WDR - Falsches Bildmaterial III

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Maren
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WDR - Falsches Bildmaterial III

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herrn Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln


Rundfunkrat WDR
Ruth Hieronymi
Appellhofplatz 1
50667 Köln



Programmbeschwerde


Sehr geehrter Herr Buhrow,
sehr geehrte Frau Hieronymi,

hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde zum Beitrag „Russische Soldaten in der Ukraine“ innerhalb der Sendung „Aktuelle Stunde“ vom 28.08.2014 ein.
http://web.archive.org/web/201408281605 ... sehen/aks/

Thematisiert wird die vermeintliche Präsenz russischen Militärs auf dem Gebiet der Ukraine. Als Beweis soll ein Foto dienen, welches folgenden Untertitel trägt: „Russische Soldaten in der Ukraine?“
Aktulle Stunde.JPG
Aktulle Stunde.JPG (157.97 KiB) 27022 mal betrachtet
Das Foto fand bereits im August 2008 anlässlich des Konfliktes in Georgien Verwendung.
Der dpa-Bilderdienst Picture Alliance hat das Foto in seiner Datenbank mit einer eindeutigen Bildunterschrift versehen: "Russian Armoured Personnel Carriers and tanks leave their position outside Gori, Georgia, 19 August 2008 in what is seen as a withdrawal from the former Soviet republic after the recent conflict. EPA/SERGEI CHIRIKOV (zu dpa 0589) +++(c) dpa - Bildfunk+++". Es ist also am 19. August 2008 in der Nähe der georgischen Stadt Gori aufgenommen worden.
Quelle: Tagesspiegel

Laut der Programmgrundsätze, insbesondere §5 (6) des Gesetzes über den WDR, muss die Nachrichtengebung allgemein, unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Auch Bilder und Aussagen aus Quellen Dritter sind auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.

Zu klären wäre demnach, warum im Beitrag auf ein Bild zurückgegriffen wird, welches mit der Nachricht in keinem Zusammenhang steht, jedoch die im Beitrag enthaltenen Aussagen von der Präsenz russischen Militärs auf dem Gebiet der Ukraine beglaubigen soll.

Wir nehmen an, dass es sich bei der Aktuellen Stunde um ein inhaltlich ernst zu nehmendes (Nachrichten-)Format handelt, bei welchem Inhalte in der Regel mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit geprüft werden müssen.

§ 5 Programmgrundsätze (WDR-GESETZ)
(6) Die Nachrichtengebung muss allgemein, unabhängig und sachlich sein.
Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. (…)

Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen



i. A. Maren Müller
Zuletzt geändert von Maren am 6. Oktober 2014, 20:03, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Originalquelle eingefügt
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Maren
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Re: WDR - Falsches Bildmaterial III

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

Ihre E-Mail vom 6. Oktober hinsichtlich des Online-Auftritts der Sendung „ WDR 5 Politikum“ haben wir erhalten, ebenso Ihre E-Mail vom 7. Oktober mit zwei Schreiben zur Sendung „Aktuelle Stunde“.

Seien Sie versichert, dass wir Ihre Kritikpunkte sehr ernst nehmen und entsprechend prüfen. Leider ist es dennoch bei der Bearbeitung der Bescheide zu einer Verzögerung gekommen. Hierfür bitte ich Sie vielmals um Entschuldigung. Sie werden schnellstmöglich formellen Bescheid erhalten. Für Ihre Geduld möchte ich mich im Voraus bedanken.

Mit freundlichen Grüßen


Publikumsstelle Intendanz
Telefon +49 (0)221 220 2478, 1964, 2118
Telefax +49 (0)221 220 9546
publikumsstelle@wdr.de
www.wdr.de
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Maren
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Re: WDR - Falsches Bildmaterial III

Beitrag von Maren »

Antwort in Vertretung des Intendanten des WDR.
Dateianhänge
2014-11-26_Bescheid_Publikumskonferenz_Aktuelle_Stunde_28.08._und_02.09.2014.pdf
(1.9 MiB) 1400-mal heruntergeladen
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Maren
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Antwort auf die Antwort - WDR - Falsches Bildmaterial III

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Frau Michel
Appellhofplatz 1
50667 Köln


Ihr Schreiben vom 26.11.2014



Sehr geehrte Frau Michel,

vielen Dank für Ihre Antwort unsere Programmbeschwerden vom 06.10.2014 die Bebilderung der Sendung „Aktuelle Stunde“ vom 28.08.2014 und 02.10.2014 betreffend.

Wir begrüßen insbesondere Ihre Ansicht, dass besagte Bebilderung aus journalistischen Gründen nicht im gegebenen Kontext hätte Anwendung finden dürfen und würdigen darüber hinaus ausdrücklich das Bedauern Ihrer Redaktion hinsichtlich dieses Fehlers.

Wir möchten dennoch auf einige Ausführungen aus Ihrem Antwortschreiben eingehen:

Ein Verstoß sei laut Ihrer Argumentation laut §5 Abs.6 Satz 1 und 2 WDR-Gesetz nicht gegeben, da diese Programmgrundsätze keinen Anspruch auf objektive Wahrheit in der Berichterstattung begründeten.
Entscheidend sei das Bemühen um Wahrheit, bei dem der jeweils einschlägige Sorgfaltsmaßstab zu beachten sei. Weiterhin argumentieren Sie, dass durch die journalistische unsaubere Bebilderung keine Rechte Dritter betroffen wären und eine unwahre Berichterstattung weder beabsichtigt noch erfolgt wäre.

Sie räumen ein, dass die Verwendung des Bildes in beiden Fällen nicht journalistisch vertretbar war und auch die Programmverantwortlichen gestehen - teils öffentlich - entsprechende Fehler ein.

Trotzdem bestreiten Sie, dass die Verwendung von Bildmaterial aus themenfremden Quellen einen Rechtsverstoß darstellt. Ihre Argumentation ist dabei jedoch nicht stichhaltig.

Wenn die „Wahrheit“ von einem professionellen Journalisten ohne große Probleme hätte erfasst werden können und es dennoch zu Falschdarstellungen kommt, kann von einem Bemühen um eine wahr-heitsgetreue Darstellung nicht die Rede sein.

Darüber hinaus spricht die Häufigkeit der Bebilderung mit journalistisch nicht vertretbarem Material im Beschwerdezeitraum gegen die ernsthafte Bemühung um Wahrheit und auch der damit verbundene Sorgfaltsmaßstab wurde nachweislich nicht hinreichend bemüht.

Dokumentierte Beispiele:

- Verwendung falschen Bildmaterials im Beitrag „Russland auf dem Vormarsch?“ aus der Reihe
Tagesgespräch auf WDR 5 viewtopic.php?f=30&t=111

- Verwendung falschen Bildmaterials im Beitrag "Gibt es eine russische Invasion? in der WDR-Sendung Aktuelle Stunde viewtopic.php?f=30&t=154

- Verwendung falschen Bildmaterials im Beitrag "Gauck und Russlands neue Grenzen"
in der WDR-Sendung Aktuelle Stunde viewtopic.php?f=30&t=156

- Verwendung falschen Bildmaterials im Beitrag „Russische Soldaten in der Ukraine?“, WDR5 Meinungsmagazin Politikum viewtopic.php?f=30&t=155

Der Tagesspiegel berichtete: http://www.tagesspiegel.de/medien/ukrai ... 51538.html

Es fällt unangenehm auf, dass sowohl der Intendant des WDR, als auch Sie, als seine Vertretung, in der Argumentation vehement versuchen, die Wahrheitspflicht zu umgehen.
Nachdem Herr Buhrow wiederholt behauptete, dass journalistische Sorgfaltspflicht nur für Nachrichtenformate gelte, versuchen Sie nun den Anspruch des Publikums auf wahrheitsgetreue Berichterstattung gänzlich auszuschließen.
Es ist nicht zu vermitteln, wie auf diese Weise das Vertrauen des Publikums in die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten zurückgewonnen werden soll.

Dem Publikum ist naturgemäß an einer möglichst wahrheitsgetreuen Berichterstattung gelegen. Da dem Rezipienten eine simultane Überprüfung der Sendeinhalte durch eigene Wahrnehmung nur begrenzt möglich ist, kommt dem Berichtenden eine erhöhte Verantwortung zu. Ohne wahrheitsgemäß und zuverlässig informiert zu sein, kann die effektive Teilhabe am demokratischen Willensbildungsprozess, der bekanntlich zum originären gesetzlichen Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehört, für den Rezipienten nicht gewährleistet werden.

Uns, als kritische Rezipienteninitiative ist insbesondere daran gelegen, dass die von den Beitragszahlenden finanzierten Medien, ihren vom Gesetzgeber definierten Auftrag erfüllen, ohne entsprechende Rechte eines jeden Einzelnen in der Gesellschaft zu beeinträchtigen.

Dass der WDR – aus hinlänglich bekannten Gründen - über keine Fotos russischer Truppen in der Ukraine verfügt, hinderte die Programmverantwortlichen nicht daran, täglich, nur auf Grund von Vermutungen über angebliche russische Intervention zu berichten. Zur visuellen Untermalung dieser falschen Tatsachenbehauptungen wurden nachweislich Bilder benutzt, deren Gebrauch sie im Nachhinein als wider die journalistische Sorgfaltspflicht einräumen. Ihre relativierende Argumentation, das Bild habe lediglich als „Schaltfläche“ fungiert, ist in diesem Zusammenhang unerheblich.

Es ist darüber hinaus absurd, das Bemühen um Wahrheit zu postulieren, wenn Sie die bereits eingeräumte, journalistisch unsaubere, Platzierung eines Bildes im Nachhinein durch das Vorhandensein eines Fragezeichens zu legitimieren versuchen.

Unsere Meinung: Das Fragezeichen wurde im Kontext klar als Satzende einer rhetorischen Frage gesetzt und steht damit in unseren Augen als sprachliches Mittel der Beeinflussung und semantisch einer Behauptung nahe.

Mit dieser Argumentation sei Ihnen vor Augen geführt, dass nicht die subjektive Meinung des Nachrichtengebers ausschlaggebend ist, sondern der objektive Eindruck, den ein unbefangener Rezipient von der visualisierten Veröffentlichung gewinnen muss.

Auch Ihr Einwand, der „verständige“ Zuschauer bzw. Internetnutzer könne das Foto gar nicht falsch verstehen, bleibt sowohl ohne Beleg als auch ohne Relevanz für den Beschwerdegegenstand.

Nicht der Zuschauer ist in der Pflicht, den Symbolgehalt eines Fotos zu durchschauen, sondern die Sender sind verpflichtet, durch sorgfältige Auswahl von Fotos und durch Kennzeichnung von Symbolfotos vermeidbare Fehldeutungen auszuschließen. Zu einer wahrheitsgetreuen Darstellung gehört, den Sinn einer Mitteilung nicht durch irreführende Überschriften und/oder Bildbeschriftungen zu verfälschen. Bilder dürfen insbesondere nicht den Eindruck einer dokumentarischen Aussage vermitteln.

Der Pressekodex des Deutschen Presserats fordert in Ziffer 2: „Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.“ In Ziffer 2, Richtlinie 2.2, heißt es: „Kann eine Illustration, insbesondere eine Fotografie, beim flüchtigen Lesen als dokumentarische Abbildung aufgefasst werden, obwohl es sich um ein Symbolfoto handelt, so ist eine entsprechende Klarstellung geboten. So sind (...) deutlich wahrnehmbar in Bildlegende bzw. Bezugstext als solche erkennbar zu machen.“

Bilder zum aktuellen Zeitgeschehen können, wie wir aus der Geschichte wissen, ungeahnte Dynamiken entfalten. Die Visualisierung von Begebenheiten, Behauptungen und Beweisen appelliert an das Grundvertrauen der Menschheit in das Sichtbare: "Ich glaube nur, was ich sehe“.

Angesichts der weltweit angespannten Lage, der Verunsicherung der Bevölkerung und der berechtigten Angst vor einem Krieg, wird den (öffentlich-rechtlichen) Medien besondere Verantwortung zuteil.

Wir halten an unseren Programmbeschwerden fest und rufen darüber hinaus den Rundfunkrat an, in dieser Angelegenheit tätig zu werden.

Zum Zwecke der Transparenz werden sowohl dieses Antwortschreiben als auch der weitere Verlauf der Stellungnahmen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende
Zuletzt geändert von Maren am 5. Dezember 2014, 15:00, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Eingangssatz konkretisiert
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Anrufung Rundfunkrat des WDR - Falsches Bildmaterial III

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk Köln
Geschäftsstelle des Rundfunkrats
50600 Köln

Abhilfe Programmbeschwerden vom 06.10.2014 zu den Beiträgen „Russische Soldaten in der Ukraine?“ sowie „Gauck und Russlands neue Grenzen“ – Aktuelle Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,

die stellvertretende Intendantin des WDR, Frau Michel, hat leider unseren Beschwerden vom 06.10.2014 nicht formal-rechtlich abgeholfen, sodass wir nun Ihr Gremium um Befassung bitten möchten.

Informationen zum Gesamtvorgang sind unter folgenden Links verfügbar:

viewtopic.php?f=30&t=156
viewtopic.php?f=30&t=155

Es wäre, von einer Befriedung des Beschwerdeverfahrens durch Ihr Gremium abgesehen, für uns interessant zu wissen, wie Sie als gesetzliche Interessenvertretung des Publikums zu der vehementen Argumentation wider die Wahrheitspflicht durch die Intendanz des WDR stehen.

Wir hoffen darüber hinaus, dass unsere Argumentationen bei der Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigt werden.


Mit freundlichen Grüßen



i.A. Maren Müller
Vorsitzende
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Re: WDR - Falsches Bildmaterial III

Beitrag von Maren »

Zwischenbescheid aus dem WDR-Rundfunkrat
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Russische Soldaten in der Ukraine.pdf
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Re: WDR - Falsches Bildmaterial III

Beitrag von Maren »

Bereits am 27.03.2015 teilte die Pressestelle des WDR mit, dass 10 Beschwerden der Ständigen Publikumskonferenz vom Programmausschuss und vom Rundfunkrat abgewiesen wurden.

Die Begründung für die Ablehnung dieser Programmbeschwerde können Sie auf den Seiten 2 und 3 des Bescheides nachlesen.
Dateianhänge
10 Ablehnungen WDR.pdf
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