Phoenix - aufPOLiert über G7/G8

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
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Maren
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Phoenix - aufPOLiert über G7/G8

Beitrag von Maren »

Zweites Deutsches Fernsehen
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Für die ARD:
Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendant Tom Buhrow
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(vertretungsberechtigt im Sinne der § 55 Abs. 1 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien, § 5 Abs. 1 Telemediengesetz)
via E-Mail: tom.buhrow@wdr.de

Z. K. an:
Leitung des Senders phoenix
Phoenix
Langer Grabenweg 45-47
53175 Bonn
via E-Mail: info@phoenix.de

Betrifft: Programmbeschwerde

Hier: Phoenix-Publikation über G7/G8 am 02.06.2015 - Rubrik aufPOLiert


Sehr geehrte Herren Intendanten,

hiermit erhebe ich förmliche Beschwerde gegen den o.g. Beitrag des Senders Phoenix über das Gipfeltreffen der G7 und die Nichtbeteiligung Russlands an dieser Zusammenkunft.

Ich hatte heute zufällig den "Bericht" über G7-G8 bei Phoenix gesehen und war dabei auf einen abstoßenden Fall von absichtlicher Falschinformation gestoßen, ausgerechnet in dem sog. „Erklärbär“ für Kinder und Jugendliche.

Der fragliche Beitrag ist auf der Phoenix-Internet-Seite unter dem Rubrum aufPOLiert zu finden, einem sog. „Erklärbär“ für Kinder und Jugendliche. Dort kann man das Video G7-G8-G20 aufrufen. Die darin gebotene "Erklärung" für G8 enthält folgende Aussage zu Russland:
„ (...) Russland wurde allerdings von den anderen ausgeschlossen, zur Strafe für den Einmarsch auf der Krim. (...)“
Illustriert wird diese Falschinformation mit dem hier beigegebenen Comic:
Krim.JPG
Krim.JPG (69.11 KiB) 4625 mal betrachtet
Dass die Aussage in Text und Bild nicht nur grob verkürzend, sondern inhaltlich falsch ist und dass diese Falschdarstellung absichtlich erfolgte, erscheint offenkundig.

Auf der Krim haben nach dem die Verfassung außer Kraft setzenden Putsch in Kiew, der Vertreibung des gewählten Präsidenten und dem beginnenden ukrainischen Bürgerkrieg zwei Referenden stattgefunden, zweifelsfrei im Widerspruch zur ukrainischen Verfassung, jedoch ebenso zweifelsfrei konform mit dem Völkerrecht. Die Referenden erbrachten bei höchster Wahlbeteiligung letztlich eine überwältigende, unbezweifelbare Mehrheit der Krimbevölkerung für den Antrag auf Aufnahme in die Russische Föderation.

Regierung und Parlament in Moskau haben diesem Antrag entsprochen.

Von gewaltsamer Besetzung und gar einer Annexion kann objektiv und völkerrechtlich eindeutig keine Rede sein.
Das wird mittlerweile sogar in konservativen bundesdeutschen Blättern wie der FAZ ausdrücklich bestätigt.
Phoenix-Formulierungen wie „Einmarsch auf der Krim“ insinuieren aber unzweideutig ein gewaltsames Vorgehen Russlands auf der Krim. Das Comic-Bild unterstützt diese falsche Darstellung nachdrücklich.

Ich halte den Phoenix-Beitrag besonders deshalb für einen groben Verstoß gegen geltendes Medienrecht, weil damit Kinder und Jugendliche in unerträglicher Weise indoktriniert werden.

Ich nehme mit meiner Bewertung Bezug auf die beiden hier angefügten §§ im

Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien

§ 3 Allgemeine Grundsätze

(1) Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernse- hen (ZDF), das Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Rundfunkprogramme haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken. Weitergehende landesrechtliche Anforderungen an die Gestaltung der Angebote sowie § 41 dieses Staatsvertrages bleiben unberührt.

§ 10 Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen
(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.

Ich bitte ausdrücklich darum, meinen Protest den zuständigen Aufsichtsgremien des Senders Phoenix vorzulegen, mir darüber eine Bestätigung zuzuleiten und mich über den Fortgang zur Behandlung meiner Beschwerde zu unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen
gez. R. Nützel
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