Russland spricht von Märchen

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Maren
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Russland spricht von Märchen

Beitrag von Maren »

"Russland spricht von Märchen"

http://faktenfinder.tagesschau.de/syrien-1021.html

Sehr geehrte Rundfunkräte,

ARD-aktuell verbreitet im Faktenfinder nun auch über den Gasangriff in Chan Scheichun weitgehend faktenfreie Behauptungen. Unstrittig ist, im Gegensatz zu dem, was dieser „Faktenfinder“ insinuiert: Niemand hat Beweise, die belegen, wer die Täter waren.

Man kann selbstverständlich über den Stand der Ermittlungen / Diskussionen berichten. Der Mindeststandard einer journalistisch vertretbaren Nachricht verlangt allerdings, dass dabei auch die Frage nach der Glaubwürdigkeit und dem Belang der einzelnen Quellen ventiliert und das Ergebnis vermittelt wird, so dass der Rezipient rationale Schlüsse aus der Darstellung ziehen kann.

Dazu findet sich aber bei ARD-aktuell nichts. Der Faktenfinder tut so, als habe er eine entsprechende Qualitätsprüfung bei sich selbst nicht nötig.

Kein absichtsfreier Irrtum, sondern propagandistische Methode, wie der Glaubwürdigkeitstest an den Quellen ausweist.

1. "Human-Right-Watch: gilt lt. Wikipedia als eine Organisation, die selbst vom eigenen Gründer wegen ihres US-frommen Kurses kritisiert wird. Im Mai 2014 richteten die Friedensnobelpreisträger Adolfo Pérez Esquivel und Mairead Maguire, der ehemalige UN-Botschafter Hans von Sponeck, der UN-Sondergesandte Richard Falk und über hundert Wissenschaftler einen offenen Brief an HRW-Chef Kenneth Roth, in dem sie die Nähe von Human Rights Watch zur Regierung der USA (u. a. „Drehtürsystem“ zwischen HRiW und US-Aministration) kritisierten und die Organisation aufforderten, diesen Zustand zu beenden. Milliardär Soros unterstützte HRW mit 100 Mio Euro, und solche enormen Finanzzuwendungen haben selbstredend Folgen für das Rollenverständnis der NGO. Soros ist bekannt dafür, Destabilisierungsaktionen in ihm nicht genehme Ländern zu unterstützen. Das alles disqualifiziert Human Right Watch als taugliche und vertrauenswürdige Quelle für journalistische Schlussfolgerungen aus dem Gasangriff. In dem Bericht der Human Rights Watch kommen tatsächlich auch ausschließlich Personen aus einem Gebiet zu Wort, das unter der Terrorherrschaft von Al-Quida steht. Als von Fremdbestimmung freie Zeugen könnten solche Informanten einfach nicht betrachtet werden. ARD-aktuell ignoriert das aber geflissentlich und nimmt damit bedenkenlos in Kauf, indirekt Terroristen-Propaganda zu publizieren.

2. „Bellingcat“: Dieser Verein ist ebenfalls von höchst zweifelhaftem Ruf. Beim Abschuss der MH 17 über der Ukraine kam der Vereinsgründer Eliot Higgins aufgrund unseriöser "Recherchen“ rasch in den Verdacht der bloßen Kaffeesatzleserei (Spiegel-online 3.5.15). Wir haben in einer Programmbeschwerde im Juni 2015 bereits auf die Untauglichkeit dieser Quelle wegen ihrer Affinität zu US- und GB-Geheimdiensten aufmerksam gemacht. Higgins arbeitet auch eng mit dem Atlantic Council zusammen, einem der einflussreichsten US Think-Tanks. Und dieser ließ die rein spekulativen Bellingcat-“Indizien“ in seinen eigenen Bericht einfließen. Atlantic Council: Im Verwaltungsrat sitzen vier ehemalige CIA Direktoren, ehemals hochrangige Militärs der US-Armee und der NATO. Unter den Honorary Directors befinden sich zahlreiche US-Außenminister, wie Madeleine Albright, Colin Powell, und Condoleezza Rice, sowie die Ex-US-Verteidigungsminister Robert Gates und Leon Panetta. Bei früheren Analysen im Syrien-Krieg mit unwissenschaftlicher Methodik und Darstellung aufgefallen. Ebenfalls Protegee des Milliardärs Soros. Dieser Gesamthintergrund disqualifiziert auch das Unternehmen Bellingcat als Quelle für seriöse Nachrichtenarbeit.

3. Quellen im Internet. ARD-aktuell bezieht sich überraschend jetzt auch auf solche Angebote, obwohl sie früheren Argumenten der Redaktion nach nicht verifizierbare Informationen anbieten. Offenkundig hat die Redaktion den Stein der Weisen gefunden und nutzt ihn nun als Prüfstein gegen den Fake-Verdacht. Wie eigenartig, dass die „Qualitätsjournalisten“ von ARD-aktuell diesen Verdacht nicht bei sich selbst aufkommen lassen, wenn sie antirussische bzw. russophobe Informationen kritisch zu untersuchen haben.

In den Richtlinien heisst es: "Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbstständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen“. Und: "Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen."

In einem Beitrag, der nur Vermutungen und Indizien behandelt, ist es zwigend geboten, auch die Glaubwürdigkeit und den Hintergrund der Quellen zu beleuchten. Die ebenso beweislose wie subtile Vermittlung eines Verdachts, Russland trage Verantwortung für den Gas-Angriff, ist nach journalistischen Grundsätzen unvertretbar, ganz unbeschadet von ihrem vollkommenen Mangel an Plausibilität.

Der „Faktenfinder“ hat mit dieser Veröffentlichung zwar keine Fakten gefunden, wohl aber Programmauftrag und Programmgrundsätze missachtet und gegen die Programmrichtlinien verstoßen.

ARD-aktuell hebt sich vom sogenannten Niveau der BILD jedenfalls nicht mehr ab.

F. Klinkhammer V. Bräutigam
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Maren
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Re: Russland spricht von Märchen

Beitrag von Maren »

Von: publikumsservice@tagesschau.de
Betreff: Ihre Nachricht vom 04.05.2017 - Faktenfinder

Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

der Rundfunkrat des NDR hat uns Ihre E-Mail vom 04.05.2017 zur Beantwortung weitergereicht. Sie kritisierten einen Beitrag in der Rubrik "Faktenfinder" zum Giftgasangriff im syrischen Chan Scheichum.

Wir haben den Text überprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass kein Verstoß gegen die Programmgrundsätze erkennbar ist. Vielmehr wird in dem Beitrag mit Bezug auf unterschiedliche Quellen und Sichtweisen deutlich, dass es zwar Indizien gibt, aber keine Beweise, die belegen, wer für den Giftgasangriff verantwortlich ist. Auch die russische Sichtweise und die Reaktion des Verteidigungsministeriums in Moskau zu den Vorwürfen von Human Rights Watch werden ausführlich dargestellt. Der Autor des Textes zieht folgerichtig das Fazit:

"Einig sind sich beide Seiten lediglich darin, dass am 4. April in Chan Scheichun viele Menschen durch Giftgas ums Leben kamen. Russland erklärte stets, der Kampfstoff sei bei der Bombardierung eines Lagers von Rebellen freigesetzt worden. Human Rights Watch liegt dagegen mit seinem Bericht über einen Luftangriff durch die syrische Luftwaffe auf einer Linie mit den Annahmen westlicher Länder wie den USA und Frankreich"

Das "Faktenfinder"-Team befasst sich auch weiterhin mit den Ungereimtheiten des Giftgasangriffs, wie Sie anhand des jüngsten Beitrags mit Einschätzungen des ehemaligen UN-Waffeninspekteurs Jan van Aken sehen können: http://faktenfinder.tagesschau.de/ausla ... n-101.html

Ihren Vorwurf der antirussischen Propaganda weisen wir als haltlos zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kai Gniffke
Erster Chefredakteur ARD-aktuell
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Maren
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Re: Russland spricht von Märchen

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Rundfunkräte,

Anstaltsvertreter Dr. Gniffke redet wieder einmal um den Kern einer Beschwerde herum. Unser Hauptvorwurf bestand darin, dass mit keiner Silbe die Glaubwürdigkeit der Quellen (z.B. Bellingcat) befragt wird. Dazu ist dem Chefredakteur offenbar nichts eingefallen.

Im Faktenfinder ist an anderer Stelle zu lesen:

"Sie (Rezpienten) sind entspannter, nehmen Inhalte eher en passant wahr, lesen oft nur Schlagzeilen. Auf den Link zum ausführlichen Artikel klicken sie nicht so oft. In solchen Phasen neigen Menschen dazu, eher Informationen wahrzunehmen, die ihr eigenes Weltbild bestätigen. Die Gefahr: Passt eine Fake News zum Weltbild eines Nutzers, wird sie weniger oft hinterfragt und eher geglaubt......Forscher haben beobachtet, dass Menschen dazu neigen, einer Aussage zu glauben, wenn sie diese öfter und aus verschiedenen Quellen hören oder lesen - selbst dann, wenn sie die Nachricht ursprünglich für falsch hielten oder der Quelle misstrauten."

Genau das passiert und wird von ARD-aktuell in der Russlandberichterstattung absichtsvoll und methodisch berücksichtigt: Russland ausschließlich in Negativ-Zusammenhängen erwähnen, egal, ob es sich um Tatsachen, Vermutungen, Fremdzitate, Halbgegorenes oder ganze Verdrehungen handelt. Wenn nichts anderes greifbar, dann werden eben Selbstdarstellungen von kriminellen Rassisten als Manifestationen von „führenden Oppositionellen“ ausgegeben. Die klassische Erkenntnis "Semper aliquid haeret“ - es bleibt immer etwas hängen - setzt ARD-aktuell gezielt in seiner Nachrichtengestaltung ein. Das Russland-Feindbild muss ausgemalt und verstärkt werden, anders ist der Bevölkerung keine Kriegsbereitschaft abzugewinnen ...Pardon, keine Zustimmung dafür, dass Deutschland auch an den Grenzen zu Russland „mehr Verantwortung übernimmt"

Der Giftgas-Berichterstattung (und nicht nur ihr) fehlt das in den Programm-Richtlinien aufgeführte Erfordernis, den Zuschauern und Zuschauerinnen Einordnungen zu vermitteln. In diversen Stellungnahmen haben Intendant und Chefredakteur zwar entsprechende Defizite bestritten. Aber auch eine Reuters-Studie zeigte kürzlich, dass die ARD im Fach „Understanding complex issues“ versagt, der Fähigkeit also, komplexe Sachverhalte zu erklären: Gerade mal 39% der eigenen Nutzer sehen die ARD in dieser Fähigkeit an der Spitze.

Von besonderem Interesse dürfte für Sie ein Vortrag sein, den der vormalige Justiziar des NDR, Dr. Werner Hahn, jüngst auf einem mdr-Podium hielt: http://www.mdr.de/medien360g/video-103576.html

Wir empfehlen Ihrer besonderen Aufmerksamkeit seine Anmerkungen über das Ungleichsheitsverhältnis zwischen dem Rundfunkrat und dem Management eines öffentlich-rechtlichen Senders (beginnend bei ca. 28’) und dem Anstaltsumgang mit öffentlicher Kritik. Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich nicht einwickeln vom NDR-Management...

Wir weisen darauf hin, dass auch im vorliegenden Fall gegen das Verfahren nach § 7 der NDR-RR-GO verstoßen wurde.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: Russland spricht von Märchen

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Betreff: Ihre Anregung vom 04.05.2017 / Ihre E-Mail vom 24.06.2017

Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

in Ihrem Schreiben vom 24.06.2017 fordern Sie eine Befassung des Rundfunkrates mit Ihrer Zuschrift vom 04.05.2017.

Ich verweise auf unser Schreiben vom 17.05.2017. Wie wir Ihnen bereits mitteilten, haben wir Ihre Anregung an die zuständige Redaktion weitergegeben. Ein förmliches Beschwerdeverfahren gemäß § 7 der Geschäftsordnung des Rundfunkrates wurde nicht eingeleitet.

Der Vorgang ist somit für den Rundfunkrat abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro

Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
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Maren
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Re: Russland spricht von Märchen

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr Dr. Hörmann,

Ihre Entscheidung ist rechtswidrig. Bei unserer Beschwerde handelt es sich um einen gesendeten Beitrag in der "Rubrik Faktenfinder".

Ihr Rekurs auf das Schreiben vom 17.5.2017 ist unbeachtlich. Wir hatten die Unvollständigigkeit des Beitrages gerügt.
Der Verweis auf § 13 des NDR-StV ist insoweit falsch, als bei ARD-Gemeinschaftsprogrammen auf jeden Fall eine Sonderregelung gilt. Dort heisst es unter Ziffer IV der Richtlinien gemäß § 11e in der Fassung vom 17.9.2017:

"Beschwerden gegen Beiträge in Gemeinschaftsprogrammen und -angeboten werden jeweils an die einbringende Rundfunkanstalt weitergeleitet und von dieser behandelt. " Und weiter: "In Berichten und in Beiträgen, in denen sowohl berichtet als auch gewertet wird, dürfen keine Tatbestände unterdrückt werden, die zur Urteilsbildung nötig sind. Alle Beiträge haben den Grundsätzen journalistischer Sorgfalt und Fairness und ihrer Gesamtheit der Vielfalt der Meinungen zu entsprechen" (I3b),

Sie sehen also, dass das "Unterdrücken von Tatbeständen" sehr wohl ein Verstoß gegen die Programmrichtlinien sein kann.

Wir bitten Sie um eine Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer V. Bräutigam
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