Ahrar al-Scham ist terroristische Vereinigung

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Maren
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Ahrar al-Scham ist terroristische Vereinigung

Beitrag von Maren »

Ahrar al-Scham = Terroristen



Werte Rundfunkräte, werter Intendant,

die in Syrien operierende Vereinigung Ahrar al-Scham erfüllt die im deutschen Strafgesetzbuch angeführten Anforderungen einer terroristischen Vereinigung. Zu diesem Ergebnis kam das Stuttgarter Oberlandesgericht. Es verurteilte vier Beschuldigte als Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung.

Die Absicht, gegen die syrische Armee zu kämpfen, mache die Rebellenformationen nicht minder verantwortlich für "Gewalt gegen Zivilisten, die Belagerung von Städten und die Geiselhaft von Bürgern", erklärte der Senatsvorsitzende Richter Hartmut Schnelle. Nach zehn Monaten mühsamer Recherche kam der Staatsschutzsenat des Stuttgarter Oberlandesgericht am 06.10. 16 zu dem Beschluss, dass es sich bei Ahrar al-Scham um eine terroristische Vereinigung handle.

Schnelle beschrieb die Organisation als "ausländische terroristische Vereinigung", die sich als Teil der "gemäßigten Opposition" in Syrien darstellt. Ahrar al-Scham führe unter anderem gezielte Selbstmordanschläge durch, um die Verteidigungsreihen der syrischen Armee oder der Terrormiliz "Islamischer Staat" aufzusprengen. Gewalt gegen Zivilisten lasse sich durch nichts rechtfertigen, betonte der Richter. Der Prozess gilt als Pilotverfahren, weil erstmals in Deutschland der Status von Ahrar al-Scham als terroristische Vereinigung gerichtlich festgelegt wurde. Die Gruppierung ist neben der Nusra-Front die wichtigste Kraft des Rebellenbündnisses Dschaisch al-Fatah. Die Vereinigung ist einer der schärfsten Gegner des syrischen Regimes von Präsident Baschar al-Assad. Sie tritt für einen islamischen Gottesstaat ein.

Wesentlich am Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts ist diese Aussage: Weder die Vereinigung Ahrar al-Scham insgesamt noch die Beschuldigten können sich auf ein individuelles oder kollektives Widerstandsrecht berufen.

Eine Ohrfeige für die Gniffkes, Schwencks und die sie stützenden Rundfunkräte, die seit Monaten die Terroristen in Aleppo als "Rebellen" bzw. "moderate Rebellen" zu verharmlosen versuchen bzw. das geduldet haben und sich trotz einer Reihe von Programmbeschwerden hartnäckig weigern, diese Halsabschneider als "Terroristen" zu bezeichnen; das Urteil entschied mittelbar auch die Frage, ob es Propaganda ist, den Kampf der syrischen Armee und Russlands gegen diese Verbrechermilizen als illegitim und unmenschlich zu denunzieren, ganz nach Kurs und Vorgaben der Bundesregierung. Ahrar al-Scham ist laut Mitteilung des Auswärtigen Amtes ein "wichtiger Partner bei Friedensgesprächen in Syrien". Die Gruppe soll bei internationalen Konferenzen am Tisch sitzen, hierfür hatte sich Außenminister Steinmeier ausdrücklich eingesetzt, im Interesse der Terroristen und ihrer Hintermänner in den arabischen Diktaturen. Ein moralischer Tiefpunkt deutscher Politik, den der Gniffke-Qualitätsjournalismus zielstrebig ebenfalls erreichte.

Die Russische Föderation beharrte dagegen seit Beginn ihrer völkerrechtlich gedeckten Militärkampagne in Syrien darauf, dass Ahrar al-Scham auf die Terrorliste gehöre und vom Waffenstillstandsabkommen ausgeschlossen werden sollte. Die westliche Wertegemeinschaft – gleiche Brüder, gleiche Kappen – bestand jedoch darauf, das Terroristenpack an den „Verhandlungen“ zu beteiligen.

In der Tagesschau ist der angebliche Experte Guido Steinberg von der Stiftung Wissenschaft und Politik, SWP, regelmäßig zu Syrien-Fragen zu Wort gekommen. Als "Gutachter" im Prozess hatte er behauptet, Ahrar-al-Sham handle nicht so radikal und barbarisch wie der IS. Der "nicht so brutale" Kopfabschneider soll danach im angeblichen Kampf des Westens gegen den Terror geschont und als Verhandlungspartner akzeptiert werden. Deutlicher können sich unsere Schwätzer in Politik und Medien über Menschlichkeit und Anstand nicht hinwegsetzen

Dass ARD-aktuell eine so brisante, politisch und rechtlich so weitreichende gerichtliche Entscheidung verschweigt, zeigt erneut die Abhängigkeit des Gniffke-Apparates von Staat und Politik und die Unfähigkeit, sich für unabhängigen Journalismus zu entscheiden. Wir gehen davon aus, dass auch dieses Urteil nicht zu einer Korrektur des redaktionellen Kurses führen wird.

Es liegt ein gravierender Verstoß gegen die Programmrichtlinien vor.

F.Klinkhammer V. Bräutigam


siehe auch:
https://deutsch.rt.com/inland/41626-pro ... torischer/
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Maren
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Re: Ahrar al-Scham ist terroristische Vereinigung

Beitrag von Maren »

Von: l.marmor@ndr.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 2. und 9. Oktober 2016
Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

in Ihren E-Mails vom 2. und 9. Oktober 2016 kritisieren Sie erneut die Syrien-Berichterstattung von ARD-aktuell.

Ich habe die verantwortliche Redaktion gebeten, zu Ihrer Kritik Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Stellungnahme_Syrien_Nachrichten_geschwärzt.pdf
(1.74 MiB) 607-mal heruntergeladen
Mit freundlichen Grüßen

Lutz Marmor
Intendant des Norddeutschen Rundfunks
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
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