ARD - Verletzung der journalistischen Sorgfalts- und Wahrheitspflicht

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Maren
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ARD - Verletzung der journalistischen Sorgfalts- und Wahrheitspflicht

Beitrag von Maren »

Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herr Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg


Programmbeschwerde


Sehr geehrter Herr Marmor,

hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde gegen einen Beitrag innerhalb der Tagesthemen vom 20. November 2014 wegen Verletzung der journalistischen Sorgfalts- und Wahrheitspflicht, die auch umfasst, nichts Wesentliches wegzulassen, ein.

Unsere Beschwerde richtet sich explizit gegen den Beitrag, welcher gegen Minute 9:00 die „Standpunkte der Linkspartei zu Israel“ thematisiert. http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... -3323.html

Sollte der Beitrag von einem Gemeinschaftssender produziert worden sein, so bitten wir um eine zügige Weiterleitung der Beschwerde. Wochenlange Verzögerungen des Verfahrens aufgrund verspäteter Weiterleitung sind nicht hinnehmbar. Unberührt davon bleibt die Behandlung der Beschwerde durch die den Beitrag verbreitende Sendeanstalt, an die sich unser Schreiben richtet.

Im Beitrag wird Max Blumenthal unter Auslassung der wesentlichen Information, dass er selbst jüdischen Glaubens ist, eine "antisemitische Gedankenwelt" zugeordnet. Das - in diesem Zusammenhang nicht einmal aussagekräftige - Zitat, das als Beleg für diese schwere Anschuldigung dienen sollte, wurde dabei aus seinem relevanten Kontext gerissen und von der ARD des Weiteren mit der falschen Zusatzinformation kommentiert, das Zitat Blumenthals beziehe sich auf die israelische Politik.

Wir möchten den Intendanten freundlich bitten, in seiner Stellungnahme auf folgende Fragen einzugehen.

1) Weshalb verschweigt der Beitrag, dass es sich bei den Journalisten David Sheen und Max Blumenthal selbst um Juden handelt?

2) Das folgende Zitat wird im Beitrag als Beleg für Blumenthals "antisemitische Gedankenwelt" verwendet:

"Jeder Deutsche sollte sich fragen, ob eine solche Politik dazu angetan ist, des Holocausts zu gedenken."

Blumenthal.JPG
Blumenthal.JPG (83.05 KiB) 47287 mal betrachtet
Inwiefern vermittelt dieses Zitat die von der ARD behauptete "antisemitische Gedankenwelt" des jüdischen Journalisten?
Hat die ARD das Zitat etwa derart verstanden, dass der jüdische Journalist Blumenthal sich gegen ein Gedenken des Holocausts ausspricht? Wollte die ARD, dass der Zuschauer das Zitat derart versteht?

3) Das Zitat ("eine solche Politik") bezieht sich nicht auf die israelische Politik, wie im Beitrag behauptet, sondern auf die deutsche Regierungspolitik gegenüber Israel und den Palästinensern. Wie kommt diese Falschdarstellung zustande?
Die Quelle des Zitats wird in den Tagesthemen angegeben: ein Artikel aus "Der Hintergrund". Der Titel des Artikels lautet: "Der tödliche Status Quo wird von der Bundesregierung verteidigt und gefördert." Der ARD war also der Kontext bekannt.

4) Weshalb wurde das Zitat nicht wenigstens knapp in seinen inhaltlichen Kontext eingeordnet?

Frage des Interviewers: "Beim letzten Angriff auf Gaza wurde auch eine Familie deutscher Staatsbürgerschaft, die Familie von Ibrahim Kalani, getötet. (...) Seitens der deutschen Regierung gab es keinerlei Reaktion- Wie lässt sich dieses Verhalten erklären?

Antwort Blumenthals: " Das Verhalten der deutschen Bundesregierung zeigt nicht nur das Desinteresse an den Rechten der Palästinenser, sondern auch an deren Leben. Das Leben dieser Menschen ist anscheinend weniger wertvoll. Es ist praktisch nicht vorhanden. Gegenteiliges war der Fall, nachdem deutsche Passagiere beim Absturz jenes Flugzeugs in der Ostukraine ums Leben gekommen sind. Da es hieß, die Täter seien womöglich russische Separatisten, war die Empörung groß und erfolgte prompt. Die deutsche Politik gegenüber Israel und den Palästinensern ist allerdings schon seit Konrad Adenauer zu beobachten. Damals hatte Israel übrigens kein Problem, mit dessen Kanzleramtschef Hans Globke, der im Dritten Reich ein bekannter Nazi gewesen war, zu verhandeln. Durch diese Art Politik wurden die Palästinenser zu indirekten Opfern des Holocausts."

Seine Aussagen zusammenfassend folgt nun Blumenthals Fazit:

"Jeder Deutsche sollte sich fragen, ob eine solche Politik tatsächlich dazu angetan (Anmerkung Publikumskonferenz: also geeignet) ist, des Holocausts zu gedenken."

Quelle: http://www.hintergrund.de/201411123311/ ... rdert.html

5) Wie ist zu erklären, dass der Intendant Tom Buhrow in seinem Schreiben vom 17. November 2014 das ukrainische Asow-Bataillon bzw. dessen Kommandeur, der vom "Semiten geführten Untermenschentum" spricht, (siehe: http://www.fr-online.de/ukraine/ukraine ... 83302.html) als "ultranationalistisch" verharmlost und dabei den Begriff Antisemitismus ausspart, wohingegen dem jüdischen Journalist Max Blumenthal von der ARD eine "antisemitische Gedankenwelt" bescheinigt wird? Herr Buhrow bezog sich dabei auf die Tagesthemen vom 5. September 2014, in denen das Asow-Bataillon ebenfalls als "Freiwilligenverband" verharmlost wurde.
Worin liegen diese unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe innerhalb der von der ARD ausgestrahlten Beiträge begründet?


Zum Zwecke der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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Maren
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Re: ARD - Verletzung der journalistischen Sorgfalts- und Wahrheitspflicht

Beitrag von Maren »

Weiterleitung an MDR
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an MDR.pdf
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Maren
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Re: ARD - Verletzung der journalistischen Sorgfalts- und Wahrheitspflicht

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

Ihre an den Intendanten des NDR gerichtete Programmbeschwerde vom 29.11.2014 ist zuständigkeitshalber an den MDR übermittelt worden.
Gemäß § 16 MDR-Staatsvertrag sind Beschwerden innerhalb von 2 Monaten zu bescheiden.

Sie werden innerhalb dieses Zeitraumes eine Antwort erhalten.


Mit freundlichen Grüßen

MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Anstalt des öffentlichen Rechts
Intendanz
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Maren
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Re: ARD - Verletzung der journalistischen Sorgfalts- und Wahrheitspflicht

Beitrag von Maren »

Antwort von Herrn Deppendorf aus dem ARD-Hauptstadtstudio auf unsere Beschwerde.
Eigentlich war der MDR zuständig, der zwei Monate Zeit für eine Beantwortung hatte.
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Gysi_Blumenthal.pdf
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Maren
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Re: ARD - Verletzung der journalistischen Sorgfalts- und Wahrheitspflicht

Beitrag von Maren »

Anschreiben an den MDR


Sehr geehrter Herr XXXXX,

uns erreichte vor einigen Tagen eine Beantwortung unserer Programmbeschwerde durch den zustandigen Leiter des ARD-Hauptstadtstudios Ulrich Deppendorf.
viewtopic.php?f=30&t=256&p=1738#p1738

Nun bin ich mir nicht sicher, was ich davon halten soll, denn Herr Deppendorf ist weder Intendant noch ist er beim MDR beschäftigt bzw. in den beanstandeten Beitrag involviert.
Meine Frage wäre: Hat der MDR die Beantwortung an Herrn Deppendorf delegiert, oder ist seitens des MDR noch mit einer Beantwortung gemäß § 16 MDR-Staatsvertrag zu rechnen?

Bitte verstehen Sie diese Anfrage nicht als despektierlichen Vorwurf, ich möchte nur gerne wissen, wie wir in dieser Angelegenheit weiter verfahren wollen.

Viele Grüße

Maren Müller
Vorsitzende Publikumskonferenz
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Antwort auf die Antwort - ARD - Verletzung der journalistischen Sorgfalts- und Wahrheitspflicht

Beitrag von Maren »

ARD-Hauptstadtstudio
Herr Deppendorf
Wilhelmstraße 67 a
10117 Berlin



Ihr Schreiben vom 26.01.2014


Sehr geehrter Herr Deppendorf,

vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Beschwerde.

Etwas verwundert waren wir darüber, dass der Chefredakteur des Hauptstadtstudios und nicht wie vorgesehen, der verantwortliche Intendant Stellung zur Programmbeschwerde bezogen hat, gleichwohl möchten wir Ihnen gern auf Ihre Ausführungen antworten.

Unsere Beschwerde zielte auf die Aussparung des entsprechenden, für das Verständnis des Publikums wichtigen Kontexts, seitens der Programmverantwortlichen. Wir haben dies in unserem Beschwerdetext ausführlich begründet. Leider vermeiden Sie es, konkret auf die Beschwerde einzugehen und bleiben auch die Beantwortung der für uns wesentlichen Frage 4 schuldig.

Weder die Top 10 der antisemitischen Äußerungen des nicht unumstrittenen Simon-Wiesenthal-Centers noch die Feststellung, dass es auch jüdische Antisemiten gibt, sind relevant für die Beantwortung unserer Beschwerde. Auch die Tatsache, dass Gysis Vorfahren väterlicherseits jüdischer Herkunft waren, ist für den Beschwerdegegenstand nicht von Bedeutung.

Blumenthals Reflexion darüber, welche deutsche Politik angemessen dem Gedenken des Holocausts dienlich sein kann, wurde von der ARD unsachgemäß als Infragestellung des Gedenkens an den Holocaust dargestellt. Zitate in einer Weise zu kürzen, dass eine deutlich andere Aussage suggeriert wird, als vom Urheber des Zitates beabsichtigt, spricht für eine bewusste Verfälschung der Aussage.

Sowohl der Kontext des Zitats als auch die Information darüber, dass Blumenthal selbst jüdisch ist, hätten den Zuschauer zumindest in die Lage versetzt, den ARD-Beitrag in diesem Aspekt kritisch zu hinterfragen.

Ihre Stellungnahme beweist jedoch, dass das ohne den notwendigen Kontext präsentierte Zitat von Max Blumenthal tatsächlich glauben machen sollte, Blumenthal hätte das Gedenken an den Holocaust in Frage gestellt.
Das ist eine sowohl schwerwiegende als auch unzutreffende Unterstellung.

Blumenthal empört sich zu Recht darüber, dass die Verbrechen des Holocaust dazu benutzt werden, um Kritik an der Politik Israels zu unterbinden und dass sich die Kinder und Enkelkinder der Täter anmaßen, Juden wie ihn oder David Sheen als Antisemiten zu bezeichnen.

Was die Frage (5) nach den Maßstäben anbelangt, so fällt sie selbstverständlich in den Zuständigkeitsbereich der ARD, welche sowohl die Berichte über das als nationalistisch oder als Freiwilligenverband verharmloste ukrainische Asow-Bataillon als auch den Bericht über Max Blumenthal verbreitet hat.
Tatsächlich zielt diese Frage im Kern auf die Glaubwürdigkeit der ARD. Und dieser Frage sollte sich die ARD in eigenem Interesse nicht entziehen.

Wir wenden uns mit unserer Beschwerde nunmehr an den Rundfunkrat des MDR.

Zum Zwecke der Transparenz werden wir dieses Schreiben sowie weiterführenden Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Re: ARD - Verletzung der journalistischen Sorgfalts- und Wahrheitspflicht

Beitrag von Maren »

Antwort auf die Anfrage an den MDR.



Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Mail vom 09.02.2015, in der Sie unter Bezugnahme auf das Schreiben von Herrn Deppendorf nachfragen, ob der MDR die Beantwortung an Herrn Deppendorf delegiert hat oder seitens des MDR noch mit einer Beantwortung gemäß § 16 MDR-Staatsvertrag zu rechnen ist.

Herr Deppendorf hat in dieser Angelegenheit zuständigkeitshalber und auf Veranlassung des MDR geantwortet. Dass sein Schreiben darauf keinen Hinweis enthielt und somit zu Irritationen Ihrerseits geführt hat, möchte ich hiermit entschuldigen.

Kurz zum Hintergrund: Der Beitrag, gegen den sich Ihre Beanstandung richtete, wurde durch das ARD-Hauptstadtstudio erstellt und für die Sendung „Tagesthemen“ zugeliefert. Zwar ist der Autor des Beitrages, Herr Tim Herden, beim MDR angestellt. Er ist derzeit jedoch zum ARD-Hauptstadtstudio Berlin abgeordnet. Leiter des Fernseh-Gemeinschaftsstudios dort ist der Chefredakteur Fernsehen, Herr Ulrich Deppendorf. Er ist für die von dort gelieferten Programme und Programmteile bzw. Sendungen und Beiträge verantwortlich. Deshalb hat der MDR Herrn Deppendorf darum gebeten, zuständigkeitshalber auf Ihre Beschwerde zu antworten.

Ich hoffe, ich konnte mit diesen Erläuterungen für Aufklärung sorgen. Sollten Sie weitere Fragen in diesem Zusammenhang haben, können Sie sich gern an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxxx
Referent der Intendantin
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Re: ARD - Verletzung der journalistischen Sorgfalts- und Wahrheitspflicht

Beitrag von Maren »

Antwort aus dem Gremienbüro des MDR

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Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. Februar 2015 an den Rundfunkrat des MDR, in dem Sie um Abhilfe in einer Programmbeschwerdeangelegenheit bitten. Die Intendanz des MDR hatte Ihnen bereits auf Ihre Frage geantwortet, warum Herr Deppendorf als Leiter des Fernseh-Gemeinschaftsstudios der ARD und nicht die Intendantin des MDR auf Ihre Beschwerde reagiert hat.

Da Sie mit der Antwort von Herrn Deppendorf nicht einverstanden sind, wenden Sie sich nunmehr an ein Aufsichtsgremium. Zuständiges Aufsichtsgremium ist der Rundfunkrat des RBB. Wir haben den Vorgang dorthin abgegeben. Sie werden von dort auch eine Antwort erhalten.

Lassen Sie mich dieses Vorgehen kurz erläutern:

Das ARD-Hauptstadtstudio ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Anstalten. Die Geschäftsabläufe der Einrichtung haben die Anstalten in der Verwaltungsvereinbarung ARD-Hauptstadtstudio Berlin (http://www.ard.de/download/552684/Verwa ... studio.pdf) aus dem Jahre 2000 geregelt. Nach deren § 4 Abs. 2 ist der Leiter des Fernseh-Gemeinschaftsstudios der ARD für die vom Fernseh-Gemeinschaftsstudio der ARD gelieferten Programme und Programmteile bzw. Sendungen und Beiträge sowie für den Ablauf des Sendebetriebes verantwortlich (daher die Abgabe an Herrn Deppendorf).

In der Verwaltungsvereinbarung ist weiterhin geregelt, dass der Intendant des SFB die Verantwortung für das vom Gemeinschaftsstudio gelieferte Programm im Auftrag der Intendanten der ARD trägt. Der SFB ist bekanntermaßen zwischenzeitlich im RBB aufgegangen. Zuständiges Aufsichtsgremium für Programmbeschwerden gegen Programme, die der RBB verantwortet, ist nach § 23 RBB-Satzung (http://www.rbb-online.de/unternehmen/de ... 022014.pdf) der Rundfunkrat des RBB.


Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis für diese internen Abläufe und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

XXXXXXX
Referentin Gremienbüro
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Maren
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Re: ARD - Verletzung der journalistischen Sorgfalts- und Wahrheitspflicht

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

Ihre beiden Schreiben vom 20. Februar 2015 an den Rundfunkrat des MDR sowie an den Leiter des ARD Hauptstadtstudios, Herrn Deppendorf, haben wir über die Gremiengeschäftsstelle des MDR am 4. März 2015 erhalten. Mit Ihren Schreiben legen Sie Beschwerde ein gegen einen Beitrag in der ARD-Sendung Tagesthemen vom 20. November 2014, 22:15 Uhr wegen der Verletzung von Programmgrundsätzen nach § 3 Abs. 5 rbb-Staatsvertrag. Ihre Beschwerde habe ich gemäß den Verfahrensvorschriften zunächst an die Intendantin des rbb, Frau Reim, weitergeleitet.

Die Gremiengeschäftsstelle des MDR hat Sie bereits darüber informiert, dass Frau Reim als Intendantin des rbb verantwortlich ist für den Beitrag aus dem ARD-Hauptstadtstudio. Das Verfahren der Programmbeschwerde sieht vor, dass sich zunächst die Intendantin mit Ihrer Beschwerde befasst. Innerhalb eines Monats wird Frau Reim durch einen schriftlichen Bescheid entscheiden (§ 10 Absatz 2 Satz 1 rbb-Staatsvertrag). Hilft sie Ihrer Beschwerde nicht ab, können Sie den Rundfunkrat anrufen (§ 10 Absatz 2 Satz 2 rbb-Staatsvertrag).

Freundliche Grüße

Vorsitzende des Rundfunkrates rbb
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Maren
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Re: ARD - Verletzung der journalistischen Sorgfalts- und Wahrheitspflicht

Beitrag von Maren »

Antwort vom RBB auf unsere Beschwerde.
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Maren
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Re: ARD - Verletzung der journalistischen Sorgfalts- und Wahrheitspflicht

Beitrag von Maren »

rbb
Standort Berlin
Masurenallee 8-14
14057 Berlin


Ihr Schreiben vom 31.03.2015
Programmbeschwerde - Standpunkte der Linkspartei zu Israel


Sehr geehrte Frau Reim,

ich möchte mich zunächst stellvertretend für den Verein Ständige Publikumskonferenz und den Beschwerdeführer herzlich für Ihre freundliche und sehr wertschätzende Antwort auf unsere Programmbeschwerde bedanken.

Die entsprechende Beschwerde zum Beitrag "Standpunkte der Linkspartei zu Israel" innerhalb der Tagesthemen vom 20. November 2014 wurde eindeutig formuliert. Der Vorwurf der Verletzung der journalistischen Sorgfalts- und Wahrheitspflicht, die auch umfasst, nichts Wesentliches wegzulassen, wurde nicht ohne Grund erhoben.

Es ist völlig unverständlich, dass das Zitat, welches wir in Gänze in unserer Beschwerde aufführten, von den Programmverantwortlichen derart fehlinterpretiert wird.

Max Blumenthal erbost sich in dem Interview, aus welchem das Zitat entnommen wurde, über die ungleiche Wichtung von Menschenleben durch die deutsche Politik und genau das kommt auch in seiner Antwort auf die Frage des Interviewers zur Sprache. Er hat mitnichten innerhalb seines Beitrages einen Zusammenhang mit der Politik Israels und dem Holocaust hergestellt, sondern er hat deutsche Politik von damals mit deutscher Politik von heute verglichen, wie es deutlich aus dem Zitat hervorgeht.

Frage des Interviewers:
"Beim letzten Angriff auf Gaza wurde auch eine Familie deutscher Staatsbürgerschaft, die Familie von Ibrahim Kalani, getötet. (...) Seitens der deutschen Regierung gab es keinerlei Reaktion - Wie lässt sich dieses Verhalten erklären?
Antwort Blumenthals:
"Das Verhalten der deutschen Bundesregierung zeigt nicht nur das Desinteresse an den Rechten der Palästinenser, sondern auch an deren Leben. Das Leben dieser Menschen ist anscheinend weniger wertvoll. Es ist praktisch nicht vorhanden. Gegenteiliges war der Fall, nachdem deutsche Passagiere beim Absturz jenes Flugzeugs in der Ostukraine ums Leben gekommen sind. Da es hieß, die Täter seien womöglich russische Separatisten, war die Empörung groß und erfolgte prompt. Die deutsche Politik gegenüber Israel und den Palästinensern ist allerdings schon seit Konrad Adenauer zu beobachten. Damals hatte Israel übrigens kein Problem, mit dessen Kanzleramtschef Hans Globke, der im Dritten Reich ein bekannter Nazi gewesen war, zu verhandeln. Durch diese Art Politik wurden die Palästinenser zu indirekten Opfern des Holocausts."
Wenn Blumenthals Fazit lautet, dass sich jeder Deutsche fragen sollte, ob eine solche Politik dazu angetan ist des Holocaust zu gedenken, bezieht er sich unmittelbar auf die ungleiche Wichtung von Menschenleben, die ja durch den Holocaust auf grausamste Weise manifestiert wurde.

Die sprichwörtliche Nullreaktion der Bundesregierung zum Tod der siebenköpfigen deutschstämmigen Familie in Gaza ist ein Armutszeugnis für eine humanitäre Gesellschaft, die sich so gern ihrer Werte rühmt und führt zu der Ansicht Blumenthals, dass diese Art Politik nicht dazu geeignet sei, dem Holocaust zu gedenken.

Daher das Fazit Blumenthals:
"Jeder Deutsche sollte sich fragen, ob eine solche Politik dazu angetan ist, des Holocausts zu gedenken."
Ihre Ansicht, dass die Autoren auch andere Zitate hätten „finden“ können, die noch treffender geeignet gewesen wären, offenbart, dass es offenbar tatsächlich nur darum ging, etwas zu finden, das Blumenthals vermeintliche „Gedankenwelt“ beschreibt.

Der Kontext, aus welchem das von den Autoren verwendete Zitat entstammte, war jedoch nachweislich ein anderer.

Indem der Zusammenhang mit Blumenthals Interviews verschwiegen und das Zitat lediglich dazu diente, den jüdischen Journalisten des Antisemitismus zu bezichtigen,wurde den Rezipienten seitens der Nachrichtengebung der Zugang zu nachvollziehbaren Fakten verwehrt und die Information auf den Umstand reduziert, dass zwei israelkritische Journalisten den linken Juden Gysi durch den Bundestag bis auf die Toilette verfolgen.

Die Erwähnung, dass Blumenthal und Sheen ebenfalls Juden sind, wäre essentiell für die Meinungsbildung Ihres Publikums zu diesem speziellen Fall gewesen und hätte aus der Nachricht eine Information gemacht.

Sehr geehrte Frau Reim, wir übergeben diese Angelegenheit nunmehr dem Rundfunkrat des rbb, mit der Bitte um gründliche Befassung unter Zuhilfenahme der beigefügten Quellennachweise und nochmaliger Sichtung des beanstandeten Beitrages.

Zum Zwecke der Transparenz werden wir diese Antwort sowie weiterführende Informationen zum Thema auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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Re: ARD - Verletzung der journalistischen Sorgfalts- und Wahrheitspflicht

Beitrag von Maren »

Der Rundfunkrat des rbb hat sich in seiner Sitzung am 18. Juni 2015 mit unserer Programmbeschwerde befasst.
Nach Einholung einer Stellungnahme der Intendantin sowie eingehender Beratung im Programmausschuss ist der Rundfunkrat zu der Auffassung gelangt, dass die Beschwerde unbegründet ist.
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Friederike von Kirchbach an Maren M├╝ller - 29. Juli 2015.pdf
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