ARD - Bombenanschlag in Charkiv

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Maren
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ARD - Bombenanschlag in Charkiv

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herrn Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln



Programmbeschwerde


Sehr geehrter Herr Buhrow,

hiermit erheben wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien, formal Beschwerde zum Beitrag „Ukraine gedenkt der Maidan-Opfer von vor einem Jahr“, innerhalb der Tagesschau vom 22.02.2015, 20:00 Uhr.

Innerhalb der Sendung wurde von einem Bombenanschlag auf einen Demonstrationszug in Charkiv berichtet, in dessen Folge zwei Menschen starben und zahlreiche weitere verletzt wurden.
Ab Minute 1:55 kommentierte Udo Lielischkies, dass in russischen sozialen Netzwerken der Anschlag begrüßt worden und die baldige Eroberung Charkivs angekündigt worden sei.

Eine derartige Bezugnahme auf nicht näher spezifizierte Quellen in sozialen Netzwerken widerspricht dem Gebot der wahrheitsgemäßen Berichterstattung, da weder Herkunft noch Inhalt solcher Informationen zweifelsfrei überprüft werden können.


§5 (6) Programmgrundsätze
Die Nachrichtengebung muss allgemein, unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.

Zum Zwecke der Transparenz wird sowohl diese Beschwerde, als auch der weitere Verlauf der Stellungnahmen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: ARD - Bombenanschlag in Charkiv

Beitrag von Maren »

Antwort vom WDR.
Dateianhänge
2015-03-25_PB_Publikumskonferenz_TS_22.02.2015_Bescheid_TB.pdf
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Maren
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Re: ARD - Bombenanschlag in Charkiv

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herr Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln


Ihr Schreiben vom 25.03.2015


Sehr geehrter Herr Buhrow,

vielen Dank für die Antwort auf die Beschwerde zum Beitrag „Ukraine gedenkt der Maidan-Opfer von vor einem Jahr“, innerhalb der Tagesschau vom 22.02.2015 um 20:00 Uhr.

Gegenstand der Beschwerde war die Behauptung Udo Lielischkies, dass in russischen sozialen Netzwerken der entsprechende Anschlag begrüßt worden sei.

Es wurde vom Beschwerdeführer beanstandet, dass eine derartige Bezugnahme auf nicht näher spezifizierte Quellen in sozialen Netzwerken dem Gebot der wahrheitsgemäßen Berichterstattung widerspricht, da weder Herkunft noch Inhalt solcher Informationen zweifelsfrei überprüft werden können.

Sie verteidigen die Bezugnahme Ihres Korrespondenten Lielischkies auf Quellen, deren Inhalt und Wahrheitsgehalt für die Zuschauer der Tagesschau nicht überprüfbar und die Autoren der entsprechenden Verlautbarungen nicht identifizierbar sind.

Unsere Annahme, dass die Zuschauer der Tagesschau an verlässlichen Nachrichten interessiert sind, steht hoffentlich außer Frage.

Wer die allgemeine Stimmungslage in den sozialen Medien kennt, weiß diese von seriösen Nachrichten abzugrenzen und explizit das Publikum der Tagesschau dürfte sich zum Großteil außerhalb der Reichweite der entsprechenden Netzwerke verorten.

Wenn Udo Lielischkies, wie Sie ausführen, wahrheitsgemäß berichtet hätte und seine Nachrichten anhand der vorhandenen Quellen (u.a. der Meinungsäußerungen in den genannten sozialen Medien) mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit" geprüft hätte, so wäre das Publikum umfassend und ausgewogen zu möglichen Hintergründen informiert und „beide Seiten“ des Konfliktes wären angemessen dargestellt worden.

So war nach dem Anschlag eine Eilmeldung der Charkower Partisanen über Youtube verbreitet worden, in deren Verlauf sie sich deutlich von den Anschlägen distanzierten.

Auszug: "Wir planen unsere Aktionen nicht in der zivilen Menschenmenge, egal welcher politischer Richtung sie sind.“

Auch Charkiws Bürgermeister Kernes, dem nicht viel Vertrauen von den Maidan-Unterstützern entgegengebracht wird, wurde in den Kreis der Drahtzieher einbezogen und auf proukrainischer Seite wurden Vermutungen geäußert, dass der ukrainische Geheimdienst die kleineren Bomben selbst gelegt haben könnte, um die Aufstockung der Sicherheitskräfte zu rechtfertigen.

Als der ukrainische Geheimdienst umgehend bekannt gab, bereits mehrere Verdächtige festgenommen zu haben, meldete sich der kritische ukrainische Journalist Anatolij Sharij zu Wort, um auf Ungereimtheiten hinzuweisen.

Diese Hinweise sind durch Quellen in Bild und Ton belegt und waren zum Zeitpunkt des beanstandeten Beitrages - insbesondere für Moskau-Korrespondenten - frei verfügbar.

Ihr Zitat: „Der Autor Udo Lielischkies gibt an dieser Stelle nicht seine eigene Einschätzung der Lage oder seine persönliche Meinung zum Geschehen, sondern das Stimmungsbild wieder, wie er es wahrnimmt.“

Der Auftrag öffentlich-rechtlicher Nachrichtengebung lautet nicht, ein wahrgenommenes Stimmungsbild als Nachricht zu verkaufen, sondern Ziel der Berichterstattung ist es, umfassend zu informieren.

§ 5 Absatz 6 WDR-Gesetz
Die Nachrichtengebung muss allgemein, unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Ver-breitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.


Die Botschaft, die Udo Lielischkies innerhalb der beanstandeten Sendung dem Publikum der Tagesschau nahebrachte, lautete verkürzt, dass Russen diese Anschläge begrüßen würden und bald als Eroberer vor Ort wären.

Es handelt sich somit offensichtlich um einen weiteren Versuch des Moskau-Korrespondenten Udo Lielischkies seine üblichen Ressentiments gegenüber Russland innerhalb der Nachrichtengebung der ARD zu platzieren und die Dämonisierung Russlands als vermeintlichen Aggressor, und in diesem Fall sogar als potentiellen Besatzer, voranzutreiben.

§ 5 Absatz 4 WDR-Gesetz
Der WDR soll die internationale Verständigung, die europäische Integration, den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, (…) zum Frieden und zur sozialen Gerechtigkeit mahnen, die demokratischen Freiheiten verteidigen und der Wahrheit verpflichtet sein.


Wir halten an unserer Programmbeschwerde fest und rufen den Rundfunkrat des WDR an, in dieser Angelegenheit tätig zu werden.

Zum Zwecke der Transparenz wird diese Antwort und weiterführender Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: ARD - Bombenanschlag in Charkiv

Beitrag von Maren »

Zwischenbescheid vom Rundfunkrat.
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Bombenanschlag Charkiv.pdf
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Maren
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Re: ARD - Bombenanschlag in Charkiv

Beitrag von Maren »

Der Rundfunkrat des WDR hat sich in seiner Sitzung am 19.06.2015 mit unserer Programmbeschwerde befasst und ist einstimmig zu dem Schluss gekommen, die Beschwerde als unbegründet abzuweisen.
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Antwort WDR-Rundfunkrat vom 1.7.2015.pdf
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