst Du einige Beispiele finden, die Dir verdeutlichen was indoor PLC verursacht. Es steckt halt eine große Lobby dahinter, die mit allen Mitteln versucht Geld zu verdienen, ohne Rücksicht auf Verluste.


Mfg Basti
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7-Tage-Frist

Beitrag von Maren »

Hier ein barrierefreier Link und die entsprechende Broschüre ist im Anhang.
AG_DOK-7-Tage-oder-ewig.pdf
(741.06 KiB) 2070-mal heruntergeladen
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Re: 7-Tage-Frist

Beitrag von Maren »

Haben die die öffentlich-rechtlichen Sender das Recht, Filme unbegrenzt ins Internet zu stellen? Über derlei Verwertungen entscheiden einzig die Verträge mit den Produzenten. Ihnen wird am Ende nur helfen, die Qualität der eigenen Produkte zu erhöhen. Ein Gastkommentar von Hanno Beck.
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Digitale Vermessung des Einzelnen

Beitrag von Maren »

Getrackt vom Sender
ein Beitrag von Marvin Oppong
Viele Fernsehsender setzen sogenannte Webtracker auf ihren Internetseiten ein. Weil die Trackingdienste Rückschlüsse auf das Verhalten der Webseitenbesucher zulassen, sind sie aus Datenschutzsicht umstritten.
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Archivierungs-Pflicht für Öffentlich-rechtliche Inhalte

Beitrag von Maren »

ARD, ZDF, Deutschlandradio

Leif Kramp: Öffentlich-rechtliche Inhalte brauchen Archivierungs-Pflicht

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bleibt es weitgehend selbst überlassen, seine Inhalte systematisch zu archivieren. Besser wäre es, wenn wie bei Büchern stets Pflichtexemplare abgeliefert werden müssen, sagt der Medienwissenschaftler Leif Kramp im iRights.info-Interview. Alternativ könnte auch ein Teil des Rundfunkbeitrags der Archivierung gewidmet werden. So lasse sich auch die Zugänglichkeit der Inhalte verbessern.

Was mir innerhalb eines Kommentars aufgefallen war, ist das Vorhandensein einer Stiftung, die sich eigentlich schon genau mit solchen Dingen beschäftigt. http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Rundfunkarchiv
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Re: 7-Tage-Frist

Beitrag von Maren »

ARD, ZDF, Deutschlandradio

In einem offenen Brief an ARD und ZDF hatten elf TV-Verbände gefordert, einen neuen Etatposten für Mediathek-Rechte bei der KEF anzumelden. "Die Intendanten der ARD werden alle Faktoren, die für diese rundfunkspezifische Teuerungsrate maßgeblich sind, bei den Berechnungen für die KEF-Anmeldung einfließen lassen. Aktuelle Entwicklungen etwa aus Verpflichtungen gegenüber Produzenten und anderen Fernsehschaffenden werden hierbei berücksichtigt", so MDR-Intendantin Karola Wille.

"Die geforderte gesetzliche Festlegung einer konkreten Aufwandsposition wäre systemwidrig und unangemessen", so die ZDF-Position."Sie ist auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht problematisch und würde einen unzulässigen Eingriff in die Programmautonomie der Rundfunkanstalten darstellen. Die Vergütung der Produzenten für die Herstellung von Auftragsproduktionen nimmt nicht einzelne Nutzungsarten in den Blick. Vielmehr werden kalkulierte Herstellungskosten vergütet und hierauf Handlungskosten und Gewinn kalkuliert, der an die Produzenten für die Herstellung der Produktion gezahlt wird. Dabei handelt es sich regelmäßig um vollfinanzierte Auftragsproduktionen, bei denen dem ZDF entsprechend dem Grundsatz 'rights follow the risk' sämtliche Nutzungsrechte zustehen."
Alex

Kommentieren ohne Zensur mit OpenComment

Beitrag von Alex »

Hallo Zusammen,
Es gibt eine Möglichkeit wie man bei den ÖR (z.B. Tagesschau.de) kommentieren kann ohne das der Kommentar gelöscht werden kann. Dieses kann man im Prinzip für jede Webseite im Internet nutzen, selbst wenn diese Internetseite keine Kommentare erlaubt.
Man kann aber auch bei Spiegel, Zeit, FAZ, SZ, TAZ usw. kommentieren ohne das gelöscht werden kann.
die Webseite heißt http://www.opencomment.org .
Das Ganze wird über ein (OpenSource) Add-on für den Browser gemacht (Firefox, Chrome, Safari, Opera, Android) oder über ein Bookmarklet (Lesezeichen) z.B. für den Internet Explorer.

Im Moment ist am meisten bei Tagesschau, FAZ und Spiegel los.
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Netzneutralität

Beitrag von Maren »

Die EU entscheidet Morgen über die Netzneutralität: Was können wir gegen eine schlechte Entscheidung tun?

In die Diskussion um die Netzneutralitäthaben sich auch die Landesmedienanstalten und die ARD zu Wort gemeldet und fordern die EU-Politiker zur Sicherung dieser auf. Auch die Plattformregulierung gelte es zu modernisieren.

Der europäische Kampf um Netzneutralitätgeht in die letzte Runde. Am kommenden Dienstag, den 27. Oktober, stimmt das Plenum des europäischen Parlaments über den Trilog-Kompromiss ab, der im vergangenen Sommer ausgehandelt wurde. Der Text weist jedoch an entscheidenden Stellen gravierende Schwächen auf, die spürbare Folgen für alle haben
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Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste - AVMSDatabase

Beitrag von Maren »

Medienrecht in Europa – wie wird die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in den einzelnen Ländern angewandt?

Welcher Unterschied besteht bei TV-Alkoholwerbung zwischen Griechenland und Schweden? Was stufen die verschiedenen EU-Länder als Pornografie ein, und ab wie viel Uhr dürfen nicht jugendfreie Sendungen gezeigt werden? Und wie viele Minuten freie Fußballberichterstattung gibt es in den Fernsehnachrichten?

Die Antworten finden sich in der AVMSDatabase, die jetzt von der zum Europarat gehörenden Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle in Straßburg vorgestellt wurde. Diese neue Datenbank zeigt genau, wie die einzelnen EU-Länder die verschiedenen Vorschriften der AVMD-Richtlinie (des wichtigsten Rechtstexts zur Regulierung audiovisueller Mediendienste in Europa) in die innerstaatliche Gesetzgebung umgesetzt haben. Die AVMSDatabase bietet mit wenigen Klicks verschiedene Abfragemöglichkeiten:

- Wie wurde ein bestimmter Artikel der Richtlinie in einem bestimmten Land umgesetzt?
- Wie wurde ein bestimmter Artikel in den Ländern A, B und C umgesetzt? (vergleichender Ansatz)
- Wie wurden mehrere bestimmte Artikel in den Ländern A, B und C umgesetzt? (mehrschichtige Recherche)


Datenbank
Alex

RSS taugt nichts mehr bei ARD und ZDF

Beitrag von Alex »

Bisher war es immer so das man bei ARD und ZDF mit einem RSS-Reader auf Android die RSS Video Podcast Feeds (ZDF Feeds + ARD Feeds von Sendungen erhalten konnte und die Sendung direkt aus der App anschauen konnte. Beispielsweise waren das (verhältnissmäßig) kritische Sendung wie Monitor (RSS), Fronal21, ZDF Zoom ( RSS), NDR 45 Min, usw.
Seit einigen Monaten werden die RSS-Feeds aber nicht mehr aktuell gehalten. D.h. der Feed bekommt entweder keine neuen Sendungen oder nur sporadisch welche. Auf meine Anfrage hin bei ZDF heißt es:
Mit dem Start der neuen ZDF-Mediathek am 28.10.16 erhielten die ZDF-Podcast-Feeds neue Adressen. Leider haben wir immer noch technische Probleme, diese neuen Adressen für iTunes und dadurch auch für viele Podcast-Programme und -Apps (z.B. Juice, CastBox u.Ä.) korrekt zur Verfügung zu stellen....... Im Zuge der zahlreichen Nacharbeiten für die neue ZDF-Mediathek sind wir auch dabei die ZDF-Podcast wieder in bisherigem Umfang anzubieten und gehen davon aus, dass dies bis Jahresende der Fall ist.
Zum ersten gab es schon vor dem 28.10 Probleme mit den RSS-Feeds und zum zweiten sie diese Probleme noch nicht behoben.
Der RSS-Feed von Extra 3 scheint übrigens ganz prima zu funktioniert. Von daher ist es mir unverständlich warum das mit Monitor und Co nicht funktioniert. Es kann bei der ARD also kein technisches Problem sein.
Die ARD hab ich zu diese Problem übrigens auch angeschrieben aber die haben mir gar nicht geantwortet.

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Es gibt noch eine weitere Änderung in den letzten Monaten. Anstatt das man den RSS-Feed aus der RSS-app heraus anschauen kann, muss man nun erst in die Mediathek wechseln und den Video Podcast dort anschauen. Das ist umständlich und funktioniert manchmal nicht richtig, vor allem auf dem Smartphone. Ich verstehe nicht warum das geändert wurde und warum es jetzt komplizierter gemacht wurde die Videopodcasts anzuschauen. Das Resultat ist bei mir das ich mir die Podcasts seltener anschaue. Sicherlich könnte ich auch einen PC oder einen Browser nutzen zu anschauen, aber ein RSS-Feed Reader app ist einfach unschlagbar komfortabel wenn man die Sendung auf dem Smartphone anschauen möchte.
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