Stellungnahme zum Telemedienkonzept "MDR-Telemedien"

Gesperrt
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7137
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Stellungnahme zum Telemedienkonzept "MDR-Telemedien"

Beitrag von Maren »

Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2015 beschlossen, den Zeitraum für die Abgabe von Stellungnahmen auf zehn Wochen zu verlängern.

Dritte werden hiermit aufgefordert, bis Mittwoch, den 9. September 2015 ihre Stellungnahme zu dem Telemedienkonzept "MDR-Telemedien" abzugeben.

Das wird knapp, ist aber theoretisch zu schaffen.

Notiz: https://netzpolitik.org/2015/das-jugend ... d-und-zdf/
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7137
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: Stellungnahme zum Telemedienkonzept "MDR-Telemedien"

Beitrag von Maren »

"Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der erstmals Telemedien neben Hörfunk und Fernsehen als
eigenständiges Element des öffentlich-rechtlichen Auftrags – und nicht lediglich als „programmbegleitend definiert, etabliert entsprechend den Zusagen gegenüber der Europäischen Kommission ein „Verfahren zur Konkretisierung des allgemeinen Telemedienauftrags“ , den sogenannten Drei-Stufen-Test. Der § 11 f des Rundfunkstaatsvertrags bestimmt, dass eine Rundfunkanstalt, die ein neues Telemedienangebot plant oder ein bestehendes Angebot verändern möchte, dem zuständigen Aufsichtsgremium in einem „Telemedienkonzept“ darzulegen hat;

1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft
entspricht,
2. in welchem Umfang durch das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb
beigetragen wird und
3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Am Ende des Verfahrens wägt das Gremium ab, ob der durch das geplante Angebot zu erwartende publizistische Mehrwert des neuen Angebots die möglicherweise prognostizierten negativen Auswirkungen auf andere Marktteilnehmer übersteigt."




Mitteldeutscher Rundfunk
Rundfunkrat
04360 Leipzig


Stellungnahme Telemedienkonzept "MDR-Telemedien"


Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,

die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich rechtlichen Medien e.V. bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zum Telemedienkonzept "MDR-Telemedien" und äußert sich wie folgt:

Gestatten Sie uns Eingangs die Feststellung, dass das Publikum öffentlich-rechtlicher Medienanstalten nicht als Konsumierende, sondern als Stakeholder zu betrachten sind, welche den der Gesellschaft dienenden und im öffentlichen Interesse beauftragen, finanzierten und kontrollierten demokratischen Informationsauftrag einfordert, der sich deutlich von denen des „freien Marktes“ zu unterscheiden hat.

Öffentlich-rechtliche Telemedienangebote stellen zwar aufgrund qualitativ und quantitativ vorhandener Bedeutsamkeit einen unstrittigen Beitrag im publizistischen Wettbewerb dar. Jedoch stellen sowohl die durch Beitragsfinanzierung garantierte Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen, als auch die ausschließliche Orientierung an journalistisch-redaktionelle Kriterien im Sinne § 10 Rundfunkstaatsvertrag, die gemeinwohlorientierte Position öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten auf ein sicheres Fundament, welches sowohl die Teilnahme am kommerziellen Marktgeschehen und damit auch die leidige Quotenfixierung unnötig macht.

Denn nicht Marktgeschehen ist relevant für öffentlich-rechtliche Medienanstalten und deren Rezipienten, sondern die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft und zwar „unabhängig von der tatsächlichen Nachfrage, unabhängig von Einschaltquoten und einer finanzwirtschaftlich veranlassten Ausrichtung der Sendungen auf den Publikumsgeschmack“. (Prof. Paul Kirchhof)


2.3 Verweildauerkonzept

BeitragszahlerInnen sollen die öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote über die im Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebene 7-Tage-Frist hinaus abrufen können, und zwar online und mobil.

Mit der Sieben-Tage-Regelung wollte der Gesetzgeber ursprünglich verhindern, dass die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten im Netz zu einer subventionierten Konkurrenz für private Medienhäuser werden. Produktionen öffentlich-rechtlicher Medienanstalten sind jedoch größtenteils aus Beiträgen des Publikums finanziert und müssen daher laut NutzerInnenlogik zeitlich unbegrenzt frei abrufbar sein. Dabei sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten jedoch gehalten, allen UrheberInnen und Produktionsbeteiligten eine angemessene und faire Beteiligung an der über die bisherige 7-Tage-Frist hinausgehenden Verwertung zu sichern. Die Höhe der angemessenen Vergütung sollte sich nach den Erlösen orientieren, die durch das Mediatheken-Angebot auf anderen Verbreitungswegen verloren gehen.

2.4 Angebotsbeschreibung MDR-Telemedien
2.4.2.9 Junge Zielgruppen


Auch öffentlich-rechtliche Telemedienangebote für Kinder und Jugendliche müssen unabhängig von Plattformen, Formaten und Genres, die Entwicklung von Medien- und Sprachkompetenz fördern und begleiten und (unter Berücksichtigung der Vergütung der UrheberInnen) dauerhaft abrufbar sein.

Zitat Telemedienkonzept:
„Der MDR konzentriert sich bei der Weiterentwicklung seiner jungen Angebote auf die von der Zielgruppe präferierten Inhalte und Plattformen. Dazu zählen bspw. mobile Apps, personalisierte Angebote oder Drittplattformen/Netzwerke wie YouTube, Facebook, Instagram, Soundcloud usw.“
Das Jugendangebot ist in Bezug auf die Förderung ökonomischer Interessen Dritter, wie Facebook, Google & Co. dahingehend zu prüfen ob Beitragsgelder auftragsgemäß verwendet werden. Darüber hinaus ist es als Fakt zu werten, dass Kinder und Jugendliche sich nicht unbedingt gerne im gleichen virtuellen Raum aufhalten wie ihre Eltern und Großeltern. Auch dem Datenschutz-Dilemma monopolistischer, kommerzieller US-amerikanischer Social Media Plattformen kann mit diversen alternativen Strategien, Formaten und Plattformen begegnet werden, um den Schutz der Privatsphäre als auch die Entwicklung bzw. Förderung der Medienkompetenz jugendlicher ZuschauerInnen zu begünstigen.

Für öffentlich-rechtliche Akteure bietet es sich geradezu an, freie, datenschutzgehärtete, dezentrale Alternativen zu fördern.

Beispiele für alternative Plattformen (1):

• Diaspora, Friendica und Synero statt Facebook
• XMPP/OTR, GNU social, Telegram oder Signal 2.0 statt Twitter/WhatsApp
• Internet Archive, Wikimedia Commons oder OwnTube statt Youtube
• OpenStreetMap statt Google-Maps
• YaCy statt Google-Suche
• OwnCloud statt Dropbox/Google/Apple etc.

Die aktive Beteiligung des jungen Publikums in Bezug auf Inhalte und Produktion wäre eine Innovation mit Bindungskraft. Um der hohen Partizipationserwartung der jugendlichen Zielgruppe zu entsprechen, sollten Projekte entwickelt werden, die sowohl im organisatorischen als auch im Contentbereich Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen. Wir denken da an eigene Videoproduktionen, Poetry Slam, Nachrichten- und Filmprojekte für SchülerInnen, Förderung von Nachwuchsbands und SchauspielerInnen etc.

Die Inklusion des jugendlichen Publikums sollte unter expliziter Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Vielfalt einhergehen und damit integrationsfördernd sein.

Zitat Telemedienkonzept:
„Das Jugend-Telemedienangebot des MDR schafft die Voraussetzungen für die Beteiligung des MDR am geplanten ARD/ZDF-Jugendangebot.“
Um den Erhalt und die Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunkes dauerhaft zu sichern, ist eine Generalreform der Anstalten unumgänglich. Das Jugendangebot, sollte daher nicht lediglich als Sparte oder Experiment, sondern als Initialzündung für einen umfassenden öffentlich-rechtlichen Medienwandel gesehen werden, in dessen Verlauf ARD und ZDF insgesamt verjüngt, verschlankt und modernisiert werden.

Dass in der Vorbereitungsphase des neuen Angebotes nicht nur ÜBER die Zielgruppe sondern insbesondere MIT der Zielgruppe kommuniziert und diese in die inhaltliche Gestaltung einbezogen wird, ist für das Gelingen essentiell.


Die Ständige Publikumskonferenz ist eine politisch und wirtschaftlich unabhängige, bundesweit agierende Rezipienteninitiative, die sich insbesondere der demokratischen Mitsprache bei der Umsetzung des gesellschaftlichen Programmauftrages der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten widmet und ausnahmslos den Interessen des Publikums verpflichtet ist.

Wir hoffen, dass unsere Vorschläge sorgfältig und wohlwollend geprüft werden und angemessene Berücksichtigung finden und wünschen dem Telemedienkonzept eine erfolgreiche Umsetzung


Mit freundlichen Grüßen


Maren Müller
Vorsitzende


(1) Netzwerk Recherche
Gesperrt

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste