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Heimlich schwul? Programmbeschwerde gegen NDR- "Zapp"

Verfasst: 4. April 2019, 19:48
von Maren
An: NDR <gremienbuero@ndr.de>

Programmbeschwerde "Zapp" NDR 27.3.2019

Sehr geehrte Damen und Herren des Rundfunkrates,

abgesehen von der primitiven antirussischen Hetze im "Zapp"-Beitrag möchte ich mich über folgende unwahre und falsche Behauptung von Zapp beschweren:
"Am selben Tag vermeldet die russische Internetseite "Sputnik" um 12.19 Uhr: "Ex-Wirtschaftsminister Macron könnte ein US-Agent sein, der Bankinteressen vertritt."
Außerdem greift das Portal das Gerücht auf, dass er "heimlich schwul" sei und "ein Doppelleben" führe. Die diffamierenden Unterstellungen laufen exzellent: 17.000 Mal werden sie laut einer Untersuchung binnen weniger Tage in Blogs, Filmbeiträgen und auf Twitter weiterverbreitet."

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ ... on118.html

Zapp hat diese Angaben offensichtlich bei der "Zeit" abgeschrieben und beweist damit, dass es an der Fähigkeit zur sorgfältigen Recherche mangelt. Richtig ist, das hat der Blogger Niggemeier belegt, Sputik hat weder behauptet, dass Macron schwul ist, noch ist vom russischen Sender der Vorwurf erhoben worden, er sei ein "US-Agent". Der Sputnik-Beitrag geht auf ein Interview mit dem Abgeordneten Nicolas Dhuicq zurück, der seit 2007 im französischen Parlament sitzt und zur Partei der Republikaner gehört, der die inkriminierenden Behauptungen aufgestellt hatte, Sputnik hatte sogar unmittelbar nach dem Interview klar gestellt, dass es über das angebkiche "Schwulsein" ein klares Dementi gebe. Wegen der Banker-Geschichte hatte Sputnik die Äußerungen von Dhuicq in "could be" gesetzt und sich damit die Äußerungen ebenfalls nicht zu eigen gemacht.

https://uebermedien.de/13278/angebliche ... -die-welt/

Das alles war vor der Sendung im Netz abrufbar. Dennoch hat Zapp die falschen Behauptungen aufgestellt und damit bewiesen, dass Lügen entweder zum Handwerk des Magazins gehört oder dass man unfähig ist, journalistisch korrekt zu arbeiten. Beides wäre ein Verstoß gegen die Programm-Richtlinie in Art.8 NDR-Staatsvertrag ("objektive Berichterstattung" und " Arbeiten nach "anerkannten journalistischen Grundsätzen").

Hinzu kommt: Wenn Zapp "Schwulsein" als eine "diffamierende Unterstellung" benennt und damit Homosexualität einen unterschwelligen negativen Touch verpasst, ist das eine homophobe Äußerung im Bezug auf eine andere sexuelle Orientierung, die nicht zulässig ist. Derartige Diskriminierungen sind mit dem öffentlich-rechtlichen Programm unvereinbar.

Ich bitte Sie um Prüfung im Hinblick auf die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Staatsvertrag.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Horst Schäfer