Westdeutscher Rundfunk AöR
Der Intendant, Herrn Tom Buhrow
Appellhofplatz 1
18. Januar 2015
Förmliche Programmbeschwerde gemäß § 10 Abs. 2 WDR-Gesetz
Sehr geehrter Herr Buhrow,
hiermit erhebe ich eine förmliche Programmbeschwerde gemäß § 10 Abs. 2 WDR-Gesetz.
In Ihrer Fernsehsendung „Aktuelle Stunde“ vom 13. Januar 2015 wurde darüber berichtet, daß der Begriff „Lügenpresse“ zum Unwort des Jahres 2014 gekürt wurde.
Moderatorin Susanne Wieseler sagte dazu ab laufender Minute 17:40 wörtlich, „daß Lügenpresse ein Kampfbegriff der Nationalsozialisten im Zweiten Weltkrieg war“.
Ich rüge eine Verletzung von Programmgrundsätzen gemäß § 5 Absatz 6 Satz 2 WDR-Gesetz, wonach Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen sind.
Die Aussage von Frau Wieseler stellt eindeutig eine beeinflussende Verkürzung der Wahrheit dar und verkennt die Tatsache, daß der Begriff „Lügenpresse“ bereits wesentlich älter ist. Eine einfache Suche nach der Geschichte der Verwendung des Begriffs „Lügenpresse“ bei Google Book Search für den Zeitraum des 20. Jahrhunderts zeigt den Höhepunkt der Verwendung des Begriffs bereits zur Zeit des Ersten Weltkrieges, während dessen Verwendung zu Zeiten des Zweiten Weltkrieges deutlich geringer war:
Ich unterstelle bei dieser Art der Berichterstattung die unredliche Absicht, heutige Verwender des Begriffs „Lügenpresse“ in die rechte Ecke zu drängen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX
Beschwerde zum Unwort des Jahres - "Lügenpresse"
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