SWR - Aufruf zur Gewalt gegen Verfassungsrechte

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Maren
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SWR - Aufruf zur Gewalt gegen Verfassungsrechte

Beitrag von Maren »

SWR
Intendanz
Herrn Boudgoust
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart



Beschwerde - Interview mit Mainzer Politikwissenschaftler Mielke


Sehr geehrter Herr Boudgoust,

hiermit erheben wir formal Beschwerde wegen Aufruf zur Gewalt gegen Verfassungsrechte im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk.

Während eines Interviews wurde dem Honorarprofessor an der Universität Mainz, Gerd Mielke, die Gelegenheit eingeräumt, ungestört durch moderative Intervention seitens des SWR-Chefreporters Leif, Aufrufe zur Gewalt gegen Demonstranten, selektive Aushebelung von Grundrechten, sowie die undifferenzierte Diffamierung ostdeutscher Bürgerinnen und Bürger zu verbreiten.

Insbesondere folgende Passage beschwört finsterste Polizeistaat-Methoden und lässt auf ein Demokratiedefizit schließen, welches für akademisches Personal in einem Rechtsstaat tabu zu sein hat.

“(…) Im Gegenteil, man sollte auf eine konsequente Einschüchterung des “Packs” durch eine konsequente Kriminalisierung setzen, eine Strategie, die zumindest die AfD und die Pegida von ihren autoritären Mitläufermassen trennen würde. These: Wenn sich die Mengen von rechtsaffinen Kleinbürgern in Dresden in einem dreistündigen Polizeikessel erst alle mal in die Hose gepinkelt haben und abschließend mit Wasserwerfern traktiert wurden, dann haben sie für eine geraume Weile genug vom Demonstrieren.”

Wenn ein ehemaliger politischer Beamter der Staatskanzlei in Mainz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk laut darüber nachdenken darf, bestimmten Bürgern die bis dato unverletzlichen Grundrechte aufzukündigen und sie einer repressiven Rechtsausübung von Behörden zu unterziehen, dann hat das nichts mehr mit Pressefreiheit oder freier Meinungsäußerung zu tun.

Sofern Gedankengänge wie diese unwidersprochen bleiben, leiten wir als Gesellschaft einen Paradigmenwechsel ein, in dessen weiteren Verlauf künftig das Leben all jener mit repressiven Kontrollmaßnahmen reglementiert werden kann, die sich unter dem Label „Opposition“ bewegen. Hier wird unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Expertise (hier „Experte für Pack“) mit demokratiefeindlichen Gedankengut, die Diffamierung ganzer Bevölkerungsgruppen und politisch Andersdenkender (gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit) betrieben und damit eine rote Linie überschritten, die immer wieder überschritten werden kann – morgen vielleicht gegen linkes „Pack“ und übermorgen gegen libertäres.

Der Rechtsstaat wäre am Ende.

Während uns beim Gedenken an die Repressionen in Pinochets Chile oder bei der Niederschlagung des Aufstandes auf dem Tian’anmen-Platz in China stets die besondere Härte der Staatsdiener gegen politisch Andersdenkende erschüttert und Ereignisse wie diese entsprechend kritische und empörte Reaktionen seitens der Medien hervorrufen, bleibt im beanstandeten Beitrag der Ruf nach repressiver Gewalt gegen größtenteils friedliche Demonstranten unwidersprochen.

Die völlig absurde Auffassung des westdeutschen Honorarprofessors von der Verfasstheit der Ostdeutschen und deren mehrheitlicher politischer Ausrichtung, lässt darauf schließen, dass die „Expertise“ ausschließlich auf theoretischen Ansätzen beruht. Wer die neuen Bundesländer allen Ernstes als Horte von Faschisten denunziert, vergisst den großzügigen Umgang des Westens mit eigenen und verbündeten Faschisten, der bis heute in seiner traurigen Konsequenz anhält.

Die Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR haben sich ihre Freiheitsrechte durch mutiges Aufbegehren gegen die diktatorische und repressive Politik des Staatsapparates erkämpft. Sie nahmen insbesondere während der Friedensgebete und der Demonstrationen beständig Gefahren für Leib und Leben in Kauf. Kein Mensch wusste, ob in Leipzig geschossen wird und die Angst vor einer „chinesischen Lösung“ war allgegenwärtig. Der Ruf „Keine Gewalt“ richtete sich insbesondere gegen das massive Aufgebot der Sicherheitskräfte, aber auch an die Demonstranten selbst.

Die Geschichte zeigt, dass Gewalt nur wieder Gewalt und autoritäre Systeme hervorbringt, insofern ist der Aufruf eines Wissenschaftlers und Honorarprofessors zu Gewalt gegen Grundrechte und zur Kriminalisierung von Menschengruppen eine Verfehlung, die hoffentlich auf rechtsstaatlichem Wege geahndet wird.

Wir beschränken uns auf die Forderung an die Programmverantwortlichen, die grenzwertigen Aussagen des Herrn Mielke aus dem Onlineangebot des SWR zu entfernen.

§ 6 Programmgrundsätze

(1) Der SWR ist in seinen Angeboten an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden und der Wahrheit verpflichtet. Er trägt zur Verwirklichung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bei und fördert die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland.


Zum Zwecke der Transparenz werden diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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Re: SWR - Aufruf zur Gewalt gegen Verfassungsrechte

Beitrag von Maren »

Uns errreichte eine hochinteressante Antwort aus der Landessenderdirektion RP auf unsere Beschwerde, die wir jedoch vom Landesprogrammausschuss prüfen lassen.

Inzwischen ist klar, dass der übertrieben gewalttätige Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner rechtswidrig war.

Wenn also im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein Vertreter der bundesrepublikanischen Bildungselite ungestört Gewaltphantasien gegen ihm unliebsame Gruppierungen zum Besten geben kann, ohne vom (sonst recht schlagfertigen) SWR-Chefreporter Leif zumindest gebremst oder hinterfragt zu werden, dann kann von einer bedenklichen Billigung von Hasskommentaren gegen Anwender der verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit ausgegangen werden.
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Maren
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Re: SWR - Aufruf zur Gewalt gegen Verfassungsrechte

Beitrag von Maren »

SWR
Landesprogrammausschuss
Gremiengeschäftsstelle
70150 Stuttgart


Interview mit Mainzer Politikwissenschaftler Mielke

Sehr geehrte Damen und Herren des Landesprogrammausschusses Rheinland-Pfalz,

wir erhoben formal Beschwerde wegen Aufruf zur Gewalt gegen Verfassungsrechte im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk mit beigefügten Schreiben vom 12.11.2015.

Inzwischen ist klar, dass der übertrieben gewalttätige Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner rechtswidrig war. http://bit.ly/1XYMk3z

Wenn also im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein Vertreter der bundesrepublikanischen Bildungselite ungestört Gewaltphantasien gegen ihm unliebsame Gruppierungen zum Besten geben kann, ohne vom Moderator zumindest gebremst oder hinterfragt zu werden, dann kann von einer bedenklichen Billigung von Hasskommentaren gegen Anwender der verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit ausgegangen werden.

Die Begründung für unsere Beschwerde haben wir hinreichend ausgeführt, sodass wir uns auf den Hinweis zum bereits vorliegenden Schriftverkehr beschränken wollen.

Frau Dr. Schellberg gab uns den Hinweis, die Beschwerde gemäß § 20 Abs.3 SWR-Hauptsatzung vom zuständigen Ausschuss beraten zu lassen, den wir hiermit nachkommen möchten.

Zum Zwecke der Transparenz werden diese Schreiben sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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Re: SWR - Aufruf zur Gewalt gegen Verfassungsrechte

Beitrag von Maren »

Zwischenbescheid vom Leiter der Geschäftsstelle Rundfunkrat und Verwaltungsrat:
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Re: SWR - Aufruf zur Gewalt gegen Verfassungsrechte

Beitrag von Maren »

Der Programmausschuss des SWR ist der Auffassung, dass das Interview mit Prof. Mielke nicht zu beanstanden sei und weist die Programmbeschwerde zurück.
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“(…) Im Gegenteil, man sollte auf eine konsequente Einschüchterung des “Packs” durch eine konsequente Kriminalisierung setzen, eine Strategie, die zumindest die AfD und die Pegida von ihren autoritären Mitläufermassen trennen würde. These: Wenn sich die Mengen von rechtsaffinen Kleinbürgern in Dresden in einem dreistündigen Polizeikessel erst alle mal in die Hose gepinkelt haben und abschließend mit Wasserwerfern traktiert wurden, dann haben sie für eine geraume Weile genug vom Demonstrieren.”
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