HR - Manipuliertes Interview zur Kritik an Lies-Aktion

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Maren
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HR - Manipuliertes Interview zur Kritik an Lies-Aktion

Beitrag von Maren »

Hessischer Rundfunk
Intendant
Dr. Helmut Reitze
Bertramstraße 8
D-60320 Frankfurt


Programmbeschwerde


Sehr geehrter Herr Dr. Reitze,

hiermit erheben wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien, formal Beschwerde wegen Falschinformation und Manipulation eines Interviews innerhalb der Sendung Hessenschau vom 02.02.2015.

Innerhalb des Beitrages "Lies-Aktion in der Kritik" wurde ein Interview mit der jüdischen Rechtsanwältin
Jaz Elishewa Patterson zweckentfremdet benutzt.

Der Videoausschnitt, in dem die jüdische Rechtsanwältin Jaz-Elishewa Patterson-Baysal über Judenfeindlichkeit in Deutschland klagt, wurde aus dem Zusammenhang gerissen und in dem Beitrag über das „Lies-Projekt“ eingefügt.
Dem Publikum wird mit der Manipulation des Interviews suggeriert, dass die Koranverteiler Judenhasser seien, die alle Juden vergasen wollen.

Inzwischen trug die Rechtsanwältin selbst zur Klärung der Falschdarstellung bei.
„Hallo, ich bin wirklich sehr erschüttert darüber, das der HR meine Aussage so falsch dargestellt hat. (…) Dass das jetzt so dargestellt wurde tut mir wirklich leid. (…) Es war so, dass ich im letzten Jahr auf einer Demo von Jemandem so beschimpft wurde. Und das habe ich auch so erzählt. Die haben das Zitat dann in Zusammenhang mit Euch gebracht und das total verfälscht. Das war total falsch. (…)Ich habe schon mit dem HR Kontakt aufgenommen. Was die gemacht haben geht gar nicht.“


Wir sehen in dieser Ereigniskonstruktion durch die Redaktion der Hessenschau einen schweren Verstoß gegen die journalistische Ethik, der sich am Rande der Volks- und Religionsverhetzung bewegt und dazu beiträgt, die ohnehin schon kritische öffentliche Meinung gegen muslimische Mitbürger noch zu verstärken.

Berichterstattungen dieser Art verstoßen klar gegen den gesetzlichen Auftrag öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten und sind nicht dazu geeignet, Probleme im Umgang mit anderen Kulturen und Religionen zu befrieden – sondern sind vielmehr Teil des Problems.

Die Berichterstattung der Medien wird als Quelle indirekter Erfahrung genutzt und trägt zur Konstruktion einer vermeintlichen Realität, so genannten kognitiven Stereotypen, bei. Diese können sich zu affektiv aufgeladenen Vorurteilen verfestigen (Bonfadelli 2007: 95; Schiffer 2005b: 224).

Die Frage ist, ob Ihnen als Intendant und Programmverantwortlichen einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt an einer derartigen Entwicklung gelegen ist.

Wir erwarten eine deutliche Reaktion der Programmverantwortlichen, sowie eine Richtigstellung an einem geeigneten Sendeplatz.

Gesetz über den Hessischen Rundfunk vom 2. Oktober 1948 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2010)

§ 3
Die folgenden Grundsätze sind für die Darbietungen verbindlich:

1. Der Rundfunk ist Sache der Allgemeinheit. Er wird in voller Unabhängigkeit überparteilich betrieben und ist von jeder Beeinflussung freizuhalten.

2. Die Darbietungen sollen Nachrichten und Kommentare, Unterhaltung, Bildung und Belehrung, Gottesdienst und Erbauung vermitteln und dem Frieden, der Freiheit und der Völkerverständigung dienen.

3. Die Darbietungen dürfen nicht gegen die Verfassung und die Gesetze verstoßen oder das sittliche und religiöse Gefühl verletzen. Sendungen, die Vorurteile oder Herabsetzungen wegen der Nationalität, Rasse, Farbe, Religion oder Weltanschauung eines einzelnen oder einer Gruppe enthalten, sind nicht gestattet.

4. Die Berichterstattung muss wahrheitsgetreu und sachlich sein. Nachrichten und Stellungnahmen dazu sind deutlich von einander zu trennen. Zweifel an der Richtigkeit sind auszudrücken. (…)


Mit freundlichen Grüßen



i.A. Maren Müller
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Maren
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Re: HR - Manipuliertes Interview zur Kritik an Lies-Aktion

Beitrag von Maren »

Antwort des Intendanten des HR auf unsere Beschwerde.
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Maren
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Re: HR - Manipuliertes Interview zur Kritik an Lies-Aktion

Beitrag von Maren »

Hessischer Rundfunk
Intendant
Helmut Reitze
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt


Ihr Schreiben vom 03.03.2015 - Lies-Projekt


Sehr geehrter Herr Reitze,

vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Programmbeschwerde zur Sendung Hessenschau vom 02.02.2014.

Obwohl Sie innerhalb Ihrer Antwort mehrfach Fehler, textliche Schwächen und Unzulänglichkeiten einräumen, die bei der Produktion des beanstandeten Beitrages entstanden sind, weisen Sie die Beschwerde als unberechtigt zurück.
Ihre Argumentation ist jedoch inkonsistent und alles andere als stichhaltig.

Sie führen aus, dass das Interview mit Frau Patterson-Baysal während der Protestaktion zu dem im Beitrag gezeigten Lies-Projekt aufgenommen wurde und Frau Patterson-Baysal verbal von Personen aus dem Umfeld des Projektes attackiert wurde.

Das entspricht nicht den Tatsachen, wie wir bereits in unserer Beschwerde ausführlich dargelegt haben.
Innerhalb des Beitrages "Lies-Aktion in der Kritik" wurde das Interview mit Frau Patterson-Baysal nachweislich zweckentfremdet benutzt, wie uns auch in Folge der Kontaktaufnahme mit Frau Patterson-Baysal persönlich bestätigt wurde.

Unserer Nachfrage zufolge sieht Frau Patterson-Baysal das Lies-Projekt kritisch, sie wurde jedoch im Umfeld dieser Aktion nie beschimpft, beleidigt oder auch nur unhöflich behandelt. Frau Patterson-Baysal begegnete den jungen Männern mit Respekt und Freundlichkeit und wurde von ihnen ebenso behandelt. Frau Patterson-Baysal ist nie im Kontext mit dem Lies-Projekt „mit abscheulichen Äußerungen“ beleidigt worden, weder am 02.02.2015 noch zu einem anderen Zeitpunkt, wie innerhalb der Sendung und auch im Nachgang von Ihnen behauptet wurde.

Die von der Redaktion der Hessenschau zweckentfremdet zu der entsprechenden Konstruktion verwendeten verbalen Attacken wie "Juden ins Gas", "Kindermörder" oder auch "Hitler hat ein paar von Euch übrig gelassen, damit der Rest der Welt sieht, warum er so viele von Euch umgebracht hat" sind Frau Patterson- Baysal im letzten Jahr während einer Pro Israel Demonstration im Zusammenhang mit dem Gaza Krieg entgegengerufen und ins Gesicht gesagt worden.

Aus welchem Grund Sie in Ihren Ausführungen in umständlicher Weise Zitate zum durchaus bekannten und nachprüfbaren Sendeinhalt ins Feld führen und sich ausführlich auf semantischen Schwächen Ihrer Mitarbeiter - anstatt auf den beanstandeten Beschwerdegegenstand - beziehen, ist nicht nachvollziehbar.

Auch Ihre unterschwellig vorgebrachte Drohung, dass Sie keinen Anlass mehr sähen, gegen Frau Patterson-Baysals Klarstellung des Sachverhaltes in den sozialen Netzwerken vorzugehen, ist zumindest gewöhnungsbedürftig.
Ihre Behauptung, dass Frau Patterson-Baysals Ihre Vorwürfe zurückgenommen habe und nicht mehr aufrecht halte, blieb ohne Beleg und wurde durch unsere Kontaktaufnahme klar widerlegt.

In Anbetracht des klaren Sachverhaltes und der Aussage von Frau Patterson-Baysal halten wir unseren Vorwurf der Ereigniskonstruktion, mit dem Ziel einer klar tendierten meinungsprägenden Botschaft zu Lasten von muslimischen Mitbürgern, aufrecht.

Eine Berichterstattungskultur innerhalb der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt HR, die darauf abzielt, die Lebenswelt der muslimischen Glaubensgemeinde in einem Land mit gesetzlich verbriefter Religionsfreiheit, verallgemeinernd mit Gewalt- und Konfliktthemen sowie dem internationalen Terrorismus in Verbindung zu bringen, kann zumindest als fahrlässig bezeichnet werden.

Es widerspricht in eklatanter Weise dem gesetzlichen Programmauftrag, der unter anderem die freie Meinungsbildung der Bevölkerung garantieren soll, wenn der Darstellung des Islam innerhalb Ihrer Sendungen dahingehend nachgeholfen wird, dass diese Religion auch vor der Haustür Ihrer Zuschauer als Gefahr und Bedrohung für jüdische Mitbürger und als generelles Problem für Politik und Gesellschaft in Deutschland wahrgenommen werden muss.

Ihrer Ansicht, dass die Thematisierung der Koranverteilung im Rhein-Main-Gebiet im Hinblick auf Gräueltaten islamischer Terrororganisationen im Nahen Osten „richtig und wichtig“ und der von uns beanstandete Beitrag als „wertvoll“ anzusehen sei, können wir nicht folgen.

Eine Berichterstattung, die durch die fälschlich verwendete und damit themenfremde Interviewsequenz von Frau Patterson- Baysal der Verstärkung der ohnehin in der deutschen Bevölkerung vorhandenen Vorurteilsbereitschaft gegenüber dem Islam dient und die Islamangst in Deutschland durch die Verbreitung von Falschmeldungen schürt und weiter verfestigt, ist nicht wertvoll, sondern Betrug am Publikum.
Berichterstattungen dieser Art verstoßen klar gegen den gesetzlichen Auftrag öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten und sind nicht dazu geeignet, Probleme im Umgang mit anderen Kulturen und Religionen zu befrieden – sondern sind vielmehr Teil des Problems.
Wir halten an unserer Programmbeschwerde fest und übergeben die Beschwerde zur Befassung an den Rundfunkrat des Hessischen Rundfunkes.

Gesetz über den Hessischen Rundfunk vom 2. Oktober 1948 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2010) § 3

2. Die Darbietungen sollen Nachrichten und Kommentare, Unterhaltung, Bildung und Belehrung, Got-tesdienst und Erbauung vermitteln und dem Frieden, der Freiheit und der Völkerverständigung dienen.

3. Die Darbietungen dürfen nicht gegen die Verfassung und die Gesetze verstoßen oder das sittliche und religiöse Gefühl verletzen. Sendungen, die Vorurteile oder Herabsetzungen wegen der Nationalität, Rasse, Farbe, Religion oder Weltanschauung eines einzelnen oder einer Gruppe enthalten, sind nicht gestattet.

4. Die Berichterstattung muss wahrheitsgetreu und sachlich sein. Nachrichten und Stellungnahmen dazu sind deutlich von einander zu trennen. Zweifel an der Richtigkeit sind auszudrücken. (…)

Zum Zwecke der Transparenz werden dieses Schreiben und weiterführender Schriftverkehr zum Thema auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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Maren
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Re: HR - Manipuliertes Interview zur Kritik an Lies-Aktion

Beitrag von Maren »

Zwischenbescheid vom HR-Rundfunkrat.
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Re: HR - Manipuliertes Interview zur Kritik an Lies-Aktion

Beitrag von Maren »

Ablehnender Bescheid vom HR-Programmausschuss.

Bemerkenswert ist, dass plötzlich ein winziges Adverb über Beweiskraft verfügt. Wir kannten das bislang anders.
Diesen Bescheid werden wir auch der Rechtsanwältin Jaz-Elishewa Patterson-Baysal zugänglich machen, da sie offensichtlich der Lüge bezichtigt wird. Ob und wie Frau Patterson-Baysal hier weiter tätig wird, liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich.
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Re: HR - Manipuliertes Interview zur Kritik an Lies-Aktion

Beitrag von Maren »

Hessischer Rundfunk
Programmausschuss
Herrn Müller
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Ihr Schreiben vom 21.05.2015
Unsere Beschwerde zur Sendung "Lies-Aktion in der Kritik"



Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihren Bescheid vom 21.05.2015, gegen den wir hiermit Einspruch einlegen.

Sie geben an, der Programmausschuss habe sich ausführlich mit der Progammbeschwerde befasst und teile den Vorwurf der Manipulation und Falschinformation nicht.

Bei der Befassung mit Beschwerden empfiehlt es sich, nicht nur die Handlungsempfehlungen des Intendanten oder der jeweiligen Redaktionen zur Entscheidungsfindung heranzuziehen, sondern auch die Ausführungen der Beschwerdeführer zur Kenntnis zu nehmen. Sie sind als Mitglieder des Rundfunkrates dem Publikum verpflichtet und haben als Kontrollgremium nicht als verlängerter Arm der Unternehmensleitung zu fungieren.

Gegen Ihre Behauptung, Sie hätten sich mit der Beschwerde ausführlich befasst, spricht die völlige Ignoranz des eigentlichen Sachverhaltes und der nochmaligen ausführlichen Begründung der Beschwerdeführerin vom 5.4.2015.

So ist es völlig unerheblich, auf welcher Demo Frau Patterson-Baysal sich befand und interviewt wurde.

Der Beschwerdegegenstand zielt auf das manipulierte Interview, welches suggeriert, dass die Rechtsanwältin von Personen aus dem Umfeld der Lies-Aktion mit antisemitischen Parolen beschimpft worden sei.

Auch der Intendant des HR verstieg sich in seiner Antwort vom 03.03.2015 in diese Falschbehauptung.

Frau Patterson-Baysal ist laut eigener Aussage nicht im Kontext mit dem Lies-Projekt und dessen Akteuren „mit abscheulichen Äußerungen“ beleidigt worden, weder am 02.02.2015 noch zu einem anderen Zeitpunkt, wie innerhalb der Sendung und auch im Nachgang vom Intendanten behauptet wurde.

Die verbalen Attacken wie "Juden ins Gas", "Kindermörder" oder auch "Hitler hat ein paar von Euch übrig gelassen, damit der Rest der Welt sieht (…)" sind Frau Patterson- Baysal im letzten Jahr während einer Pro Israel Demonstration im Zusammenhang mit dem Gaza Krieg entgegengerufen worden.

Das Umfeld des Lies-Projektes hat mit diesen Beschimpfungen nichts zu tun.

Es wäre im Interesse der Befriedung dieser Angelegenheit, wenn Sie das Originalmaterial des Interviews, der in ihren Rechten betroffenen Frau Patterson-Baysal, zur Verfügung stellen würden, sodass sie den Beitrag nochmals sichten und abschließend beurteilen kann. Die Sichtung könnte idealerweise auch gemeinsam mit Gremienvertretern oder der Publikumsstelle stattfinden.

Es spricht darüber hinaus nicht unbedingt für die Seriosität einer Medienanstalt, wenn einer Personengruppe, die ohnehin im täglichen Leben mit stigmatisierenden Zuschreibungen konfrontiert wird, die längst überfällige Rehabilitation in einem Fall von ungerechtfertigter Beschuldigung verweigert wird.

Dass dies, wie Sie in Ihrem Bescheid ausführen, auch noch „einmütig“ geschieht, spricht eher gegen die Qualität der Entscheidung.

Wir fordern Sie hiermit nochmals auf, die Beschwerde sowie die weiterführende Korrespondenz sorgfältig zu lesen und entsprechend der Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren anspruchsberechtigten Beitragszahlenden zu handeln.

Zum Zwecke der Transparenz werden dieses Schreiben und weiterführender Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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Re: HR - Manipuliertes Interview zur Kritik an Lies-Aktion

Beitrag von Maren »

Bescheid aus der GS des Rundfunk- und Verwaltungsrates.
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Re: HR - Manipuliertes Interview zur Kritik an Lies-Aktion

Beitrag von Maren »

Der Rundfunkrat des HR hat sich nochmals mit unserer Beschwerde befasst und ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Verstöße gegen das HR-Gesetz und entsprechende Programmgrundsätze vorliegen.
Um nachzuvollziehen, wie Rundfunkräte arbeiten und wie sie innerhalb ihrer Entscheidungsfindung selbst unmittelbar Betroffene - hier Frau Patterson-Baysal - ausblenden, empfiehlt es sich, den gesamten Vorgang nochmal zu lesen.
Dieser Vorgang wird weiter verfolgt.


Update: Nachdem Frau Patterson-Baysal auf unser letztes Anschreiben nicht reagierte, betrachten wir die Angelegenheit nun als abgeschlossen.
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Zuletzt geändert von Maren am 27. Dezember 2015, 17:13, insgesamt 1-mal geändert.
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