ZDF: Falschdarstellung zum Mailänder Gespräch zwischen Putin und Merkel

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Maren
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ZDF: Falschdarstellung zum Mailänder Gespräch zwischen Putin und Merkel

Beitrag von Maren »

ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
Intendant
Dr. Thomas Bellut
ZDF-Straße 1
55127 Mainz



Programmbeschwerde

Sehr geehrter Herr Dr. Bellut,

hiermit erheben wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich rechtlichen Medien e. V., formal Programmbeschwerde wegen Falschdarstellung von Inhalten der Mailänder Gespräche innerhalb der Sendung ZDF-Morgenmagazin.

Im ZDF-Morgenmagazin vom 17. Oktober 2014 wird als Beleg für eine angeblich fehlende konstruktive Haltung des russischen Präsidenten bei seinem Mailänder Gespräch mit Bundeskanzlerin Merkel im Zusammenhang mit der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen u.a. die Behauptung aufgestellt, der "Abzug russischer Soldaten und prorussischer Kämpfer entlang der Grenze" sei ein zentraler Punkt des Minsker Friedensplans gewesen. Die Nato könne aber den von Putin angekündigten Truppenrückzug bislang nicht beobachten.

http://www.heute.de/renzi-und-putin-zie ... ml?tabNo=1

Diese Aussage von Stefan Leifert ist sachlich falsch. Der von dem russischen Präsidenten nach Beendigung von Manöverübungen am 12./13. Oktober angekündigte Truppenrückzug von der russisch-ukrainischen Grenze war an keiner Stelle Gegenstand der durch Russland und die OSZE vermittelten Minsker Vereinbarung zwischen der ukrainischen Regierung und den ostukrainischen Separatisten.

Der genaue Wortlaut der Äußerungen Leiferts:

"Es ging inhaltlich vor allem um die Umsetzung dieses Minsker Friedensplans, der ja gelten soll, und hier ist der zentrale Punkt der Abzug russischer Soldaten und prorussischer Kämpfer entlang der Grenze. Die Nato sieht hier bislang keinerlei Truppenbewegung, obwohl Putin gesagt hat, dass der Abzug längst begonnen hat."

Die zentrale Falschdarstellung lautet also:

Russland verstoße gegen das Abkommen, in dem es seiner angeblichen Verpflichtung, den vermeintlichen - in Wirklichkeit nicht existenten - "zentralen Punkt" umzusetzen, nicht nachkomme.

Ob es sich bei den Aussagen des ZDF-Korrespondenten Leifert um zielgerichtete Manipulation des Zuschauers handelte oder - gravierend genug - um fehlende Sachkompetenz sollte das ZDF untersuchen.

In jedem Fall sollte eine zeitnahe Richtigstellung im ZDF erfolgen.

I (4) Programmrichtlinie des ZDF
Die Berichterstattung muss von vorbehaltlosem Willen zur Wahrhaftigkeit und Sachlichkeit bestimmt sein. Zweifel an der Zuverlässigkeit einer Nachricht sind zum Ausdruck zu bringen.

Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Antwort Dr. Bellut - Falschdarstellung zum Mailänder Gespräch zwischen Putin und Merkel

Beitrag von Maren »

Antwort vom Intendanten des ZDF, Herrn Dr. Bellut.
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Maren
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Antwort auf die Antwort - ZDF - Falschdarstellung zum Mailänder Gespräch zwischen Putin und Merkel

Beitrag von Maren »

ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
Intendanz
Herrn Bellut
ZDF-Straße 1
55100 Mainz



Ihr Schreiben vom 05.11.2014


Sehr geehrter Herr Dr. Bellut,

vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Beschwerde vom 20.10.2014 wegen Falschdarstellung von Inhalten der Mailänder Gespräche innerhalb der Sendung ZDF- Morgenmagazin vom 17. Oktober 2014.

Wir nehmen mit Bedauern zur Kenntnis, dass Sie als Intendant einer der größeren öffentlich-rechtlichen Medienanstalten offenbar nur unzureichend über die Inhalte der Minsker Vereinbarungen informiert sind und die von uns beanstandeten Aussagen des ZDF-Korrespondenten Leifert lediglich wiederholen und mit Hinweis auf politische Erwartungen des Westens legitimieren.

Ihrer Stellungnahme möchten wir wie folgt entgegnen:

1) Zunächst einmal erlauben wir uns, Sie freundlich darauf hinzuweisen, dass die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten nicht Sprachrohr der Nato, der ukrainischen Regierung, ja nicht einmal der deutschen Regierung sind.
Sie sind den Grundsätzen der Wahrheit, der Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet.

2) Ihr Hinweis auf "zahlreiche unscharfe Formulierungen" des Minsker Abkommens bleibt ohne jeden Beleg.

3) Der von Ihnen in Bezug auf das Abkommen genannte "Abzug russischer Truppen und prorussischer Separatisten" von der russisch-ukrainischen Grenze ist nicht Teil des Abkommens.
Punkt 10 des Abkommens vom 5. September (12-Punkte-Plan) enthält den Abzug ausländischer Söldner aus der Ukraine (!). Dieser Punkt wird vom Westen als Verpflichtung zum Abzug russischer Freiwilliger interpretiert. Die abgehaltenen russischen Manöverübungen auf russischem Territorium haben damit nichts zu tun.

4) Auch mit dem von Ihnen im gleichen Atemzug genannten "Abzug prorussischer Kämpfer" wiederholen Sie die widersinnige Gedankenführung des Korrespondenten Leifert.
Offenbar führt die Sprachregelung "prorussische Separatisten" mittlerweile beim ZDF zur Konfusion:
Diese Separatisten sind Ostukrainer. Selbstverständlich verlangt das Minsker Abkommen von diesen Ostukrainern keinen Abzug - weder aus der Ukraine noch von russischem Territorium an der russisch- ukrainischen Grenze.

5) Damit die OSZE unbeschadet an der russisch-ukrainischen Grenze arbeiten kann, ist in Punkt 4 eine Sicherheitszone festgeschrieben. Diese ist notwendig, da im Zuge der Bürgerkriegskämpfe mehrmals von ukrainischem Gebiet aus der Grenzstreifen auf ukrainischer und russischer Seite beschossen wurde. Beide Bürgerkriegsparteien machten die jeweils andere dafür verantwortlich.
Selbstverständlich sind russische Manöverübungen im Gebiet Rostow nicht davon betroffen.

6) Eine Bestimmung über den Abzug russischer Truppen auf russischem Territorium kann das Minsker Abkommen schon logischerweise deshalb nicht enthalten, da das Minsker Abkommen zwischen der ukrainischen Regierung und den Separatisten getroffen wurde und die OSZE und Russland als Vermittler fungierten. Abgesehen davon ist es absurd anzunehmen, Russland oder irgendein anderer souveräner Staat würde sich verpflichten, keine Manöverübungen mehr in der Nähe zur Grenze eines anderen Staates abzuhalten, geschweige denn einer vollständigen "Entmilitarisierung" der Grenzregion zustimmen.

7) Die von Ihnen angesprochene "Entmilitarisierung" bezieht sich vielmehr laut dem Fortsetzungsprotokoll des Minsker Abkommens vom 19. September 2014 (9-Punkte-Plan) - auf eine zwischen Kiew und den Separatisten vereinbarte Pufferzone im Kampfgebiet der Ukraine (!).

8) Dass - unabhängig vom Minsker Abkommen - insbesondere die Nato und Kiew die russischen Manöverübungen als "Provokation" bewerteten und eine Beendigung forderten - rechtfertigt nicht die falsche Tatsachenbehauptung Ihres Korrespondenten, beim Abzug russischer Manövertruppen auf dem russischen Territorium handele es sich um "d(en) zentralen Punkt" des Minsker Abkommens.

Der zentrale Punkt des Minsker Abkommens ist die Waffenstillstandsvereinbarung zwischen den Bürgerkriegsparteien.

Da Sie als Intendant des ZDF unserer Beschwerde nicht vollumfänglich und formalrechtlich abhelfen, übergeben wir den Vorgang zur weiteren Befassung dem ZDF-Fernsehrat.

Zum Zwecke der Transparenz werden dieser und weiterführender Schriftverkehr zum Thema auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen



i. A. Maren Müller
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Re: ZDF: Falschdarstellung zum Mailänder Gespräch zwischen Putin und Merkel

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

auf Ihr Schreiben vom 17. November 2014 habe ich entschieden, Ihre Programmbeschwerde zur o.g. Sendung gemäß § 21 Absatz 3 der ZDF-Satzung (Beschwerdeordnung) als förmliche Programmbeschwerde einzustufen und dem zuständigen Programmausschuss Chefredaktion als Beschwerdeausschuss zur nächsten Sitzung am 20. Februar 2015 vorzulegen.

Nach Behandlung der Beschwerde durch den Beschwerdeausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung an den Fernsehrat wird dieser in seiner nächsten darauffolgenden Sitzung am 13. März 2015 über Ihre Programmbeschwerde beraten.

Über das Beratungsergebnis werden Sie im Nachgang zur Sitzung informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz
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Re: ZDF: Falschdarstellung zum Mailänder Gespräch zwischen Putin und Merkel

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

nachdem der Beschwerdeausschuss sowie der Fernsehrat Ihre Beschwerde eingehend beraten haben, darf ich Ihnen gemäß § 21 Absatz 3 der ZDF-Satzung zum Ausgang des Beschwerdeverfahrens mitteilen, dass der Fernsehrat Ihre Programmbeschwerde in seiner Sitzung vom 13. März 2015 in Mainz abschließend als unbegründet zurückgewiesen hat.

Der Fernsehrat hat ebenso wie sein Beschwerdeausschuss keinen Verstoß gegen die für das ZDF geltenden Rechtsvorschriften festgestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz
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