Deutschland und Schweden treffen ‘Tötungsentscheidungen’ für Drohnenangriffe der Vereinigten Staaten von Amerika in Afghanistan - antikrieg.com
Germany and Sweden Are Said to Help Make Afghan ‘Kill Decisions’ - The New York Times
Deutsche Offiziere sollen direkt an US-Tötungsmissionen in Afghanistan beteiligt gewesen sein - Telepolis
Drei Berichte über einen gravierenden und grundgesetzlich rechtsbrechender Vorgang. Neben der Tatsache, dass grundlegende humanitäre Menscherechte, die Genfer Konvention und das deutsche Recht gebrochen wird, wird auch der vom Parlament erteilte Auftrag, in Form von Befehlsmissachtung, nicht eingehalten. Danach ist die Bundeswehr lediglich zu einer Gewaltanwendung zur Selbstverteidigung oder "zum Schutz der eigenen Truppe oder designierter ziviler Kräfte" befugt.
Daraus können Mitwirkungen oder Teilnahmen an Entscheidungen zu Drohnenmorden sicherlich nicht abgeleitet werden. Hierbei würden sämtliche humanitären Rechtsgüter des Grundgesetzes und der Verfassung missachtet. Mord, um diesen Tatbestand handelt es sich wohl oder die Teilnahme daran, würden obwohl im Ausland verübt, auch hier im Land verfolgt werden und verurteilt werden müßte.
... und letztlich ist, außer in Hessen, in Deutschland die Todesstrafe seit Jahren abgeschafft.
Deutsche treffen ‘Tötungsentscheidungen’ für Drohnenangriffe
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