ARD - Golineh Atai zum Attentat auf russisches Flugzeug

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Maren
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ARD - Golineh Atai zum Attentat auf russisches Flugzeug

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Programmbeschwerde: Attentat auf russisches Flugzeug

Golineh Atai, ARD Moskau, zu den neuen Erkenntnissen zum Flugzeugabsturz
tagesschau24 14:30 Uhr, 17.11.2015

Sehr geehrter Herr Marmor,

ein weiteres Mal müssen wir Sie darauf hinweisen, dass es für die journalistische Arbeit im NDR Normen im Rundfunkstaatsvertrag gibt, die aber in einem Programmangebot gesprengt wurden.

Verantwortlich dafür ist die ARD-Korrespondentin Golineh Atai, die nicht davor zurückschreckt, mit abwegigsten Konstrukten, den Mord an über 200 russischen Terroropfern zu mißbrauchen, um Präsident Putin weiter zu dämonisieren.

Hier der unsere Programmbeschwerde veranlassende Textauszug:

Golineh Atai: “Ja, eine gute Frage, denn der Kreml hatte ja zuvor kritiisiert, ähm, als es Hinweise gab aus den USA und aus Großbritannien, dass es da einen Zusammenhang gibt zwischen der russischen Syrienpolitik und dem Anschlag und daran hatten sich die weisungsgebundenen Staatsmedien auch gehalten und äh noch gestern auf dem G20-Gipfel, da hatte Vladimir Putin davon gesprochen, dass alle Versionen möglich sind, dass die Ermittlungen noch weiter laufen und gestern Nacht – plötzlich – hier in Moskau bei der Sitzung mit dem Sicherheitsrat, herrschte dann plötzlich Gewissheit.

Was auffällt, wenn man sich die Bilder anschaut und die Aussagen, sie wirken doch sehr sorgfältig inszeniert und so glauben denn auch einige Beobachter, dass dieses Timing kein Zufall ist, dass diese Nachricht äh erst jetzt nach den Pariser Terroranschlägen und nach dem G20-Gipfel herauskommt ähm denn äh hätte vorher Russland das gemacht, dann hätte es vor der eigenen Bevölkerung äh hätte sich denn sozusagen die Imagekatastrophe verifiziert.

So kann man sagen, Frankreich und Russland, wir sitzen beide im gleichen Boot im gemeinsamen Boot und wir haben die gleichen Feinde und deswegen müssen wir auch international zu einer gemeinsamen Politik übergehen. Vladimir Putin äh sprach gestern Nacht sogar von den gleichen Werten, die die internationale Gemeinschaft teilt und damit überdeckt und übermalt der Kreml natürlich auch, dass bei aller Gemeinsamkeit die Ziele in Syrien doch sehr unterschiedlicher Natur sind.”


Frau Golineh Atai wirft dem russischen Präsidenten damit beweis- und argumentationslos vor, er sei nicht bereits in dem Moment, als die westlichen Geheimdienste ein Attentat vermuteten, an die Öffentlichkeit gegangen und habe den Absturz des russischen Flugzeugs überm Sinai als IS-Anschlag benannt, sondern aus reinem politischem Kalkül und nicht, weil er erst das Vorliegen des Untersuchungsberichtes am 17.11.15 habe abwarten wollen. Frau Atai berichtet hier nichts, sondern verbläst wilde selbstgestrickte und dem russischen Präsidenten übergeworfene Spekulationen.

Dass Absturzsuntersuchungen zeitaufwändig sind, hat der Abschuss der MH-17-Boeing über der Ukraine gezeigt. Die dauert bereits länger als ein Jahr und hat außer einem äußerst fragwürdigen Zwischenbericht noch kein erwähnenswertes Ergebnis gebracht.

Aber der Zeitaufwand in Vergleichsfällen - wie hier - ficht Frau Golineh Atai bei ihrer Kaffeesatz-Leserei nicht an; in den Niederlanden sind es ihrer offenkundigen Ansicht nach die "Guten", die den Absturz untersuchen. Im Unterschied dazu wähnt sich Frau Atai berechtigt, zu behaupten, die "weisungsgebundenen Staatsmedien" in Russland hätten das (bis dahin noch nicht vorliegende) Untersuchungsergebnis in Wirklichkeit nur verschwiegen und hätten ein verdächtige Spiel Putins mitbetrieben: als Tatsachenpräsentation unhaltbar.

Frau Golineh Atai lügt das Fernsehpublikum dreist an, als sie behauptet, Putin habe am 16.11. erwähnt, dass "alle Versionen eines Absturzes möglich seien". Richtig ist vielmehr, dass er bei einem Treffen mit Italiens Regierungschef am 16.11.15 gesagt hat, dass die "Materialuntersuchungen sich im Abschlusstadium befänden".
Das ist etwas gänzlich anderes.

Zur Kategorie Märchen-Journalismus gehört auch die Bemerkung, am 17.11. habe "plötzlich" Gewissheit über die Absturzursache geherrscht. Frech unterschlägt die "Journalisten-Preisträgerin", dass US-Techniker an der Absturz-Untersuchung mitgewirkt und Einfluss auf den Zeitpunkt der Ergebnis-Veröffentlichung hatten. Erfahrungsgemäß ist die Teilnahme politisch gegnerischer Experten eine Garantie für korrekte Ermittlungen; bei etwaigen Unregelmäßigkeiten hätten US- Amerikaner ebenso wie Russen und Ägypter Alarm geschlagen.

Frau Golineh Atai behauptet weiter, ohne dafür auch nur einen einzigen objektivierbaren Anhaltspunkt zu nennen, dass die Bilder und Aussagen der russischen Behörden zur Absturzursache, sehr "sorgfältig inszeniert wirkten". Anstelle von Faktischem und Überprüfbarem erfindet sie einfach ominöse "Beobachter“, die „glauben", dass der Zeitpunkt der Veröffentlichung "kein Zufall" war. Dem (bösen) Putin sei es nur darum gegangen, eine „Image-Katastrophe“ gegenüber der eigenen Bevölkerung zu vermeiden. Ein, mit Verlaub, geradezu hirnrissiges Konstrukt, das nur einem Zweck dient den russischen Präsidenten in ein schiefes Licht zu rücken. Als ob der irgend ein Problem damit gehabt haben könnte, der Bevölkerung seines Landes mitzuteilen, dass auf ein russisches Zivilflugzeug ein verbrecherischer Anschlag verübt worden war.

Einen solch erbärmlichen Stuss können nur Wirrköpfe und abstruse Verschwörungstheoretiker verkünden.
Frau Atai ist jedoch in ihrer vollen Fahrt nicht mehr aufzuhalten: Der russischen Präsident, so insinuiert sie, maße sich "sogar" an, von gleichen Werten zu reden, die auch der „Westen“ pflege (lächerliches Muster: pöse pöse Russen, Putin voran, klauen uns unsere Werte).

Der gesamte Text ist ein Konstrukt aus Vermutungen, Verdächtigungen, Beleidigendem und Infamien. Verifizierbares, Nachvollziehbares, Faktengestütztes ist nicht erkennbar.

Mit diesem Atai-Beitrag ist ein weiterer publizistischer Tiefpunkt erreicht. Die hier gebotene Fehlleistung anstelle einer "Berichterstattung" ist typisch für Journalisten, die nicht begreifen, dass sie für die Übermittlung von sachlichen Informationen bezahlt werden und nicht für die Weitergabe ihrer skurrilen Meinungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk angestellt sind.

Wegen der ausschließlich subjektiven Ausschweifungen ist der Beitrag allenfalls als (schlechter) Kommentar zu betrachten. Da Frau Atai ihn aber nicht – wie im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehen – als Kommentar gekennzeichnet hat bzw. die Redaktion ARD-aktuell ihn nicht als solchen auswies, liegt ein Programmverstoß vor. (Richtlinien, § 11e RSTV i.d.F. v. 17.9.13):

"Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen."

Will man die subjektiven Ergüsse dagegen als Bericht ansehen, dann liegt ebenfalls ein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag vor:

"Alle Beiträge haben den Grundsätzen journalistischer Sorgfalt und Fairness und in ihrer Gesamtheit der Vielfalt der Meinungen zu entsprechen. Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein."

In Frau Atais Ausführungen findet sich von der Einhaltung dieser Verpflichtungen keine Spur.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer + V. Bräutigam
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Maren
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Re: ARD - Golineh Atai zum Attentat auf russisches Flugzeug

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Herren,

wir haben Ihre E-Mail vom 19. November 2015 an den NDR Intendanten, Herrn Marmor, erhalten.

Zuständigkeitshalber haben wir Ihre E-Mail an den WDR weitergeleitet.

Von dort werden Sie eine Antwort erhalten.

Mit freundlichen Grüßen


ARD-Geschäftsführung
Büro des ARD-Vorsitzenden
Norddeutscher Rundfunk
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
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Maren
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Re: ARD - Golineh Atai zum Attentat auf russisches Flugzeug

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau XXXXX,

wir sind mit der Verweisung an den WDR nicht einverstanden und bitten deshalb unsere Eingabe entsprechend der Geschäftsordnung des Rundfunkrates vom Rundfunkrat des NDR beraten zu lassen. Dabei wird es zunächst um die Frage der Zuständigkeit gehen.
Nach 5,5 und 5.7 der "Verwaltungsvereinbarung ARD-Aktuell" trägt der NDR-Intendant die Programmverantwortung für tagesschau.de, TS, TT und Nachtmagazin (mit Ausnahme des TT.Kommentars). Dem entspricht auch die Regelung, dass ARD-aktuell eine Hauptabteilung beim NDR ist. Die Regelung im Rundfunkstaatsvertrag steht dem nicht entgegen: Dort heisst es in der einschlägigen Vorschrift: "Beschwerden gegen Beiträge im Gemeinschaftsprogramm und -angeboten werden jeweils an die erbringende Rundfunkanstalt weitergeleitet und von dieser behandelt. Unberührt bleibt die Behandlung eingehender Beschwerden durch die verbreitende Rundfunkanstalt".

Die "erbringende" Rundfunkanstalt ist hier der NDR, er hat den Beitrag in der Redaktion als sendefertig beurteilt und verbreitet, außerdem war dem Intendanten die Verantwortung von den anderen Anstalten übertragen. Der WDR war in diesem überbürokratisierten Komplex allenfalls Programmzulieferer für ARD-Aktuell, ohne auf die Sendeverantwortung Einfluss nehmen zu können. Auf jeden Fall war der NDR aber die "verbreitende Anstalt", deren Zuständigkeit mit dem Wort "unbeschadet" zwingend vorgeschrieben ist. Der Rundfunkrat sollte im übrigen dafür sorgen, dass die völlig unübersichtlichen Formulierungen auch für normale Gebührenzahler verständlich werden. Wir bitten um Prüfung.

Mit besten Grüßen
F.Klinkhammer + V. Bräutigam
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Maren
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Re: ARD - Golineh Atai zum Attentat auf russisches Flugzeug

Beitrag von Maren »

WDR-Rundfunkrat
50600 Köln
per email


Programmbeschwerde vom 19.11.15 - Antwort der Intendanz vom 22.12.15 - Forderung nach Behandlung durch den WDR-Rundfunkrat


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stellungnahme der bei Ihnen tätigen Intendanz vom 22.12.2015 reicht nicht aus, unsere Programmbeschwerde als erledigt anzusehen. Wir rufen Sie deshalb zur weiteren Behandlung im WDR-Rundfunkrat an.

Die erste Seite der Erwiderung zu unserer Programmbeschwerde vom 19.11.2015 ist überheblicher Unsinn. Zunächst einmal wäre es Aufgabe des Intendanten gewesen, die Zulässigkeit der Beschwerde zu prüfen, das heisst, die Frage zu beantworten, ob der WDR in dieser Angelegenheit überhaupt zuständig ist. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass immer dann der NDR - und nicht der WDR - Beschwerden zu bearbeiten hat, wenn ein Beitrag auf TS, TT oder Tagesschau.de gesendet wird. Wir hatten unsere Auffassung gegenüber dem NDR ausführlich begründet, aber dem WDR scheint dazu nichts einzufallen, so dass wir annehmen, dass man nicht bereit ist, die eigenen Rechtsgrundlagen ernst zu nehmen. Das wiederum bestätigt uns in unserer Meinung, die wir – und viele andere Menschen in unserem Land – inzwischen haben: Der Verlust an Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schreitet unaufhörlich voran.

Es ist verfehlt, wenn der Intendant den Eindruck zu vermitteln versucht, ein Verstoß gegen Programmrichtlinien würde von der Art oder Schwere eines journalistischer Fehlers abhängen. Darüber haben wir keine Vorschrift im geltenden Medienrecht gefunden, so dass wir diese von Ihnen wiederholt vertretene, selbstbegünstigende Ansicht als "rechtliches Exkulpationsinstrument " einer selbstherrlichen Rundfunkanstalt abhaken wollen. Nach unserer Auffassung kommt es allein darauf an, ob ein Sachverhalt unter eine für die Rundfunkanstalt verbindliche Norm subsumierbar ist. Wenn das nicht der Fall ist, liegt ein Verstoß vor, so einfach ist das, auf die Schwere kommt es mitnichten an.

Unsinnig und anmaßend ist es auch, wenn eine Art Vorprüfung vorgenommen wird, ob unser Schreiben vom WDR als "Programmbeschwerde" anerkannt wird oder nicht.

Unsere Ausführungen waren klar genug formuliert, dass durchschnittliche Leser kapieren konnten, dass es sich um eine Programmbeschwerde und nicht um irgendeine Leserzuschrift handelte. Die sprachlichen Spielchen der Intendanz sind insofern überheblich und durchsichtig, sie drücken ebenfalls Arroganz und Ignoranz gegenüber den Zuschauern und Zuschauerinnen aus.

Falls Sie wie Ihr Intendant zu der Auffassung gelangen sollten (woran wir wegen der öffentlich-rechtlichen Medien- Mentalität keine Zweifel haben), Frau Atai habe sachlich über den Abschuss berichtet, dann wären auch Ihnen die handwerklichen Grundsätze des seriösen Journalismus fremd. Dann bestätigten Sie uns abermals, dass Unsachlichkeit und Russophobie zum Merkmal öffentlich-rechtlicher Nachrichtengebung zählen.

Wir wollen nicht alle Kritikpunkte wiederholen, denen offensichtlich bewusst und scheinheilig im Schreiben vom 22.12.2015 ausgewichen wurde, aber folgende unserer Ausführungen sei beispielhaft ins Gedächnis gerufen:

"Frau Golineh Atai lügt das Fernsehpublikum dreist an, als sie behauptet, Putin habe am 16.11. erwähnt, dass "alle Versionen eines Absturzes möglich seien". Richtig ist vielmehr, dass er bei einem Treffen mit Italiens Regierungschef am 16.11.15 gesagt hat, dass die "Materialuntersuchungen sich im Abschlusstadium befänden".
Das ist etwas gänzlich anderes.

Zur Kategorie Märchen-Journalismus gehört auch die Bemerkung, am 17.11. habe "plötzlich" Gewissheit über die Absturzursache geherrscht. Frech unterschlägt die "Journalisten-Preisträgerin", dass US-Techniker an der Absturz-Untersuchung mitgewirkt und Einfluss auf den Zeitpunkt der Ergebnis-Veröffentlichung hatten. Erfahrungsgemäß ist die Teilnahme politisch gegnerischer Experten eine Garantie für korrekte Ermittlungen; bei etwaigen Unregelmäßigkeiten hätten US- Amerikaner ebenso wie Russen und Ägypter Alarm geschlagen.

Frau Golineh Atai behauptet weiter, ohne dafür auch nur einen einzigen objektivierbaren Anhaltspunkt zu nennen, dass die Bilder und Aussagen der russischen Behörden zur Absturzursache, sehr "sorgfältig inszeniert wirkten". Anstelle von Faktischem und Überprüfbarem erfindet sie einfach ominöse "Beobachter“, die „glauben", dass der Zeitpunkt der Veröffentlichung "kein Zufall" war. Dem (bösen) Putin sei es nur darum gegangen, eine „Image-Katastrophe“ gegenüber der eigenen Bevölkerung zu vermeiden. "

Falls Sie das alles ohne Beanstandung billigen, nun, dann geht es Ihnen ums Rechthaben und nicht um korrekte Aufgabenerfüllung als demokratische Konstrollinstanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Unser Fazit im vorliegenden Fall:"Der journalistische Qualitätsanteil des Atai-Beitrages erreicht allenfalls den gleichen prozentualen Wert wie der Marktanteil, den das WDR-Programm im deutschen Fernsehen erzielt: 6%"


Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer & V. Bräutigam
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Maren
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Re: ARD - Golineh Atai zum Attentat auf russisches Flugzeug

Beitrag von Maren »

Von: Rundfunkrat@WDR.DE

Betreff: Programmbeschwerde zur ‚Tagessschau‘ vom 17. November 2015/Ihre Anrufung des WDR-Rundfunkrats vom 29. Dezember 2015

Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

Ihr Schreiben zum Beitrag der Fernsehkorrespondentin Frau Atai in oben genannter Sendung der ‚Tagessschau‘ ist am 29. Dezember 2015 in der Geschäftsstelle des WDR-Rundfunkrats eingegangen. Sie nehmen Bezug auf die bisherige Korrespondenz zu diesem Beitrag und darauf, dass die stellvertretende Intendantin des WDR Ihrer Programmbeschwerde vom 19. November 2015 mit ihrem Bescheid vom 22. Dezember 2015 nicht abgeholfen hat. Deshalb rufen Sie den Rundfunkrat des WDR an.

Bitte lassen Sie mich zunächst klarstellen, dass ich die zum Teil despektierlichen Formulierungen, die Sie mit Blick auf Vertreter/innen des WDR, inklusive der Korrespondentin Frau Atai verwenden, in aller Form zurückweise. Sie nutzen das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers, einen Beitrag zu kritisieren bzw. eine förmliche Programmbeschwerde zu erheben. Der WDR-Rundfunkrat setzt sich im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags mit jeder Programmbeschwerde intensiv auseinander. Es ist dabei nicht Pflicht des Gremiums, eine Ansprachehaltung zu akzeptieren, welche das Gegenüber jenseits der inhaltlichen Auseinandersetzung herabsetzt, Ausführungen lapidar als „überheblichen Unsinn“ abtut bzw. der dreisten Lüge bezichtigt.

Die Aufgabe des WDR-Rundfunkrats kennen Sie, Herr Klinkhammer, aus meinem Schreiben vom 14. November 2014 zu zwei anderen ‚Tagesschau‘-Beiträgen. Ihnen, Herr Bräutigam, ist das förmliche Programmbeschwerdeverfahren und die Regelung der Zuständigkeiten aus der Korrespondenz zu Ihrer Programmbeschwerde vom 21. November 2014 bekannt.

Zur förmlichen Programmbeschwerde nach § 10 WDR-Gesetz füge ich hinzu, dass diese weit darüber hinausgeht, eine Kritik am Programm zu prüfen und sich eine Meinung darüber zu bilden. Vielmehr analysieren zunächst der Intendant und danach möglicherweise der Rundfunkrat als Berufungsinstanz auf einem gesetzlich vorgeschriebenen Weg, ob im konkreten Fall die im WDR-Gesetz festgelegten Programmgrundsätze verletzt wurden. Der Intendant und ggf. auch der Rundfunkrat als Berufungsinstanz können der Beschwerde nur dann abhelfen – ihr also formal zustimmen – wenn sie zum Ergebnis kommen, dass tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt. Ihr Schreiben vom 29. Dezember 2015 leite ich an die Intendanz weiter mit der Bitte zu prüfen, ob in Ihrem Fall alle Voraussetzungen für die Anrufung des Rundfunkrats nach § 10 WDR-Gesetz erfüllt sind. Mit Blick auf das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren bitte ich Sie um etwas Geduld.

Die Sitzungen des WDR-Rundfunkrats haben einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil. Soweit die Tagesordnungspunkte es erlauben, berät und beschließt der Rundfunkrat in öffentlicher Sitzung, in der Regel auch über Programmbeschwerden.

Damit Ihre Programmbeschwerde gegebenenfalls auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung gesetzt werden kann, muss aus Gründen Ihres Persönlichkeitsschutzes Ihr Einverständnis vorliegen. Ich bitte Sie deshalb vorsorglich, der Geschäftsstelle des Rundfunkrats bis 15. Januar 2016 mitzuteilen, ob Sie gegen die Beratung Ihrer Programmbeschwerde durch den WDR-Rundfunkrat in öffentlicher Sitzung Bedenken haben. Dies können Sie gern auch per E-Mail (rundfunkrat@wdr.de) übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Ruth Hieronymi
Vorsitzende WDR-Rundfunkrat
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Re: ARD - Golineh Atai zum Attentat auf russisches Flugzeug

Beitrag von Maren »

Vorsitzende WDR-Rundfunkrat
Westdeutscher Rundfunk
Geschäftsstelle des Rundfunkrats
Appellhofplatz 1


Betr.: Ihre mail vom 30.12.2015

Sehr geehrte Frau Hieronymi,

danke für Ihre Information.

Ihrer Vorhaltung wegen der Form unserer Beschwerde halten wir entgegen: Frau Atais Beitrag ist eine journalistische Fehlleistung, die tendenziösen Anteile darin sind unserer Ansicht nach eine beleidigende Unterschätzung der Intelligenz des Zuschauers.

Der WDR ist lediglich ein gebührennehmender Dienstleister und nicht die Hohe Pforte, der man sich nur in gebeugter Haltung nähern darf. Wenn eine Beschwerde nicht dem in Ihren Kreisen üblichen byzantinistischen Ton entspricht (die Usancen sind uns seit unserer Zeit beim NDR vertraut!), sondern, weil Protest gegen ein Programm-Ärgernis, in entschiedener und deutlicher Sprache gehalten ist, sollte Ihnen das angesichts des Chancengefälles verständlich sein, das wir Zuschauer bei Beschwerden zu beklagen haben: Da urteilt - ohne externe rechtstaatliche Kontrollmöglichkeit - am Ende der Beklagte selbst über sein kritikwürdiges Produkt. Von einer unabhängigen Beschwerdeprüfung kann keine Rede sein. Auch wenn Sie sich zweimal als „Berufungsinstanz“ ausgeben: Urteilen werden Sie letztlich auf Basis des Intendantenbefundes. Schließlich ist der Rundfunkrat ein Organ des WDR, der vom Sender finanziert und - wie Ihr Schreiben ja auch zeigt - sich gegenüber der Intendanz uneingeschränkt zur Loyalität verpflichtet fühlt.

Kaum noch steigerungsfähig ist die Arroganz, mit der die Intendanz die Beschwerde bereits abgemeiert hat: So schreibt ein Unbelangbarer an den Plebs. Mit Verlaub, verehrte Frau Vorsitzende und Publikumsrepräsentantin: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Wir lassen uns - als entschiedene Befürworter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - das Recht auf evtl. erforderliche drastische Meinungsäußerung nicht einschränken, erinnern Sie vielmehr daran, wie beträchtlich der Vertrauensverlust bereits ist, den sich der öffentlich-rechtliche WDR mit seiner bisherigen Haltung eingespielt hat. Dass die WDR-Marktanteile im gleichen Maße abnehmen wie die Intransparenz über die Finanzwirtschaft der Sender und ihrer ungezählten, unüberprüfbaren privaten Tochtergesellschaften zunimmt, ist ein Bonmot, das nicht nur unter kritischen Zuschauern und Zuschauerinnen kursiert. Und die geringe Akzeptanz des Programms spricht nun wirklich nicht für ein hohes Vertrauen draußen im Lande.

Wir merken im übrigen erneut an, dass wir den WDR nicht für zuständig halten, abschließend über die Programmbeschwerde zu befinden. Die redaktionelle Verantwortung für Tagesschau und Tagesthemen, die den Atai-Beitrag gesendet haben, liegt beim NDR. ARD-aktuell Hamburg hatte die Schlussredaktion, nicht der WDR Köln. ARD-interne Regelungen beseitigen nicht geltendes Staatsvertragsrecht. Unabhängig von Ihren Entscheidungen werden wir unsere Beschwerde also weiter gegenüber dem NDR geltend machen.

Bitte beraten Sie öffentlich. Gern auch unter wörtlicher Bekanntgabe dieses Zustimmungsschreibens, allerdings ohne die Angabe unserer Adressen.

Mit höflichem Gruß

Volker Bräutigam & F. Klinkhammer
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Re: ARD - Golineh Atai zum Attentat auf russisches Flugzeug

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

beigefügt finden Sie ein Schreiben von Frau Hieronymi zu Ihrer Programmbeschwerde.
Freundliche Grüße


Westdeutscher Rundfunk
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Appellhofplatz 1
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Re: ARD - Golineh Atai zum Attentat auf russisches Flugzeug

Beitrag von Maren »

Eingabe vom 17.11.2015: Diffamierender Beitrag gegen Putin


Sehr geehrte Damen und Herren,

der WDR hat uns über die Entscheidung und die Begründung zu unserer Programmbeschwerde informiert. Stil und Ton des Schreibens sind zwar sachlich, der Inhalt ist aber nicht zufriedenstellend.

Deshalb möchten wir Ihnen ebenfalls Gelegenheit geben, sich mit unserer Beschwerde zu befassen.

Unser Vorwurf lautete:

"Frau Golineh Atai wirft dem russischen Präsidenten damit beweis- und argumentationslos vor, er sei nicht bereits in dem Moment, als die westlichen Geheimdienste ein Attentat vermuteten, an die Öffentlichkeit gegangen und habe den Absturz des russischen Flugzeugs überm Sinai als IS-Anschlag benannt, sondern aus reinem politischem Kalkül und nicht, weil er erst das Vorliegen des Untersuchungsberichtes am 17.11.15 habe abwarten wollen. Frau Atai berichtet hier nichts, sondern verbläst wilde selbstgestrickte und dem russischen Präsidenten übergeworfene Spekulationen."

Der WDR versuchte diese Spekulationen damit zu rechtfertigen, dass es Frau Atai als Korrespondentin erlaubt sei, auch subjektive Aspekte einzubringen. Das ist zwar richtig, aber nur, soweit es den Zuschauer in die Lage versetzt, Fakten korrekt einzuordnen. Das ist hier nicht der Fall, Frau Atai hat ausschließlich spekuliert und keine belastbaren Tatsachen für Ihre Meinung benannt. Damit hat sie die Ebene der Tatsacheninterpretation verlassen und ausschließlich ihre persönliche Sichtweise dem Publikum serviert. Das wäre in einem Kommentar zulässig, nicht aber in einem Bericht. Wir halten unseren Vorwurf des Verstoßes gegen die NDR- Programmrichtlinien aufrecht. Vor allem liegt der Verstoß darin, dass ARD-aktuell diesen fehlerhaften Beitrag ausgewählt und dem Publikum präsentiert hat.

Mit höflichem Gruß

F. Klinkhammer und V. Bräutigam
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