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Syrische Weißhelme bekommen Alternativen Nobelpreis

Verfasst: 26. November 2016, 12:42
von Maren
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich wegen des Beitrags über die so genannten „Weißhelme“ u.a. in der Tagesschau vom 25.11.2016, 20:00 Uhr, anlässlich der Verleihung des Alternativen Nobelpreises, als auch in diversen anderen Programmen und Informationen, wie „Meine Waffe ist mein Helm“ von Anna Osius, ARD-Studio Kairo 25.11.2016 15:03 Uhr, „Syrische Weißhelme bekommen Alternativen Nobelpreis“ A. Osius, WDR 25.11.2016 00:47 Uhr usw. förmliche Programmbeschwerde, nach § 10 Abs. 2 WDR-Gesetz erheben. Da die Korrespondentin unter dem WDR Logo gezeigt wird, gehe ich von der entsprechenden Zuständigkeit des WDR Rundfunkrates aus, andernfalls bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle.

Insbesondere verstößt die Autorin mit ihrer Darstellung gegen die im WDR-Gesetz unter §5 festgelegten Programmgrundsätze, hier insbesondere gegen den Abschnitt §5,4, „der WDR soll die internationale Verständigung …fördern“ und “ der Wahrheit verpflichtet sein“, aber auch gegen Abschnitt § 5.5, in dem steht, dass:

„Der WDR stellt sicher, daß die Vielfalt der bestehenden Meinungen und der religiösen, weltanschaulichen, politischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Richtungen im Gesamtprogramm der Anstalt in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet, die bedeutsamen gesellschaftlichen Kräfte im Sendegebiet im Gesamtprogramm der Anstalt zu Wort kommen, das Gesamtprogramm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient.

Der WDR soll in seiner Berichterstattung angemessene Zeit für die Behandlung kontroverser Themen von allgemeiner Bedeutung vorsehen. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen. Ziel der Berichterstattung ist es, umfassend zu informieren.“


Schließlich verstößt die Autorin gegen §5,6 in dem verlangt wird:

„Die Nachrichtengebung muß allgemein, unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.“

Die Autorin verstößt in Ihren Beiträgen gegen alle diese Grundsätze, weil sie unhinterfragt verschweigt, dass es sich bei den Weißhelmen um eine von diversen Ländern finanzierte und organisierte reine Propagandaeinrichtung handelt, die viele angebliche Einsätze und Bilder frei erfindet, deren Zahlenangaben nie verfiziert werden können und daher höchst fragwürdig sind und bei der führende Köpfe wegen terroristischer Aktivitäten sogar die Einreise in die USA verwehrt war und von denen sie wahrheitswidrig den Eindruck erweckt, es seien harmlose Zivilpersonen und keine islamistschen Terroristen, die nach angeblichen Einsätzen sogar mit Gruppen fotographiert werden, die Kinder enthaupten. Im Gegenteil die Autorin verklärt in ihrem Beitrag diese Kriegspartei.

http://www.tagesschau.de/ausland/weissh ... s-101.html

Besonders verwerflich ist diese Verfehlung der Autorin, weil die Informationen mühelos im Internet detailiert abrufbar sind:

http://www.hintergrund.de/201611244160/ ... esten.html
http://wunderhaft.blogspot.de/2016/06/w ... helme.html
http://edition.cnn.com/2016/11/24/middl ... ets-syria/
http://www.moonofalabama.org/2016/06/ga ... tures.html
http://www.moonofalabama.org/2016/10/as ... w-why.html

und daher mindestens Anlaß zu Relativierung und vorsichtiger Neutralität geboten wäre. Schließlich beloben wir auch nicht die islamistischen Terroristen des Bataclan-Attentats. Dass die Autorin aber in der Tagesschau islamistischen Terror unterstützt, halte ich sogar strafrechtlich für grenzwertig.

Ich bitte als Gebührenzahler um einen entsprechend korrigierenden, ergänzenden Bericht und eine Rüge der Autorin.

Mit freundlichen Grüßen