NDR - Propagandistischer Wortgebrauch: Rebell = Terrorist / Falschbericht über Ghouta

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Maren
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NDR - Propagandistischer Wortgebrauch: Rebell = Terrorist / Falschbericht über Ghouta

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde: Propagandistischer Wortgebrauch in der Tagesschau Rebell = Terrorist / Falschbericht über Ghouta, ARD-aktuell, 26.12.15

Sehr geehrter Herr Marmor,

ARD-aktuell hat sich am 26.12. 15 u.a. in der 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau zum x-ten Male mit propagandistischer Wortwahl hervorgetan. Einer der widerwärtigsten Terroristen und Massenmörder unserer Tage, der Saudi-Araber Zahran Alloush, inzwischen selbst bei einem russischen Bombardement getötet, wurde penetrant als „Rebellenchef“ verklärt.

Beleg: http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... 11799.html

Alloush war ein von den Saudis bezahlter Söldner, in Syrien als Terrorist aktiv. Er propagierte und betrieb die Ausrottung der dortigen Alawiten und Schiiten. Er ist ungezählter Verbrechen verdächtig gewesen, unter seinem Befehl wurden Gefangene gefoltert und enthauptet, und er war mutmaßlich auch einer der Hintermänner des Giftgasmassakers von Ghouta.

Einen solchen Terroristen verharmlost ARD-aktuell als „Rebellen“. Hintergrund: Alloush kämpfte mit seiner Verbrecherbande für den „Westen“, er betrieb den Sturz des Präsidenten Assad. Damit war er Instrument westlicher Propaganda, sein wüstes Tun war zu ignorieren, der Massenmörder und Terrorist wurde absichtsvoll zum „Rebellen“ verklärt. “Rebell” ist ein positiv konnotierter Begriff. Man assoziiert damit den Widerstand gegen eine illegale Herrschaft, Wilhelm Tell, Robin Hood. ..

Es ist davon auszugehen, dass das hier kritisierte „Wording“ nicht bei ARD-aktuell begann, sondern seine Wurzel bei den Nachrichtenagenturen hatte. Das entlastet die Redaktion ARD-aktuell jedoch keineswegs. Die Programmrichtlinien in den Staatsverträgen über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind diesbezüglich eindeutig. ARD-aktuell ist zur Objektivität und zu eigenständiger Nachrichtengebung verpflichtet.

Den Massenmörder Alloush als „Rebellen“ zu verharmlosen beweist entweder sprachliche Inkompetenz und fachliche Ignoranz oder hanebüchene Doppelmoral. Man stelle sich vor, die Tagesschau hätte im Bericht über den NSU-Prozess in München das Trio Zschäpe, Böhnhardt, Mundlos oder den Angeklagten Wohlleben als “Rebellen” bezeichnet. Vermutlich gäbe es dann aus den Staatskanzleien der den NDR tragenden Bundesländer sowie aus den Parteizentralen einen Aufschrei und eine Forderung nach dem Rücktritt bezugsweise dem Rausschmiss des Chefredakteurs Dr. Gniffke.

Den Tod des verbrecherischen Fanatikers Alloush nimmt Korrespondent Thomas Aders im Anschluss ohne nachvollziehbaren Grund dazu her, erneut antisyrische Propaganda über das Massaker von Ghouta zu verbreiten. Aders:

“Im April waren schließlich auch Milizen des sogenannten Islamischen Staates in das Gebiet vorgerückt, das das Regime im August 2013 offenbar mit Giftgas angegriffen und dabei den Tod vieler Zivilisten in Kauf genommen hatte.”

Dem Korrespondenten und der Redaktion ARD-aktuell waren die ernstzunehmenden Hinweise bekannt, dass das Giftgas, mutmaßlich mit Wissen und Hilfe von NATO-Kreisen, aus der Türkei an syrische Terroristen der Al Nusra geliefert und von diesen Verbrechern verwendet worden war, nicht von syrischen Regierungstruppen. Die von Aders dennoch erneuerte Beschuldigung des syrischen „Regimes“ ist gezielte Nachrichtenfälschung. In seinem aufdringlich tendenziösen Report kommen andererseits die Gewalt- und Gräueltaten der terroristischen Dschihadisten konsequent mit keinem Wort vor. Insgesamt: Die Tagesschau lieferte einmal mehr propagandistischen Müll aus westlicher Giftküche. Beifall von der Atlantikbrücke war ihr gewiss.

Beschämend für "ARD-Aktuell" ist in höchstem Maße, dass kleine deutsche Regional-Zeitungen wahrheitsgemäßer über die sogenannten "Rebellen" berichten, als es der Gniffke-Truppe bisher in den Sinn gekommen ist:

"Die Rebellen gegen den Diktator Assad, deren Unterstützung ursprünglich die amerikanischen Luftangriffe galten, gibt es nicht mehr", hieß es in einem Interview der AZ Uelzen vom 21.11.2015 mit dem syrischen Asylbewerber Faisal Samo. "Die Leute, die für die Freiheit gekämpft haben, sind geflüchtet. Die dagebliebenen sind Radikale: ISIS, Europäer, Tschtschenen, Afrikaner, Marrokaner....die Bath-Partei, die Folter und Korruption gibt es nicht mehr....unter Assad genossen Minderheiten wie Christen und Jesiden Schutz".

Dass ARD-Aktuell diese und vergleichbare Informationen unterdrückt, gehört zum Instrumentarium der gängigen Propaganda.

Wir haben in vielen unserer Programmbeschwerden darauf aufmerksam gemacht, dass die wirkungsvollste Propaganda sich der feinsten Fälschermethoden bedient, und die setzen bereits bei der Wortwahl an. Hier haben wir wieder ein Musterbeispiel davon. Wer Terroristen zu „Rebellen“ machen kann, bringt es natürlich jederzeit fertig, Rundfunkräte als „Anwälte des öffentlichen Interesses“ auszugeben. Es hätte die gleiche desinformatorische Qualität.

Wer verlangen die Prüfung unserer Vorwürfe

- propagandistische Wortwahl
- Falschinformation über Ghouta


Mit höflichen Grüßen
Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer
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Maren
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Re: NDR - Propagandistischer Wortgebrauch: Rebell = Terrorist / Falschbericht über Ghouta

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Herren,

im Auftrag von Herrn Boudgoust übersende ich Ihnen beigefügtes Schreiben.

Mit freundlichem Gruß
Büro des Intendanten

SWR
Südwestrundfunk
Neckarstraße 230
70190 Stuttgar


Sehr geehrter Herr Bräutigam, sehr geehrter Herr Klinkhammer,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 29. Dezember 2015 an den Intendanten des NDR, Herrn Lutz Marmor, zum Bericht in der 20-Uhr­ Ausgabe der „Tagesschau" vom 26. Dezember 2015. Für die Berichterstattung über die arabische Welt ist innerhalb der ARD der Südwestrundfunk zuständig, deshalb antworte ich Ihnen heute auf Ihre Anmerkungen.

Ich habe mir erlaubt, Ihre Anmerkungen an den zuständigen Korrespondenten weiterzuleiten und möchte Ihnen gerne seine Stellungnahme zusammenfassen:

Die Verwendung des Begriffs „Rebellen" erfolgt in der Berichterstattung der ARD keinesfalls auf verklärende Weise. Seit Beginn der Auseinandersetzungen in Syrien 2011 hat sich die politische Gemengelage in der Tat verändert. Diesen Entwicklungen trägt die Berichterstattung Rechnung, Menschenrechtsverletzungen auf „Rebellenseite" werden nicht ausgespart. Selbstverständlich berichtet die ARD über Gräueltaten der Djihadisten des sogenannten
,,Islamischen Staats" oder der „A l Nusra-Front" - bei der Vielzahl der Berichte in der „Tagesschau", in den „Tagesthemen" und in anderen Nachrichtenformaten der ARD in den vergangenen Monaten zu diesem Thema erübrigen sich hier Einzelbeispiele. Auch Sie haben diese mit Sicherheit gesehen. Im Übrigen: Auch der von Ihnen kritisierte
„Tagesschau"-Beitrag vom 26. Dezember 2015 erwähnt, dass sich in dem angegriffenen Damaszener Vorort Al Ghouta sowohl Rebellen als auch Islamisten befanden.

Was den früheren Einsatz von Chemiewaffen in Al Ghouta betrifft und die von Ihnen bemängelte Formulierung „dass das Regime im August 2013 offenbar mit Giftgas angegriffen hatte" - hier sei auf den Bericht der UN-Inspektoren im Herbst 2013 zu verweisen, der auf die syrische Armee als Absender hindeutet. Ohne allerdings - da haben Sie recht - eine eindeutige Schuldzuweisung vorzunehmen. Dies war im UN­ Mandat ausdrücklich nicht vorgesehen.

Die Aufgabe der Korrespondenten ist es, den Zuschauern ein möglichst differenziertes Bild der Lage zu vermitteln. Bei der Vielzahl der Rebellengruppen und Milizen in Syrien ist dies eine komplexe Gemengelage , für deren Beurteilung auch die Einschätzung anerkannter Experten eingeholt wird. Denn in der Tat sind vielfältige islamistische Strömungen auf Rebellenseite - mehr oder weniger stark ausgeprägt - erkennbar.

Den von Ihnen angesprochene n Tod des Anführers Allousch und die damit verbundene Schwächung des „Dschaisch al Islam" werten beispielsweise auch Taymenn al Amini, Syrien-Spezialist des Middle East Forums und Karim Bitar. Forschungsdirektor des französischen Instituts IRIS als „Rückschlag für den Friedensprozess in Syrien.'' Andrew Tabler vom Washingtoner Institut für Nahostpolitik bezeichnet Dschaisch al Islam als „ wichtiges Bindeglied zwischen den Extremisten und der moderaten Freien Syrischen Armee.

Oschaisch al Islam hatte jüngst an der Konferenz der syrischen Opposition in Riadh teilgenommen, bei der Verhandlungen mit der syrischen Regierung vorbereitet wurden. Die Kritik anderer Gruppierungen vor allem der radikalen Islamisten an dieser Konferenz (Al Nusra-Front u.a.) blieb nicht aus.

Den Vorwurf der propagandistischen Wortwahl und unsachgemäßen Berichterstattung seitens unseres Korrespondenten Dr. Thomas Aders weise ich daher entschieden zurück.

Ich hoffe, Sie bleiben weiterhin aufmerksame Zuschauer unserer Programme.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Boudgoust
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Maren
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Re: NDR - Propagandistischer Wortgebrauch: Rebell = Terrorist / Falschbericht über Ghouta

Beitrag von Maren »

SWR
Südwestrundfunk
Intendanz
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart


Programmbeschwerde: Propagandistischer Wortgebrauch in der Tagesschau Rebell = Terrorist /Falschbericht über Ghouta, ARD-aktuell, 26.12.15


Sehr geehrter Herr Boudgoust,

vielen Dank für Ihre mail vom 15.1.2016.

Vorab ein Hinweis von uns: Nach unserer Auffassung ist es nicht richtig, dass der NDR unsere Programmbeschwerde an Sie weiter verwiesen hat, nur weil der Beitrag über die Syrien-Ereignisse von einem Ihrer Korrespondenten stammt.

Nach 5.5 und 5.7 der "Verwaltungsvereinbarung ARD-Aktuell" trägt der NDR-Intendant die Programmverantwortung für tagesschau.de, TS, TT und Nachtmagazin (mit Ausnahme des TT. Kommentars). Dem entspricht auch die Regelung, dass ARD-aktuell eine Hauptabteilung beim NDR ist. Wegen dieser Programmverantwortung und besonderen Organisationsstruktur ist er in Beschwerdeverfahren auch zuständig.

Die Regelung im Rundfunkstaatsvertrag steht dem nicht entgegen. Dort heisst es in der einschlägigen Vorschrift:

"Beschwerden gegen Beiträge im Gemeinschaftsprogramm und -angeboten werden jeweils an die erbringende Rundfunkanstalt weitergeleitet und von dieser behandelt. Unberührt bleibt die Behandlung eingehender Beschwerden durch die verbreitende Rundfunkanstalt"

Den Beitrag Ihres Korrespondenten als Beitrag des SWR einzuordnen, weil der beim SWR angestellt ist, kann nicht richtig sein. Der Beitrag war für ARD-aktuell produziert worden und konnte schon deshalb kein Zulieferbeitrag des SWR sein.

Dies bestätigt auch eine andere Vorschrift:

Die ARD selbst unterscheidet in ihren Angeboten zwischen "Zulieferungen der Landesrundfunkanstalten, Berichten der Auslandkorrespondenten und Beiträgen aus dem Hauptstadtstudio" (3.3.2). Diese klare Differenzierung bekräftigt definitorisch, dass Ihr Korrespondent keinen Zulieferbeitrag im Sinne der Vorschriften erbracht haben kann, sonst wäre kein Unterschied zwischen "Zulieferbeitrag" und "Berichte von Auslandkorrespondenten" vorgenommen worden. Die "erbringende" Rundfunkanstalt ist deshalb zweifelsfrei der NDR. Dies ergibt sich zusätzlich daraus, dass die Zuständigkeit des NDR als verbreitende Rundfunkanstalt "unberührt" bleibt.

Zwar sehen wir Sie als SWR-Intendant nicht als zuständig an, das heisst aber nicht, dass wir den Stil und die Diktion Ihres Schreibens nicht als erheblich angenehmer empfinden, als das, was wir an arroganten Auslassungen von anderen Landesrundfunkanstalten gewohnt sind.

Zur Sache selbst:

Die Ausführungen über den Begriff "Rebellen" sind nicht korrekt:

Auf breiter Ebene wurde in Syrien erst ab 2014 von Terrorismus gesprochen, als die Terrorgruppe ‘Islamischer Staat’ (ISIS) einen US-Journalisten enthauptete. Das war der Anlass für die die USA, mit der Bombardierung des Landes - ohne ein Mandat - zu beginnen. Bis dahin hießen alle islamistischen Kopf-ab-Schneider-Milizen „Rebellen“. Der Grund: Syriens Präsident Assad wurde regelmässig ein “Angriff auf die eigenen Bürger” (was in der Anfangsphase der Demonstrationen nicht zu leugnen ist) vorgeworfen und damit medial zum Abschuss durch sogenannte "Rebellen" freigegeben. Da wurde auch gar nicht erst ordentlich recherchiert und nicht gefragt, ob es sich trotz der bedeutenden Präsenz fremder Kämpfer wirklich um einen “Bürgerkrieg” handelte. Es ging um die mit den "Rebellen“ gemeinsame Sache, um Assads Sturz.

Als "der Russe" auf den Plan trat, tauchte der Begriff "gemäßigte Rebellen" verstärkt auf. Aber niemand konnte sagen, wer das eigentlich war, weil alle syrischen gewaltbereiten Opponenten unter dem Einfluss des Al-Kaida-Ablegers Al-Nusra und von Mörder-Banden wie Ahrar al-Sham stehen.

Da die westlichen Medien (die ARD eingeschlossen) nicht bereit waren, die Verharmlosung der Kopfabschneider durch das Gerede von "Rebellen“ einfach zuzugeben, tuen sie so, als umfasse der Begriff der "Rebellen" auch die islamistischen Terroristen, die ja lange Zeit für einen erfolgreichen Sturz Assads benötigt wurden. Auch in Ihren Ausführungen ist dieser Versuch "Terrorist=Rebell" erkennbar.

Der Begriff "Rebell" ist nur neutral oder positiv konnotierbar. Er bezeichnet jemanden, der an einer individuellen oder kollektiven Rebellion beteiligt ist. Rebellion bezeichnet Aufstand – also sich gegen etwas auflehnen was einem nicht gefällt. Zwar war das Wort in früheren Jahrhunderten abwertend. Das Deutsche Rechtswörterbuch, nennt in der Sprache des 18. Jahrhunderts den Rebellen in einem Atemzug mit dem “Aufwiegler”, “Meuterer” und “Obrigkeitsschänder”. Doch im Gegensatz dazu: Robin Hood, Wilhelm Tell, Marquis von Posa, Karl Moor, Michael Kohlhaas...! In heutiger Zeit, besonders in der Popkultur, assoziiert man mit dem Begriff “Rebell” gerne “jung”, “ungezähmt” oder “unberechenbar”. Das Wort hat eine positive Konnotation bekommen. Im Gegensatz zu Begriffen, wie "Hassverbrecher" oder “Terrorist” wird der Begriff “Rebell” in Berichten über Krisen und Kriege entgegen Ihrer Darstellung als wertfrei rezipiert.

Es ist schlicht verharmlosend, die Ahrar al Sham – die auf der UNO-Liste als Terrororganisation geführt wird – als „Rebellen" zu bezeichnen. Dass diese Verharmlosung in der ARD System hat, zeigt sich an der Romantisierung der Terroristen-Hochzeit.
und an einem Gegenstück dazu, dass die beim OLG Prozess angeklagten Ahrar al Sham- Unterstützer in Stuttgart von der deutschen Justiz als Helfer einer terroristischen Organisation und nicht etwa Rebellen benannt werden.

Wir müssen deshalb bei dem Vorwurf "Propaganda“ an die Adresse ARD-aktuell bleiben, auch wenn wir keinen Vorsatz unterstellen wollen.

Wegen der Chemie-Waffen in Al Ghouta verweisen wir auf einen Beitrag von Norman Paech, in dem deutlich wird, wie die Weltöffentlichkeit 2013 belogen wurde.

Dass hierüber in den deutschen Massenmedien nichts zu lesen ist, zählt wohl auch zum Instrumentarium der westlichen Kriegspropaganda.

Wir bitten Sie um die Prüfung Ihrer Zuständigkeit und ggf. um Mitteilung, ob Sie nach unseren ergänzenden Ausführungen vollinhaltlich bei Ihrer Position im Schreiben vom 15.1.2016 bleiben wollen.

Mit freundlichen Grüßen

V. Bräutigam & F. Klinkhammer
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