ARD - Falschdarstellung über den 1. russischen Hilfskonvoi (I)

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Maren
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ARD - Falschdarstellung über den 1. russischen Hilfskonvoi (I)

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Norddeutscher Rundfunk
Gremienbüro
Frau Ute Schildt
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herr Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg


Programmbeschwerde


Sehr geehrter Herr Marmor,
sehr geehrte Frau Schildt,

hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde wegen Verbreitung von Falschinformationen ein. Konkret handelt es sich um die am 23. August 2014 ausgestrahlten Sendungen ARD-Europamagazin, Tagesschau sowie Tagesthemen.

Trotz Kenntnis des entsprechenden OSZE-Berichts wurden in o.g. Sendungen die Behauptungen verbreitet, die russischen Hilfskonvois hätten auf ihrer Rückfahrt nach Russland ukrainische Rüstungsgüter (Radaranlagen) außer Landes geschafft.

http://mediathek.daserste.de/tv/Europam ... tId=342024

http://www.ardmediathek.de/tv/Tagesscha ... astId=4326

http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... -3137.html

Die OSZE hatte bereits um die Mittagszeit des gleichen Tages auf ihrer Internetseite einen Bericht veröffentlicht, in dem sie klarstellte, dass die LKW auf dem Rückweg die ukrainisch-russische Grenze mit offenem Laderaum (offenes hinteres Heckteil) erreichten. Die Kiewer Behauptung über heimlich transportierte Radaranlagen hatte sich somit schnell als unwahr herausgestellt.
"The Cargo Trucks arrived with the rear tailgate open." (Spot Report by OSCE Observer Mission....at the russian checkpoint, 23. August) http://www.osce.org/om/122938

Dass die ARD vom OSZE Bericht Kenntnis hatte, beweist die Aussage der Moderatorin Susanne Daubner in der Tagesschau um 20:00 Uhr (ab Minute 2:43): "Der Konvoi russischer LKW hat nach Angaben der OSZE die Ukraine wieder verlassen."

Dass darüber hinaus der Inhalt des OSZE-Berichts die Beschuldigungen Kiews zweifelsfrei widerlegte, wurde verschwiegen. Auch, dass Kiew die eigenen Beschuldigungen nur wenige Tage später als Falschmeldung einräumen musste (siehe Link unten), fand keine Erwähnung innerhalb der ARD-Nachrichtenformate, sodass die nun mehrfach widerlegten Beschuldigungen Kiews bis zum heutigen Tag weiterhin im Raum, in der ARD-Mediathek und im ungünstigsten Fall im Bewusstsein der Rezipienten stehen. http://en.interfax.com.ua/news/general/219857.html

Die Verbreitung der Falschmeldung im Einzelnen:

1) Udo Lilischkies im ARD-Europamagazin vom 23. August2014 - die Beschuldigungen des ukrainischen Sicherheitsrats wiedergebend (ab Minute 1:27): "Plant Putin tatsächlich eine Deeskalation? Es sieht nicht danach aus.... Und noch brisanter eine zweite Information.... Im Klartext: Die weißen LKW schaffen heimlich Rüstungsgüter über die Grenze nach Russland. Das wäre eine weitere Provokation."
Klartext.JPG
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2) Birgit Virnich in der Tagesschau um 20:00 Uhr (ab Minute 4:19): "Außerdem erklärte er (der Militärsprecher), die LKW hätten ukrainisches Militärgerät außer Landes geschafft. In einer Rüstungsfabrik fehlten Radaranalagen"

3) Birgit Virnich in den Tagesthemen vom 23. August 2014 (ab Minute 6:40): "Außerdem beschuldigte er (der Militärsprecher) Russland, ukrainisches Militärgerät außer Landes geschafft zu haben. In einer Rüstungsfabrik fehlten Rüstungsgüter."

Zwar wurde in der Tagesschau und in den Tagesthemen auch der russische Standpunkt hierzu wiedergegeben, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass durch die Gegenüberstellung zweier Sichtweisen der Zuschauer im Unklaren darüber gelassen wurde, dass sich die ukrainische Beschuldigung unter Berücksichtigung des OSZE-Berichts bereits als unwahr herausgestellt hatte.

Wiederholt wurde eine Falschmeldung als mögliche Tatsache verbreitet, statt auf ihre Weiterverbreitung gänzlich zu verzichten oder aber zumindest den Zuschauer über den - Kiews Behauptungen widerlegenden - Bericht der OSZE zu informieren. Auch eine Information über das wenige Tage später folgende Dementi Kiews hätte den Zuschauer zu einer tatsachengetreuen Einschätzung des russischen Hilfskonvois verholfen.

Die Redaktionen sind in der Pflicht, Bilder und Aussagen aus Quellen Dritter auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Es ist nicht ihre Aufgabe, Falschmeldungen zu verbreiten. Zudem gehört es zum journalistischen Standard, fehlerhafte Berichterstattung richtigzustellen. Allerdings ist auch dies nach unserer Kenntnis in den darauffolgenden Sendungen nicht geschehen. Demzufolge ist die Frage zu beantworten, wer für diese Versäumnisse die redaktionelle Verantwortung trägt.

Beinhalten Berichterstattungen Gerüchte, die nicht verifiziert werden können, müssen diese laut Ethik Kodex des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes als solche gekennzeichnet werden. Die Nutzung des Konjunktivs erscheint uns dafür nicht ausreichend.

Nach § 8 NDR-S (1) ist der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Informationsquellen zur Wahrung einer hohen journalistischen Programmqualität ist nach § 8 (2) NDR-S zu garantieren.
Ein Verstoß gegen § 10 RStV, wonach Berichterstattung und Informationssendungen den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen haben, ist ebenfalls erkennbar.
Nachrichten müssen unabhängig und sachlich sein. Sie sind vor ihrer Verbreitung mit der nach dem Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.

Rundfunkstaatsvertrag
§ 10
Berichterstattung, Informationssendungen

(1)
Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein.
Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. (…)

§ 11
Auftrag

(1)(…) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. (…)
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programm-verantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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Re: ARD - Verbreitung von Falschmeldungen

Beitrag von Maren »

Eingangsbestätigung Rundfunkrat
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Antwort SWR zum Europamagazin

Beitrag von Maren »

Antwort von SWR-Intendanten Peter Boudgoust auf den Teil der Beschwerde, die sich gegen die Darstellung innerhalb des Europamagazins richtet. Hier werden wir wohl ein Veto einlegen.
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Antwort auf die Antwort - an SWR Intendant, Herrn Boudgoust

Beitrag von Maren »

SWR
Intendanz
Herrn Boudgoust
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart



Ihr Schreiben vom 29.09.2014 – Europamagazin



Sehr geehrter Herr Boudgoust,

vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Programmbeschwerde, den vom SWR produzierten Beitrag im Europamagazin vom 23.08.2014 betreffend.

Ihre Einschätzung, bei dem betreffenden Europamagazin-Bericht von Udo Lielischkies handele es sich nicht um die Verbreitung einer Falschmeldung, sondern um die bloße Wiedergabe der Stellungnahme des ukrainischen Militärsprechers, können wir aus folgenden Gründen nicht teilen:

Sie führen eingangs aus, dass es sich bei den „Informationen“ über angebliche Waffentransporte nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Stellungnahmen des ukrainischen Sprechers des Militärrates handelte.

Bei der Behauptung des Militärsprechers, der russische Hilfskonvoi transportiere ukrainische Rüstungsgüter nach Russland, handelte es sich um eine Falschmeldung, wie bereits um die Mittagszeit aufgrund des OSZE-Berichts feststand. Die Verbreitung dieser widerlegten Beschuldigung als glaubwürdige "Information", ist daher gleichzusetzen mit der Verbreitung einer Falschmeldung, unabhängig davon, ob sie absichtlich oder fahrlässig erfolgte.

Zur Erinnerung: Udo Lilischkies gab im ARD-Europamagazin vom 23. August 2014, ab Minute 1:27, die Beschuldigungen des ukrainischen Sicherheitsrats wie folgt wieder: "Plant Putin tatsächlich eine Deeskalation? Es sieht nicht danach aus.... Und noch brisanter eine zweite Information.... Im Klartext: Die weißen LKW schaffen heimlich Rüstungsgüter über die Grenze nach Russland. Das wäre eine weitere Provokation."
http://mediathek.daserste.de/Europamaga ... tId=342024

Herr Lielischkies leitet seinen Bericht also mit folgenden Worten ein: "Plant Putin tatsächlich eine Deeskalation?" Lielischkies Antwort auf diese rhetorische Suggestivfrage lautet: "Es sieht nicht danach aus"
Hiermit wird deutlich eine Wertung abgegeben, die dem Zuschauer die Glaubwürdigkeit der folgenden "brisante(n) Information" des Militärsprechers nahelegt.
Anschließend werden die Beschuldigungen des Militärsprechers als " brisante Information" statt als unbewiesene Behauptungen gekennzeichnet.

In der Folge wird die Beschuldigung nun noch einmal von Udo Lielischkies "im Klartext" wiederholt, und zwar auch noch im Indikativ, dem grammatischen Modus der Tatsachenbehauptung (Wirklichkeitsform). Die verwendete Eingangsfloskel „Im Klartext“ lässt damit auf exakte Übersetzung der Ausführungen des Militärrates schließen. Die LKW „schaffen“(…) beschreibt darüber hinaus einen vermeintlichen Fakt.

Hiernach wird die Beschuldigung eingeordnet in die Reihe der russischen "Provokation(en)".

In der Live-Schaltung zu Herrn Lielischkies folgt dann ab Minute 4:46 die erneute Bezugnahme auf die Beschuldigungen, die nun in aller Ausführlichkeit "präzisiert" werden. Und schließlich begründet Udo Lielischkies erneut die Glaubwürdigkeit der Beschuldigungen mit dem Hinweis, auch wenn es keine Beweise gebe, es gebe "Augenzeugen in den Internetseiten, die dort auftauchen."

Zweifelsohne handelt es sich auch bei dem letztgenannten Punkt um die Verbreitung einer Falschmeldung, da es keine Augenzeugen für einen nicht existenten Vorfall gegeben haben kann.

Einer nicht nur durch nichts bewiesenen, sondern im Gegenteil vom Inhalt des genannten OSZE-Berichts bereits als Falschmeldung entlarvten Beschuldigung derart viel Aufmerksamkeit/Sendezeit zu schenken, ja, sie noch als glaubwürdig darzustellen, widerspricht jeden anerkannten journalistischen Grundsätzen, denen der SWR laut §6, 3 Staatsvertrag über den Südwestfunk verpflichtet ist.

"Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. (....) Bei der Auswahl und Sendung von Nachrichten sind die Redakteurinnen und Redakteure zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet".

Sie argumentieren weiter, es habe bis zum Beginn der Sendung keine Meldungen gegeben, "die die Behauptungen des ukrainischen Militärsprechers entkräftet oder widerlegt hätten."

Die Aussage trifft nicht zu. Bereits seit der Mittagszeit war die besagte OSZE-Meldung veröffentlicht.

Die Logik dieser Argumentation erschließt sich zudem nicht. Es gehört zu unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen, dass die Beweispflicht beim Ankläger liegt. Die Überzeugung, man könne solange Gerüchte über angeblich kriminelle Handlungen anderer Menschen verbreiten, solange diese Beschuldigungen nicht widerlegt sind (in diesem Fall waren sie es sogar längst), widerspricht zudem den Grundsätzen der journalistischen Ethik. Nicht, dass es keine Gegenbeweise, sondern ob es überhaupt Beweise, zumindest hinreichende Belegtatsachen für die Existenz eines Vorfalls gibt, sollte Maßstab einer verantwortungsbewussten Berichterstattung sein (Negativa non sunt probanda).

Um einem Einwand vorzugreifen: Auch an die journalistisch zulässige Verdachtsberichterstattung stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen:

a) So müssen u.a. hinreichende Belegtatsachen vorliegen, die den Verdacht begründen.
b) Auch entlastende Umstände müssen mitgeteilt werden.

"Generell gilt im Übrigen der Grundsatz, dass umso höhere Anforderungen an die Qualität der Belege gestellt werden müssen, je gravierender der erhobene Verdacht ist."
https://netzwerkrecherche.org/wp-conten ... praxis.pdf

Dass angesichts einer als glaubwürdig eingestuften Beschuldigung, die Russische Föderation habe den Hilfskonvoi für militärische Zwecke missbraucht, die Anforderungen an die Belege sehr hoch gewesen sind, liegt auf der Hand.

Sie behaupten schließlich, es habe keine Notwendigkeit bestanden, die Internetseite der OSZE aufzusuchen, da keine der verfügbaren Nachrichtenagenturen die OSZE-Meldung, wonach die russischen LKW auf dem Rückweg leer gewesen seien, bis zum Beginn der Sendung verbreitet habe.

Laut §6, 3 Staatsvertrag über den Südwestrundfunk hat der Beitragszahler ein Anrecht auf eine gewissenhafte Recherche:

"Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Sie sind gewissenhaft zu recherchieren. (...).
Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung (!) mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen."

Es ist befremdlich, dass Herr Lielischkies offenbar die Notwendigkeit sah, auf "Internetseiten" nach ominösen Augenzeugen zu suchen, "die da auftauchen", nicht aber die Notwendigkeit bestanden haben soll, die OSZE-Internetseite aufzusuchen, um den Bericht einer überparteilichen Beobachtermission zu lesen und damit die Aussagen einer Kriegspartei angemessen zu überprüfen. Verstörend in diesem Zusammenhang ist vor allem, dass Herr Lielischkies in der Live-Schaltung die Existenz dieses OSZE-Berichts auch noch selbst anspricht (Minute 5:17), ohne den Zuschauer aber über die entscheidende Passage aufzuklären.

Insbesondere bei einer Beschuldigung von derartiger Tragweite in einer weltpolitisch derart angespannten Situation sind saubere Recherche und unvoreingenommene Berichterstattung eine Verpflichtung für jedes verantwortungsbewusste Nachrichtenmagazin.

Es gehört darüber hinaus zum journalistischen Standard, fehlerhafte Berichterstattung richtigzustellen. Allerdings ist dies, nach unserer Kenntnis, in den darauffolgenden Sendungen nicht geschehen.

Den von der OSZE veröffentlichten Bericht hätte die Redaktion des Europamagazins bereits seit geraumer Zeit zur Richtigstellung verwenden können.
"The Cargo Trucks arrived with the rear tailgate open." (Spot Report by OSCE Observer Mission....at the russian checkpoint, 23. August) http://www.osce.org/om/122938

Stattdessen verblieben die längst widerlegten Kiewer Vorwürfe von abtransportierten Radaranlagen und des Waffenschmuggels bis zum heutigen Tage unverändert und unkorrigiert in Ihrer Mediathek.

Auch wird hier, ebenfalls im grammatischen Modus der Tatsachenbehauptung, ab Minute 2:00, untertitelt, dass die LKW heimlich russische Waffen in die Ukraine schaffen.
Klartext.JPG
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Bereits am 17.08.2014 berichteten deutsche Medien, darunter auch die ARD-Tagesthemen vom 17.08.2014 ab Minute 3:01, darüber, dass "die Ukraine inzwischen anerkannt (hat), dass es sich dabei um Hilfslieferungen handelt". Seit geraumer Zeit wissen wir, dass der russische Hilfskonvoi mehrfach überprüft wurde, mit dem Ergebnis, dass es sich bei der Ladung tatsächlich und ausschließlich um Hilfsgüter handelte.

1. von der Ukraine (Mitteilung der Regierung in Kiew über Bestätigung der ukrainischen Sozialministerin gegenüber dem Roten Kreuz)
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausl ... 02652.html

2.vom Roten Kreuz ("Statt Waffen fand man tatsächlich Decken und andere Hilfsgüter")
http://www.welt.de/politik/ausland/arti ... schah.html

3. von westlichen und russischen Journalisten (..."war russ. und westl. Journalisten erlaubt, die Lastwagen selbst zu überprüfen"
http://www.zeit.de/politik/ausland/2014 ... ilfskonvoi

Innerhalb der Sendung Europamagazin wird dagegen weiterhin, entgegen der eigenen Programmgrundsätze, an der längst widerlegten Falschmeldung festgehalten.

Auf der Seite des Europamagazins finden sich u. a. folgende Beschreibungen des Formats:

- ein Anliegen der Redaktionen die schwierigen politischen Prozesse in der EU verständlich zu machen
- Das Europamagazin bietet Orientierung und aktuelle Information
- informiert das "Europamagazin" umfassend und hintergründig
http://www.daserste.de/information/poli ... index.html

Diese Auffassung können wir, insbesondere was den von uns reklamierten Bericht, als auch Ihre Verteidigung dazu betrifft, nicht teilen.

Wir halten an unserer Programmbeschwerde fest und rufen darüber hinaus den Rundfunkrat an, in dieser Angelegenheit tätig zu werden.

Zum Zwecke der Transparenz werden sowohl dieses Antwortschreiben als auch der weitere Verlauf der Stellungnahmen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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Re: ARD - Falschdarstellung über den 1. russischen Hilfskonvoi (I)

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Eingangsbestätigung und Weiterleitung an den Programmausschuss SWR - Teilbeschwerde Europamagazin
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Re: ARD - Falschdarstellung über den 1. russischen Hilfskonvoi (I)

Beitrag von Maren »

Weiterleitung WDR_SWR
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Re: ARD - Falschdarstellung über den 1. russischen Hilfskonvoi (I)

Beitrag von Maren »

Teil 2 der Antwort - bezüglich Europamagazin - in Vertretung des Intendanten des WDR.
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Antwort auf Teil II der Antwort - WDR - Falschdarstellung über den 1. russischen Hilfskonvoi (I)

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Frau Michel
Appellhofplatz 1
50667 Köln


Ihr Schreiben vom 26.11.2014


Sehr geehrte Frau Michel,

vielen Dank für Ihre Antwort unsere Programmbeschwerden vom 16.09.2014 die Sendungen Tages-schau und Tagesthemen sowie Europamagazin vom 23. August 2014 betreffend.

Wir hatten beanstandet, dass die genannten ARD-Sendungen vom 23. August 2014 die Kiewer Beschuldigung verbreitet haben, die russischen Hilfslastwagen hätten auf dem Rückweg gestohlene ukrainische Militärgüter (Radaranlagen) über die Grenze geschafft, ohne auf den der ARD bekannten OSZE-Bericht hinzuweisen, durch den sich die Beschuldigung bereits als unbegründet erwiesen hatte.

Wir hatten zudem kritisiert, dass die ARD den Zuschauer auch in der Folgezeit nicht darüber aufgeklärt hat, dass Kiew nur wenige Tage später die eigene Beschuldigung dementiert und zugegeben hat, dass sowohl ukrainische Grenzbeamte als auch ukrainische Zollbeamte die LKW auf ihrem Rückweg kontrol-liert hatten.

http://en.interfax.com.ua/news/general/219857.html

Sie lehnen die Abhilfe der Beschwerde mit der Begründung ab, dass die OSZE laut dem von uns zitier-ten Bericht die Ladung der LKW nicht selbst überprüft habe, der von Kiew erhobene Verdacht deshalb Ihrer Meinung nach nicht ausgeräumt war.

Ihrer Argumentation erlauben wir uns, Folgendes zu entgegnen:

Leider gehen Sie in Ihrer Antwort nicht auf die von uns vorgebrachte Begründung der Beschwerde ein. Diese bezieht sich darauf, dass der ARD bekannt war, dass die OSZE ausdrücklich bestätigt hat, dass die russischen LKW die Grenze mit offenem hinterem Laderaum erreichten.

"The Cargo Trucks arrived with the rear tailgate open." (Spot Report by OSCE Observer Mission....at the russian checkpoint, 23. August) http://www.osce.org/om/122938

Militärische Güter können bei geöffnetem Laderaum nicht ungesehen oder übersehen die Grenze passieren, schon gar nicht militärische Radaranlagen.

Die Vorstellung, die OSZE hätte selbst den hintersten Winkel des Laderaums durchsuchen müssen, damit die ARD den Verdacht als unbegründet einstuft, ist abwegig.
Genauso abwegig ist die Annahme, die russischen LKW-Fahrer würden extra den hinteren Laderaum der LKW öffnen, um mit geöffnetem Laderaum militärische Rüstungsgüter über den von der OSZE überwachten Grenzabschnitt zu schmuggeln.

Fazit:

Die ARD hat die Beschuldigung Kiews medial verbreitet, ohne auf die der ARD bekannte, Russland ent-lastende OSZE-Aussage hinzuweisen. Diesen Verdacht gegen Russland hat die ARD auch in der Folgezeit im Raum stehen lassen, obwohl Kiew nur wenige Tage später zugeben musste, dass die Beschuldigung aus der Luft gegriffen war.

Dass die ARD nicht einmal die Veranlassung gesehen hat, den Beitragszahler wahrheitsgemäß über die Zurücknahme dieser schwerwiegenden Beschuldigung aufzuklären, halten wir für nicht akzeptabel.

Wir halten an unseren Programmbeschwerden fest und rufen darüber hinaus den Rundfunkrat an, in dieser Angelegenheit tätig zu werden.

Wir weisen darauf hin, dass unabhängig von der Weiterleitung der jeweiligen Beschwerde an die den Beitrag einbringende Sendeanstalt die Behandlung der Beschwerde seitens der verbreitenden Sendeanstalt rechtlich vorgeschrieben ist.

Zum Zwecke der Transparenz werden sowohl dieses Antwortschreiben als auch der weitere Verlauf der Stellungnahmen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen



i. A. Maren Müller
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Re: ARD - Falschdarstellung über den 1. russischen Hilfskonvoi (I)

Beitrag von Maren »

Zwischenbescheid aus dem WDR-Rundfunkrat
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Re: ARD - Falschdarstellung über den 1. russischen Hilfskonvoi (I)

Beitrag von Maren »

Bescheid vom SWR-Fernsehausschuss - Beschwerde wurde abgewiesen.
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Re: ARD - Falschdarstellung über den 1. russischen Hilfskonvoi (I)

Beitrag von Maren »

Bereits am 27.03.2015 teilte die Pressestelle des WDR mit, dass 10 Beschwerden der Ständigen Publikumskonferenz vom Programmausschuss und vom Rundfunkrat abgewiesen wurden.

Die Begründung für die Ablehnung dieser Programmbeschwerde können Sie auf Seite 5 des Bescheides nachlesen.
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10 Ablehnungen WDR.pdf
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