Hitlergruß auf Nazi-Demo - Falscher Rechtsextremist in der Tagesschau

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
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Maren
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Hitlergruß auf Nazi-Demo - Falscher Rechtsextremist in der Tagesschau

Beitrag von Maren »

"Programmbeschwerde" i.S. der Satzung und Bestimmungen des NDR und des öfftl.-rechtlichen Rundfunks

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte betrachten Sie die folgende Mail formal als Programmbeschwerde und nicht als bloße Zuschauerpost. Ich beschwere mich über den Beitrag von Frau Kerstin Palzer in der Tagesschau vom 15.10.2019, ab Minute 7:21. Sie hat die journalistische Sorgfaltspflicht dadurch verletzt, dass sie nicht als solche gekennzeichnete Archivbilder verwendete und die Zuschauer in dem Irrtum lässt, der Hitlergruß-Zeiger sei ein Rechtsextremist.

Hier geht es um die Bilder, die in der ARD verwendet werden, um zu zeigen, dass „rassistische, antisemitische und islamfeindliche Einstellungen” angeblich zunehmen. Auf offener Straße und im Beisein von Polizeibeamten zeigt jemand einen Hitlergruß. Narrativ also: "Die Rechtsextremen, sie sind sich ihrer Sache sehr sicher. Die Gefahr, die vom Rechtsextremismus ausgeht, die darf nicht unterschätzt werden." Das ist die Schlussfolgerung, die Kerstin Palzer, die für diesen Beitrag verantwortlich ist, mit dem Bild transportieren und bei den Zuschauern befördern will.

Aber es ist alles gelogen: Der Hitlergrüßer ist nämlich nicht zum ersten Mal im öffentlich-rechtlichen Bilde. Er ist auch kein unbekannter Hitlergrüßer. Der Hitlergrüßer, der einmal mehr seinen Weg in die öffentlich-rechtlichen Medien gefunden hat, nachdem sein Bild, wie die Chemnitzer Freie Presse schreibt, um die Welt gegangen ist, ist KEIN Rechter. Er ist ein linker alkoholsüchtiger Kleinkrimineller, der in der Vergangenheit bereits als Rechter verkauft werden sollte und von der Tagesschau einmal mehr in dieser Funktion bemüht wird.

“Vor dem Amtsgericht Chemnitz”, so schreibt die Freie Presse, “musste sich ein 33jähriger verantworten, der zu den bekanntesten Symbolfiguren jener Tage wurde, obwohl er – mit Strubbelfrisur und Schlabberpulli – auf den ersten Blick nicht recht ins Bild zu passen schien”. Zwischenzeitlich ist der 33-jährige Chemnitzer, der „sich eher im linken Spektrum zu Hause“ fühlt, und dessen Körper ein tätowiertes Antifa-Symbol ziert, vor dem Amtsgericht Chemnitz wegen einer Reihe von Beleidigungen und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu sieben Monaten Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Außerdem wurde er unter Betreuung gestellt, wegen seiner Alkoholsucht. Der Chemnitzer Trinker ist also eine Person des öffentlichen Lebens. Er ist dort als Linker, nicht als Rechter bekannt.

Wer es wissen will, wer seiner journalistischen Sorgfaltspflicht gerecht werden will, selbst wer nur einen journalistischen Ethos, wenn schon keine entsprechende Kompetenz hat, der wird innerhalb kürzester Zeit fündig, der weiß innerhalb kürzester Zeit, dass der Ungepflegte mit erhobenem rechten Arm kein Rechtsextremist ist. Wer es indes nicht wissen will, wer seine Reportage mit Bilder anheizen will, um den Zuschauern der Tagesschau Angst vor etwas zu machen, das es nur in Worten gibt, die latente Gefahr des Rechtsextremismus, der wird alles nutzen, was diese Erzählung bestätigt, egal, ob es gefälscht, nachweislich falsch oder erfunden ist.

XXXXXX*
* Der Name des Beschwerdeführers ist uns und dem rbb bekannt.
Hinweis: Der Beitrag "Nach Anschlag in Halle: Konsequenzen für die Arbeit der Sicherheitsdienste" darf auf tagesschau.de aus rechtlichen Gründen nicht gezeigt werden.
In den Webarchiven kann der Original-Beitrag nachgeschaut werden: https://web.archive.org/web/20191015193 ... m.h264.mp4
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Maren
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Re: Hitlergruß auf Nazi-Demo - Falscher Rechtsextremist in der Tagesschau

Beitrag von Maren »

Am 19. November bekam der Beschwerdeführer eine Antwort von der Intendantin der zuständigen Sendeanstalt rbb.

Die Antwort des Beschwerdeführers:

Sehr geehrte Frau XXXXXX,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 19.11.2019.

Sie schrieben mir darin :
Hierzu kann ich lhnen Folgendes mitteilen: Das Zeigen eines Hitlergrußes ist - egal durch wen und unabhängig von einer inneren Überzeugung - in Deutschland ein rechtsextremes Propagandadelikt.
Dies ist für mich keine Neuigkeit, und das wusste ich vorher. Das ist unstrittig und nicht Gegenstand meiner Beschwerde. Fast könnte ich annehmen, Sie hätten meine Eingabe als Kritik an der Strafbarkeit des Hitlergrußes verstanden, dann hätten Sie mich grob missverstanden.

Die Einstellungen auch des Mannes, der den Hitlergruß zeigt, sind Symbolbilder und wurden als genau solche im Zusammenhang des Beitrags gezeigt .

Nach meiner Erinnerung sind die Bilder gezeigt worden als Belegbilder für den Anschlag in Halle ,an eine Kenntlichmachung als „Archivbilder“ kann ich mich nicht erinnern. Dass ich Ihnen hier in Bezug auf die fehlende Kenntlichmachung nichts mehr nachweisen kann, liegt daran, dass Sie den Beitrag in der Mediathek gelöscht haben. Ab Minute 7.25 war er ursprünglich zu sehen. Nun steht dort in Ihrer Mediathek:

„Nach Anschlag in Halle: Konsequenzen für die Arbeit der Sicherheitsdienste" darf auf tagesschau.de aus rechtlichen Gründen nicht gezeigt werden“

Seltsam:. Sind die rechtliche Gründe Verstöße gegen Prinzipen des Journalismus? Weiter schreiben Sie:

Hieran ändert auch der von lhnen vorgetragene Vorbehalt nichts, der in dem Bildausschnitt Gezeigte habe eigentlich eine eher linke Auffassung. Sie selbst führen aus, dass der Betreffende wegen des Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole rechtskräftig verurteilt worden ist. Eine Tätowierung des Mannes sagt nichts über die derzeitige politische Gesinnung aus und ändert vor allen Dingen nichts an der Symbolkraft der von ihm gezeigten Geste.

Es war übrigens auch nicht der einzige Hitlergruß im Umfeld der gezeigten Demonstration. Somit ist es kein singuläres Ereignis, sondern zeigt eine rechtsextreme Gestik als Symbolbild für die Vermischung des radikalen und extremen mit bürgerlichem Protest.

Genau mit dieser Grundhaltung verletzen Sie elementare journalistische Prinzipien. Es ist eben ein entscheidender Unterschied, wer und aus welchem Grund (verbotene) Gesten von politscher Symbolkraft zeigt.

Wenn – wie im vorliegenden Fall ein Linker den Hitlergruß zeigt, um auf rechtsextreme Gewalt hinzuweisen und dann auch noch in der Tagesschau gezeigt wird, so verletzt man sein Persönlichkeitsrecht, wenn er ungefragt als Beleg für Rechtsextremismus in der Tagesschau gezeigt wird, man verletzt aber auch die Prinzipien der Wahrhaftigkeit.

Wenn es, wie Sie schreiben ,nicht der einzige Hitlergruß auf der Demonstration war, dann besteht die Fehlerhaftigkeit Ihres Beitrags genau darin, den Falschen gezeigt zu haben. Wenn doch so viele andere Hitlergrüßer da waren, war es ja möglich, einen richtig echten Nazi einzufangen. Doch den visuellen Beleg dafür bleiben Sie freilich dem Publikum schuldig.

Genau deshalb stimmen Ihre folgenden Ausführungen nicht:
Die gezeigte Einstellung eines Mannes, der auf einer Demonstration eine strafbewährte Handlung mit rechtsextremistischer Bedeutung tätigt, ist daher als Symbolbild für den im Text beschriebenen Rechtsextremismus auf keinen Fall als manipulativ oder sogar verfälschend anzusehen. Sie untermauert vielmehr genau die getätigte Aussage, ,,der Rechtsextremismus werde aus Sicht des Bundeskriminalamtes zunehmend eine Gefahr. Bei Demonstrationen und Konzerten würden rassistische,antisemitische und islamfeindliche Einstellungen immer deutlicher geäußert."
Zur richtigen Zuordnung von Delikten im Zusammenhang mit Hakenkreuzen und Hitlergrüßen führt der Evangelische Pressdienst, dem ja wohl keine Nähe zu irgendwelchen rechtsextremen Gruppen nachgesagt werden kann, aus:
Wie der EZW-Referent Pfarrer Kai Funkschmidt im „Materialdienst“ der EKD-Einrichtung schreibt, gehen antijüdische Gewalttaten in den letzten Jahren in Westeuropa aber „ganz überwiegend auf das Konto von Muslimen“. Deutschland sei dabei keine Ausnahme. Als Beispiele nennt er Brandanschläge auf Synagogen und körperliche Gewalt gegen Juden. Die typischen Täter entsprächen dem Muster „jung, männlich, muslimisch“. Wegen antisemitischer Vorfälle an Berliner Schulen mit hohem muslimischen Schüleranteil wechselten jährlich sechs bis acht jüdische Kinder auf ein jüdisches Gymnasium. Der Autor verweist auch auf eine Umfrage der Universität Bielefeld aus dem Jahr 2017 unter Juden in Deutschland. Deren Ergebnis widerspreche der Polizeistatistik diametral. Der Erhebung zufolge sind Muslime für 81 % der antisemitischen Vorfälle verantwortlich, nach der PMK-Statistik aber nur zwei Prozent. Noch krasser ist der Unterschied im Blick auf Linksextremisten: Nach der Erfahrung der jüdischen Opfer gehen 25 % der Taten auf Linksextremisten zurück, in der amtlichen Statistik sind es nur 0,07 %. Rechtsextreme Täter kommen bei der Befragung erst an dritter Stelle (19 %). Allerdings habe eine Umfragestatistik zu Straftaten ihre methodischen Grenzen. …Funkschmidt zufolge liegt das Problem bei der amtlichen Statistik in der Erfassung der Taten. Sobald etwa ein Hakenkreuz oder der Hitlergruß im Spiel seien, würden die Vergehen als „Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) rechts“ eingestuft. Selbst wenn Anhänger der arabischen Terrororganisation Hisbollah bei einer Demonstration „Sieg-Heil“ riefen – wie 2014 beim Al-Kuds-Marsch in Berlin geschehen –, tauche dies in der Statistik als Tat von Rechtsextremen auf. Funkschmidt: „Antisemitische Straftaten werden in Zweifelsfällen stets einer rechtsextremen Motivation zugeschrieben, selbst wenn man gar keine weiteren Hinweise hat.“ Auffällig sei, dass der „systematische Fehler“, … seit Jahren bekannt sei und nicht behoben werde. Bürger haben den Eindruck: „Die da oben lügen und verschweigen“.

Der Tagesschau-Beitrag passt also genau in dieses Muster. Die Tagesschau hätte sich also vorher über diesen Mann informieren müssen. Ich habe nie behauptet, an der Tätowierung ließe sich seine Gesinnung ablesen, doch nur Sie als Journalisten haben vor Ort die Möglichkeit, all das zu recherchieren, was für einen korrekten, wahren, vollständigen, ausgewogenen Beitrag notwendig gewesen wäre.

Man kann sich Herrn Funkschmidt nur anschließen: „Bürger haben den Eindruck: Die da oben lügen und verschweigen“.

Machen Sie sich klar, dass Sie möglichweise mit dieser Art Journalismus Rechtsextremen geradezu neue Anhänger zutreiben . Das wollen weder Sie noch ich.

Sie schrieben:
Eine Verletzung des o. g. Programmgrundsatzes kann ich aus diesen Gründen nicht erkennen und weise lhre Programmbeschwerde deswegen nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts zurück.
Gemäß § 10 Abs. 2Satz 2 rbb-Staatsvertrag haben Sie nun die Möglichkeit, den Rundfunkrat in dieser Angelegenheit anzurufen.
Hiermit rufe ich den RBB-Rundfunkrat an.

XXXXX*

* Der Name des Beschwerdeführers ist uns und dem rbb bekannt.
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