ARD: Falschdarstellung über den russischen Hilfskonvoi (IV)

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Maren
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ARD: Falschdarstellung über den russischen Hilfskonvoi (IV)

Beitrag von Maren »

Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herr Lutz Mamor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg



Programmbeschwerde


Sehr geehrter Herr Marmor,

hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde wegen des Verbreitens von Falschdarstellungen innerhalb des Onlineangebotes der ARD ein.

Auf zwei Internetseiten der ARD wird am 14. August 2014, wider besseres Wissen, der Verdacht verbreitet, die russischen Hilfslastwagen wollten eine frühere Abmachung umgehen, die Hilfslieferungen über einen von der Ukraine kontrollierten Grenzübergang in der Region Charkiw zu bringen, wo sie vom Roten Kreuz kontrolliert werden sollten. Stattdessen würden die Lastwagen höchstwahrscheinlich in der Region Lugansk in die Ukraine fahren.

http://www.tagesschau.de/ausland/ukraine-465.html
http://www.daserste.de/information/poli ... n-100.html

Fakt ist, die ARD hatte bereits am Vortag selbst darüber berichtet, dass Kiew die Durchfahrt der LKW im vereinbarten Gebiet Charkiw nun plötzlich abgelehnt hatte und stattdessen einen Grenzübergang in der Region Lugansk forderte.

http://www.tagesschau.de/ausland/ukraine-463.html

Auch der ARD-Hörfunk-Korrespondent Bernd Großheim (ARD-Studio Moskau) hatte am 14. 08.2014 um 8 Uhr 43 davon berichtet: "Die ukrainische Regierung hatte sich gestern zunächst geweigert, den russischen Hilfskonvoi über die Grenze in das Gebiet Charkiw zu lassen, später hieß es, der Transport bestehend aus rund 280 Fahrzeugen könnte einen Grenzübergang in der Nähe von Lugansk benutzen."

http://www.tagesschau.de/multimedia/aud ... -3073.html

Die Forderung der ukrainischen Regierung wird auf den oben genannten Internetseiten also wider besseres Wissen als Absicht Moskaus umgemünzt, die frühere Abmachung zu umgehen. Als Motiv wird suggeriert, Moskau wolle sich der Kontrolle durch das Rote Kreuz entziehen.

"Verdacht gegen Russland nicht ausgeräumt. (...) Damit scheint Russland eine frühere Abmachung umgehen zu wollen, die Hilfslieferungen über einen von der Ukraine kontrollierten Grenzübergang in der Region Charkow bringen zu wollen. Dort sollten sie vom Internationalen Roten Kreuz kontrolliert werden. Vielmehr werden die Lastwagen höchstwahrscheinlich in der Region Lugansk in die Ukraine fahren, wo die Rebellen die Grenze kontrollieren."

http://www.daserste.de/information/poli ... n-100.html

Zum wiederholten Mal zeigen wir auf, dass die innerhalb der Nachrichtenformate der ARD verbreiteten Verdächtigungen gegen den russischen Hilfskonvoi auf Falschdarstellungen beruhen. Die offensichtlichen Versuche, eine Hilfsmission zur militärischen Aggression umzudeuten, sind somit gründlich fehlgeschlagen. Auch ist das unbeschreiblich widersprüchliche Durcheinander der Verlautbarungen nicht dazu geeignet dem Publikum eine umfassende Meinungsbildung zu gewährleisten.

Nach § 8 NDR-S (1) ist der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Informationsquellen zur Wahrung einer hohen journalistischen Programmqualität ist nach § 8 (2) NDR-S zu garantieren.

Die ARD ist aufgefordert, dem beitragszahlenden Publikum nicht länger die Richtigstellung, sämtlicher von uns reklamierter Falschdarstellungen, vorzuenthalten.

Zum Zwecke der Transparenz wird sowohl diese Beschwerde, als auch der weitere Verlauf der Stellungnahmen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: ARD: Falschdarstellung über den russischen Hilfskonvoi (IV)

Beitrag von Maren »

Stellungnahme der Chefredaktion von ARD-aktuell zu unserer Programmbeschwerde.
Dateianhänge
18.10.2014_Hilfs-Konvoi.pdf
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Maren
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Antwort auf die Antwort - NDR - Falschdarstellung über den russischen Hilfskonvoi (IV)

Beitrag von Maren »

Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herr Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg


Ihr Schreiben vom 21.11.2014

Sehr geehrter Herr Marmor,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.11.2014 sowie die Stellungnahme von Dr. Kai Gniffke vom 11.11.2014 unsere Beschwerde vom 18.10.2014 wegen Falschdarstellungen innerhalb des Onlineangebotes der ARD betreffend.

Wir haben beanstandet, dass auf zwei Internetseiten der ARD am 14. August 2014, wider besseres Wissen, der Verdacht verbreitet wurde, die russischen Hilfslastwagen wollten mit der Routenänderung in Richtung Separatistengebiet eine frühere Abmachung umgehen, die Hilfslieferungen über einen von der Ukraine kontrollierten Grenzübergang in der Region Charkiw zu bringen, wo sie vom Roten Kreuz kontrolliert werden sollten:

"Verdacht gegen Russland nicht ausgeräumt.
Der russische Hilfskonvoi für die notleidende Bevölkerung in der Ostukraine hat am Donnerstagmorgen seine Fahrt Richtung Grenze wieder aufgenommen. Er fuhr auf einer Straße südlich von der von Rebellen gehaltenen Stadt Lugansk. Damit scheint Russland eine frühere Absprache umgehen zu wollen, die Hilfslieferungen über einen von der Ukraine kontrollierten Grenzübergang in der Region Charkow bringen zu wollen. Dort sollte sie vom Internationalen Roten Kreuz kontrolliert werden. Vielmehr werden die Lastwagen höchstwahrscheinlich in der Region Lugansk in die Ukraine fahren, wo die Rebellen die Grenze kontrollieren." http://www.daserste.de/information/poli ... n-100.html

1. Herr Gniffke behauptet, der die Routenänderung betreffende Verdacht gegen Russland sei eine "mögliche Deutung gewesen".

Wir haben nachgewiesen, dass die ARD am 13. August 2014 selbst bereits darüber berichtet hatte, dass es Kiew war, das die Durchfahrt der LKW im zuvor vereinbarten Gebiet Charkiw (ukrainisch kontrolliertes Gebiet) abgelehnt hatte und stattdessen einen Grenzübergang in der Region Lugansk (Separatistengebiet) forderte. Damit ist der von der ARD verbreitete Verdacht, Russland habe mit der Routenänderung die besagte Abmachung umgehen wollen, eben keine "mögliche Deutung" und schon gar nicht von der Nachrichtenlage gedeckt.

Die ARD am 13. August 2014:

"Die Ukraine will den russischen Hilfskonvoi in den umkämpften Osten des Landes offenbar unter bestimmten Bedingungen akzeptieren. So müsse die Lastwagenkolonne für Lugansk die Grenze an einem Übergang nahe der Stadt (Separatistengebiet) überqueren."

"Zuvor hatte die ukrainische Regierung gedroht, die drei Kilometer lange Lkw-Kolonne nicht ins Land zu lassen. Innenminister Arsen Awakow teilte mit, dass der russische Konvoi mit rund 2000 Tonnen Hilfsgütern nicht das Gebiet Charkiw (ukrainisch kontrolliertes Gebiet) durchqueren dürfe"
http://www.tagesschau.de/ausland/ukraine-463.html

Auch der ARD-Hörfunk-Korrespondent Bernd Großheim (ARD-Studio Moskau) hatte am 14. 08.2014 um 8 Uhr 43 davon berichtet: "Die ukrainische Regierung hatte sich gestern zunächst geweigert, den russischen Hilfskonvoi über die Grenze in das Gebiet Charkiw zu lassen, später hieß es, der Transport bestehend aus rund 280 Fahrzeugen könnte einen Grenzübergang in der Nähe von Lugansk benutzen."
http://www.tagesschau.de/multimedia/aud ... -3073.html

2. Herr Gniffke behauptet, die Nachrichtenlage sei "überaus unklar" und ein "Wissen" sei nicht vorhanden gewesen.

Die Nachrichtenlage in Bezug darauf, dass die Routenänderung auf Kiew zurückging, war überaus klar. S. Punkt 1

Der ukrainische Innenminister Arsen Awakow lehnt am 13. August 2014 die zuvor vereinbarte Einfahrt der Hilfslastwagen über das ukrainisch kontrollierte Gebiet (Charkiw) ab.
Diese Entscheidung wird von Poroschenkos Sprecher, dem ukrainischen Präsidentenberater S. Zegolko begründet. Als einzig denkbare Option, der Lugansker Bevölkerung die Hilfslieferungen zukommen zu lassen, stellt Zegolko die Einfahrt der russischen LKW über Separatistengebiet dar.
http://www.ukrinform.ua/eng/news/presid ... nsk_325308

Die Erklärung des Präsidentensprechers Zegolko wurde am 13. August 2014 auch auf dem offiziellen Internetauftritt des Präsidenten der Ukraine veröffentlicht.
http://www.president.gov.ua/en/news/30979.html

Außer der ARD hatten auch andere deutsche Medien am 13. August 2014 über die Forderung Kiews berichtet, die LKW nur über Separatistengebiet einfahren zu lassen:

"Der ukrainische Präsidentensprecher Swjatoslaw Zegolko sagte, Bedingung für die Annahme des Konvois sei, dass er die Grenze an einem Übergang nahe Lugansk überquere und die Ladung dort von ukrainischen Grenzschützern und Mitarbeitern der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) kontrolliert werde. Auf der Fahrt nach Lugansk müsse der Konvoi auf von den Separatisten kontrolliertem Gebiet fahren."
http://www.welt.de/newsticker/news1/art ... nvois.html

3. Herr Gniffke behauptet, die ukrainische Position sei diesbezüglich "vielstimmig" gewesen.
Siehe Punkt 2.

4. Herr Gniffke behauptet, für die Beurteilung der Angemessenheit der von uns beanstandeten Verdachtsäußerung der ARD sei von Belang, aus welcher Motivation heraus Kiew die frühere Abmachung abgelehnt hat.

Wenn Kiew die früher vereinbarte Route über ukrainisches Gebiet "kategorisch" (K. Gniffke) ablehnt und stattdessen die Einfahrt über ein von Separatisten kontrolliertes Gebiet fordert, so ist der gegen Russland geäußerte Verdacht, mit der Routenänderung in Richtung Separatistengebiet die frühere Abmachung umgehen zu wollen, über ukrainisch kontrolliertes Gebiet zu fahren, keine "mögliche Deutung" und schon gar nicht von der Nachrichtenlage gedeckt, unabhängig davon, aus welcher Motivation heraus Kiew diese Entscheidung getroffen hat.

5. Herr Gniffke behauptet dennoch, für die ARD sei es unklar gewesen, weshalb Kiew die frühere Abmachung nun ablehnte.

Herr Gniffke selbst weist in seiner Stellungnahme auf die Begründung Kiews hin. Poroschenkos Sprecher Zegolko hat als einzig denkbare Option, die Einfahrt über das Gebiet erklärt, in dem die Separatisten die Verantwortung für die Sicherheit der Hilfslastwagen tragen (Option Nr. 3).

Option 1 (keine von Kiew zugelassene Einfahrt der LKW) hätte laut Kiew eine befürchtete russische Invasion zur Folge gehabt: "Direkte Invasion unter dem Deckmantel der Hilfslieferungen".

Die der früheren Abmachung entsprechende Option (Option 2) , die LKW über ukrainisch kontrolliertes Gebiet (Charkiw) fahren zu lassen, kam für die Ukraine auch nicht in Frage, da man Provokationen gegen die Hilfslastwagen befürchtete, die Moskau -laut Kiew- ebenfalls als Rechtfertigung für eine militärische Invasion verwenden könnte.

Nur die dritte Option wurde als Weg, Lugansk zu helfen, akzeptiert:

"Third. Help Luhansk by passing through the checkpoint closest to this Ukrainian city. Our customs officers, border guards and the OSCE can scan the goods on the Russian-Ukrainian border. The mission will move to a territory that is under the control of the militants. After arrival in Luhansk, the Red Cross will distribute the aid among the civilians.
The decision to accept the assistance for Luhansk and thus prevent a large-scale invasion by Russia was adopted at a joint meeting on the night of 12th to 13th August with the participation of the President, Prime Minister, Speaker of the Parliament and ministers concerned with armed forces and internal troops."

6. Herr Gniffke behauptet, für die Beurteilung der von uns beanstandeten Verdachtsäußerung der ARD sei es von Belang, dass die Hilfslastwagen später noch 8 Tage vor der Grenze warten mussten.

Für die von der ARD am 14. August 2014 verbreitete Verdachtsäußerung, die sich auf den Entscheidungsträger der Routenänderung des Konvois am 14. August 2014 bezieht, ist dies belanglos.

7. Herr Gniffke vermischt in seiner Stellungnahme die von Russland akzeptierte Kontrolle seitens des Roten Kreuzes mit der "Umlagerung" der gesamten Hilfsgüter in Lastwagen des Roten Kreuzes.

Russland hat sich niemals gegen eine Kontrolle der Hilfsgüter seitens des Roten Kreuzes ausgesprochen. Eine solche Kontrolle fand dann auch kurze Zeit darauf statt, auch wenn die ARD es vorgezogen hat, nicht darüber zu berichten.

" Inzwischen sind die Lastwagen vom Roten Kreuz durchsucht worden. Statt Waffen fand man tatsächlich Decken und andere Hilfsgüter, woraufhin Kiew grünes Licht für die Passage gab."
http://www.welt.de/politik/ausland/arti ... schah.html

8. Herr Gniffke behauptet, dass die Umlagerung sämtlicher Hilfsgüter in Lastwagen des Roten Kreuzes Teil der früheren Vereinbarung (von Herrn Gniffke "Charkiwer Abkommen" genannt) gewesen wäre.

Dieser Punkt wurde nicht in die Vereinbarung aufgenommen, da die Umlagerung aller Güter der 287 LKW laut Moskau kompliziert und vor allem kostenintensiv gewesen wäre. Zur näheren Information empfehlen wir Herrn Gniffke den entsprechenden ARD Tagesthemenbeitrag vom 12. August 2014:
Moskau hatte u.a folgende Bedingungen Kiews akzeptiert: die ursprünglich von Kiew geforderte Route über Charkiw, also ukrainisch kontrolliertes Gebiet sowie nicht nur die Mitfahrt von Vertretern von OSZE und Rotem Kreuz, sondern auch die Mitfahrt von ukrainischen Regierungsbeamten.

9. Herr Gniffke behauptet, dass die Frage nach der Umlagerung im Zusammenhang mit unserem Beschwerdegegenstand stehen würde.

Der von der ARD geäußerte Verdacht lautete: Russland könnte/scheine mit der Routenänderung eine frühere Abmachung umgehen zu wollen, die Hilfslieferungen über einen von der Ukraine kontrollierten Grenzübergang in der Region Charkow bringen zu wollen, wo sie vom Internationalen Roten Kreuz kontrolliert werden sollten.
Die von Kiew ursprünglich geforderte Umlagerung steht in keinem Zusammenhang zu dieser beanstandeten Aussage. s. Punkt 1, 6 und 7

10. Herr Gniffke behauptet, die ARD habe nicht versucht, die russischen Hilfslieferungen in eine militärische Aggression umzudeuten.

Nicht nur der geäußerte Verdacht, Russland scheine sich einer Kontrolle der Hilfsgüter entziehen wollen, sondern auch der Kontext der von uns beanstandeten Verdachtsäußerung zeigt deutlich, dass hier dem Verdacht einer militärischen Aggression neue Nahrung gegeben werden sollte:

Die Überschrift des Artikels lautete: „Verdacht gegen Russland nicht ausgeräumt"

Die Zwischenüberschrift lautete: "Invasion unter Deckmantel von Hilfslieferungen?"

11. Herr Gniffke behauptet, dass die in einem der beiden von uns beanstandeten Artikel verwendete Form des Konjunktivs ("könnte") beweise, dass die ARD keine Falschdarstellung vorgenommen habe ("Damit könnte Russland eine frühere Abmachung umgehen wollen....")

Die Verwendung des Konjunktivs impliziert in diesem Fall eine Möglichkeit. Da es Kiew war, das die frühere Abmachung über die Route abgelehnt hat, kann es also nicht Russland gewesen sein, das mit der Routenänderung eine frühere Abmachung hätte umgehen wollen. Diese Möglichkeit existierte folglich nicht.
Der von der ARD gegen Russland verbreitete Verdacht war also nicht nur unbegründet, er widersprach den Fakten. Der geäußerte Verdacht war damit eine Falschdarstellung.

Fazit:

Kiew fordert am 12. August 2014 die Einfahrt der Hilfs-LKW über ukrainisch kontrolliertes Gebiet (Charkiw) - Moskau akzeptiert dies. (Die ARD berichtet am 12. August 2014).
Kiew fordert einen Tag später die Einfahrt über das von Separatisten kontrollierte Gebiet Lugansk.(Die ARD berichtet am 13. August 2014)
Die russischen LKW steuern am 14. August 2014 entsprechend der Forderung Kiews Separatistengebiet an.

Schlussfolgerung von ARD-aktuell am 14. August 2014 nach Prüfung der Quellen nach "bestem Wissen und Gewissen" (K. Gniffke):
"Damit scheint Russland eine frühere Absprache umgehen zu wollen, die Hilfslieferungen über einen von der Ukraine kontrollierten Grenzübergang in der Region Charkow bringen zu wollen".

Die Beschwerde wird von Herrn Gniffke "entschieden" zurückgewiesen.

Wir rufen nun zur Befassung den Rundfunkrat an und erwarten eine gemäß anerkannten journalistischen Grundsätzen zu erfolgende Richtigstellung an geeigneter Stelle.

Zum Zwecke der Transparenz werden wir diesen Schriftverkehr sowie dessen weiteren Verlauf auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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Re: ARD: Falschdarstellung über den russischen Hilfskonvoi (IV)

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Zwischenbescheid NDR-Rundfunkrat
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Re: ARD: Falschdarstellung über den russischen Hilfskonvoi (IV)

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Die Beschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen.
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