Personalräte von ARD und ZDF gegen Senkung...

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Personalräte von ARD und ZDF gegen Senkung des Rundfunkbeitrags

Die Personalräte von ARD, ZDF und Deutschlandfunk haben sich am Dienstag, 3. März, in einem Offenen Brief an die Ministerpräsidenten der Bundesländer gewandt und an sie appelliert, die Höhe des Rundfunkbeitrages beizubehalten. Sie fordern die Ministerpräsidenten auf, ihre Entscheidung über eine Senkung des Rundfunkbeitrages um 73 Cent zu vertagen. Lesen Sie im Folgenden den Offenen Brief im Wortlaut:

Offener Brief

An die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten von

Baden-Württemberg, Herrn Winfried Kretschmann
Bayern, Herrn Horst Seehofer
Brandenburg, Herrn Dietmar Woidke
Hessen, Herrn Volker Bouffier
Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Erwin Sellering
Niedersachsen, Herrn Stephan Weil
Nordrhein-Westphalen, Frau Hannelore Kraft
Rheinland-Pfalz, Frau Malu Dreyer
Saarland, Frau Annegret Kramp-Karrenbauer
Sachsen, Herrn Stanislaw Tillich
Sachsen-Anhalt, Herrn Reiner Haseloff
Schleswig-Holstein, Herrn Torsten Albig
Thüringen, Frau Christine Lieberknecht

An:
den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Herrn Klaus Wowereit
den Bürgermeister von Bremen, Herrn Jens Böhrnsen
den Ersten Bürgermeister der Hansestadt Hamburg, Herrn Olaf Scholz

3. März 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die Personalratsvorsitzenden von ARD, ZDF und Deutschlandradio, appellieren dringend an Sie, der Empfehlung des 19. KEF-Berichts zur Senkung des Rundfunkbeitrags ab 1.1.2015 nicht zu folgen.

In ihrem 19. Bericht erklärt die KEF selbst, dass die Zahlen für die Jahre 2014 – 2016, die ihrer Empfehlung zugrunde liegen, Prognosen sind, „die auf vielfältigen Annahmen beruhen und mit sehr vielen Unsicherheiten behaftet sind.“ Politisch seriöse Beschlüsse lassen sich aber erst nach Klärung aller Sachverhalte und auf der Grundlage gesicherter Daten und Fakten fassen.

Sie, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben zu Recht entschieden, dass erst nach dem Vorliegen des 19. KEF-Berichts die Evaluierung der tatsächlichen Ertragssituation (und damit auch der Aufwandssituation) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter Mitwirkung einer unabhängigen Stelle erfolgen soll. Mit dieser Evaluierung haben die Länder das Beratungsunternehmen DIW Econ beauftragt, eine Tochter des in Berlin ansässigen Instituts für Wirtschaftsforschung, das für Fachkompetenz, politische Unabhängigkeit und Seriosität steht.

Die DIW Econ kommt in ihrer Analyse zu dem Ergebnis, dass eine Senkung des Rundfunkbeitrags um 73 Cent zum 1.1.2015 ein Fehler wäre. Eine solche Senkung, so erklärt das Beratungsunternehmen, würde den Ländern mit großer Wahrscheinlichkeit die notwendigen Spielräume nehmen, um auf Basis der Evaluation Reformen des Beitragsmodells durchführen zu können.

Es ist nicht korrekt, dass die Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten deutlich über ihrem Bedarf liegen, denn die Sender haben auf Wunsch der KEF ihren tatsächlichen Bedarf gar nicht angemeldet, um den Betrag von 17,98 Euro bei der Umstellung von der Gebühr auf den Beitrag stabil zu halten.

Auch der KEF ist beispielsweise bekannt, dass durch die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes bei den Rundfunkanstalten in erheblichem Umfang Mehraufwendungen anfallen. Sie hat angekündigt, sich im 20. Bericht mit diesem Thema zu befassen und den daraus folgenden zusätzlichen Finanzbedarf zu berücksichtigen.

Bitte vertagen Sie Ihre Entscheidung über eine Verwendung von Mehrerträgen aus dem neuen Beitragsmodell, bis alle Sachverhalte geklärt sind, die die Länder selbst zur Überprüfung vorgesehen haben und der in 2015 zu erwartende beitragsrelevante 20. KEF-Bericht vorliegt. Erst dann lassen sich valide Aussagen über Ertrags- und Aufwandsseite der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten machen.

Eine Anhebung der Rundfunkgebühr bzw. des Beitrags gab es zuletzt im Jahr 2009. Seither haben die öffentlich-rechtlichen Sender Sparprozesse eingeleitet, Personal abgebaut und Reorganisationsmaßnahmen auf den Weg gebracht, schon allein um die medienspezifische Teuerungsrate auszugleichen.

Eine voreilige Absenkung des Rundfunkbeitrags, die auf Prognosen und Vermutungen basiert, wird Arbeitsplätze kosten, zu Einschnitten im Programm und zu einem Verlust an Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen.

Wir fordern Sie deshalb auf, keine Beitragssenkung zum 1.1.2015 zu beschließen und sich damit zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bekennen, zu seiner Bestands- und Entwicklungsgarantie und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Gezeichnet für:

Bayerischen Rundfunk: Monika Philipp, Gesamtpersonalratsvorsitzende und Vorsitzende des ÖPR München
Radio Bremen: Gaby Schuylenburg, Personalratsvorsitzende
Deutschlandradio: Jörg Sucker, Gesamtpersonalratsvorsitzender und Vorsitzender des ÖPR Berlin
Deutschlandradio: Gerd Pasch, ÖPR-Vorsitzender, Köln
Hessischen Rundfunk: Karin Alles, Gesamtpersonalratsvorsitzende
Hessischer Rundfunk: Barbara Gabi, ÖPR-Vorsitzende, Frankfurt
Hessischer Rundfunk: Alois Kleff, ÖPR-Vorsitzender, Studio Kassel
Mitteldeutscher Rundfunk: Dirk Gläßer, Gesamtpersonalratsvorsitzender
Mitteldeutscher Rundfunk: Olaf Heilemann, Personalratsvorsitzender der Zentrale
Norddeutscher Rundfunk: Friedrich Bartmann, Gesamtpersonalratsvorsitzender
Rundfunk Berlin-Brandenburg: Matthias Schirmer, Personalratsvorsitzender
Saarländischer Rundfunk: Michael Steinmetz, Personalratsvorsitzender
Südwestrundfunk: Dieter Deiss, Gesamtpersonalratsvorsitzender
Südwestrundfunk: Andrea Valentiner-Branth, Personalratsvorsitzende Mainz
Südwestrundfunk: Monika Spangenberger, Personalratsvorsitzende Stuttgart
Südwestrundfunk: Erich Sulzer, Personalratsvorsitzender Baden-Baden
Westdeutscher Rundfunk: Heribert Stratmann, Personalratsvorsitzender
Zweites Deutsches Fernsehen: Andreas Wolf, Personalratsvorsitzender der Zentrale
Zweites Deutsches Fernsehen: Karl Hinterleitner, Personalratsvorsitzender, Hauptstadtstudio Berlin

ViSdP: Karin Alles, Gesamtpersonalratsvorsitzende, Hessischer Rundfunk
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