Falschberichterstattung über Ost-Ghouta wird fortgesetzt

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Maren
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Falschberichterstattung über Ost-Ghouta wird fortgesetzt

Beitrag von Maren »

Eingabe: Falschberichterstattung über Ost-Ghouta wird fortgesetzt

https://www.tagesschau.de/multimedia/se ... 24365.html
https://www.tagesschau.de/ausland/syrie ... i-105.html

Sehr geehrte Rundfunkräte,

ARD-aktuell setzt seine agitatorische Berichterstattung über die Lage in Ost-Ghouta fort. Studio-Text in der Hauptausgabe um 20 Uhr:
„... doch die von Russland angekündigte Feuerpause hielt nicht lange, so dass keine Lebensmitel und Medikamente in die Region kamen. Die Konfliktparteien machen sich gegenseitig für die Gewalt verantwortlich. ... "
Mit diesen Formulierungen wird indirekt unterstellt, Russland habe sich am Bruch des Waffenstillstandsabkommens beteiligt. Damit wird unterschlagen, dass die per UN-Resolution vorgeschlagene Feuerpause ausdrücklich nicht für den Kampf der Syrer und der Russen gegen die Terroristen der al-Kaida und al-Nusra gilt. Das ist eine grobe Nachrichtenunterschlagung und dient offenkundig verzerrender Darstellung zu Propagandazwecken. Weiter heißt es:
„...Die Region Ost-Ghouta bei Damaskus wird seit Jahren von syrischen Truppen belagert. ...“
Es handelt sich bei dieser Formulierung offenkundig um einen häufig gebrauchten Textbaustein als Teil der verfälschenden Lageberichte. Im Bemühen um Sachlichkeit hätte es heißen müssen, dass Ost-Ghouta seit 2012 von Al-Kaida-Terroristen besetzt ist und dass diese Mörderbande eine brutale ethnische und politische Säuberung vorgenommen hat; dass sie alle Verhandlungsversuche der syrischen Regierung über Waffenruhe und Beendigung des Terrors abgelehnt hat. Diese Dschihadisten wollen den Krieg und wollen Präsident Assads Sturz und werden deshalb vom Westen unterstützt. Das erklärt den zurückhaltenden Sprachgebrauch der ARD-aktuell bezüglich dieses Verbrecherpacks.

Trotz der UN-Resolution nehmen die Ost-Ghouta-Besatzer wie schon seit Jahren Damaskus immer wieder unter Mörserbeschuss. Das hat bereits ungezählte Opfer unter der Zivilbevölkerung der Hauptstadt gefordert, findet aber kaum mediale Beachtung. Die Terroristen in Ost-Ghouta verhalten sich nicht anders als die Terroristen in Mossul sich verhielten. Als diese Stadt von den USA und ihren Alliierten schließlich bombardiert wurde und dabei tausende Zivilisten getötet wurden, pries ARD-aktuell das wie alle korporierten Massenmedien als Befreiung der Stadt von den IS-Henkern; ohne den Angriff der Westmächte hätte die Bevölkerung „noch Jahre leiden müssen“. Beim IS in Mossul handelte es sich um Dschihadisten, die nicht (mehr) in Diensten der USA stehen wollten. In Ost-Ghouta gelten nun aber andere Maßstäbe.

Auf tagesschau.de demonstriert die Redaktion, welche anderen Maßstäbe das sind, und zwar gestützt auf die obligate „Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte“ als einzige (!) Quelle:
"Die von Russland verkündete humanitäre Feuerpause für das umkämpfte Ost-Ghouta bei Damaskus ist offenbar von beiden Seiten gebrochen worden. Nach Angaben der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte wurde das belagerte Gebiet am Vormittag - die Feuerpause galt von 8 bis 13 Uhr - von Bomben und Raketen getroffen..."
Vom 1000 km entfernten Kairo aus lässt sich in der Tat nicht sagen, wer für was konkret gerade in Ost-Ghouta verantwortlich ist. Die Formulierung „das belagerte Gebiet wurde von Bomben getroffen“ bewirkt den Rückschluss: Die „Belagerer“ haben gebombt, also klar, die Syrer und die Russen waren es. Der ARD-aktuell-Zentrale in Hamburg stand zwar weiteres Informationsmaterial zur Verfügung, auf wen die Feindseligkeiten zurückzuführen waren,
"Um 12:00 Uhr Ortszeit trat am 27. Februar in der militanten Region Ost-Ghouta bei Damaskus eine humanitäre Pause in Kraft. Nach Angaben des russischen Generals Viktor Pankow, eines Chefs der Gruppe, die die Deeskalationszone in der Region kontrolliert, können die Zivilisten Ost-Ghouta jedoch nicht inmitten von Mörsergranaten des humanitären Korridors in der Nähe von Vafidin verlassen.

"Am 27. Februar um 9 Uhr wurde ein humanitärer Korridor für die Freilassung von Zivilisten aus der Deeskalationszone eröffnet. Gegenwärtig haben Militante intensive Bombardierungen gestartet und kein einziger Zivilist ist herausgekommen ", sagte Pankov gegenüber den Medien.

Zuvor berichtete die syrische staatliche Nachrichtenagentur SANA, dass Hayat Tahrir al-Sham (früher Jabhat al-Nusra, der syrische Zweig von al-Qaida) den humanitären Korridor beschossen hatte."
...aber dieses Informationsmaterial unterschlug die Redaktion. Klar, dass Dr. Gniffkes Qualitätsverein die Veröffentlichung dieses Statements scheuen, es würde die eigene Feindpropaganda konterkarieren.

Man beachte darüber hinaus den manipulativen Sprachgebrauch der ARD-aktuell: Die „Syrische Beobachtungsstelle „erklärt“. Staatliche Stellen der Syrer „behaupten" nur.

Manipulativ ist ferner der Hinweis auf die Kürze der Feuerpause, als seien Russen und die syrische Regierung gegen eine Pause von mehr als 5 Stunden täglich. Korrespondent Hechler lässt einfach weg, dass es bei dem russischen Angebot an die Dschihadisten zunächst darum ging, deren grundsätzliche Bereitschaft zu einer Waffenruhe zu testen und zu ermitteln, ob sie es den von ihnen terrorisierten Zivilisten erlauben, die Stadt zu verlassen. Ein Angebot, versuchsweise, obwohl laut UN-Resolution der uneingeschränkte Kampf gegen diese Dschihadisten erlaubt ist. Es wurde, wie sich zeigte, nicht angenommen. Selbst mit einer 30 tägigen Pause wäre nichts erreicht, sollten sich die Mörderbanden weiterhin einer friedlichen Lösung verweigern.

Logik sowie um Sachlichkeit und Vollständigkeit bemühte Arbeit waren in der Redaktion offenkundig jedoch nicht gefragt.

Vielmehr griff sie vielmals in die Trickkiste der Propaganda. Die Berufung auf den UN-Repräsentanten Jaerke sollte dazu dienen, das manipulative Schmierenstück mit neutraler NGO- Schminke aufzuhübschen. Die besondere Infamie dabei: Ein Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes hatte im Hörfunk die Lage zutreffend beschrieben, es wurde deshalb unterschlagen: Die Terroristen seien letztlich für den ungehinderten Zugang verantwortlich, sie müssten ihn zulassen: "Fünf Stunden ist dafür sehr knapp", gab er im Rundfunk zu bedenken. Es bleibe noch abzuwarten, wie die Rebellen reagierten. "Sobald wir grünes Licht haben, werden wir mit sehr vielen Hilfsgütern hereinfahren, um zehntausende Menschen versorgen zu können."

Das ARD-Publikum wurde absichtlich getäuscht, unter anderem mit irreführenden Bezeichnungen. Beispiel: Der "lokale Rat von Ost-Ghouta". Dahinter verbirgt sich ein neues Zentralkommando, das die örtlichen drei Terrororganisationen vor kurzem gebildet haben. Ein User bei Tagesschau.de spottete zu Recht:

"Herr Stryjak, Herr Hechler, Herr Kühntopp, Frau Osius oder wer auch immer, ist es möglich, über diese Entität der kommunalen Selbstverwaltung mehr zu erfahren? Also zB ob diese in fairen Wahlen zustande gekommen ist, wie es unseren westlichen Werten entsprechen würde?"

Weitere, unsere Beschwerde veranlassende Aspekte:

Wiederholt wird in den ARD-aktuell-Berichten über Ost-Ghouta der Vergleich mit Ost-Aleppo gezogen und unterstellt, syrische Armee und russische Streitkräfte hätten bei der Befreiung Ost-Aleppos rücksichtlos Opfer unter den Zivilisten in Kauf genommen. Solche Behauptungen decken sich eindeutig nicht mit den Aussagen der vom Terrorismus befreiten Bewohner Ost-Aleppos. Welch ein Zufall, dass es sich bei den terroristischen Besatzern Ost-Aleppos ebenfalls um Söldnerbanden handelte, die von den USA gepäppelt worden waren (und die schließlich mit ihren Waffen nach Idlib abziehen durften). Einen Vergleich des Kampfes um Ost-Ghouta mit der Befreiung Mossuls von der terroristischen Besatzung seitens der USA und der irakischen Armee – siehe weiter oben – vermeidet ARD-aktuell hingegen sorgfältig, weil die Rückeroberung Mossuls unter Hinnahme ungleich größerer Opferzahlen unternommen wurde.

Ein üblerer Nachweis von Doppelstandards in der Kriegsberichterstattung dieser Redaktion ist kaum mehr zu erbringen. Diese Doppelzüngigkeit wurde mittlerweile auch wissenschaftlich untersucht und nachgewiesen.

Es ist fraglos eine grauenhafte Alternative: Soll man Ost-Ghouta in der Gewalt terroristischer Söldnerheere und dschihadistischenr Mordbanden belassen, die die Zivilbevölkerung als Geiseln und Schutzschilde benutzen und, weil sie fortgesetzt vom Westen mit Waffen und Nachschub versorgt werden, überhaupt nicht daran denken, aufzugeben. Soll man weiter hinnehmen, dass die Verbrecher Mörsergranaten nach Damaskus schießen? Oder ist es notwendig, Ost-Ghouta Stadt von diesem Terror zu befreien? In beiden Fällen müssen Opfer auf allen Seiten hingenommen werden. Die Legalität und Legitimität der syrisch-russischen Befreiungsversuche in Ost-Ghouta stehen außer Zweifel, auch in völkerrechtlicher Hinsicht und unter Bezugnahme auf den jüngsten UN-SC-Beschluss.

ARD-aktuell bietet hingegen ganz im Sinne der Westlichen Wertegemeinschaft und deren Führungsmacht USA auch in den Kriegsberichten über Ost-Ghouta keine saubere Information, sondern Agitation und Propaganda. Die Verstöße gegen Programmauftrag und Programmrichtlinien sind nicht zu leugnen (Verpflichtung auf Sachlichkeit, Vollständigkeit, Wahrhaftigkeit, auf Arbeit nach anerkannten journalistischen Grundsätzen usw. usf.). Verstoßen wird auch gegen die Programm-Richtlinien gem. § 11e I (3) (b) RfStV.

Wie öffentlich-rechtliche Berichterstattung aussehen müsste:

https://www.heise.de/tp/features/Syrien ... 82647.html

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: Falschberichterstattung über Ost-Ghouta wird fortgesetzt

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Betreff: Ihr Schreiben vom 01.03.2018 / Falschberichterstattung über Ost-Ghouta wird fortgesetzt

Sehr geehrter Herr Klinkhammer,

zu den Aufgaben des Rundfunkrats gemäß § 18 NDR-Staatsvertrag gehört, die Einhaltung der im NDR-Staatsvertrag verankerten Programmanforderungen zu überwachen und den Intendanten in Programmangelegenheiten zu beraten. Daher sind dem Rundfunkrat die Meinungen, Anregungen und Kritik des Publikums sehr wichtig.

§ 13 NDR-Staatsvertrag unterscheidet zwischen Eingaben und Anregungen. Bei Ihrer Zuschrift handelt es sich um eine Anregung zum Programm, die ich zur Kenntnis genommen und mit der Bitte um Weiterleitung an die Redaktion an die Intendanz abgegeben habe.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
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Maren
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Re: Falschberichterstattung über Ost-Ghouta wird fortgesetzt

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Damen und Herren,

entgegen Ihrer Auffassung handelt es sich bei unserem Schreiben vom 1.3.2018 um eine Eingabe (Art. 17 GG) gegen einen gesendeten Beitrag der Tagesschau.

Wir bitten um Mitteilung, warum Sie hierin lediglich eine "Anregung" zu sehen bereit sind.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: Falschberichterstattung über Ost-Ghouta wird fortgesetzt

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Betreff: Antwort: Programmbeschwerde vom 01.03.2018 / Falschberichterstattung über Ost-Ghouta

Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

wie Ihnen bekannt ist, wird jede Zuschrift, die den Rundfunkrat erreicht, im Rahmen der Geschäftsführung des Vorsitzenden des Rundfunkrates auf ihren Inhalt hin überprüft und sodann einer entsprechenden Bearbeitung zugeführt. Nach Prüfung Ihrer Zuschrift wurde Ihre E-Mail der zuständigen Redaktion übersandt. Ein förmliches Beschwerdeverfahren gemäß § 7 der Geschäftsordnung des Rundfunkrates wird nicht eingeleitet. § 13 NDR Staatsvertrag unterscheidet zwischen Anregungen und Beschwerden - auf die Bezeichnung der Zuschrift oder auf den Willen des Autors kommt es insoweit nicht an. Dieser Vorgang ist damit für uns abgeschlossen.

Dieses Vorgehen ist mit der Rechtsaufsicht des NDR abgestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat

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Maren
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Re: Falschberichterstattung über Ost-Ghouta wird fortgesetzt

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr Dr. Hömann,

Ihre Ausführungen zu unserem Schreiben vom 14.3.18 enthalten keine Begründung, sondern wiederholen begründungslos das, was Sie auch sonst als Sterotype zu behaupten pflegen. Das allerdings steht im Widerspruch zu früheren Stellungnahmen Ihrer Amtsvorgängerin.

So hieß es in einem Schreiben vom 8.2.17:

"Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind."

Die von uns vorgebrachte Eingabe richtet sich gegen einen gesendeten Beitrag, so dass die Frage bleibt, warum Sie das Vorliegen einer Beschwerde im Sinne des § 13 NSTV dennoch verneinen. Wir meinen: Es ist auch einem Rundfunkratsvorsitzenden zumutbar, dass er seine Entscheidung begründet.

Wir bitten um eine Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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