WDR- Falschmeldung und unkommentiertes Ändern von Textpassagen

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Maren
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WDR- Falschmeldung und unkommentiertes Ändern von Textpassagen

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herrn Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln


Beschwerde

Sehr geehrter Herr Buhrow,

hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich- rechtlichen Medien e. V., formal Beschwerde wegen der Verbreitung von Falschmeldungen, sowie des unkommentierten Änderns von entsprechenden Textpassagen innerhalb Ihres begleitenden Onlineangebotes, ein.

Am 13.10.2014 wurde in den Nachrichten von WDR 3, WDR 4 und WDR 5 innerhalb des Beitrages “Entwicklungsminister übergibt der Ukraine Hilfsgüter aus Deutschland“ die Falschmeldung verbreitet, dass Russland der Aufforderung des Westens nach eigenen Angaben gefolgt sei und damit begonnen habe, seine Soldaten aus dem Kampfgebiet zurückzuziehen.
http://www1.wdr.de/radio/nachrichten/wd ... 02014.html
WDR-Ursprung.JPG
WDR-Ursprung.JPG (99.59 KiB) 30920 mal betrachtet
Innerhalb eines einzigen Satzes wurden zwei falsche Behauptungen aufgestellt.
Zum einen befanden sich die russischen Soldaten nicht, wie vom WDR behauptet, in „dem Kampfgebiet“ in der Ostukraine, sondern zu Übungszwecken an der Grenze zur Ukraine. Zum anderen konnte die Falschdarstellung, Russland sei „nach eigenen Angaben“ den Aufforderungen des „Westens“ gefolgt, weder mit Quellen noch durch logische Schlussfolgerungen untermauert werden. Mit o. g. Falschdarstellungen wird vom WDR nicht nur die Existenz (und damit Kampfhandlungen) der russischen Armee in der Ostukraine behauptet, es wird darüber hinaus ein Schuldeingeständnis Russlands in Bezug auf eine - von Russland bestrittene - Beteiligung der russischen Armee im ukrainischen Bürgerkrieg konstruiert.

Verschiedene Nachrichtenagenturen (40.000 Treffer im Google-Suchergebnis) aus dem In- und Ausland berichteten bereits am 12.10.2014, dass Russlands Präsident Putin den Verteidigungsminister Sergej Schoig beauftragt habe, den Abzug von 17.600 Soldaten, die an der Grenze zur Ukraine in der Region Rostow stationiert waren, einzuleiten.

Am 15.10.2014 entfernte die Nachrichtenredaktion, offenbar aufgrund von Beschwerden, die sachlich falschen Textpassagen innerhalb Ihres begleitenden Onlineangebotes ohne weitere Erklärung oder Richtigstellung.
Bemerkenswert ist hierbei der Umstand, dass der Beitrag trotz redaktioneller Änderungen noch immer den Stand vom 13.10.2014, 8:22 Uhr aufweist. http://www1.wdr.de/radio/nachrichten/wd ... 91186.html
WDR-geändert.JPG
WDR-geändert.JPG (81.04 KiB) 30920 mal betrachtet

Bei redaktionellen Änderungen, insbesondere inhaltlicher Art, empfiehlt sich nach journalistischen Ethikmaßstäben eine Berichtigung in Form eines Widerrufs der gesamten Behauptung bzw. einer Richtigstellung des fehlerhaften Teils der Behauptung oder einer Distanzierung vom fälschlich verbreiteten Inhalt. Die Berichtigung sollte an vergleichbarer Stelle wie die Falschmeldung erfolgen (dieselbe Rubrik, Sendung, Positionierung), um denselben Empfängerkreis anzusprechen. Das bedeutet, dass die Richtigstellung nicht nur in Form eines heimlichen Editierens von Textpassagen zu erfolgen hat, sondern darüber hinaus in den Nachrichten Ihres Hörfunkangebotes. Denn explizit dort ist die Desinformation Ihrer HörerInnen erfolgt.

Laut der Programmgrundsätze, insbesondere §5 (6) des Gesetzes über den WDR, muss die Nachrichtengebung allgemein, unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.

Für uns, als Rezipienten-Initiative, stellen sich daher folgende Fragen:

Welchen Umstand ist es zu verdanken, dass der WDR im Ursprungsbeitrag ein deutliches Entspannungssignal zu einer Kapitulationserklärung Russlands gegenüber dem „Westen“ umdeutete?
Warum fand eine solche Falschmeldung trotz komfortabler Quellenlage überhaupt Verbreitung?
Ist das editieren des ursprünglichen Textes im begleitenden Onlineangebot des WDR als Eingeständnis einer fehlerhaften Berichterstattung zu werten?
Kann künftig im Interesse der BeitragszahlerInnen mit einer Verbesserung der Kritik- und Korrekturkultur innerhalb der Inhalte und Formate des WDR gerechnet werden?

Zum Zwecke der Transparenz wird sowohl diese Beschwerde, als auch der weitere Verlauf der Stellungnahmen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Antwort WDR- Falschmeldung und unkommentiertes Ändern von Textpassagen

Beitrag von Maren »

Liebe Mitglieder, Nutzer und interessierte Besucher,

zu unserer Programmbeschwerde vom 17. Oktober 2014, „Entwicklungsminister übergibt der Ukraine Hilfsgüter aus Deutschland" in den WDR-Hörfunkprogrammen sowie im begleitenden Internetangebot am 13.Oktober 2014 teilt der Intendant des WDR, Herr Buhrow zuständigkeitshalber mit, dass unserer Beschwerde aus einer Reihe von Gründen nicht abgeholfen werde.

Im gleichen Schreiben teilt er mit Verweis auf WDR-Gesetz § 10 (2) mit, dass eine Veröffentlichung dieses Antwortschreibens nicht vorgesehen sei. (Gesetz im Anhang)

Eine Prüfung der entsprechenden Information wird vorgenommen.


Mit freundlichen Grüßen

Maren Müller
Vorsitzende
Dateianhänge
WDR-rechtsgrundlagen_gesetz100.pdf
(202.03 KiB) 2609-mal heruntergeladen
Zuletzt geändert von Maren am 23. Dezember 2014, 14:48, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: "Untersagung" ersetzt durch "Information"
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Maren
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Re: WDR- Falschmeldung und unkommentiertes Ändern von Textpassagen

Beitrag von Maren »

Mit Hinweis auf den Schriftverkehr mit dem Landtag NRW wird die Veröffentlichung der Antwortschreiben fortgesetzt.
Die Antwort vom Intendanten des WDR, Tom Buhrow, auf unsere Programmbeschwerde findet sich im Anhang.
Dateianhänge
2014-12-05_PB_Publikumskonferenz_Nachrichten_WDR_HF_13.10.2014_Bescheid_TB.pdf
(2.28 MiB) 2318-mal heruntergeladen
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WDR - Antwort auf die Antwort - Falschmeldung und unkommentiertes Ändern von Textpassagen

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herr Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln



Ihr Schreiben vom 05.12.2014


Sehr geehrter Herr Buhrow,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort auf unsere Programmbeschwerde vom 17.10.2014 die Verbreitung von Falschmeldungen innerhalb der Nachrichten von WDR 3, WDR 4 und WDR 5, sowie des unkommentierten Änderns von entsprechenden Textpassagen innerhalb Ihres begleitenden Onlineangebotes, betreffend.

1.) Sie konzedieren, dass die Aussagen der WDR Nachrichtenredaktion zur Verortung des Truppenrückzugs und zu den möglichen Hintergründen nicht zutreffend gewesen seien.

2.) Sie räumen ein, dass es sich um einen Fehler bei der Nachrichtengebung gehandelt habe und sich die Redaktion der Fehlerhaftigkeit der Meldung bewusst sei.

3.) Die fehlerhafte Darstellung am Morgen des 13. Oktobers bedauern Sie sehr, zumal sie zwischen 06.00 Uhr und 08.30 Uhr insgesamt viermal über den Sender gegangen sei.

4.) Ein dringender Appell der Chefredakteurin des WDR Hörfunks sei in Folge an alle Redaktionen ergangen, in dem sie explizit darauf hinwies, dass im konkreten Kontext mit ganz besonderer Achtsamkeit jede Formulierung geprüft werden müsse.

5.) Redaktionsintern sei der Vorgang sehr kritisch nachbesprochen und vor allem an das Prinzip „Genauigkeit vor Schnelligkeit" appelliert worden.

6.) Sie geben uns weiterhin Recht, dass es hier im Interesse der Internetnutzerinnen und -nutzer gelegen hätte, einen entsprechenden Hinweis auf das Aktualisierungsdatum einzustellen.

7.) Sie bedauerten den Fehler sehr, da er die Zuverlässigkeit der WDR Radionachrichten in Zweifel ziehe. Insofern helfe Ihnen auch unsere Aufmerksamkeit, Ihre Arbeitsabläufe zu optimieren und trüge zur Qualität Ihrer Angebote bei.

8.) Schlussendlich versichern Sie, dass der Westdeutsche Rundfunk jede Kritik seines Publikums sehr ernst nehme und kontinuierlich solchen Hinweisen zur Verbesserung der Programmqualität nachginge.

9.) Zusammenfassend kommen Sie zu dem Ergebnis, dass unserer Beschwerde weder hinsichtlich der Hörfunknachrichten an sich noch bezüglich der Korrektur im Internet abgeholfen werden könne.

Ihrer Argumentation, dass sich im Ergebnis kein Verstoß gegen Programmgrundsätze erkennen ließe, können wir nicht folgen.

Sie selbst räumen ein, dass die von uns beanstandete Falschmeldung am Vortag nicht stattgefunden, sondern vielmehr in drei verschiedenen Versionen den korrekten Sachverhalt wiedergeben habe.
Insofern hätten besagte Nachrichten vor ihrer Verbreitung nicht mit der gewohnten, nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit überprüft werden müssen, sondern einfach nur korrekt aus dem eigenen Angebot übernommen werden können, da ja offenbar die Prüfung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt bereits erfolgt war. Außerdem spricht die außerordentlich komfortable Quellenlage zum Thema für relativ simple Anforderungen an Rechercheleistungen.

Verschiedene Nachrichtenagenturen (40.000 Treffer im Google-Suchergebnis) aus dem In- und Ausland berichteten bereits am 12.10.2014, dass Russlands Präsident Putin den Verteidigungsminister Sergej Schoigu beauftragt habe, den Abzug von 17.600 Soldaten, die an der Grenze zur Ukraine in der Region Rostow stationiert waren, einzuleiten.


Sie weisen darüber hinaus darauf hin, dass der Gesetzgeber hinsichtlich der Wahrheitsverpflichtung nichts Unmögliches vorgibt und insbesondere nicht das Ausschalten jeglicher Fehlerquellen verlangt.
Im expliziten Fall können wir, insbesondere mit Blick auf Ihre Eingeständnisse 1 – 8, „Unmögliches“ beim besten Willen nicht identifizieren. Dass sich Fehler nie gänzlich ausschließen lassen, ist menschlich nachvollziehbar, aber für die Beurteilung eines Rechtsverstoßes unerheblich.

„Die Pflicht zur Recherche ist die wichtigste publizistische Sorgfaltspflicht. Je größer die Betroffenheit und damit ein Schaden durch die Rundfunkberichterstattung zu sein droht, umso größere Anforderungen bestehen für den Journalisten, der Sache auf den Grund zu gehen. Diese Verpflichtung ist um so höher anzusetzen, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt werden kann. Es besteht mithin ein gleitender Sorgfaltsmaßstab.“
(hier: Flechsig: Äußerungsrecht des Rundfunks ..... C. Rechtliche Grundlagen journalistischer Berichterstattung im Hörfunk und Fernsehen, I. Grundregeln der Berichterstattung)


Seit nunmehr 5 Monaten dokumentiert und beanstandet die Ständige Publikumskonferenz Fälle von Platzierungen redaktioneller Inhalte in den Programmen und Onlineangeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die dazu geeignet sind (die Mediatheken und Onlineangebote sind noch voll davon) Kriegshysterie gegen Russland zu schüren, diese entgegen der eigenen Programmgrundsätze - im Fall WDR §5 (4), §5 (6) - zu verbreiten und somit dem Publikum eine verzerrte Sicht auf welt- und geopolitisches Geschehen zu geben.
Der vom Gesetzgeber geforderte Prozess freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung sowie die Erfüllung der demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft wird damit nicht nur nicht erfüllt sondern sogar konterkariert.

Was kann verheerender für Betroffene - in den explizit beanstandeten Fällen für ganze Völker - sein, wenn die weltweit angespannte Lage, die Verunsicherung der Bevölkerung und die berechtigte Kriegsangst, von einem Medienapparat befeuert wird, der eigentlich einem eindeutigen gesetzlichen Auftrag zu folgen hat?

Das Publikum - als weitere Betroffene - verliert das Vertrauen in die Angebote der öffentlich-rechtlichen Medien, immer mehr Menschen wenden sich alternativen Informationsangeboten zu, die Zahl derer, welche die Zahlung des Rundfunkbeitrages verweigern, wächst täglich an.

Die Institution öffentlich-rechtlicher Rundfunk - als weiterer Betroffener - der nicht ohne Grund als objektive, ausgewogene und unparteiliche Informationsquelle für die BürgerInnen dieser Republik etabliert wurde, verliert somit seine Legitimation.

Der „gleitende Sorgfaltsmaßstab“ wäre angesichts dieser Aussichten gut beraten, sich nicht bei der Aufklärung von Banalitäten wie geschönten Rankingergebnissen innerhalb unterirdischer Programmformate hervorzutun, sondern künftig auf Relevanz, Dimension und die gesetzlich garantierten Ansprüche des Publikums zu achten.

§ 11 Auftrag
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick
über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bil-dung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze
der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen


Zum Online-Angebot und der unterbliebenen Richtigstellung möchten wir wiederholt darauf hinweisen, dass eine solche Richtigstellung nach journalistischen Ethikmaßstäben, technisch ohne weiteres möglich ist.
„Die möglichst rasche Korrektur der Fehlleistung“, die laut Ihrer Aussage im Vordergrund stand, ist ja gerade der primäre Kritikpunkt innerhalb unserer Beschwerden zu unkommentierten Änderungen von Inhalten.
Es erschließt sich nicht, weshalb Sie mit einer Vehemenz die Etablierung einer zeitgemäßen Korrekturkultur verhindern wollen, die ohne größere Anstrengungen technisch umsetzbar wäre. Es ist hoffentlich nicht zu vermessen, wenn wir hier von einem gewissen Vorsatz ohne erkennbare Motive ausgehen.

Da Sie als Intendant des WDR unserer Beschwerde zwar umfassend zustimmen, jedoch weder einen Verstoß gegen die Programmgrundsätze erkennen und auch unserer Beschwerde nicht formalrechtlich abhelfen, rufen wir den Rundfunkrat zur Befassung an.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass unabhängig von der Weiterleitung unserer Beschwerde an den WDR die Behandlung der Beschwerde seitens der den Beitrag einbringenden Sendeanstalt ARD/Das Erste rechtlich vorgeschrieben ist.

Zum Zwecke der Transparenz wird diese Antwort und weiterführender Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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Re: WDR- Falschmeldung und unkommentiertes Ändern von Textpassagen

Beitrag von Maren »

Zwischenbescheid WDR-Rundfunkrat
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Re: WDR- Falschmeldung und unkommentiertes Ändern von Textpassagen

Beitrag von Maren »

Bereits am 27.03.2015 teilte die Pressestelle des WDR mit, dass 10 Beschwerden der Ständigen Publikumskonferenz vom Programmausschuss und vom Rundfunkrat abgewiesen wurden.

Die Begründung für die Ablehnung dieser Programmbeschwerde können Sie auf den Seiten 4 und 5 des Bescheides nachlesen.
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10 Ablehnungen WDR.pdf
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