Deutsche Auffassung von Pressefreiheit in der Türkei

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Maren
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Deutsche Auffassung von Pressefreiheit in der Türkei

Beitrag von Maren »

NDR-Rundfunkrat
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Eingabe § 13 NDRStV.: Deutsche Auffassung von Pressefreiheit in der Türkei - Tagesschau 05.03.2016 20:00 Uhr


Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

dass die auflagenstärkste Oppositionszeitung der Türkei, „Zaman“, am 4.3. 16 unter Regierungsaufsicht gestellt und dies in der EU als „schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit“ gesehen wurde, hat ARD-aktuell gleichentags ebenso zutreffend berichtet wie darüber, dass es in Istanbul heftige Proteste gab. Auch, als am 5.3. türkische Polizei in Istanbul das Zeitungsgebäude stürmte und eine Protestdemonstration einiger hundert Menschen gewaltsam niederschlug – sie ging mit Wasserwerfern und Tränengas-Schüssen gegen die Menschen vor – berichtete ARD-aktuell in Tagesschau und Tagesthemen erwartungsgemäß.

http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... 12905.html
http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... 12895.html

Im Anschluss an die Filmreportagen gab es in der Tagesschau am 6.3. einen kurzen Überblick über die Reaktionen in der EU. Der Beitrag endete mit dem Satz:
„Die Bundesregierung kommentierte den Fall Zaman bislang nicht.“

Diese Aussage war falsch und tendenziell irreführend, und deshalb erheben wir Programmbeschwerde. Mit Blick auf den innenpolitischen Kurs des türkischen Machthabers Recep Tayyip Erdogan hatte Bundesinnenminister de Maizière am Freitag erklärt:
„Wir sollten nicht der Schiedsrichter beim Thema Menschenrechte für die ganze Welt sein “
(bundesweit in deutschen Medien verbreitet).

Dieser rechtsnihilistische und widerwärtig menschenverachtende Spruch des Bundes-Innenministers, immerhin des politischen Hüters unserer die Pressefreiheit garantierenden Verfassung, war auch auf die Vorgänge um die Zeitung Zaman bezogen, denn dass die dem Minister zum Zeitpunkt seines Interviews mit der "Passauer Neuen Presse" bekannt waren, darf vorausgesetzt werden und ergibt sich aus dem Gesamtspektrum der deutschen Presseveröffentlichungen.

Die Äußerung hätte auch für sich genommen berichtet werden müssen, denn sie ist von gleicher das geltende Verfassungsrecht verachtender Qualität wie der mittlerweile historische Spruch eines der Amtsvorgänger de Maizières, des CSU-Mannes Hermann Höcherl: „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unterm Arm herumlaufen.“

Der oben zitierte Schlusssatz in der Tagesschau-Meldung (Titel: „Kritik an Vorgehen gegen türkische Zeitung“) ist eine Falschmeldung, das Unterschlagen der de Maizère-Äußerung ein Ausdruck des regierungskonformistischen Kurses, auf dem ARD-aktuell geführt wird.

Wir fordern den Rundfunkrat auf, den Vorgang zu prüfen.

Höflich grüßen

Volker Bräutigam und Friedhelm Klinkhammer
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Maren
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Re: Deutsche Auffassung von Pressefreiheit in der Türkei

Beitrag von Maren »

Betreff: Ihre Programmbeschwerde vom 06.03.2016 / "Pressefreiheit in der Türkei"

Sehr geehrter Herr Bräutigam, sehr geehrter Herr Klinkhammer,

ich bestätige den Eingang Ihrer o.g. Beschwerde.

Gemäß § 7 der Geschäftsordnung des NDR Rundfunkrates ist zunächst dem Intendanten des Norddeutschen Rundfunks
die Möglichkeit einzuräumen, zu Beschwerden Stellung zu nehmen. Ich habe Ihr Anliegen daher an Herrn Lutz Marmor
weitergeleitet mit der Bitte, Ihnen innerhalb von vier Wochen eine Antwort zukommen zu lassen.

Sollte die Antwort des Intendanten Sie nicht zufriedenstellen, können Sie sich erneut an den Rundfunkrat wenden,
der sich dann mit Ihrer Beschwerde befassen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Thümler
Vorsitzende NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero@ndr.de
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Maren
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Re: Deutsche Auffassung von Pressefreiheit in der Türkei

Beitrag von Maren »

Betreff: Ihre E-Mail vom 6. März 2016

Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

in Ihrer E-Mail vom 6. März 2016 kritisieren Sie eine Meldung in der "Tagesschau" um 20:00 Uhr vom 5. März 2016. Ich antworte Ihnen stellvertretend für Herrn Marmor.

Ich habe die verantwortliche Redaktion von ARD-aktuell gebeten, zu Ihrer Kritik Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Stellungnahme_Zaman_geschwärzt.pdf
(2.37 MiB) 810-mal heruntergeladen
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Arno Beyer
Stv. Intendant
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Maren
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Re: Deutsche Auffassung von Pressefreiheit in der Türkei

Beitrag von Maren »

Sehr geehrtet Herr Dr. Beyer,

wir haben uns mit Herrn Dr. Gniffkes Rechtfertigung und Ihrer Mail vom 30.3.2016 befasst. Nach erneuter "intensiver Diskussion und sorgfältiger Prüfung des Sachverhaltes" sehen wir den Vorgang als erledigt an. Trotz verbleibender Zweifel räumen wir ein, dass Herrn Dr. Gniffke kein Manipulationsvorsatz nachzuweisen ist.

Mit freundlichen Grüßen
F. Klinkhammer und V. Bräutigam
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